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230879 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Dransdorf, Saime-Genc-Ring 14 - Aufstockung Gewerbehalle Bauteil 1 zu Wohnraumerweiterung Az.: 10084/2023

Nummer
230879
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.05.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230879
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Dransdorf, Saime-Genc-Ring
14
- Aufstockung Gewerbehalle Bauteil 1 zu
Wohnraumerweiterung
Az.: 10084/2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.05.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt den Bau-
antrag abzulehnen, da das Vorhaben nicht gemäß § 30 BauGB den Festset-
zungen des Bebauungsplanes entspricht.
Begründung
Auf dem Gewerbegrundstück Saime-Genc-Ring 14 und 14a befinden sich
gemäß Baugenehmigung aus dem Jahr 2007 (AZ 153041) eine Gewerbehalle
mit straßenseitigen Büro- und Ausstellungsräumen und ein angrenzendes
Wohnhaus, wobei die Wohnnutzung ausschließlich für den Betriebsinhaber
gemäß § 8 BauNVO mit Baulasteintragung gesichert wurde.
Nun wurde die Erweiterung einer gemäß Plandarstellung bestehenden
Wohneinheit im 1. Obergeschoss des straßenseitigen Gebäudes beantragt.
Diese Räume wurden allerdings in 2007 nicht als Wohnung sondern als
Ausstellungsraum genehmigt, so dass zusätzlich zu der beantragten
Erweiterung auch eine Genehmigung der offenbar bereits erfolgten
Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in Wohnung erforderlich wäre und
eine zweite Betriebswohnung entstehen würde.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7323-10,
der hier ein Gewerbegebiet „GE 3“ festsetzt. In einem Gewerbegebiet kann
eine Wohnnutzung gemäß § 8 BauNVO lediglich ausnahmsweise im Sinne
einer Betriebsinhaber- oder Betriebsleiterwohnung bzw. für Aufsichts- und
Bereitschaftspersonal zugelassen werden sofern sich diese der gewerblichen
Nutzung (in Grundfläche und Baumasse) unterordnet und über eine Baulast
dem Gewerbebetrieb zugeordnet ist.
Die Notwendigkeit für eine weitere Betriebswohnung ist jedoch im Hinblick aufSeite 1 von 3
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die Größe und den Inhalt des Gewerbebetriebes nicht gegeben. Dies gilt für
eine Erweiterung (Verdopplung) der betreffenden Fläche der nicht genehmigten
Wohnnutzung umso mehr. Die Ausnahmevoraussetzungen gemäß § 8 Abs. 3
Nr. 1 Baunutzungsverordnung finden für eine 2. Wohneinheit auf einem
Gewerbegrundstück keine Anwendung. Eine Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes ist nicht möglich, da dies als Vorbild für zahlreiche
Folgefälle im Plangebiet dienen könnte. Dies könnte wiederum dazu führen,
dass der Charakter eines Gewerbegebietes verloren ginge. Die in dem
Gewerbegebiet ansässigen Gewerbebetriebe haben diesbezüglich jedoch
einen Gebietserhaltungsanspruch.
Aus diesem Grund soll der Bauantrag abgelehnt werden.
Anlage/n
1 Lageplan Saime-Gene-Ring 14, 14 a (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 19:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de