← Vorlagen

230867-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüne/u.w.-Antrag: Verkehrssicherheit an der Michaelschule

Nummer
230867-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 437,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230867 Grüne/u.w.-Antrag: Verkehrssicherheit an der Michaelschule

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.299 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230867-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grüne/u.w.-Antrag: Verkehrssicherheit an der
Michaelschule
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme
Um eine Verbesserung für querende Fußgänger*innen, insbesondere
Schulkinder, zwischen dem Baumschulwäldchen und der Händelstraße, zu
erreichen, soll eine geradlinige Querungsmöglichkeit mit guten
Sichtbeziehungen geschaffen werden.
Mit Verweis auf die Stellungnahme DS221420-1 wurden in der Haydnstraße
Fuß- und Kfz-Zählungen durchgeführt, die ergeben, dass die Voraussetzungen
für einen FGÜ als Querungshilfe nicht erfüllt werden.
Da die Haydnstraße eine Fahrbahnbreite von 6 m für den Beidrichtungsverkehr
aufweist, ist die Herstellung einer Mittelinsel ebenso nicht möglich, da diese 2,5
m – 3 m breit sein müsste (EFA 3.3.3.1).
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung eine punktuelle Fahrbahnverengung
auf 3,4 Meter und die Aufweitung des Seitenbereichs um je 1,3 Meter mit
Bordsteinabsenkung an der Kreuzung Haydnstraße – Händelstraße vor, die mit
taktilen Elementen ausgestattet ist, um eine erhöhte Sicherheit, auch für
mobilitätseingeschränkte Menschen, zu gewährleisten. Dadurch wird die
Querungsdistanz für Fußgänger*innen verkürzt und eine Verkehrsberuhigung
erzielt.
Zudem sollten, wie in der DS221420-1 beschrieben, aufgrund der
abgeschlossenen Kanalbaumaßnahme keine weiteren Aufbrüche der
Straßendecke stattfinden. Die Deckensanierung erstreckt sich bis in den
Kreuzungsbereich Haydnstraße – Händelstraße. Die Gehwegaufweitung kann
daher entweder durch ein Klebebord realisiert oder herkömmlich ausgebaut
werden, weil sich diese ganz am Rande der Deckenerneuerung befindet und
daher nur wenige Quadratmeter aus der Gewährleistung fielen.
Um die Sichtbarkeit auf wartende Menschen an der Gehwegnase und damit die
Verkehrssicherheit herzustellen, müssen auf der südlichen Fahrbahnseite zwei,
auf der nördlichen drei Parkstände entfallen. Auf dem nördlichen „Parkstreifen“
werden drei Fahrradständer in Längsaufstellung montiert, die illegales Parken
verhindern (siehe Anlage 1). Damit kann auch eine Teilerfüllung der DS231274
erzielt werden.Seite 1 von 3
Seite 2
Der zweite Punkt des Antrags zielt auf die Ersetzung des Asphaltbelages auf
dem „Parkstreifen“ durch historisches Kleinpflaster auf der Haydnstraße entlang
des Baumschulwälchens ab.
Da die Verwaltung im Zuge der Umsetzung des Parkraumkonzeptes Weststadt
festgestellt hat, dass aufgrund mangelnder Gehwegbreiten der Entfall von
Parkständen in der mittelbaren Umgebung nicht auszuschließen ist, sollte zur
teilweisen Kompensation von Parkmöglichkeiten von einer Nutzungsänderung
in diesem Abschnitt abgesehen werden. Aufgrund der bestehenden
Alternativen für Fußgänger, z.B. durch das Baumschulwäldchen oder über die
andere Straßenseite, und der fehlenden Bebauung inkl. entsprechender
Anlieger*innen in diesem Bereich wäre dies ein geeigneter Standort. Daher
empfiehlt die Verwaltung bis zur abschließenden Umsetzung des
Parkraumkonzeptes an der gegenwärtigen Befestigung festzuhalten, die
Parken ohne größere Umbaumaßnahmen ermöglicht.
Anlage/n
1 DS230867_Anlage_1 (öffentlich)Seite 2 von 3
Querungsmöglichkeit mit FahrbahnverengungSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 08:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de