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230875-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Halteverbot im Bereich der Giergasse

Nummer
230875-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230875 Bürgerantrag: Halteverbot im Bereich der Giergasse

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230875-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Halteverbot im Bereich der Giergasse
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Giergasse wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten regelmäßig vom
Verkehrsaußendienst kontrolliert. In der Regel ist die Restfahrbahnbreite bei
diesen Kontrollen gegeben. Zudem verzeichnet die Verwaltung keine
Auffälligkeiten. Daher sieht die Verwaltung auch keine Veranlassung, den
ruhenden Verkehr mit einem absoluten Halt- und Parkverbot einzuschränken.
Die Giergasse wird weiterhin durch den Verkehrsaußendienst kontrolliert und
auch als Kontrollstraße in die nächste Feuerwehrfahrt aufgenommen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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