230876 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für einen Götterbaum auf dem Grundstück Marienburger Straße 9, 53119 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 230876
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 230876 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für einen Götterbaum auf dem Grundstück Marienburger Straße 9, 53119 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 22.05.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für einen Götterbaum auf dem Grundstück Marienburger Straße 9, 53119 Bonn wird erteilt. Begründung Der Götterbaum (Ailanthus altissima) weist einen Stammumfang von 298 cm, einen Kronendurchmesser von 11 m und eine Höhe von 21 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt. Der Baum steht nur 1,20 m von der Fassade des Mehrfamilienhauses entfernt in einer Grünfläche vor dem Gebäude. Diese Grünfläche liegt ca. 85 cm höher als der öffentliche Gehweg und ist durch eine Natursteinmauer aus Grauwacke eingefasst. Durch Wurzeldruck bzw. das Dickenwachstum des Wurzelstocks ist die Mauer bereits um mindestens 30 cm aus dem Lot gedrückt. Selbst der Anschluss der Bruchsteinmauer an Putz und Mauerwerk des Mehrfamilienhauses hat unter der jahrelangen Spannung Schaden genommen. Um den Götterbaum an diesem Standort erhalten zu können und eine Vergrößerung des Standraumes zu erreichen, müsste die Natursteinmauer abgebrochen und versetzt werden. Aus statischer Sicht muss dies allerdings kritisch gesehen werden, da durch den Abbruch der Mauer im statisch wirksamen Bereich des Baumes das Gegenlager beseitigt und die Standsicherheit gefährdet würde. Um die Schäden an Mauer und Gebäude nachhaltig reparieren zu können undSeite 1 von 5 Seite 2 Verkehrssicherheit im Vorgartenbereich wiederherzustellen, ist daher die Entfernung des Götterbaumes notwendig . Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der Baumsatzung erteilt werden sollte. Als Ersatzpflanzung wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm im Siedlungsgrün der Wohnanlage gefordert. Anlage/n 1 Fotos Götterbaum Marienburger Straße 9 (öffentlich) 2 Foto Standort Götterbaum (öffentlich)Seite 2 von 5 Fotos Götterbaum Marienburger Straße 9, 53119 BonnSeite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de