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230888 · Beschlussvorlage

Grabstätten Johann Ignaz Schnorrenberg, Gabriel von Pfingsten und Leo Breuer

Nummer
230888
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230888
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Grabstätten Johann Ignaz Schnorrenberg, Gabriel
von Pfingsten und Leo Breuer
Beratungsfolge
Rat 13.06.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die (denkmalgeschützte) Grabstätte des früheren Vilich/Beueler
Bürgermeister Johann Ignaz Schnorrenberg auf dem Friedhof von Vilich
wird in Abweichung des Votums der Bezirksvertretung Beuel vom
06.05.2020 nach § 34 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Bundesstadt
Bonn als „historische Grabstätte“ eingestuft.
2. Die (denkmalgeschützte) Grabstätte des früheren Vilich/Beueler
Bürgermeister Gabriel von Pfingsten auf dem Friedhof von Vilich, wird in
Abweichung des Votums der Bezirksvertretung Beuel vom 06.05.2020
nach § 34 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Bundesstadt Bonn als
„historische Grabstätte“ eingestuft.
3. Die Grabstätte des früheren Bonner Malers Leo Breuer (1893 – 1976)
auf dem Friedhof von Küdinghoven wird in Abweichung des Votums der
Bezirksvertretung Beuel vom 06.05.2020 nach § 34 Abs. 2 der
Friedhofssatzung der Bundesstadt Bonn als „historische Grabstätte“
eingestuft und nach Ablauf des Nutzungsrechts im Jahr 2025 in die
Pflege der Stadt Bonn übernommen.
Begründung
Zunächst ist auszuführen, dass nach der Beratung der Angelegenheit Kontakt
mit den Nutzungsberechtigten der Grabstäte von Leo Breuer hinsichtlich der
Umsetzung des Votums der Bezirksvertretung Beuel aufgenommen wurde. Hier
wurde eine Übernahme der Grabstätte durch die Stadt Bonn erst nach Ablauf
des Nutzungsrechts im Jahr 2025 gewünscht. Im Zuge einer nochmaligen
verwaltungsinternen Befassung mit dem Thema einer nachträglichen
Ernennung von Grabstätten zu Ehrengräbern wurde auch aufgrund vordringlich
zu bearbeitender Themen die letztliche Endbearbeitung der Vorlage
zurückgestellt. Hierfür wird um Verständnis gebeten.Seite 1 von 4
Seite 2
Der Beschlussvorschlag geht zurück auf ein Votum der Bezirksvertretung Beuel
vom 06.05.2020, wonach die Gräber der o. g. Verstorbenen zu „Ehrengräbern“
nach § 34 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bonn ernannt werden sollen.
Dieser Entscheidung liegt ein gleichlautender Bürgerantrag des Denkmal-und
Geschichtsverein Bonn-Rrh. e.V. zugrunde (DS-Nr. 190858).
Der vom Votum der Bezirksvertretung Beuel abweichende Beschlussvorschlag
der Verwaltung wird – wie auch schon in der Stellungnahme für die Sitzung der
Bezirksvertretung ausgeführt wurde – wie folgt begründet:
Die nachträgliche Ernennung der Grabstätten zu „Ehrengräbern“ wird von der
Verwaltung nicht befürwortet. Nach § 34 der Satzung über das Friedhofs- und
Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn können Gräber von Verstorbenen, die
sich besonders um die Bundesstadt Bonn verdient gemacht haben, durch den
Rat zu „Ehrengräbern“ erklärt werden. Sie werden auf unbestimmte Dauer
kostenfrei mit der Möglichkeit zur Bestattung in Tieflage vergeben. Die
Grabstätten werden auf Dauer kostenlos von der Bundesstadt Bonn gepflegt. In
einem Ehrengrab können außer dem Ehrenbürger auch Ehegatten oder
Lebensgefährten des Ehrenbürgers bestattet werden.
Zutreffend ist, dass der Rat in der Vergangenheit Gräber von Verstorbenen
nachträglich zu Ehrengräbern erklärt hat, die keine Ehrenbürgerschaft besitzen.
Die Verwaltung gibt allerdings zu bedenken, dass durch Beschluss des Rates
vom 24.11.1977 deutlich wird, welche Absicht hinter der Einführung eines
„Ehrengrabes“ steht. Hierdurch soll ein aktuell verstorbener Ehrenbürger durch
die Beisetzung besonders gewürdigt werden.
Der Beschluss hatte folgenden Wortlaut:
Nach dem Tode eines Ehrenbürgers der Stadt ist der Familie des Verstorbenen
ein Ehrengrab auf dem Alten Friedhof oder auf Wunsch einem anderen
Friedhof der Stadt anzubieten. Beim Tode eines Ehrenbürgers aus früher
selbständigen Gemeinden ist ein Ehrengrab auf einem Friedhof nach eigener
Wahl im Bereich des jeweiligen Stadtteils anzubieten.
Das Ehrengrab schließt ein:
• Nachruf
• Trauerfeier im Rathaus
• Ehrengrab
• Beisetzung mit großer Ausschmückung,
• Kranz der Stadt Bonn
• Grabpflege auf Dauer (Blumengrab)
Auch unter Berücksichtigung einer in der Vergangenheit mitunter anderweitigen
Praxis sollte nach Ansicht der Verwaltung die Vergabe von Ehrengräbern auf
die vom Rat seinerzeit beschlossenen Vorgaben begrenzt werden.
Unbestritten ist, dass es sich bei den genannten Personen um bedeutsame
Persönlichkeiten handelt, an die dementsprechend bereits durch eine
Straßenbenennung erinnert wird. Ein Instrument, durch welches die in Rede
stehenden Personen den Menschen in Bonn und darüber hinaus im alltäglichen
Leben im Bewusstsein bleiben.
Für Johann Ignaz Schnorrenberg, Gabriel von Pfingsten und Leo Breuer greift
darüber hinaus § 34 Abs. 2 der Friedhofssatzung. Danach werden Grabstätten,
die aus stadthistorischen, denkmalpflegerischen oder künstlerischen GründenSeite 2 von 4
Seite 3
erhaltenswert sind, als „historische Gräber“ eingestuft. Die Bundesstadt Bonn
ist berechtigt, historische Gräber nach Ablauf der Ruhefrist bzw. nach
Erlöschen des Nutzungsrechtes zu übernehmen. Die Grabstätten werden von
der Bundesstadt Bonn erhalten und gepflegt.
Hierdurch ist sichergestellt, dass den betreffenden Personen auf Dauer ein
bleibendes Andenken bewahrt wird. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass
in Anbetracht von über 3.100 historischen, denkmalgeschützten und
Ehrengrabstellen sowie nur sehr begrenzt für diese Kulturgüter zur Verfügung
stehenden Mitteln und Personalressourcen grundsätzlich nur eine einfache
Pflege möglich ist.
Der dem Votum der Bezirksvertretung Beuel zugrundeliegende Bürgerantrag
wurde wie folgt begründet:
Pfingsten und Schnorrenberg waren (nach L. Stroof, 1808-1825) der zweite
(1825-1851) bzw. der dritte Bürgermeister (1851-1891) der 1808 gegründeten
Gemeinde Vilich, (deren Amtssitz der vierte Vilicher Bürgermeister (Friedrich
Breuer / 1891-1921) 1896 nach Beuel übertragen hat: erster Rathausbau. - Sie
hieß bis 1922 „Gemeinde Vilich zu Beuel“, dann „Gemeinde Beuel“, ab 1952
„Stadt Beuel“. 1969 war sie der Kern des neugegründeten Stadtbezirks
BonnBeuel.) Beide Bürgermeister haben sich herausragende Verdienste um
die junge Gemeinde erworben; in die Amtszeit v. Pfingstens fällt ihre
Konsolidierung (Schulwesen, Infrastruktur etc.), in die Schnorrenbergs ihr
Wandel zum Industriestandort (Jute, Zementfabrik, Marquart, Eisenbahn etc.).
– Beide sind in die Bürgermeister-Galerie im Beueler Rathaus aufgenommen;
in Neu-Vilich sind Straßen nach ihnen benannt. (Die Grabstätte von Stroof (+
1825) ist nicht mehr vorhanden, die von Breuer (+ 1941) liegt auf dem Kölner
Friedhof Melaten.)
Leo Breuer, 1893 in Endenich geboren und 1976 in Küdinghoven gestorben,
gehört in die Reihe der international bedeutenden Bonner Maler. "Er wird heute
zu den wichtigsten Vertretern des geometrisch-konstruktivistischen Kunststils
nach 1945 gezählt" (J. Niesen, Rheinische-Geschichte.lvr.de). Zunächst in
Bonn, feierte er ab 1946 große Erfolge im Pariser „Salon des Réalités
Nouvelles“, dessen Vorstand er ab 1953 angehörte. Dennoch behielt er – in
ausgesprochener Heimatliebe - sein Bonner Atelier bei, am Ende in
Küdinghoven. Trotz seiner Weltkarriere hat er sich künstlerisch auch mit seiner
Heimatstadt auseinandergesetzt und Werke im öffentlichen Raum geschaffen,
u. a. Wandgestaltung in der Uni-Poliklinik, Fresken in der Bonner Gottfried-
Kinkel-Realschule. Das Bonner KunstMuseum hat ihm 1963 eine große
Werkschau, das LVR-LandesMuseum (1973) und das Bonner Arithmeum
(2001) haben ihm Retroperspektiven gewidmet. Anlässlich seines 80.
Geburtstages hat er sich, Träger des Bundesverdienstkreuzes 1. Kl., in das
Goldene Buch der Stadt Bonn eintragen dürfen; in Endenich ist eine Straße
nach ihm benannt.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2023 gemäß § 82 GO NRW
erfolgen die Maßnahmen frühestens nach Genehmigung des Haushalts
2023/2024.Seite 3 von 4
Seite 4
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.13.03 Friedhöfe 1.13.03.04 Ehrenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
ca. 3.000,- 168001303/
72.1000
2023ff
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de