230873-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grüne/u.w.-Antrag: Friedensplatz
Kerndaten
- Nummer
- 230873-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230873-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Grüne/u.w.-Antrag: Friedensplatz Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der zugrundeliegende Antrag und die Stellungnahme wurden in der Sitzung am 08.08.2023 vertagt mit der Maßgabe an die Verwaltung, 1. zu erläutern, was mit Belüftungsrohr gemeint ist? (im Antrag gemeint ist der Brunnen, aus dem das Wasser für den Wasserlauf austritt) 2. zum Zustand des Wasserauslaufs Stellung zu nehmen 3. als Alternative zur wassergebundenen Abdeckung die Kosten für eine Instandsetzung der Baumeinfassungen zu benennen. Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Zu 1.: Es handelt sich um ein Missverständnis. Seitens der Verwaltung wurde wegen der Begrifflichkeit davon ausgegangen, dass das Belüftungsrohr für die Wur- zeln irrtümlich als Bewässerungsrohr bezeichnet wurde. In der Regel wird die- ser und ähnliche Begriffe für die damals eingebauten Wurzelbelüftungsrohre bei Baumstandorten verwendet. Zu 2.: Der Bachlauf am Friedensplatz konnte seinerzeit nicht in Betrieb genommen werden, da sich in diesem Bereich zwischenzeitlich die per Sondernutzung genehmigte Außengastronomie der anliegenden Restaurants befand. Die Verwaltung wird den weiteren Umgang mit der Bewässerungsanlage nochmals intern klären und zu gegebener Zeit auf das Thema zurückkommen. Zu 3.: Eine Erneuerung der Baumschutzbügel im klassischen Sinne wäre mit einem Eingriff im Wurzelschutzbereich verbunden. In wie fern dies baumverträglich machbar ist, ist fraglich. Daher müsste geprüft werden, auf welche Weise die Bügel baumverträglich ergänzt werden können. Dies wird aller Voraussicht nach keine ‚Kataloglösung‘ sein, hier muss jeder Standort genau angesehen und ggf. Schürfe erstellt werden, im Anschluss müssen die Details geplant wer- den. Erst, wenn klar ist, welche Lösung machbar ist, kann eine Kostenschät- zung erstellt werden. Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass aus diesem Grund eine Kostenprognose zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich ist. Auch,Seite 1 von 2 Seite 2 wenn eine vollständige Einfassung mit Baumschutzbügeln besser ist, werden die Bäume bereits durch die teilweise vorhandene Einfassung geschützt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de