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230874 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Kaiser-Linde auf dem Grundstück Römlinghovener Straße 25, 53227 Bonn

Nummer
230874
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 04.09.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230874
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Kaiser-Linde auf dem
Grundstück Römlinghovener Straße 25, 53227
Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 22.05.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Kaiser-Linde auf dem Grundstück
Römlinghovener Straße 25, 53227 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Kaiser-Linde (Tilia europaea) weist einen Stammumfang von 220 cm, einen
Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 23 m auf. Der Zustand des
Baumes wurde mit befriedigend beurteilt.
Der Baum steht in einem kleinen Vorgarten von 5,20 m Breite unmittelbar am
öffentlichen Gehweg und neben der Zuwegung zum Einfamilienhaus.
Durch umfangreiche Wurzelhebungen ist es in den umliegenden befestigten
Flächen zu erheblichen Verwerfungen gekommen, sodass an den privaten wie
auch an den öffentlichen Flächen Stolpergefahr besteht.
Der Standort der Linde ist in Anbetracht der Starkwüchsigkeit dieser Baumart
völlig ungeeignet. So überragt die Krone des Baumes derzeit gleich drei
Vorgärten der Reihenhauszeile und verursacht die dafür typischen
Beeinträchtigungen wie ständig verstopfte Dachentwässerungen.
Bereits im Jahr 1994 wurde von Seiten der Nachbarschaft (Nr. 23) wegen
Wuirzelwuchses eine Beschwerde eingereicht, die zum damaligen Zeitpunkt
aber noch nicht zu einer Genehmigung zur Entfernung geführt hat.
Die Beeinträchtigungen für das Grundstück der Antragstellerin sowie für die
umliegende Nachbarschaft werden nunmehr bereits als über dem Maß der
Zumutbarkeit angesehen, sodass der Erhalt der Linde neben der Gefährdung
der Verkehrssicherheit wegen der Wurzelhebungen im öffentlichen Raum auchSeite 1 von 6
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eine nicht beabsichtigte Härte darstellt.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des
Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1
c) und Abs. 2 a) der Baumsatzung erteilt werden sollte.
Als Ersatzpflanzung wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 – 25 cm an geeigneter Stelle gefordert.
Anlage/n
1 Luftbild Linde (öffentlich)
2 Foto Standort Linde (öffentlich)
3 Standort Linde (öffentlich)
4 Standort Linde.pdf 1 (öffentlich)Seite 2 von 6
Stadt Bonn
Römlinghovener Straße 2255,, 5533222277 BonnSeite 3 von 6
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Datenstand: 02.11.2026, 19:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de