230854-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Erhaltung der Sitzbank vor dem "Kaffee schmeckt" in Bonn-Oberkassel
Kerndaten
- Nummer
- 230854-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230854-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Erhaltung der Sitzbank vor dem "Kaffee schmeckt" in Bonn-Oberkassel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung regt an, dem Bürgerantrag aus den nachfolgenden Gründen zu entsprechen: Ursprünglich hatte die Verwaltung ein Verfahren eingeleitet, mit dem die Gastronomin verpflichtet werden sollte, die bisher von der Verwaltung nicht genehmigte Sitzbank an der Hauswand des Cafés Königswinterer Str. 628 zu entfernen. Hintergrund des Verfahrens war, dass die Restgehwegtiefe zwischen der vorderen Kante der Bank und dem Beginn des gegenüberliegenden, von der Gastronomin als Außengastronomie genutzten Pkw-Stellplatzes nur etwa 90 cm betrug. Diese Tiefe ist vor dem Hintergrund des vom Stadtrat beschlossenen "Radentscheides" (DS.-Nr. 202321) und im Lichte des zu dem Thema "Außengastronomien auf Pkw-Stellplätzen" am 08.12.2022 getroffenen Ratsbeschlusses (DS.-Nr.: 222056) - in beiden Beschlüssen wird eine Mindesttiefe der Gehwege von 1,50 m gefordert - deutlich zu gering, um eine ungehinderte Nutzung des Gehweges auf Höhe des Cafés gewährleisten zu können. Zwischenzeitlich hat am 05.05.2023 ein Ortstermin stattgefunden, als dessen Ergebnis zwischen der Gastronomin und der Verwaltung der folgende Kompromiss getroffen wurde: Die Gastronomin wird die Tiefe der Sitzbank um 10 cm verringern, daraufhin die Bank erneut an der Hauswand befestigen und ihre Möblierung auf dem Pkw Stellplatz so aufstellen, dass bei Nutzung der Bank dennoch ein Durchgang von zumindest 1,50 m bis zum Beginn der Außengastronomiemöblierung auf dem Pkw-Stellplatz verbleibt. Wenn dies gewährleistet ist, wird die Verwaltung ihr auf Antrag die erforderliche Sondernutzungserlaubnis für die Bank erteilen. Insofern ist davon auszugehen, dass das vorliegende Anliegen alsbald erfüllt werden wird. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: Dem Bürgerantrag wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung entsprochen. Mit diesem positiven Votum der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von BürgeranträgenSeite 1 von 2 Seite 2 vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de