230882-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung eines Friedwaldes/Ruheforstes im Hardtbergwald
Kerndaten
- Nummer
- 230882-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230882-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Einrichtung eines Friedwaldes/Ruheforstes im Hardtbergwald Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 16.01.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: „Da die Stadt Bonn mit 41 kommunalen Friedhöfen ein umfassendes Angebot an Bestattungsformen mit dem entsprechenden personellen und finanziellen Aufwand vorhält, könnte die Errichtung eines Friedwaldes für die kommunalen Friedhöfe zu einer weiteren ökonomischen Belastung und damit zu einer Änderung des Gebührengefüges führen“ (Zitiert aus der Mitteilungsvorlage zum gleichlautenden Antrag im Jahr 2011 DS 1111076). An der Grundaussage hat sich dabei außer der Anzahl städtischer Friedhöfe – nunmehr 40 - bis heute nichts geändert, ergänzend wird hierzu aufgeführt: Der tatsächlich sehr gestiegenen Nachfrage nach alternativen und vor allem naturnahen Bestattungsformen entspricht die Stadt Bonn bereits mit einigen Angeboten. Es stehen auf mehreren Friedhöfen beispielsweise Bereiche für pflegefreie (Urnen-) Reihengräber zur Verfügung, welche sich dabei häufig im Bereich alter Baumbestände befinden. Die Namensnennung der Verstorbenen kann dabei an zentralen Gedenkplätzen in dem entsprechenden Bereich erfolgen. Hauptvorteile der naturnahen Bestattung auf den vorhandenen Friedhöfen sind aus Verwaltungssicht dabei das vorhandene und größtenteils barrierefreie bzw. –arme Wegenetz und die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, was auch älteren und gehbeeinträchtigten Menschen einen relativ unkomplizierten Zugang zu den Grabstellen ermöglicht. Weitere Vorteile der pflegefreien und naturnahen Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen sind die Möglichkeit, Blumen und Grabschmuck abzulegen, und die meist vorhandenen Sitzmöglichkeiten. Öffentliche Friedhöfe sind zudem jeden Tag sicher für alle Bürgerinnen und Bürger begehbar. Im Rahmen der Fortschreibung des 2021 beschlossenen Friedhofkonzeptes ist vorgesehen, weitere naturnahe Bestattungsmöglichkeiten auch auf bislang nicht berücksichtigten Friedhöfen einzurichten und dabei dann insbesondere Urnenbestattungen im Umfeld von – ggfls. auch noch anzupflanzenden – Bäumen anzubieten.Seite 1 von 3 Seite 2 Zur räumlichen Lage: Der beantragte Bereich für den Friedwald zwischen dem Helios-Krankenhaus, dem Platz der Waldfreunde und dem Wesselheideweg befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans Kottenforst und im Landschaftsschutzgebiet „Hardtberg“ (LSG 2.5). Das Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich westlich der A 565 und ist durch zusammenhängende Waldflächen mit vereinzelten Waldwiesen und -lichtungen charakterisiert. Die Festsetzung des ca. 223 ha großen Landschaftsschutzgebiets erfolgte insbesondere wegen der zusammenhängenden Waldflächen mit Lichtungen und typischen Säumen sowie wegen der besonderen Bedeutung als Naherholungsgebiet. Der Hardtbergwald hat eine besondere Bedeutung für den Biotopverbund in NRW und ist Teil des großflächigen Waldgebietes der Waldville auf den kiesigen Terrassensanden des Hardtberges. Der Bereich ist überwiegend durch Kiefern, Eichen und Buchen mit wechselnden Dominanzverhältnissen gekennzeichnet. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Fläche für die Forstwirtschaft ausgewiesen. Gem. Landschaftsplan Kottenforst sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Verboten ist insbesondere, Abgrabungen oder sonstige Veränderungen der Bodengestalt vorzunehmen. Eine Ausnahme von den Verboten des Landschaftsplans kann unter Beachtung des besonderen Schutzzwecks und des Charakters des Gebietes auf Antrag im Einzelfall für im Landschaftsplan festgelegte Vorhaben erteilt werden. Im Landschaftsplan ist explizit aufgeführt, für welche Vorhaben im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Eine Ausnahme von den Verboten kann zudem auf Antrag für Maßnahmen auf Grund eines mit der Unteren Naturschutzbehörde einvernehmlich abgestimmten Konzeptes erteilt werden, wenn dieses dem besonderen Schutzzweck nicht zuwiderläuft und den Charakter des Landschaftsschutzgebietes nicht verändert. Für Vorhaben, die nicht unter die Ausnahmemöglichkeiten fallen, kann in seltenen Fällen gemäß § 67 BNatSchG auf Antrag eine Befreiung von den Verboten der textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans erteilt werden, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse vorliegt oder die Durchführung der Vorschriften zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Voraussetzung für eine landschaftsrechtliche Genehmigung ist, dass die Planung im Einklang mit dem Landschaftsschutz ist und die Belange des Natur- und Artenschutzes vollumfänglich berücksichtigt werden. Es muss geprüft werden, ob durch das Vorhaben Eingriffe in die Natur zu erwarten sind, Verbotstatbestände der Naturschutzgesetze oder des Landschaftsplanes ausgelöst werden und ob Konflikte mit dem Artenschutz eintreten können. Mögliche Auswirkungen, die vom Ausbau von Wegen, der intensiven Nutzung des Waldbodens als Bestattungsfläche, von Versammlungsflächen oder Beleuchtungsanlagen sowie der Beschneidung von Bäumen ausgehen, sind zu ermitteln und zu bewerten. Auf dieser Grundlage kann geprüft werden, ob das Vorhaben mit den Schutzzielen des Landschaftsschutzes und des Artenschutzes vereinbar ist undSeite 2 von 3 Seite 3 eine landschaftsrechtliche Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt werden kann. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de