230867-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grüne/u.w.-Antrag: Verkehrssicherheit an der Michaelschule
Kerndaten
- Nummer
- 230867-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230867-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Grüne/u.w.-Antrag: Verkehrssicherheit an der Michaelschule Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme Um eine Verbesserung für querende Fußgänger*innen, insbesondere Schulkinder, zwischen dem Baumschulwäldchen und der Händelstraße, zu erreichen, soll eine geradlinige Querungsmöglichkeit mit guten Sichtbeziehungen geschaffen werden. Mit Verweis auf die Stellungnahme DS221420-1 wurden in der Haydnstraße Fuß- und Kfz-Zählungen durchgeführt, die ergeben, dass die Voraussetzungen für einen FGÜ als Querungshilfe nicht erfüllt werden. Da die Haydnstraße eine Fahrbahnbreite von 6 m für den Beidrichtungsverkehr aufweist, ist die Herstellung einer Mittelinsel ebenso nicht möglich, da diese 2,5 m – 3 m breit sein müsste (EFA 3.3.3.1). Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung eine punktuelle Fahrbahnverengung auf 3,4 Meter und die Aufweitung des Seitenbereichs um je 1,3 Meter mit Bordsteinabsenkung an der Kreuzung Haydnstraße – Händelstraße vor, die mit taktilen Elementen ausgestattet ist, um eine erhöhte Sicherheit, auch für mobilitätseingeschränkte Menschen, zu gewährleisten. Dadurch wird die Querungsdistanz für Fußgänger*innen verkürzt und eine Verkehrsberuhigung erzielt. Zudem sollten, wie in der DS221420-1 beschrieben, aufgrund der abgeschlossenen Kanalbaumaßnahme keine weiteren Aufbrüche der Straßendecke stattfinden. Die Deckensanierung erstreckt sich bis in den Kreuzungsbereich Haydnstraße – Händelstraße. Die Gehwegaufweitung kann daher entweder durch ein Klebebord realisiert oder herkömmlich ausgebaut werden, weil sich diese ganz am Rande der Deckenerneuerung befindet und daher nur wenige Quadratmeter aus der Gewährleistung fielen. Um die Sichtbarkeit auf wartende Menschen an der Gehwegnase und damit die Verkehrssicherheit herzustellen, müssen auf der südlichen Fahrbahnseite zwei, auf der nördlichen drei Parkstände entfallen. Auf dem nördlichen „Parkstreifen“ werden drei Fahrradständer in Längsaufstellung montiert, die illegales Parken verhindern (siehe Anlage 1). Damit kann auch eine Teilerfüllung der DS231274 erzielt werden.Seite 1 von 3 Seite 2 Der zweite Punkt des Antrags zielt auf die Ersetzung des Asphaltbelages auf dem „Parkstreifen“ durch historisches Kleinpflaster auf der Haydnstraße entlang des Baumschulwälchens ab. Da die Verwaltung im Zuge der Umsetzung des Parkraumkonzeptes Weststadt festgestellt hat, dass aufgrund mangelnder Gehwegbreiten der Entfall von Parkständen in der mittelbaren Umgebung nicht auszuschließen ist, sollte zur teilweisen Kompensation von Parkmöglichkeiten von einer Nutzungsänderung in diesem Abschnitt abgesehen werden. Aufgrund der bestehenden Alternativen für Fußgänger, z.B. durch das Baumschulwäldchen oder über die andere Straßenseite, und der fehlenden Bebauung inkl. entsprechender Anlieger*innen in diesem Bereich wäre dies ein geeigneter Standort. Daher empfiehlt die Verwaltung bis zur abschließenden Umsetzung des Parkraumkonzeptes an der gegenwärtigen Befestigung festzuhalten, die Parken ohne größere Umbaumaßnahmen ermöglicht. Anlage/n 1 DS230867_Anlage_1 (öffentlich)Seite 2 von 3 Querungsmöglichkeit mit FahrbahnverengungSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de