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230866-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Tempo 30 Ippendorfer Allee

Nummer
230866-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230866 Grüne/u.w.-Antrag: Tempo 30 Ippendorfer Allee

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230866-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Tempo 30 Ippendorfer Allee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Beschlussvorschlag entspricht dem Beschluss 230143, zu der die
Verwaltung bereits Stellung bezogen hat. Im Rahmen der Anhörung hat sich
die Polizei nun dazu geäußert.
Zu DS 221539:
Die Verwaltung führte aus, dass eine Prüfung von Tempo 30 als
Erprobungsmaßnahme nicht auf klassifizierten Straßen durchgeführt wird,
darunter auch die Ippendorfer Allee. Es wurde allerdings zugesagt, die
vorgeschlagenen Straßenabschnitte im Rahmen der Lärmschutzprüfung mit
aufzunehmen. Nach der Lärmschutzrichtlinie StV sollen
Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Regel auf klassifizierten Straßen nicht
durchgeführt werden, da es sich um Straßen des überörtlichen Verkehrs
handelt. Hiervon ist die Straßenverkehrsbehörde in der Vergangenheit nur bei
durchgängig hohen Überschreitungen abgewichen. Zur Ippendorfer Allee wurde
Folgendes mitgeteilt:
„Die im Abschnitt zwischen Friedhof Ippendorf (ab Haus Nr. 80) und
Einmündung Ferdinandstraße ermittelten Lärmwerte sind sowohl zu den Tag-
als auch Nachtzeiten überschritten, so dass die Verwaltung in diesem Teilstück
die Einrichtung einer Tempo 30 Regelung aus Gründen des Lärmschutzes
vorschlägt. Für den weiter talwärts liegenden Abschnitt werden die Werte
tagsüber nicht und nachts nur an einigen Gebäuden gering überschritten, so
dass dort auf diesem Abschnitt der Kreisstraße eine Temporeduzierung nicht
erfolgen kann.“
Die Beschilderungsmaßnahmen entsprechend DS 221539 wurden mittlerweile
durchgeführt. Demnach wurde Tempo 30 aus Lärmschutzgründen zwischen
Hausnummer 80 und der Ferdinandstraße eingerichtet.
Zu DS 230143:
Im weiteren Verlauf beriet und beschloss die Bezirksvertretung Bonn
Drucksachennummer 230143.
Tempo 30 sollte auch für den Bereich von Hausnummer 36 bis zur Einmündung
Stationsweg eingerichtet werden.
Die Verwaltung teilte dazu mit, dass sie Tempo 30 einrichten kann, da auch in
diesem Bereich die Lärmwerte, wenn auch nur auf einer Seite der Straße,Seite 1 von 3
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überschritten werden. Im Gegensatz zum Straßenabschnitt DS 221539 wurden
Lärmpegelwerte lediglich nachts überschritten. Daher kann die Verwaltung
Tempo 30 einrichten, aufgrund der Lärmwertberechnungen jedoch nur von
22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Die Polizei bestätigte im Rahmen der Anhörung die
notwendige Einschränkung auf die Nachtzeit. Den Richtlinien für
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm
ist unter 2.4 zu entnehmen, dass straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen auf
die Zeit zu beschränken sind, für die Überschreitungen errechnet worden sind.
Die Anordnung von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ohne
zeitliche Eingrenzung würde gegen geltendes Recht verstoßen.
Die Verwaltung kann die auf die Nachtzeit bezogene
Beschilderungsmaßnahmen umgehend anordnen, ohne Berücksichtigung der
zeitlichen Komponente würde die Anordnung gegen geltendes Recht
verstoßen, der Beschluss zu DS230143 müsste beanstandet werden.
Zu DS230866:
Das Votum zu DS 221539 wurde nicht ignoriert, die Maßnahme wurde bereits
durchgeführt.
DS 230143 sieht Tempo 30 in einem anderen Abschnitt vor, bezogen auf die
Nachtzeit ist die Herabsetzung der innerorts geltenden Höchstgeschwindigkeit
rechtlich möglich, ohne zeitliche Begrenzung würde eine entsprechende
Anordnung gegen geltendes Recht verstoßen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Bezirksvertretung nimmt den Beschluss zu DS 230143 zurück.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, von Hausnummer 36 bis zur
Einmündung Stationsweg Tempo 30 aus Lärmschutzgründen in der Zeit
von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr einzurichten.
Anlage/n
1 Anlage zu Ippendorfer Allee mehrere DS (öffentlich)Seite 2 von 3
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