230879 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Dransdorf, Saime-Genc-Ring 14 - Aufstockung Gewerbehalle Bauteil 1 zu Wohnraumerweiterung Az.: 10084/2023
Kerndaten
- Nummer
- 230879
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.693 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 230879 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Dransdorf, Saime-Genc-Ring 14 - Aufstockung Gewerbehalle Bauteil 1 zu Wohnraumerweiterung Az.: 10084/2023 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.05.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt den Bau- antrag abzulehnen, da das Vorhaben nicht gemäß § 30 BauGB den Festset- zungen des Bebauungsplanes entspricht. Begründung Auf dem Gewerbegrundstück Saime-Genc-Ring 14 und 14a befinden sich gemäß Baugenehmigung aus dem Jahr 2007 (AZ 153041) eine Gewerbehalle mit straßenseitigen Büro- und Ausstellungsräumen und ein angrenzendes Wohnhaus, wobei die Wohnnutzung ausschließlich für den Betriebsinhaber gemäß § 8 BauNVO mit Baulasteintragung gesichert wurde. Nun wurde die Erweiterung einer gemäß Plandarstellung bestehenden Wohneinheit im 1. Obergeschoss des straßenseitigen Gebäudes beantragt. Diese Räume wurden allerdings in 2007 nicht als Wohnung sondern als Ausstellungsraum genehmigt, so dass zusätzlich zu der beantragten Erweiterung auch eine Genehmigung der offenbar bereits erfolgten Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in Wohnung erforderlich wäre und eine zweite Betriebswohnung entstehen würde. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7323-10, der hier ein Gewerbegebiet „GE 3“ festsetzt. In einem Gewerbegebiet kann eine Wohnnutzung gemäß § 8 BauNVO lediglich ausnahmsweise im Sinne einer Betriebsinhaber- oder Betriebsleiterwohnung bzw. für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal zugelassen werden sofern sich diese der gewerblichen Nutzung (in Grundfläche und Baumasse) unterordnet und über eine Baulast dem Gewerbebetrieb zugeordnet ist. Die Notwendigkeit für eine weitere Betriebswohnung ist jedoch im Hinblick aufSeite 1 von 3 Seite 2 die Größe und den Inhalt des Gewerbebetriebes nicht gegeben. Dies gilt für eine Erweiterung (Verdopplung) der betreffenden Fläche der nicht genehmigten Wohnnutzung umso mehr. Die Ausnahmevoraussetzungen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 Baunutzungsverordnung finden für eine 2. Wohneinheit auf einem Gewerbegrundstück keine Anwendung. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist nicht möglich, da dies als Vorbild für zahlreiche Folgefälle im Plangebiet dienen könnte. Dies könnte wiederum dazu führen, dass der Charakter eines Gewerbegebietes verloren ginge. Die in dem Gewerbegebiet ansässigen Gewerbebetriebe haben diesbezüglich jedoch einen Gebietserhaltungsanspruch. Aus diesem Grund soll der Bauantrag abgelehnt werden. Anlage/n 1 Lageplan Saime-Gene-Ring 14, 14 a (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de