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230876 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für einen Götterbaum auf dem Grundstück Marienburger Straße 9, 53119 Bonn

Nummer
230876
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 22.05.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230876
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für einen Götterbaum auf dem
Grundstück Marienburger Straße 9, 53119 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 22.05.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für einen Götterbaum auf dem Grundstück Marienburger
Straße 9, 53119 Bonn wird erteilt.
Begründung
Der Götterbaum (Ailanthus altissima) weist einen Stammumfang von 298 cm,
einen Kronendurchmesser von 11 m und eine Höhe von 21 m auf. Der Zustand
des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt.
Der Baum steht nur 1,20 m von der Fassade des Mehrfamilienhauses entfernt
in einer Grünfläche vor dem Gebäude. Diese Grünfläche liegt ca. 85 cm höher
als der öffentliche Gehweg und ist durch eine Natursteinmauer aus Grauwacke
eingefasst.
Durch Wurzeldruck bzw. das Dickenwachstum des Wurzelstocks ist die Mauer
bereits um mindestens 30 cm aus dem Lot gedrückt. Selbst der Anschluss der
Bruchsteinmauer an Putz und Mauerwerk des Mehrfamilienhauses hat unter
der jahrelangen Spannung Schaden genommen. Um den Götterbaum an
diesem Standort erhalten zu können und eine Vergrößerung des Standraumes
zu erreichen, müsste die Natursteinmauer abgebrochen und versetzt werden.
Aus statischer Sicht muss dies allerdings kritisch gesehen werden, da durch
den Abbruch der Mauer im statisch wirksamen Bereich des Baumes das
Gegenlager beseitigt und die Standsicherheit gefährdet würde.
Um die Schäden an Mauer und Gebäude nachhaltig reparieren zu können undSeite 1 von 5
Seite 2
Verkehrssicherheit im Vorgartenbereich wiederherzustellen, ist daher die
Entfernung des Götterbaumes notwendig .
Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des
Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1
c) der Baumsatzung erteilt werden sollte.
Als Ersatzpflanzung wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 – 25 cm im Siedlungsgrün der Wohnanlage gefordert.
Anlage/n
1 Fotos Götterbaum Marienburger Straße 9 (öffentlich)
2 Foto Standort Götterbaum (öffentlich)Seite 2 von 5
Fotos Götterbaum Marienburger Straße 9, 53119 BonnSeite 3 von 5
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Datenstand: 02.11.2026, 20:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de