230874 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Kaiser-Linde auf dem Grundstück Römlinghovener Straße 25, 53227 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 230874
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.06.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 230874 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Kaiser-Linde auf dem Grundstück Römlinghovener Straße 25, 53227 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 22.05.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Kaiser-Linde auf dem Grundstück Römlinghovener Straße 25, 53227 Bonn wird erteilt. Begründung Die Kaiser-Linde (Tilia europaea) weist einen Stammumfang von 220 cm, einen Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 23 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt. Der Baum steht in einem kleinen Vorgarten von 5,20 m Breite unmittelbar am öffentlichen Gehweg und neben der Zuwegung zum Einfamilienhaus. Durch umfangreiche Wurzelhebungen ist es in den umliegenden befestigten Flächen zu erheblichen Verwerfungen gekommen, sodass an den privaten wie auch an den öffentlichen Flächen Stolpergefahr besteht. Der Standort der Linde ist in Anbetracht der Starkwüchsigkeit dieser Baumart völlig ungeeignet. So überragt die Krone des Baumes derzeit gleich drei Vorgärten der Reihenhauszeile und verursacht die dafür typischen Beeinträchtigungen wie ständig verstopfte Dachentwässerungen. Bereits im Jahr 1994 wurde von Seiten der Nachbarschaft (Nr. 23) wegen Wuirzelwuchses eine Beschwerde eingereicht, die zum damaligen Zeitpunkt aber noch nicht zu einer Genehmigung zur Entfernung geführt hat. Die Beeinträchtigungen für das Grundstück der Antragstellerin sowie für die umliegende Nachbarschaft werden nunmehr bereits als über dem Maß der Zumutbarkeit angesehen, sodass der Erhalt der Linde neben der Gefährdung der Verkehrssicherheit wegen der Wurzelhebungen im öffentlichen Raum auchSeite 1 von 6 Seite 2 eine nicht beabsichtigte Härte darstellt. Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) und Abs. 2 a) der Baumsatzung erteilt werden sollte. Als Ersatzpflanzung wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm an geeigneter Stelle gefordert. Anlage/n 1 Luftbild Linde (öffentlich) 2 Foto Standort Linde (öffentlich) 3 Standort Linde (öffentlich) 4 Standort Linde.pdf 1 (öffentlich)Seite 2 von 6 Stadt Bonn Römlinghovener Straße 2255,, 5533222277 BonnSeite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de