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230853-17 · Mitteilungsvorlage

Information zur vorläufigen Ausgestaltung der Radverkehrsanlagen entlang der Adenauerallee

Nummer
230853-17
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
21.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Adenauerallee Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Hauptstraße Straße· Holzlar, Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 12.05.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230853 Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
230853-17
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Information zur vorläufigen Ausgestaltung der
Radverkehrsanlagen entlang der Adenauerallee
Beratungsfolge
Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Aufgrund jüngster Entwicklungen wird die Verwaltung die neue Radinfrastruktur
entlang der Adenauerallee vorerst als Radfahrstreifen ohne
Protektionselemente ausführen.
Am 25.02.2025 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Klageverfahren
gegen die Stadt Mönchengladbach angeordnet, dass diese eine seit zwei
Jahren bestehende Protected Bike Lane an einer Hauptstraße zurückbauen
muss.
Daraufhin hat die Stadt Bonn das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr NRW im Februar um eine Einschätzung im Hinblick auf diesen
Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gebeten. Insbesondere wollte
die Verwaltung erfahren, ob der Beschluss direkte Folgen für die Einrichtung
einer Protected Bike Lane auf der Adenauerallee in Bonn hat. Laut Auskunft
des Ministeriums ist das zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall. Dennoch
empfiehlt das Ministerium, zweistufig vorzugehen: Zuerst sollten
Radfahrstreifen markiert und diese später mit Trennelementen zur Protected
Bike Lane ergänzt werden.
Das Ministerium begründet den Vorschlag damit, dass die Stadt
Mönchengladbach Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht hat. Das
Hauptverfahren läuft noch, sodass die Stadt Bonn daraus möglicherweise
Erkenntnisse für die Ausgestaltung eigener Protected Bike Lanes gewinnen
könnte. Darüber hinaus soll laut Auskunft des Ministeriums spätestens im
kommenden Jahr das aktualisierte Regelwerk „Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen“ (ERA) veröffentlicht werden. Dieses würde die
Gestaltung von Protected Bike Lanes klar regeln und geeignete Trennelemente
benennen.
Konsequenzen für bestehende Protected Bike Lanes, wie sie auch in Bonn zu
finden sind, hat der Beschluss des Gerichts aus Sicht des Ministeriums nicht.
Die Verwaltung wird der Empfehlung des Ministeriums für ein zweistufiges
Vorgehen folgen und nach der Fahrbahnsanierung zuerst einen RadfahrstreifenSeite 1 von 2
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auf der Adenauerallee einrichten. Anschließend folgen voraussichtlich im
kommenden Jahr an den dafür vorgesehenen Stellen die Trennelemente für die
Protected Bike Lane.
Das nachträgliche Anbringen wird voraussichtlich Mehrkosten in Höhe von ca.
32.000 € verursachen (darunter erneute Baustelleneinrichtung und –räumung,
Verkehrssicherung und teilweise Anpassung der Markierung).
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de