230853-19 · Mitteilungsvorlage
Adenauerallee - Ergebnisse der Abstimmung mit Bezirksregierung und Polizei
Kerndaten
- Nummer
- 230853-19
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 10.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Zweite Fährgasse Hauptort
- Adenauerallee
- Weberstraße
- Stockenstraße
- Am Hofgarten
- Bonner Talweg
- Kaiserstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 230853-19 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Adenauerallee - Ergebnisse der Abstimmung mit Bezirksregierung und Polizei Beratungsfolge Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 09.07.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Begründung Mit Beschluss des Rates vom 29.08.2024 (DS-Nr. 230853-14 wurde die Verwaltung mit der Umsetzung der geänderten Verkehrsführung nach der im Mai 2025 erfolgten Fahrbahnerneuerung der Adenauerallee beauftragt. Die Verwaltung hat seitdem die Planung finalisiert und die Anordnung der Maßnahme erarbeitet. Die Anordnung stützt sich gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 lit. b StVO parallel auf drei Anordnungsgründe, wobei bereits ein einzelner Anordnungsgrund genügt, um die Anordnung rechtlich zu tragen. Die Anordnungsgründe sind: eine geordnete städtebauliche Entwicklung (I), der Schutz der Gesundheit (II) und der Klimaschutz (III). Ablauf der Abstimmung mit Polizei Bonn und Bezirksregierung Köln Die Anordnung wurde der Polizei im Rahmen des üblichen Anhörungsverfahrens am 10.04.2025 zur Verfügung gestellt; die dazugehörigen Planunterlagen am 24.04.2025. Mit Stellungnahme vom 30.04.2025 hat die Polizei die Verwaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Anordnungsfähigkeit hinsichtlich der geordneten städtebaulichen Entwicklung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 Alt. 3 lit. b StVO im Grundsatz bestätigt wird. Die Polizei Bonn kommt zusammenfassend jedoch zu der Einschätzung, dass „die Stadt Bonn Ihr Ermessen, in Form der Verhältnismäßigkeit, nicht richtig ausgeübt“ habe. Begründet wird dies u.a. mit Bedenken im Hinblick auf die Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs sowie die Verkehrssicherheit und den erwarteten Klimaschutzeffekten. Zusätzlich hat die Polizei Empfehlungen zu Detailanpassungen in den vorgelegten Verkehrszeichenplänen formuliert. Nach intensiver Prüfung der durch die Polizei vorgetragenen Bedenken ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass die straßenverkehrsrechtliche Anordnung hinreichend begründet und abgewogen wurde. Mit Schreiben vom 07.05.2025 hat die Oberbürgermeisterin daher die Bezirksregierung Köln als obere Straßenverkehrsbehörde um kurzfristige Prüfung des Sachverhalts gebeten.Seite 1 von 3 Seite 2 Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 14.05.2025 bestätigt, dass die geplante Markierung umgesetzt werden kann. Gleichzeitig hat die Bezirksregierung auf Modifizierungsbedarf und die Notwendigkeit eines mindestens 12-monatigen Verkehrsversuchs hingewiesen. Am 22.05.2025 fand ein kurzfristiges Austauschgespräch zwischen der Verwaltung und der Bezirksregierung statt, bei dem konkrete Anpassungen an den Planungen besprochen werden konnten. Ein weiteres Abstimmungsgespräch über die Rahmenbedingungen für die Umsetzung und Auswertung des Verkehrsversuchs hat am 03.06.2025 stattgefunden. Anpassungen der Planung nach Rückmeldung der Bezirksregierung Köln und der Polizei Bonn Die Bezirksregierung Köln stellte im Austausch mit der Stadt Bonn am 22.05.2025 sowohl Empfehlungen als auch konkrete Forderungen auf, um die deutlich verbesserte Radinfrastruktur noch sicherer zu gestalten. Sie bewertet die Breite der Fahrspur im Abschnitt der Adenauerallee südlich Weberstraße / Zweite Fährgasse als potenziell gefährdend für den Radverkehr und Gegenverkehr. Durch die geplante Breite der Kfz-Fahrspur von bis zu 4,25 m würde der Eindruck vermittelt, es bestehe eine Überholmöglichkeit. Dadurch bestehe ein erhöhtes Risiko, dass Kfz die Fahrbahn für Überholvorgänge nutzen würden und dabei den ohne Protection ausgeführten Radfahrstreifen oder die Gegenfahrbahn befahren würden. Die Bezirksregierung Köln hat die Verwaltung aufgefordert, die Planungen in diesem Abschnitt anzupassen und eine mit bis zu 3,5 Meter möglichst breite Kfz-Spur einzurichten. Der freiwerdende Raum wird zur Steigerung der Sicherheit für den Radverkehr in den Radfahrstreifen integriert. Weitere Rückmeldungen der Aufsichtsbehörde betrafen Detailanpassungen bei der Radverkehrsführung an den Kreuzungen sowie Verbesserungen der Abbiegebeziehungen für den Radverkehr. Ebenfalls betrachtet wurde der freie Rechtsabbieger für den vom Koblenzer Tor kommenden Kfz-Verkehr in die Stockenstraße. Freie Rechtsabbieger sind aus verkehrsplanerischer Sicht möglichst zu vermeiden. Die Bezirksregierung empfiehlt, die Sicherheit für den Radverkehr in diesem Bereich im Rahmen des Verkehrsversuches zu betrachten und ggfs. im Anschluss an den Verkehrsversuch Anpassungen vorzunehmen. Darüber hinaus verwies die Bezirksregierung darauf, dass nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ein zusätzlicher Sicherheitsraum zwischen ruhendem Verkehr und Radfahrstreifen oder Schutzstreifen in Form eines Sicherheitstrennstreifens von 75 Zentimetern bei sämtlichen Planungen einzurichten ist. Durchführung eines Verkehrsversuches über mindestens 12 Monate Mit dem Verkehrsversuch sollen insbesondere die Leistungsfähigkeit der Adenauerallee für den Kfz-Verkehr mit Blick auf ihre Bedeutung als Bundesstraße sowie die Verkehrssicherheit vor allem für den Radverkehr und die Auswirkungen des Verkehrsversuchs auf benachbarte Straßen als Ausweichrouten betrachtet werden. Weitere Details des Versuchs wird die Verwaltung kurzfristig ausarbeiten. Anschließend wird die Verwaltung erneut berichten.Seite 2 von 3 Seite 3 Die Bezirksregierung Köln hat der Stadt Bonn bestätigt, dass die Verkehrsführung auf der Adenauerallee ab sofort markiert werden kann. Nachdem sich in den Gesprächen mit der Aufsichtsbehörde herausgestellt hat, dass die geplante Verkehrsführung zwar stellenweise modifiziert werden sollte, aber die grundsätzliche Umsetzbarkeit bestätigt wurde, wird die Verwaltung die Spuraufteilung mit weißer Markierung umsetzen. Dieses Vorgehen hat auch aus Sicht der Bezirksregierung den Vorteil, einen Versuch unter Realbedingungen zu ermöglichen. Der Verkehrsversuch wird einen Fokus auf die Verkehrssicherheit legen. Um dabei aussagekräftige und rechtssichere Erkenntnisse zu gewinnen, ist die Umsetzung weitgehend aller Markierungen, die zur Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen, notwendig. Eine Markierung in gelber Farbe oder mit gelber Klebemarkierung würde lediglich einen baustellenähnlichen Eindruck der Verkehrssituation herstellen, der sich auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden auswirkt und die Ergebnisse des Versuchs verfälschen kann. Eine Markierung mit weißer Farbe - anstelle von weißem Kaltplastik - würde angesichts der geringeren Haltbarkeit mindestens eine Nachbesserung der Farbmarkierung im Versuchszeitraum sowie die nachträgliche Herstellung der Markierung zu vollen Kosten erforderlich machen, sodass diese Variante als unwirtschaftlich ausscheidet. Auch das Verblassen der Farbe wird als negative Einflussnahme auf die Auswertungsqualität für den Versuch eingeschätzt. Der mindestens 12-monatige Versuchszeitraum soll zeitnah nach Markierung der Verkehrsführung beginnen. Die Kriterien für die Evaluierung stimmen die Verwaltung und die Bezirksregierung ab. Es sind umfassende und valide Zählungen der Verkehrsmengen auf der Adenauerallee (Fuß, Rad und Kfz) über die Dauer des gesamten Versuchs vorgesehen. Auch die umliegenden Straßen (bspw. Weberstraße, Am Hofgarten, Bonner Talweg sowie Kaiserstraße) werden in die Auswertung einbezogen. Die Verwaltung beabsichtigt, erneut ein externes Fachbüro mit der Auswertung des Versuchs zu beauftragen. Die Ergebnisse des Versuchs werden nach Ende des Auswertungszeitraums auch mit der Bezirksregierung erörtert, um über gegebenenfalls notwendige Anpassungen zu beraten. Auch während des Versuchszeitraums soll die Möglichkeit für Anpassungen bestehen. Aus den Rückmeldungen der Bezirksregierung Köln wird deutlich, dass die Adenauerallee leistungsfähig für den Kfz-Verkehr bleiben soll. Die Funktion der Adenauerallee als Bundesstraße soll auch im Zuge der neuen Spuraufteilung erhalten bleiben. Für mögliche Ergebnisse des mindestens einjährigen Verkehrsversuches bedeutet das: Der Versuch zielt darauf ab, Erkenntnisse über gegebenenfalls erforderliche Änderungen an der Planung zu gewinnen, die eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr oder der Leichtigkeit des Verkehrs auf der Adenauerallee und den umliegenden Straßen ermöglichen können. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de