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230853-18 · Antrag

BBB-Antrag: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Drucksachengruppe 230853

Nummer
230853-18
Art
Antrag
Veröffentlicht
22.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Hermann-Wandersleb-Ring Straße· Endenich, Bonn Hauptort
  • Adenauerallee Straße· Südstadt, Bonn
  • Bundeskanzlerplatz Straße· Gronau, Bonn
  • Kaiserstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 22.04.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 12.05.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 12.05.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230853 Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz

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Antrag
öffentlich
230853-18
Antragsteller/in:
Marcel Schmitt
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
17.04.2025
BBB-Antrag: Planung im Rahmen der Sanierung
der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor
und Bundeskanzlerplatz
Drucksachengruppe 230853
Beratungsfolge
Rat 08.05.2025 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Der Beschluss des Rates zur Planung im Rahmen der Sanierung der
Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz
mit der Drucksachennummer 230853-14 vom 29. August 2024 wird
aufgehoben.
2. Nach Abschluss der laufenden Instandsetzungsarbeiten an der
Adenauerallee werden auf deren Fahrbahndecke für den
Kraftfahrzeugverkehr jeweils zwei Fahrspuren für jede Fahrtrichtung
eingerichtet.
Begründung
Die Erfahrungen der letzten Monate mit häufigen Staus auf der infolge von
Bauarbeiten auf eine Fahrspur pro Richtung verringerten Fahrbahn der
Adenauerallee, bei einem gleichzeitig sehr geringen Aufkommen des
Radverkehrs dort, geben hinreichenden Anlass, den Beschluss des Rates vom
29. August 2024, die Adenauerallee in weiten Teilen dauerhaft mit jeweils einer
Autofahrspur pro Richtung und einem Radweg auszuweisen, zu revidieren.
Statt dem Radverkehr nennenswert zu nutzen, hat die in Rede stehende
Entscheidung nur zu einer weiteren Spaltung der Stadtgesellschaft geführt.
Dass das konfrontative Handeln der Oberbürgermeisterin und der heutigen
Ratsmehrheit dem Frieden zwischen den verschiedenen Interessengruppen der
Bonner Gesellschaft und ihrer Sache auf Dauer zu schaden droht, scheinen
zwischenzeitlich auch die Verantwortlichen des örtlichen Ablegers des
Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) und des „Radentscheides Bonn“
eingesehen zu haben.
In der kürzlich veröffentlichten Vorstellung der von ihnen bevorzugten zehnSeite 1 von 2
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Velorouten durch Bonn taucht die Adenauerallee nicht auf, stattdessen aber die
ohnehin für Radfahrer weitaus empfehlenswerteren Wegeführungen parallel zur
Adenauerallee entlang des Rheins und der Kaiserstraße.
In einem Bericht des Bonner General-Anzeigers dazu ("Radverbände planen
Radroutennetz mit zehn Strecken für Bonn" vom 12. April 2025)
wird Gerd Billen, Verkehrspolitischer Sprecher des ADFC Bonn/Rhein-Sieg wie
folgt zitiert: „Nach fünf Jahren Verkehrsstreit wollen wir jetzt den
Verkehrsfrieden“. Ferner wird in dem Artikel ein Vertreter des „Radentscheides
Bonn“ in diesem Zusammenhang wiedergegeben mit den Worten: „Wir wollen
den Menschen den Wind aus den Segeln nehmen, die denken, die Stadt wird
nur für den Fahrradverkehr umgebaut“.
Nicht wenige sehen den Vorstoß als reines Ablenkungsmanöver zur
anstehenden Kommunalwahl. Unabhängig davon wollen die Antragsteller den
Verzicht von „Radentscheid Bonn“ und ADFC auf Adenauerallee und Hermann-
Wandersleb-Ring in deren Konzept eines Veloroutennetzes einstweilen als
ernsthaften Kompromissvorschlag an die gesamte Stadtgesellschaft und
konstruktive Kritik an dem von Oberbürgermeisterin und der Mehrheit des
Stadtrates verfolgten Ausbauziel auf beiden Bundesstraßen verstehen. Die
Genannten sind insoweit und nicht zuletzt zur Probe der Ernsthaftigkeit ihrer
neuen Positionierung aufgerufen, sich dem Vorschlag zur Aufhebung des in
Rede stehenden Beschlusses durch Erklärung anzuschließen.
Im Übrigen verweisen die Antragsteller auf die Unwägbarkeiten, die eine
Entscheidung in der Hauptsache in dem anhängigen Prozess um eine
"protected bikelane" in Mönchengladbach mit sich ziehen könnte. Insbesondere
haben die Antragsteller Zweifel daran, dass hinsichtlich eines abgetrennten
Fahrradstreifens auf der Adenauerallee das Ermessen seitens der Stadt Bonn
fehlerfrei ausgeübt wurde. Beginnend mit der Frage, welcher Belastungsklasse
nach ERA 2010 die Adenauerallee mit Blick auf deren ursprüngliche
Vierstreifigkeit zugeordnet wurde und der Möglichkeit, dort bei mindestens 6,5
Meter Fahrbahnbreite dennoch auf der rechten von zwei Richtungsfahrbahnen
mit gestrichelten Linien eine Fahrradspur zu markieren bis hin zu der
gutachterlichen Feststellung, dass die Zahl der ermittelten Fahrradfahrer einem
erhöhten Fehlerrisiko unterliegt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de