230860 · Antrag
Grüne/u.w.-Antrag: Fußgängerüberweg Sertürnerstraße/Apfelallee
Kerndaten
- Nummer
- 230860
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 08.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Antrag öffentlich 230860 Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bonn Paul Brückner Hanno von Raußendorf 02.05.2023 gez. Reeh-Schall Grüne/u.w.-Antrag: Fußgängerüberweg Sertürnerstraße/Apfelallee Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, in Höhe der Apfelallee, einen Fußgängerüberweg über die Sertürnerstraße anzulegen. Begründung Die Sertürnerstraße ist eine Gefahrenstelle für den Fußverkehr, insbesondere für die Fahrgäste der dortigen Bushaltestelle und die Schulkinder. Dies wurde unter anderem von den Antragstellenden schon näher erläutert. Die Verwaltung lehnt die Anordnung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) in ihrer Mitteilungsvorlage DS 221417-01 ab und beruft sich dazu ausschließlich auf § 26 StVO in Verbindung mit untergesetzlichen diesbezüglichen Verwaltungsvorschriften und Richtlinien, die eine erforderliche „Verkehrsstärke“ vorsehen. Die gesetzliche Vorschrift § 26 StVO regelt zwar die Auswirkungen von Fußgängerüberwegen, aber nicht deren Anlagevoraussetzungen. Selbst die von der Verwaltung aufgeführte Richtlinie R-FGÜ 2001 sieht in 2.3 Ziffer 3 in begründeten Ausnahmefällen aber die Anlage eines FGÜ vor. Ein solcher liegt nach Überzeugung der Antragstellenden hier vor. Der FGÜ soll den Schüler*innen das Erreichen der Busse zu den von ihnen besuchten weiterführenden Schulen erleichtern. Die Schüler*innen müssen die Busse in der Zeit des Schichtwechsels und der Ankunft der ambulanten Patient*innen am Uniklinikum gefahrlos erreichen können. Der Schüler*innenverkehr findet primär genau zu dem KFZ-Aufkommenspeak am Morgen statt. Daher ist die alleinige Betrachtung der Tabelle 2 unter 2.3 R-FGÜ 2001 nicht angezeigt. Das Fahrzeugaufkommen entspricht während des Schüler*innenverkehrs bei weitem nicht dem einer Wohngegend. Hinzu kommt, gerade im Schüler*innenverkehr, das hier zeitgleich oftmals stattfindende Parken in zweiter Reihe und das rückwärtige Ausparken beim Besuch bspw. des Bäckereibetriebs in der Ladenzeile auf dem Weg zum UKB. In der Abwägung wäre im Sinne der Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler (Schulwegsicherung) die Anordnung eines FGÜ vorzusehen, da auchSeite 1 von 3 Seite 2 der erwähnte Ausnahmetatbestand vorliegt. Verstärkend kommt hinzu, dass die auch in der R-FGÜ 2001 aufgeführte Sicherung mittels alternativer baulicher Querungshilfen in der Sertürnerstraße aus Platzgründen nicht möglich ist. Anlage/n 1 Fußgängerüberweg Fotos (öffentlich)Seite 2 von 3 Übersichtskarte: Standort:Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de