230871-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verbreiterung des Bürgersteigs in der Hainstraße
Kerndaten
- Nummer
- 230871-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230871-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Verbreiterung des Bürgersteigs in der Hainstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 15.03.2022 (DS-Nr. 212186) folgenden Beschluss gefasst: „Der Gehweg im Bereich des Friedhofs auf der Hainstraße wird auf einer Gehwegbreite von 1,60 m und unter Erhalt der vorhandenen Bäume erneuert, um die sichere Zuwegung, gerade von älteren Menschen wiederherzustellen.“ Dieser Beschluss wurde in der 14. Kalenderwoche 2023 umgesetzt. Die Belange des Baumschutzes konnten bei der Ausführung beachtet werden. Zuvor fanden entsprechenden Abstimmungen zwischen dem Tiefbauamt und dem Amt für Umwelt und Stadtgrün statt, um eine baumverträgliche Sanierung des Gehweges zu eruieren. Dabei wurde seinerzeit schon festgestellt, dass die Gehwegverbreiterung auf die gemäß o.a. Beschluss geforderte Breite von 1,60 m, die maximal baumverträgliche Ausführung der Arbeiten darstellt. In Höhe der Hausnummer 26 konnte der dort viel schmaler verlaufende Gehweg aufgrund einragender Wurzeln bis an die Oberfläche nur in wassergebundener Bauweise ohne Tragschicht hergestellt werden, was nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht. An dieser Stelle ist das eine nur sehr bedingt baumverträgliche Kompromisslösung um den Gehweg temporär noch erhalten zu können. Der Gehweg war bereits vor der Sanierung sehr stark durch das Wurzelwerk der Alleebäume verworfen. Für eine weitere Verbreiterung des Gehweges müsste weiter in den Wurzelbereich der Alleebäume eingegriffen werden. Hierbei ist es gleich, ob die Abgrabungen für eine asphaltierte oder wassergebundene Bauweise erfolgen. Die Regelaufbauten für Tragschicht und Deckbelag für beide Bauweisen und dadurch die Abgrabetiefen sind gleich stark dimensioniert. Für die Verkehrssicherheit im öffentlichen Verkehrsraum müssten diese eingehalten werden. Die Allee in der Hainstraße ist gemäß § 41 LNatSchG gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen, sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind demnach verboten. Eine Verbreiterung des jetzigen Gehweges würde durch das dann erforderlich werdende Kappen von Wurzelwerk zu Vitalitätsbeeinträchtungen der Bäume, sowie zu Beeinträchtigungen der Standsicherheit undSeite 1 von 2 Seite 2 der Verkehrssicherheit führen. Nach Abschluss der Arbeiten des Tiefbauamtes wurde die angrenzende baumbestandene Grünfläche an den Belag angearbeitet. Die bisherige Rasenfläche wird in eine extensive Blühwiese umgestaltet. Als Einsaat für die Kräutermischung ist hier die selbst entwickelte Saatgutmischung „Typ Bonn“ vorgesehen. Diese Arbeiten sind bereits beauftragt und werden kurzfristig im Laufe des Mai ausgeführt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de