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230853-19 · Mitteilungsvorlage

Adenauerallee - Ergebnisse der Abstimmung mit Bezirksregierung und Polizei

Nummer
230853-19
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
10.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Zweite Fährgasse Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Adenauerallee Straße· Südstadt, Bonn
  • Weberstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Stockenstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hofgarten Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonner Talweg Straße· Südstadt, Bonn
  • Kaiserstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 09.07.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 07.07.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230853 Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
230853-19
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Adenauerallee - Ergebnisse der Abstimmung mit
Bezirksregierung und Polizei
Beratungsfolge
Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 09.07.2025 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
Begründung
Mit Beschluss des Rates vom 29.08.2024 (DS-Nr. 230853-14 wurde die
Verwaltung mit der Umsetzung der geänderten Verkehrsführung nach der im
Mai 2025 erfolgten Fahrbahnerneuerung der Adenauerallee beauftragt. Die
Verwaltung hat seitdem die Planung finalisiert und die Anordnung der
Maßnahme erarbeitet.
Die Anordnung stützt sich gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 lit. b StVO parallel
auf drei Anordnungsgründe, wobei bereits ein einzelner Anordnungsgrund
genügt, um die Anordnung rechtlich zu tragen. Die Anordnungsgründe sind:
eine geordnete städtebauliche Entwicklung (I), der Schutz der Gesundheit (II)
und der Klimaschutz (III).
Ablauf der Abstimmung mit Polizei Bonn und Bezirksregierung Köln
Die Anordnung wurde der Polizei im Rahmen des üblichen
Anhörungsverfahrens am 10.04.2025 zur Verfügung gestellt; die dazugehörigen
Planunterlagen am 24.04.2025. Mit Stellungnahme vom 30.04.2025 hat die
Polizei die Verwaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass die
Anordnungsfähigkeit hinsichtlich der geordneten städtebaulichen Entwicklung
gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 Alt. 3 lit. b StVO im Grundsatz bestätigt wird.
Die Polizei Bonn kommt zusammenfassend jedoch zu der Einschätzung, dass
„die Stadt Bonn Ihr Ermessen, in Form der Verhältnismäßigkeit, nicht richtig
ausgeübt“ habe. Begründet wird dies u.a. mit Bedenken im Hinblick auf die
Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs sowie die Verkehrssicherheit und den erwarteten
Klimaschutzeffekten. Zusätzlich hat die Polizei Empfehlungen zu
Detailanpassungen in den vorgelegten Verkehrszeichenplänen formuliert.
Nach intensiver Prüfung der durch die Polizei vorgetragenen Bedenken ist die
Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass die straßenverkehrsrechtliche
Anordnung hinreichend begründet und abgewogen wurde. Mit Schreiben vom
07.05.2025 hat die Oberbürgermeisterin daher die Bezirksregierung Köln als
obere Straßenverkehrsbehörde um kurzfristige Prüfung des Sachverhalts
gebeten.Seite 1 von 3
Seite 2
Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 14.05.2025 bestätigt, dass die
geplante Markierung umgesetzt werden kann. Gleichzeitig hat die
Bezirksregierung auf Modifizierungsbedarf und die Notwendigkeit eines
mindestens 12-monatigen Verkehrsversuchs hingewiesen. Am 22.05.2025 fand
ein kurzfristiges Austauschgespräch zwischen der Verwaltung und der
Bezirksregierung statt, bei dem konkrete Anpassungen an den Planungen
besprochen werden konnten. Ein weiteres Abstimmungsgespräch über die
Rahmenbedingungen für die Umsetzung und Auswertung des
Verkehrsversuchs hat am 03.06.2025 stattgefunden.
Anpassungen der Planung nach Rückmeldung der Bezirksregierung Köln
und der Polizei Bonn
Die Bezirksregierung Köln stellte im Austausch mit der Stadt Bonn am
22.05.2025 sowohl Empfehlungen als auch konkrete Forderungen auf, um die
deutlich verbesserte Radinfrastruktur noch sicherer zu gestalten. Sie bewertet
die Breite der Fahrspur im Abschnitt der Adenauerallee südlich Weberstraße /
Zweite Fährgasse als potenziell gefährdend für den Radverkehr und
Gegenverkehr. Durch die geplante Breite der Kfz-Fahrspur von bis zu 4,25 m
würde der Eindruck vermittelt, es bestehe eine Überholmöglichkeit. Dadurch
bestehe ein erhöhtes Risiko, dass Kfz die Fahrbahn für Überholvorgänge
nutzen würden und dabei den ohne Protection ausgeführten Radfahrstreifen
oder die Gegenfahrbahn befahren würden. Die Bezirksregierung Köln hat die
Verwaltung aufgefordert, die Planungen in diesem Abschnitt anzupassen und
eine mit bis zu 3,5 Meter möglichst breite Kfz-Spur einzurichten. Der
freiwerdende Raum wird zur Steigerung der Sicherheit für den Radverkehr in
den Radfahrstreifen integriert.
Weitere Rückmeldungen der Aufsichtsbehörde betrafen Detailanpassungen bei
der Radverkehrsführung an den Kreuzungen sowie Verbesserungen der
Abbiegebeziehungen für den Radverkehr. Ebenfalls betrachtet wurde der freie
Rechtsabbieger für den vom Koblenzer Tor kommenden Kfz-Verkehr in die
Stockenstraße. Freie Rechtsabbieger sind aus verkehrsplanerischer Sicht
möglichst zu vermeiden. Die Bezirksregierung empfiehlt, die Sicherheit für den
Radverkehr in diesem Bereich im Rahmen des Verkehrsversuches zu
betrachten und ggfs. im Anschluss an den Verkehrsversuch Anpassungen
vorzunehmen.
Darüber hinaus verwies die Bezirksregierung darauf, dass nach der
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ein zusätzlicher
Sicherheitsraum zwischen ruhendem Verkehr und Radfahrstreifen oder
Schutzstreifen in Form eines Sicherheitstrennstreifens von 75 Zentimetern bei
sämtlichen Planungen einzurichten ist.
Durchführung eines Verkehrsversuches über mindestens 12 Monate
Mit dem Verkehrsversuch sollen insbesondere die Leistungsfähigkeit der
Adenauerallee für den Kfz-Verkehr mit Blick auf ihre Bedeutung als
Bundesstraße sowie die Verkehrssicherheit vor allem für den Radverkehr und
die Auswirkungen des Verkehrsversuchs auf benachbarte Straßen als
Ausweichrouten betrachtet werden. Weitere Details des Versuchs wird die
Verwaltung kurzfristig ausarbeiten. Anschließend wird die Verwaltung erneut
berichten.Seite 2 von 3
Seite 3
Die Bezirksregierung Köln hat der Stadt Bonn bestätigt, dass die
Verkehrsführung auf der Adenauerallee ab sofort markiert werden kann.
Nachdem sich in den Gesprächen mit der Aufsichtsbehörde herausgestellt hat,
dass die geplante Verkehrsführung zwar stellenweise modifiziert werden sollte,
aber die grundsätzliche Umsetzbarkeit bestätigt wurde, wird die Verwaltung die
Spuraufteilung mit weißer Markierung umsetzen. Dieses Vorgehen hat auch
aus Sicht der Bezirksregierung den Vorteil, einen Versuch unter
Realbedingungen zu ermöglichen. Der Verkehrsversuch wird einen Fokus auf
die Verkehrssicherheit legen. Um dabei aussagekräftige und rechtssichere
Erkenntnisse zu gewinnen, ist die Umsetzung weitgehend aller Markierungen,
die zur Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen, notwendig. Eine
Markierung in gelber Farbe oder mit gelber Klebemarkierung würde lediglich
einen baustellenähnlichen Eindruck der Verkehrssituation herstellen, der sich
auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden auswirkt und die Ergebnisse des
Versuchs verfälschen kann. Eine Markierung mit weißer Farbe - anstelle von
weißem Kaltplastik - würde angesichts der geringeren Haltbarkeit mindestens
eine Nachbesserung der Farbmarkierung im Versuchszeitraum sowie die
nachträgliche Herstellung der Markierung zu vollen Kosten erforderlich machen,
sodass diese Variante als unwirtschaftlich ausscheidet. Auch das Verblassen
der Farbe wird als negative Einflussnahme auf die Auswertungsqualität für den
Versuch eingeschätzt.
Der mindestens 12-monatige Versuchszeitraum soll zeitnah nach Markierung
der Verkehrsführung beginnen. Die Kriterien für die Evaluierung stimmen die
Verwaltung und die Bezirksregierung ab. Es sind umfassende und valide
Zählungen der Verkehrsmengen auf der Adenauerallee (Fuß, Rad und Kfz)
über die Dauer des gesamten Versuchs vorgesehen. Auch die umliegenden
Straßen (bspw. Weberstraße, Am Hofgarten, Bonner Talweg sowie
Kaiserstraße) werden in die Auswertung einbezogen. Die Verwaltung
beabsichtigt, erneut ein externes Fachbüro mit der Auswertung des Versuchs
zu beauftragen. Die Ergebnisse des Versuchs werden nach Ende des
Auswertungszeitraums auch mit der Bezirksregierung erörtert, um über
gegebenenfalls notwendige Anpassungen zu beraten. Auch während des
Versuchszeitraums soll die Möglichkeit für Anpassungen bestehen.
Aus den Rückmeldungen der Bezirksregierung Köln wird deutlich, dass die
Adenauerallee leistungsfähig für den Kfz-Verkehr bleiben soll. Die Funktion der
Adenauerallee als Bundesstraße soll auch im Zuge der neuen Spuraufteilung
erhalten bleiben.
Für mögliche Ergebnisse des mindestens einjährigen Verkehrsversuches
bedeutet das: Der Versuch zielt darauf ab, Erkenntnisse über gegebenenfalls
erforderliche Änderungen an der Planung zu gewinnen, die eine Verbesserung
der Verkehrssicherheit für den Radverkehr oder der Leichtigkeit des Verkehrs
auf der Adenauerallee und den umliegenden Straßen ermöglichen können.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de