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230873-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüne/u.w.-Antrag: Friedensplatz

Nummer
230873-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme
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  1. 230873 Grüne/u.w.-Antrag: Friedensplatz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230873-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Grüne/u.w.-Antrag: Friedensplatz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der zugrundeliegende Antrag und die Stellungnahme wurden in der Sitzung am
08.08.2023 vertagt mit der Maßgabe an die Verwaltung,
1. zu erläutern, was mit Belüftungsrohr gemeint ist?
(im Antrag gemeint ist der Brunnen, aus dem das Wasser für den
Wasserlauf austritt)
2. zum Zustand des Wasserauslaufs Stellung zu nehmen
3. als Alternative zur wassergebundenen Abdeckung die Kosten für eine
Instandsetzung der Baumeinfassungen zu benennen.
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Zu 1.:
Es handelt sich um ein Missverständnis. Seitens der Verwaltung wurde wegen
der Begrifflichkeit davon ausgegangen, dass das Belüftungsrohr für die Wur-
zeln irrtümlich als Bewässerungsrohr bezeichnet wurde. In der Regel wird die-
ser und ähnliche Begriffe für die damals eingebauten Wurzelbelüftungsrohre
bei Baumstandorten verwendet.
Zu 2.:
Der Bachlauf am Friedensplatz konnte seinerzeit nicht in Betrieb genommen
werden, da sich in diesem Bereich zwischenzeitlich die per Sondernutzung
genehmigte Außengastronomie der anliegenden Restaurants befand.
Die Verwaltung wird den weiteren Umgang mit der Bewässerungsanlage
nochmals intern klären und zu gegebener Zeit auf das Thema zurückkommen.
Zu 3.:
Eine Erneuerung der Baumschutzbügel im klassischen Sinne wäre mit einem
Eingriff im Wurzelschutzbereich verbunden. In wie fern dies baumverträglich
machbar ist, ist fraglich. Daher müsste geprüft werden, auf welche Weise die
Bügel baumverträglich ergänzt werden können. Dies wird aller Voraussicht
nach keine ‚Kataloglösung‘ sein, hier muss jeder Standort genau angesehen
und ggf. Schürfe erstellt werden, im Anschluss müssen die Details geplant wer-
den. Erst, wenn klar ist, welche Lösung machbar ist, kann eine Kostenschät-
zung erstellt werden. Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass aus diesem
Grund eine Kostenprognose zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich ist. Auch,Seite 1 von 2
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wenn eine vollständige Einfassung mit Baumschutzbügeln besser ist, werden
die Bäume bereits durch die teilweise vorhandene Einfassung geschützt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de