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230854-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Erhaltung der Sitzbank vor dem "Kaffee schmeckt" in Bonn-Oberkassel

Nummer
230854-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230854 Bürgerantrag: Erhaltung der Sitzbank vor dem "Kaffee schmeckt" in Bonn-Oberkassel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230854-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Erhaltung der Sitzbank vor dem "Kaffee schmeckt"
in Bonn-Oberkassel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung regt an, dem Bürgerantrag aus den nachfolgenden Gründen zu
entsprechen:
Ursprünglich hatte die Verwaltung ein Verfahren eingeleitet, mit dem die
Gastronomin verpflichtet werden sollte, die bisher von der Verwaltung nicht
genehmigte Sitzbank an der Hauswand des Cafés Königswinterer Str. 628 zu
entfernen. Hintergrund des Verfahrens war, dass die Restgehwegtiefe
zwischen der vorderen Kante der Bank und dem Beginn des
gegenüberliegenden, von der Gastronomin als Außengastronomie genutzten
Pkw-Stellplatzes nur etwa 90 cm betrug.
Diese Tiefe ist vor dem Hintergrund des vom Stadtrat beschlossenen
"Radentscheides" (DS.-Nr. 202321) und im Lichte des zu dem Thema
"Außengastronomien auf Pkw-Stellplätzen" am 08.12.2022 getroffenen
Ratsbeschlusses (DS.-Nr.: 222056) - in beiden Beschlüssen wird eine
Mindesttiefe der Gehwege von 1,50 m gefordert - deutlich zu gering, um eine
ungehinderte Nutzung des Gehweges auf Höhe des Cafés gewährleisten zu
können.
Zwischenzeitlich hat am 05.05.2023 ein Ortstermin stattgefunden, als dessen
Ergebnis zwischen der Gastronomin und der Verwaltung der folgende
Kompromiss getroffen wurde:
Die Gastronomin wird die Tiefe der Sitzbank um 10 cm verringern, daraufhin
die Bank erneut an der Hauswand befestigen und ihre Möblierung auf dem Pkw
Stellplatz so aufstellen, dass bei Nutzung der Bank dennoch ein Durchgang von
zumindest 1,50 m bis zum Beginn der Außengastronomiemöblierung auf dem
Pkw-Stellplatz verbleibt.
Wenn dies gewährleistet ist, wird die Verwaltung ihr auf Antrag die erforderliche
Sondernutzungserlaubnis für die Bank erteilen.
Insofern ist davon auszugehen, dass das vorliegende Anliegen alsbald erfüllt
werden wird.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Dem Bürgerantrag wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung entsprochen. Mit diesem positiven Votum der Bezirksvertretung
Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von BürgeranträgenSeite 1 von 2
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vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de