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230871-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verbreiterung des Bürgersteigs in der Hainstraße

Nummer
230871-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230871 Verbreiterung des Bürgersteigs in der Hainstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230871-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Verbreiterung des Bürgersteigs in der Hainstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 15.03.2022 (DS-Nr.
212186) folgenden Beschluss gefasst: „Der Gehweg im Bereich des Friedhofs
auf der Hainstraße wird auf einer Gehwegbreite von 1,60 m und unter Erhalt
der vorhandenen Bäume erneuert, um die sichere Zuwegung, gerade von
älteren Menschen wiederherzustellen.“
Dieser Beschluss wurde in der 14. Kalenderwoche 2023 umgesetzt. Die
Belange des Baumschutzes konnten bei der Ausführung beachtet werden.
Zuvor fanden entsprechenden Abstimmungen zwischen dem Tiefbauamt und
dem Amt für Umwelt und Stadtgrün statt, um eine baumverträgliche Sanierung
des Gehweges zu eruieren. Dabei wurde seinerzeit schon festgestellt, dass die
Gehwegverbreiterung auf die gemäß o.a. Beschluss geforderte Breite von 1,60
m, die maximal baumverträgliche Ausführung der Arbeiten darstellt.
In Höhe der Hausnummer 26 konnte der dort viel schmaler verlaufende
Gehweg aufgrund einragender Wurzeln bis an die Oberfläche nur in
wassergebundener Bauweise ohne Tragschicht hergestellt werden, was nicht
dem aktuellen Stand der Technik entspricht. An dieser Stelle ist das eine nur
sehr bedingt baumverträgliche Kompromisslösung um den Gehweg temporär
noch erhalten zu können.
Der Gehweg war bereits vor der Sanierung sehr stark durch das Wurzelwerk
der Alleebäume verworfen. Für eine weitere Verbreiterung des Gehweges
müsste weiter in den Wurzelbereich der Alleebäume eingegriffen werden.
Hierbei ist es gleich, ob die Abgrabungen für eine asphaltierte oder
wassergebundene Bauweise erfolgen. Die Regelaufbauten für Tragschicht und
Deckbelag für beide Bauweisen und dadurch die Abgrabetiefen sind gleich
stark dimensioniert. Für die Verkehrssicherheit im öffentlichen Verkehrsraum
müssten diese eingehalten werden.
Die Allee in der Hainstraße ist gemäß § 41 LNatSchG gesetzlich geschützt. Die
Beseitigung von Alleen, sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung,
Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind demnach
verboten. Eine Verbreiterung des jetzigen Gehweges würde durch das dann
erforderlich werdende Kappen von Wurzelwerk zu Vitalitätsbeeinträchtungen
der Bäume, sowie zu Beeinträchtigungen der Standsicherheit undSeite 1 von 2
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der Verkehrssicherheit führen.
Nach Abschluss der Arbeiten des Tiefbauamtes wurde die angrenzende
baumbestandene Grünfläche an den Belag angearbeitet. Die bisherige
Rasenfläche wird in eine extensive Blühwiese umgestaltet. Als Einsaat für die
Kräutermischung ist hier die selbst entwickelte Saatgutmischung „Typ Bonn“
vorgesehen. Diese Arbeiten sind bereits beauftragt und werden kurzfristig im
Laufe des Mai ausgeführt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de