230853-22 · Mitteilungsvorlage
Adenauerallee - Abschluss der Markierungsarbeiten und Beginn des Verkehrsversuchs
Kerndaten
- Nummer
- 230853-22
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 04.09.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bundeskanzlerplatz Hauptort
- Adenauerallee
- Weberstraße
- Kaiserstraße
- Reuterstraße
- Bonner Talweg
- Baumschulallee
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 230853-22 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat III Dezernat: Dez. III Adenauerallee - Abschluss der Markierungsarbeiten und Beginn des Verkehrsversuchs Beratungsfolge Rat 13.11.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 02.12.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.12.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Im Anschluss an die Sanierung der Adenauerallee sind die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten zwischenzeitlich abgeschlossen worden. Im Rahmen eines von der Bezirksregierung vorgegebenen mindestens 12-monatigen Verkehrsversuchs wird ab Anfang September die Leistungsfähigkeit der Verbindung für den Kfz-Verkehr sowie die Verkehrssicherheit für den Radverkehr erhoben. Der Verkehrsversuch wird in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln durchgeführt, welche den Versuch begleiten wird. Sowohl der Aufbau als auch die Bewertungskriterien wurden mit der Stadt Bonn abgestimmt (vgl. Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 14. Mai 2025 (DS230853-19) und vom 19.08.2025, siehe Anhang). Bewertungskriterien zum Verkehrsversuch Die Verwaltung wird sich während des Versuchs regelmäßig mit der Bezirksregierung austauschen. Es ist ausdrücklich vorgesehen, auch kurzfristig auf gewonnene Erkenntnisse zu reagieren und wo möglich notwendige Modifikationen der Verkehrsführung vorzunehmen. Während des Versuchs untersucht die Verwaltung folgende Aspekte: • Verkehrsfluss und Kapazität: Im Rahmen des Versuchs werden die Verkehrszahlen, die Angebotsqualität auf der Strecke und an den Knotenpunkten, die Reisezeit sowie die Verkehrsentwicklung im umliegenden Verkehrsnetz betrachtet. • Verkehrssicherheit: Hierbei werden die Unfallzahlen sowie definierte Gefahrenstellen beobachtet. Zudem sammelt die Verwaltung während des Versuchs monatliche Rückmeldungen von Polizei und Feuerwehr. Im Vordergrund steht dabei der Blick auf die Unfalllage sowie gegebenenfalls Beobachtungen kritischer Verkehrssituationen zur Beurteilung der Verkehrssicherheit. • Akzeptanz der Verkehrsteilnehmenden: Diese untersucht dieSeite 1 von 6 Seite 2 Verwaltung auf Basis einer Online-Befragung und weiteren Rückmeldungen aus der Stadtgesellschaft. Eine detaillierte Übersicht über die zwischen Bezirksregierung und Stadtverwaltung abgestimmten Bewertungskriterien findet sich in der Anlage. Aufbau des Versuchs auf der Adenauerallee Zur Untersuchung der Verkehrssituation und der späteren Bewertung auf Basis der oben aufgeführten Kriterien wurde ein externes Unternehmen beauftragt, welches folgende Technik auf der Adenauerallee einsetzt: • Videodetektion von 06:00 – 21:00 am Knotenpunkt Am Hofgarten/Adenauerallee • Videodetektion von 06:00 – 21:00 am Knotenpunkt Weberstraße/Adenauerallee • Videodetektion von 06:00 – 21:00 an der Einmündung Erste Fährgasse/Adenauerallee • Durchgehende Erfassung der täglichen Verkehrsstärke mittels Seitenradargeräten je Fahrtrichtung am Querschnitt Adenauerallee • Videodetektion von 06:00 – 21:00 einer Lieferzone auf der Adenauerallee Die drei erstgenannten Erhebungen sollen sowohl für die Verkehrszählung als auch für eine Verkehrssicherheitsanalyse herangezogen werden. Weiter soll wiederkehrend monatlich an zwei Tagen zum Abgleich an folgenden Querschnitten die Verkehrsstärke mittels Videodetektion aufgenommen werden: • Weberstraße • Kaiserstraße • Reuterstraße • Bonner Talweg • Wittelsbacher Ring / Baumschulallee Der Versuchsaufbau ist in dieser Form mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Weiteres Vorgehen nach Ende des Versuchszeitraums Nach Ende des Versuchs wird ein externes Fachbüro die gesammelten Daten aufbereiten und auswerten. Gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln wird anschließend auf Basis der Bewertungskriterien das Versuchsergebnis ermittelt. Anschließend erfolgt die Entscheidung über die zukünftige Verkehrsführung nach dem Verkehrsversuch. Hierfür gibt es drei Szenarien: • Die jetzige Verkehrsführung mit insgesamt zwei durchgängigen Kfz- Fahrstreifen und eigenen Radfahrstreifen wird dauerhaft beibehalten. • Die jetzige Verkehrsführung wird grundsätzlich verstetigt, jedoch werden auf Basis der Versuchsergebnisse Anpassungen an der Verkehrsführung oder gegebenenfalls im Umfeld der Adenauerallee vorgenommen. • Die jetzige Verkehrsführung kann nicht beibehalten werden, wenn dieSeite 2 von 6 Seite 3 Anforderungen des Versuchs nicht erfüllt werden. In diesem Fall sollen wieder vier durchgängige Kfz-Fahrstreifen eingerichtet werden. Wie die Radverkehrsführung in diesem Fall aussehen würde, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen. Die Bezirksregierung hat bestätigt, dass die bisherige Verkehrsführung (4 KFZ- Spuren mit Radschutzstreifen auf der Fahrbahn) aufgrund des vorhandenen Querschnitts unter Beachtung der aktuell geltenden Richtlinien nicht wieder eingerichtet werden kann (vgl. Anlage). Auf Basis der vorliegenden Verkehrszahlen ist eine Vierstreifigkeit für den Kfz-Verkehr nach den einschlägigen Regelwerken nicht zwingend notwendig. Die Verwaltung wird die Politik und Öffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen zum Verkehrsversuch informieren. Am Dienstag, 02.09.2025 hat die Verwaltung eine Klage nebst Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die aktuelle verkehrsrechtliche Anordnung des mit der Bezirksregierung abgestimmten Verkehrsversuchs auf der Adenauerallee erreicht, die auf die Wiederherstellung der früheren Markierung abzielt. Das Gericht hat eine Frist für die Antragserwiderung von 14 Tagen gesetzt. Die Verwaltung prüft derzeit die Angelegenheit und wird die politischen Gremien über das weitere Verfahren informieren. Anlage/n 1 Bewertungskriterien Verkehrsversuch Adenauerallee (öffentlich)Seite 3 von 6 Bewertungskriterien zum Verkehrsversuch 2025 auf der Adenauerallee zwischen Bundeskanzlerplatz und Koblenzer Tor Vorbemerkung: Durch die Neuaufteilung des Straßenraumes im Bereich der Adenauerallee ist geplant, zur Umsetzung der städtischen Mobilitätsstrategie u.a. mehr Raum für die sichere und attraktive Radmobilität zu schaffen. Gleichzeitig stellt die Adenauerallee eine wichtige Verkehrsachse für den motorisierten Verkehr in Bonn dar und soll sowohl während als auch nach dem Verkehrsversuch ihre Bedeutung als Bundesstraße behalten. Inwieweit die neue Verkehrsaufteilung den besonderen Anforderungen an die Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit gerecht werden kann, wird im Rahmen des bevorstehenden Verkehrsversuchs anhand von Datenerhebungen untersucht und bewertet. Die erhobenen Verkehrsdaten werden in Kennziffern zur Qualitätsbewertung der neuen Verkehrsaufteilung überführt und dienen als Entscheidungsgrundlage, ob die neue Verkehrsführung dauerhaft umgesetzt werden kann oder ob Anpassungen an der Verkehrsführung auf der Adenauerallee oder ggf. ergänzend im Umfeld erforderlich werden oder vier KfzFahrstreifen wieder einzurichten sind. Die ursprüngliche Verkehrsführung mit Schutzstreifen für den Radverkehr kann aufgrund des vorhandenen Querschnitts unter Beachtung der aktuell geltenden Richtlinien nicht wieder eingerichtet werden. Im Falle einer Wiedereinrichtung von vier KfzFahrstreifen muss demnach die Radverkehrsführung im Gegensatz zur vorherigen Verkehrsraumraufteilung anders ausgestaltet werden. Die nachstehend genannten Zielvorgaben dienen dabei als Orientierung für die Wirkungsanalyse, entscheiden aber nicht allein darüber, ob der Versuch als erfolgreich gilt. 1. Verkehrsfluss und Kapazität 1.1 Vergleich der Verkehrserhebungsdaten Abgleich und Analyse der vorliegenden Daten aus den Jahren 20232025/2026 Vorher/NachherUntersuchung MIV, Rad und Fußverkehr Zielvorgabe: Sichere, attraktive Radverkehrsführung möglichst mit Erhöhung des Radverkehrsanteils auf der Adenauerallee. 1.2 Angebotsqualität auf den Knotenpunkten Einstufung ins Regelwerk Weberstraße/B9 und Hofgarten/B9 anhand der HBS auf Basis der ermittelten Verkehrserhebungen.Seite 4 von 6 - Verkehrsmengen (24h, werktags) - Spitzenstundenbelastungen (Morgenspitze / Abendspitze) Zielvorgabe: - Erreichen der Qualitätsstufe nach HBS von mindestens „D“ oder zumindest keine Verschlechterung zum Vorher-Zeitraum, sofern vorher eine niedrigere Qualitätsstufe ermittelt wurde. - Im Falle des Eintritts einer niedrigeren Qualitätsstufe wird dies im Rahmen einer Variantenabwägung im Sinne der E Klima in der Bewertung Berücksichtigung finden. 1.3 Angebotsqualität auf der Strecke Überprüfung der Strecken der Adenauerallee mittels der Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs (QSV) als auch der Angebotsqualität in den Netzabschnitten (SAQ/Scalable Quality Value). Vergleich 2023 zu 2025/2026. Zielvorgabe: - Erreichen der Qualitätsstufe nach HBS von mindestens „D“ oder zumindest keine Verschlechterung zum Vorher-Zeitraum, sofern vorher eine niedrigere Qualitätsstufe ermittelt wurde. - Im Falle des Eintritts einer niedrigeren Qualitätsstufe wird dies im Rahmen einer Variantenabwägung im Sinne der E Klima in der Bewertung Berücksichtigung finden. 1.4 Verkehrsfluss des MIV Untersuchung der Reisezeitveränderungen auf den relevanten Strecken. Zielvorgabe (Adenauerallee): - Übernahme der per Ratsbeschluss vom 22.08.2023 für den dreimonatigen Verkehrsversuch im Jahr 2024 festgelegten Grenzwerte für die Reisezeitverluste zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz (Durchschnittswert < 4 Minuten, Spitzenzeit < 8 Minuten) als Maßstab für die Abwägung des Gesamtergebnisses. 1.5 Umgehungsverkehre Vergleich der erhobenen Verkehrszahlen für die im Ergebnisprotokoll der Untersuchungskriterien unter Punkt 2.2.2 „Umliegendes Verkehrsnetz“ definierten Strecken. Zielvorgabe: - Keine zusätzlichen, über den Vorher-Untersuchungszeitraum hinausgehenden Überlastungseffekte.Seite 5 von 6 2. Verkehrssicherheit 2.1 Unfallzahlen (Gesamtzahl, nach Unfalltyp) Abgleich der Unfallzahlen nach Unfalltyp (zeitlich/räumlich) Vergleich Vorher-Nachher, Vergleich Unfallkostenrate Einordnung und Abgleich mit vergleichbaren Straßen und Straßenräumen. Zielvorgabe: - Keine Unfallhäufungsstellen / -linien im Bereich der Adenauerallee gemäß gemeinsamem Unfallerlass NRW vom 10.06.2021. 2.2 Gefahrenstellen (Videoanalyse) Analyse der definierten Gefahrenstellen (insbesondere Radverkehr als freie Linksabbieger im Mischverkehr und freie Rechtsabbieger) anhand von Videoanalysen und gemeinsamen Ortsbegehungen. 2.3 Rückmeldung Polizei / Feuerwehr Sammlung weiterer Rückmeldungen Polizeimeldungen gemäß Punkt 3 „Verkehrssicherheit“ des Ergebnisprotokolls zu den Untersuchungskriterien. 3. Akzeptanz der Verkehrsteilnehmenden 3.1 Online-Befragung Zusammenfassung der Umfrage, Auswertung der Antworten und Darstellung in einem zusammenfassenden Bericht. 3.2 Stellungnahmen und sonstige Rückmeldungen Weitere Rückmeldungen aus der Stadtgesellschaft werden gesammelt, um ein größtmögliches Gesamtbild zu erhalten. Bonn, 19.08.2025 . . . . Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde Dezernat 25 Abteilungsleitung Bezirksregierung Köln Stadt BonnSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de