230877 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für einen mehrstämmigen Berg-Ahorn auf dem Grundstück Adrianstraße 197, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 230877
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 230877 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für einen mehrstämmigen Berg- Ahorn auf dem Grundstück Adrianstraße 197, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Baumkommission 22.05.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für einen mehrstämmigen Berg-Ahorn auf dem Grundstück Adrianstraße 197, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Begründung Das Bestandsgebäude soll um einen Anbau erweitert werden. Im Rahmen dieser Maßnahme ist geplant, den vorhandenen Stellplatz an der nordwestlichen Nachbargrenze aufzugeben und statt dessen einen Carport neben dem Anbau zu erstellen. Für dieses Bauvorhaben ist die Entfernung eines mehrstämmigen Berg-Ahorns (Acer pseudoplatanus) beantragt worden, der sich unmittelbar an der schmalen Zufahrt zu vier weiteren Reihenhäusern (Nr. 189 – 195) befindet, die über das Grundstück der Antragsteller führt. Da der zum Grundstück gehörige Stellplatz den Zufahrtsbereich einschränkt, soll dieser als Carport neben dem geplanten Anbau neu errichtet werden. Diese Planung lässt sich aber nur verwirklichen, wenn der Ahorn zur Entfernung freigeben wird. Der Berg-Ahorn weist einen Stammumfang von insgesamt 353 cm, einen Kronendurchmesser von 11 m und eine Höhe von 14 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt. Der Verwaltung liegt ein genehmigungsfähiger Bauantrag für die ErrichtungSeite 1 von 6 Seite 2 eines Anbaus sowie eines Carports vor. Die Errichtung des Carports ohne die Entfernung des Baumes ist nicht möglich. Zwar ist die Verlegung des Stellplatzes nicht zwingend erforderlich, jedoch wird durch den Wegfall des alten Stellplatzes die Zufahrt zu den und die Erreichbarkeit der weiteren Reihenhäusern verbessert. Da sich der Zustand des Baumes nach der aktuellen fachlichen Beurteilung gegenüber der aus den Jahren 2017 und 2021 (Zustand befriedigend) verschlechtert hat, ist er an diesem Standort nur noch bedingt erhaltenswert. Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Absatz 2 c) der Baumsatzung erteilt werden kann, da hier der private Belang (zulässiges Bauvorhaben) den öffentlichen (Erhalt des Baumes) überwiegt. Als Ersatz für den beantragten Baum wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Fotos Ahorn (öffentlich) 2 Fotos Standort Ahorn (öffentlich) 3 Foto Zufahrt Adrianstraße 189 - 197, 53227 Bonn (öffentlich) 4 Plan (öffentlich) 5 Urheberrechtserklärung BV Adrianstraße 197 (nichtöffentlich)Seite 2 von 6 Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de