230888 · Beschlussvorlage
Grabstätten Johann Ignaz Schnorrenberg, Gabriel von Pfingsten und Leo Breuer
Kerndaten
- Nummer
- 230888
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230888 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Grabstätten Johann Ignaz Schnorrenberg, Gabriel von Pfingsten und Leo Breuer Beratungsfolge Rat 13.06.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die (denkmalgeschützte) Grabstätte des früheren Vilich/Beueler Bürgermeister Johann Ignaz Schnorrenberg auf dem Friedhof von Vilich wird in Abweichung des Votums der Bezirksvertretung Beuel vom 06.05.2020 nach § 34 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Bundesstadt Bonn als „historische Grabstätte“ eingestuft. 2. Die (denkmalgeschützte) Grabstätte des früheren Vilich/Beueler Bürgermeister Gabriel von Pfingsten auf dem Friedhof von Vilich, wird in Abweichung des Votums der Bezirksvertretung Beuel vom 06.05.2020 nach § 34 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Bundesstadt Bonn als „historische Grabstätte“ eingestuft. 3. Die Grabstätte des früheren Bonner Malers Leo Breuer (1893 – 1976) auf dem Friedhof von Küdinghoven wird in Abweichung des Votums der Bezirksvertretung Beuel vom 06.05.2020 nach § 34 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Bundesstadt Bonn als „historische Grabstätte“ eingestuft und nach Ablauf des Nutzungsrechts im Jahr 2025 in die Pflege der Stadt Bonn übernommen. Begründung Zunächst ist auszuführen, dass nach der Beratung der Angelegenheit Kontakt mit den Nutzungsberechtigten der Grabstäte von Leo Breuer hinsichtlich der Umsetzung des Votums der Bezirksvertretung Beuel aufgenommen wurde. Hier wurde eine Übernahme der Grabstätte durch die Stadt Bonn erst nach Ablauf des Nutzungsrechts im Jahr 2025 gewünscht. Im Zuge einer nochmaligen verwaltungsinternen Befassung mit dem Thema einer nachträglichen Ernennung von Grabstätten zu Ehrengräbern wurde auch aufgrund vordringlich zu bearbeitender Themen die letztliche Endbearbeitung der Vorlage zurückgestellt. Hierfür wird um Verständnis gebeten.Seite 1 von 4 Seite 2 Der Beschlussvorschlag geht zurück auf ein Votum der Bezirksvertretung Beuel vom 06.05.2020, wonach die Gräber der o. g. Verstorbenen zu „Ehrengräbern“ nach § 34 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bonn ernannt werden sollen. Dieser Entscheidung liegt ein gleichlautender Bürgerantrag des Denkmal-und Geschichtsverein Bonn-Rrh. e.V. zugrunde (DS-Nr. 190858). Der vom Votum der Bezirksvertretung Beuel abweichende Beschlussvorschlag der Verwaltung wird – wie auch schon in der Stellungnahme für die Sitzung der Bezirksvertretung ausgeführt wurde – wie folgt begründet: Die nachträgliche Ernennung der Grabstätten zu „Ehrengräbern“ wird von der Verwaltung nicht befürwortet. Nach § 34 der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn können Gräber von Verstorbenen, die sich besonders um die Bundesstadt Bonn verdient gemacht haben, durch den Rat zu „Ehrengräbern“ erklärt werden. Sie werden auf unbestimmte Dauer kostenfrei mit der Möglichkeit zur Bestattung in Tieflage vergeben. Die Grabstätten werden auf Dauer kostenlos von der Bundesstadt Bonn gepflegt. In einem Ehrengrab können außer dem Ehrenbürger auch Ehegatten oder Lebensgefährten des Ehrenbürgers bestattet werden. Zutreffend ist, dass der Rat in der Vergangenheit Gräber von Verstorbenen nachträglich zu Ehrengräbern erklärt hat, die keine Ehrenbürgerschaft besitzen. Die Verwaltung gibt allerdings zu bedenken, dass durch Beschluss des Rates vom 24.11.1977 deutlich wird, welche Absicht hinter der Einführung eines „Ehrengrabes“ steht. Hierdurch soll ein aktuell verstorbener Ehrenbürger durch die Beisetzung besonders gewürdigt werden. Der Beschluss hatte folgenden Wortlaut: Nach dem Tode eines Ehrenbürgers der Stadt ist der Familie des Verstorbenen ein Ehrengrab auf dem Alten Friedhof oder auf Wunsch einem anderen Friedhof der Stadt anzubieten. Beim Tode eines Ehrenbürgers aus früher selbständigen Gemeinden ist ein Ehrengrab auf einem Friedhof nach eigener Wahl im Bereich des jeweiligen Stadtteils anzubieten. Das Ehrengrab schließt ein: • Nachruf • Trauerfeier im Rathaus • Ehrengrab • Beisetzung mit großer Ausschmückung, • Kranz der Stadt Bonn • Grabpflege auf Dauer (Blumengrab) Auch unter Berücksichtigung einer in der Vergangenheit mitunter anderweitigen Praxis sollte nach Ansicht der Verwaltung die Vergabe von Ehrengräbern auf die vom Rat seinerzeit beschlossenen Vorgaben begrenzt werden. Unbestritten ist, dass es sich bei den genannten Personen um bedeutsame Persönlichkeiten handelt, an die dementsprechend bereits durch eine Straßenbenennung erinnert wird. Ein Instrument, durch welches die in Rede stehenden Personen den Menschen in Bonn und darüber hinaus im alltäglichen Leben im Bewusstsein bleiben. Für Johann Ignaz Schnorrenberg, Gabriel von Pfingsten und Leo Breuer greift darüber hinaus § 34 Abs. 2 der Friedhofssatzung. Danach werden Grabstätten, die aus stadthistorischen, denkmalpflegerischen oder künstlerischen GründenSeite 2 von 4 Seite 3 erhaltenswert sind, als „historische Gräber“ eingestuft. Die Bundesstadt Bonn ist berechtigt, historische Gräber nach Ablauf der Ruhefrist bzw. nach Erlöschen des Nutzungsrechtes zu übernehmen. Die Grabstätten werden von der Bundesstadt Bonn erhalten und gepflegt. Hierdurch ist sichergestellt, dass den betreffenden Personen auf Dauer ein bleibendes Andenken bewahrt wird. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass in Anbetracht von über 3.100 historischen, denkmalgeschützten und Ehrengrabstellen sowie nur sehr begrenzt für diese Kulturgüter zur Verfügung stehenden Mitteln und Personalressourcen grundsätzlich nur eine einfache Pflege möglich ist. Der dem Votum der Bezirksvertretung Beuel zugrundeliegende Bürgerantrag wurde wie folgt begründet: Pfingsten und Schnorrenberg waren (nach L. Stroof, 1808-1825) der zweite (1825-1851) bzw. der dritte Bürgermeister (1851-1891) der 1808 gegründeten Gemeinde Vilich, (deren Amtssitz der vierte Vilicher Bürgermeister (Friedrich Breuer / 1891-1921) 1896 nach Beuel übertragen hat: erster Rathausbau. - Sie hieß bis 1922 „Gemeinde Vilich zu Beuel“, dann „Gemeinde Beuel“, ab 1952 „Stadt Beuel“. 1969 war sie der Kern des neugegründeten Stadtbezirks BonnBeuel.) Beide Bürgermeister haben sich herausragende Verdienste um die junge Gemeinde erworben; in die Amtszeit v. Pfingstens fällt ihre Konsolidierung (Schulwesen, Infrastruktur etc.), in die Schnorrenbergs ihr Wandel zum Industriestandort (Jute, Zementfabrik, Marquart, Eisenbahn etc.). – Beide sind in die Bürgermeister-Galerie im Beueler Rathaus aufgenommen; in Neu-Vilich sind Straßen nach ihnen benannt. (Die Grabstätte von Stroof (+ 1825) ist nicht mehr vorhanden, die von Breuer (+ 1941) liegt auf dem Kölner Friedhof Melaten.) Leo Breuer, 1893 in Endenich geboren und 1976 in Küdinghoven gestorben, gehört in die Reihe der international bedeutenden Bonner Maler. "Er wird heute zu den wichtigsten Vertretern des geometrisch-konstruktivistischen Kunststils nach 1945 gezählt" (J. Niesen, Rheinische-Geschichte.lvr.de). Zunächst in Bonn, feierte er ab 1946 große Erfolge im Pariser „Salon des Réalités Nouvelles“, dessen Vorstand er ab 1953 angehörte. Dennoch behielt er – in ausgesprochener Heimatliebe - sein Bonner Atelier bei, am Ende in Küdinghoven. Trotz seiner Weltkarriere hat er sich künstlerisch auch mit seiner Heimatstadt auseinandergesetzt und Werke im öffentlichen Raum geschaffen, u. a. Wandgestaltung in der Uni-Poliklinik, Fresken in der Bonner Gottfried- Kinkel-Realschule. Das Bonner KunstMuseum hat ihm 1963 eine große Werkschau, das LVR-LandesMuseum (1973) und das Bonner Arithmeum (2001) haben ihm Retroperspektiven gewidmet. Anlässlich seines 80. Geburtstages hat er sich, Träger des Bundesverdienstkreuzes 1. Kl., in das Goldene Buch der Stadt Bonn eintragen dürfen; in Endenich ist eine Straße nach ihm benannt. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2023 gemäß § 82 GO NRW erfolgen die Maßnahmen frühestens nach Genehmigung des Haushalts 2023/2024.Seite 3 von 4 Seite 4 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.13.03 Friedhöfe 1.13.03.04 Ehrenanlagen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen ca. 3.000,- 168001303/ 72.1000 2023ff Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de