230853-17 · Mitteilungsvorlage
Information zur vorläufigen Ausgestaltung der Radverkehrsanlagen entlang der Adenauerallee
Kerndaten
- Nummer
- 230853-17
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 21.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Adenauerallee Hauptort
- Hauptstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.656 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 230853-17 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Information zur vorläufigen Ausgestaltung der Radverkehrsanlagen entlang der Adenauerallee Beratungsfolge Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Aufgrund jüngster Entwicklungen wird die Verwaltung die neue Radinfrastruktur entlang der Adenauerallee vorerst als Radfahrstreifen ohne Protektionselemente ausführen. Am 25.02.2025 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Klageverfahren gegen die Stadt Mönchengladbach angeordnet, dass diese eine seit zwei Jahren bestehende Protected Bike Lane an einer Hauptstraße zurückbauen muss. Daraufhin hat die Stadt Bonn das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW im Februar um eine Einschätzung im Hinblick auf diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gebeten. Insbesondere wollte die Verwaltung erfahren, ob der Beschluss direkte Folgen für die Einrichtung einer Protected Bike Lane auf der Adenauerallee in Bonn hat. Laut Auskunft des Ministeriums ist das zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall. Dennoch empfiehlt das Ministerium, zweistufig vorzugehen: Zuerst sollten Radfahrstreifen markiert und diese später mit Trennelementen zur Protected Bike Lane ergänzt werden. Das Ministerium begründet den Vorschlag damit, dass die Stadt Mönchengladbach Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht hat. Das Hauptverfahren läuft noch, sodass die Stadt Bonn daraus möglicherweise Erkenntnisse für die Ausgestaltung eigener Protected Bike Lanes gewinnen könnte. Darüber hinaus soll laut Auskunft des Ministeriums spätestens im kommenden Jahr das aktualisierte Regelwerk „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) veröffentlicht werden. Dieses würde die Gestaltung von Protected Bike Lanes klar regeln und geeignete Trennelemente benennen. Konsequenzen für bestehende Protected Bike Lanes, wie sie auch in Bonn zu finden sind, hat der Beschluss des Gerichts aus Sicht des Ministeriums nicht. Die Verwaltung wird der Empfehlung des Ministeriums für ein zweistufiges Vorgehen folgen und nach der Fahrbahnsanierung zuerst einen RadfahrstreifenSeite 1 von 2 Seite 2 auf der Adenauerallee einrichten. Anschließend folgen voraussichtlich im kommenden Jahr an den dafür vorgesehenen Stellen die Trennelemente für die Protected Bike Lane. Das nachträgliche Anbringen wird voraussichtlich Mehrkosten in Höhe von ca. 32.000 € verursachen (darunter erneute Baustelleneinrichtung und –räumung, Verkehrssicherung und teilweise Anpassung der Markierung). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de