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230877 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für einen mehrstämmigen Berg-Ahorn auf dem Grundstück Adrianstraße 197, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
230877
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 22.05.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230877
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für einen mehrstämmigen Berg-
Ahorn auf dem Grundstück Adrianstraße 197,
53227 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Baumkommission 22.05.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für einen mehrstämmigen Berg-Ahorn auf dem
Grundstück Adrianstraße 197, 53227 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt.
Begründung
Das Bestandsgebäude soll um einen Anbau erweitert werden. Im Rahmen
dieser Maßnahme ist geplant, den vorhandenen Stellplatz an der
nordwestlichen Nachbargrenze aufzugeben und statt dessen einen Carport
neben dem Anbau zu erstellen.
Für dieses Bauvorhaben ist die Entfernung eines mehrstämmigen Berg-Ahorns
(Acer pseudoplatanus) beantragt worden, der sich unmittelbar an der schmalen
Zufahrt zu vier weiteren Reihenhäusern (Nr. 189 – 195) befindet, die über das
Grundstück der Antragsteller führt. Da der zum Grundstück gehörige Stellplatz
den Zufahrtsbereich einschränkt, soll dieser als Carport neben dem geplanten
Anbau neu errichtet werden. Diese Planung lässt sich aber nur verwirklichen,
wenn der Ahorn zur Entfernung freigeben wird.
Der Berg-Ahorn weist einen Stammumfang von insgesamt 353 cm, einen
Kronendurchmesser von 11 m und eine Höhe von 14 m auf. Der Zustand des
Baumes wurde mit ausreichend beurteilt.
Der Verwaltung liegt ein genehmigungsfähiger Bauantrag für die ErrichtungSeite 1 von 6
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eines Anbaus sowie eines Carports vor. Die Errichtung des Carports ohne die
Entfernung des Baumes ist nicht möglich. Zwar ist die Verlegung des
Stellplatzes nicht zwingend erforderlich, jedoch wird durch den Wegfall des
alten Stellplatzes die Zufahrt zu den und die Erreichbarkeit der weiteren
Reihenhäusern verbessert. Da sich der Zustand des Baumes nach der
aktuellen fachlichen Beurteilung gegenüber der aus den Jahren 2017 und 2021
(Zustand befriedigend) verschlechtert hat, ist er an diesem Standort nur noch
bedingt erhaltenswert.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des
Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4
Absatz 2 c) der Baumsatzung erteilt werden kann, da hier der private Belang
(zulässiges Bauvorhaben) den öffentlichen (Erhalt des Baumes) überwiegt.
Als Ersatz für den beantragten Baum wird ein standortgerechter Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Fotos Ahorn (öffentlich)
2 Fotos Standort Ahorn (öffentlich)
3 Foto Zufahrt Adrianstraße 189 - 197, 53227 Bonn (öffentlich)
4 Plan (öffentlich)
5 Urheberrechtserklärung BV Adrianstraße 197 (nichtöffentlich)Seite 2 von 6
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Datenstand: 02.11.2026, 18:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de