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230853-14 · Beschlussvorlage

Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz

Nummer
230853-14
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 20.08.2024 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung
  3. Sitzung des Rates 29.08.2024 Entscheidung federführend
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  1. 230853 Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz

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Beschlussvorlage
öffentlich
230853-14
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Planung im Rahmen der Sanierung der
Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und
Bundeskanzlerplatz
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.08.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung
Rat 29.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die sanierte Verkehrsfläche auf der Nord-
Süd-Achse im Abschnitt zwischen dem Koblenzer Tor und dem
Bundeskanzlerplatz einschließlich der Kreuzung bis zum Rheinweg gemäß der
Planung „Variante 2“ umzusetzen.
Außerdem werden folgende Optimierungen an der Planung vorgenommen:
1.1. Gegenüber der ursprünglichen Planung werden tagsüber (8-18 Uhr)
insgesamt 16 Ladezonen statt wie bisher vorgesehen 11 Ladezonen in
den baulichen Parkständen geschaffen (vgl. Anlage 1). Ab 18 Uhr bis 8
Uhr des Folgetages gilt die bisherige Bewohnerparkregelung
1.2. In den Seitenstraßen der Adenauerallee werden zusätzlich die in
Anlage 2 dargestellten vier Ladezonen eingerichtet.
1.3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Hol- und
Bringzone für das Beethoven-Gymnasium zwischen 7 und 9 Uhr sowie
13 und 15:30 Uhr an einem geeigneten Standort zu prüfen.
1.4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Linksabbiegemöglichkeit für den
Kfz- und den Radverkehr aus der Adenauerallee 7-13 (Seitenstraße
Hotel Königshof) in Fahrtrichtung Süden (über eine
Anforderungsampel) zu prüfen.
1.5. Auf der südlichen Seite des Knotenpunkts “Am Hofgarten” wird eine
weitere beampelte Querung für den Fußverkehr geprüft. Im Rahmen
dieser Prüfung wird auch eine Verortung der Lichtsignalanlage im
Bereich des Beethoven-Gymnasiums geprüft.
1.6. Die Kfz-Parkstände vor „Am Hofgarten“ 16-19 werden in
Längsparkstände umgewandelt und von 8-18 Uhr als eingeschränktes
Halteverbot ausgewiesen, um die Anlieferung der Liegenschaft
Adenauerallee 4-6 zu ermöglichen.
1.7. Gemäß der Forderung der Behindertenvertretung wird die Verwaltung
beauftragt, im Abschnitt zwischen der Arndtstraße und der
Joachimstraße die Einrichtung einer weiteren Ampel für denSeite 1 von 34
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Fußverkehr zu prüfen.
2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens wird zugestimmt.
Begründung
1. Anlass der Planung
Auf der Adenauerallee (B9) im Abschnitt zwischen dem Koblenzer Tor im
Norden und dem Bundeskanzlerplatz im Süden laufen derzeit umfangreiche
Sanierungsmaßnahmen. Die Sinkkastenleitungen waren so beschädigt, dass
eine sachgemäße Ableitung des Niederschlagswassers in den Kanal nicht
mehr gewährleistet war. Darüber hinaus ist die Fahrbahndecke in einem derart
maroden Zustand, dass eine Sanierung zwischen den bestehenden
Bordsteinen erforderlich ist.
Die Stadtverwaltung wurde im Juni 2019 vom Hauptausschuss beauftragt, für
den Abschnitt Belderberg / Adenauerallee bis (mind.) Zweite Fährgasse die
„Neu- bzw. farbliche Markierung der Radfahr- oder Schutzstreifen“ umzusetzen
(DS 1911841 & 1911841EB4). Des Weiteren wurde die Verwaltung am
14.12.2020 mit Planungen für weitere Protected Bike Lanes / Umweltspuren
beauftragt, zu denen in der damaligen Verwaltungsstellungnahme auch der
Abschnitt der B9 bis zum Bundeskanzlerplatz gehörte (DS 202058). Am
12.12.2023 wurde nach Beteiligung der einzelnen Bezirksvertretungen das
aktualisierte Radverkehrsnetz (DS 230820) vom Rat der Stadt Bonn
beschlossen. Die Adenauerallee ist im Radverkehrsnetz der Kategorie
„Hauptroute“ zugeordnet.
Im Mai 2023 hat die Verwaltung eine Planung (DS 230853) vorgelegt, die auf
der gesamten Länge der Adenauerallee in beide Fahrtrichtungen eine
abgetrennte Radspur, eine sogenannte Protected Bike Lane, sowie eine
Kraftfahrzeug(Kfz)-Spur (plus zusätzliche Abbiegespuren in den
Kreuzungsbereichen) vorsieht. Diese Planung wurde erstellt auf Grundlage
vorheriger Beschlüsse (s.o.) und unter Berücksichtigung der geltenden
Richtlinien (u.a. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO),
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), Empfehlungen für die
Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA 2010)).
2. Ergebnisse des Versuchs zur Neuaufteilung des Straßenraums
Adenauerallee
Am 22.08.2023 hat der Rat der Stadt Bonn der Verwaltung aufgetragen, die
neue Spuraufteilung auf der Adenauerallee versuchsweise umzusetzen und für
diesen Versuch konkrete Kriterien vorgegeben (Niederschrift zu DS 230853).
Ab Februar 2024 konnte die versuchsweise Neuaufteilung des Straßenraumes
mithilfe von gelben Markierungen und Baken eingerichtet werden. Zwischen
März und Mai, nach der politisch beschlossenen dreiwöchigen
Eingewöhnungsphase, wurde der Verkehrsfluss beobachtet und anschließend
durch ein extern beauftragtes Fachbüro ausgewertet. Zudem hat die
Verwaltung eine umfassende begleitende Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt und
mehrere Beteiligungsformate für Bürger*innen und GewerbetreibendeSeite 2 von 34
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durchgeführt. Einen detaillierten Bericht hat die Verwaltung im Juni vorgelegt
(DS 241130). Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden im Rahmen
des Versuches nach Möglichkeit sofort berücksichtigt oder haben Eingang in
die vorliegende Beschlussvorlage gefunden.
Mit den Auswertungsergebnissen hat die Stadtverwaltung umfassendes
Datenmaterial zum Versuch vorgelegt (siehe DS 241130). Der Versuch hat
gezeigt, dass die Kfz-Verkehre auf der Adenauerallee auch einspurig
abgewickelt werden können. Die erhobenen Reisezeiten sind weit unter den im
Beschluss gefassten Vorgaben geblieben:
• Die durchschnittliche Reisezeit ist zwischen 30 und 48 Sekunden
angestiegen. Gemäß Ratsbeschluss hätte sie um maximal vier Minuten
ansteigen dürfen.
• Die Spitzenreisezeit zwischen 17 und 18 Uhr hat zwischen 25 und 63
Sekunden zugenommen. Sie sollte gemäß Ratsbeschluss um maximal
acht Minuten steigen.
• Die höchste Fahrzeitabweichung bei Betrachtung des gesamten Tages
hat zwischen durchschnittlich 1:05 Minute und 2:14 Minuten gelegen.
Auch sind die Verkehrszahlen auf der Adenauerallee sowie die Fahrzeiten auf
den laut Ratsbeschluss zu untersuchenden Hauptverkehrsstraßen konstant
geblieben, sodass durch die Maßnahme also keine Verlagerungen des Kfz-
Verkehrs auf andere Hauptverkehrsstraßen erzeugt wurden.
3. Aktuelle Planung (siehe Beschlusspunkte 1.1-1.7):
Für alle Verkehrsteilnehmer*innen werden alle bisher vorhandenen
Fahrbeziehungen weiterhin erhalten bleiben. Für den Kfz-Verkehr sind fast
durchgehend in beide Fahrtrichtungen 3,50 m breite Fahrspuren eingeplant.
Alle Abbiegestreifen bleiben in der derzeitigen Breite erhalten oder werden an
eine regelkonforme Breite angepasst. Vor jedem Abbiegestreifen wird ein
Aufstellbereich von 5,00 m Länge für Radfahrende eingeplant. An jeder
Querung soll Radfahrenden ein indirektes Linksabbiegen ermöglicht werden.
Das Kfz-Parken soll von den Abend- bis zu den Morgenstunden weitestgehend
erhalten bleiben.
Die Müllentsorgung ist auf dem gesamten Planungsabschnitt weiterhin
gewährleistet. Fahrzeuge, die der Müllabfuhr dienen, haben nach der
Straßenverkehrsordnung Sonderrechte und können danach u.a. auch
Radspuren befahren. Die Protection kann von Müllfahrzeugen grundsätzlich
überfahren werden. Alternativ können die Müllfahrzeuge an Unterbrechungen
auf die Radspur wechseln.
Mit der bonnorange AöR steht die Verwaltung in Kontakt, um Maßnahmen
abzustimmen, die zum einen die Handlungssicherheit der Mitarbeitenden im
Verkehr erhöhen und zum anderen die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss
mindern können (bspw. durch eine optimierte Routenplanung für die
Adenauerallee zu verkehrsärmeren Tageszeiten).
Die Auswertung des Verkehrsversuchs hat ergeben, dass der Kfz-Verkehr über
eine Fahrspur je Fahrtrichtung leistungsfähig abgewickelt werden kann.
Die Verwaltung wird den Verkehr nach Abschluss der Baumaßnahmen weiterSeite 3 von 34
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beobachten und entsprechend der daraus gewonnenen Erkenntnisse prüfen,
ob und inwiefern eine Anpassung der Lichtsignalanlagen den Verkehrsfluss
verbessern kann. In dieser Betrachtung werden auch die wiederkehrenden
Staueffekte auf den Straßen Am Hofgarten, Am Neutor, Kaiserplatz, Am Hof
und Rathausgasse sowie deren Auswirkungen auf die Ausfahrt aus der Uni-
oder Marktgarage berücksichtigt.
Zur Optimierung der Planung werden folgende Ergänzungen
vorgeschlagen:
Ergänzend soll für den Stich Adenauerallee 7-13 (Hotel Königshof) eine
Linksabbiegemöglichkeit für den Kfz- und Radverkehr (auf Anforderung) in
die Adenauerallee in Richtung Süden geprüft werden, um Schleifenfahrten in
Richtung Norden über den Bertha-von-Suttner-Platz zu vermeiden (vgl.
Beschlusspunkt 1.4).
In Abhängigkeit des Verkehrskonzeptes am Rheinufer soll eine
Linksabbiegemöglichkeit von der Adenauerallee in die Erste Fährgasse geprüft
werden. Dies ist im Rahmen des Projektes am Rheinufer zu entscheiden und in
den Plänen zunächst nur nachrichtlich dargestellt, damit dieser Aspekt bei der
weiteren Planung berücksichtigt werden kann.
Am Knotenpunkt Am Hofgarten / Adenauerallee soll zudem eine
Fußverkehrsampel auf der Südseite des Knotenpunktes gemäß dem geltenden
Beschluss (DS 1911194) umgesetzt werden. Heute kann man die B9 als
Fußgänger*in nur am nördlichen Arm der Kreuzung queren. Die Verwaltung
prüft vor der Umsetzung, inwiefern sich die Einrichtung der Lichtsignalanlage
auf den Abfluss des Verkehrs aus den Straßen Am Hofgarten, Am Neutor,
Kaiserplatz, Am Hof und Rathausgasse auswirken kann, um Staueffekte in
diesen Straßen sowie der Uni- oder Marktgarage zu vermeiden. Ebenfalls soll
bei der Untersuchung der in der Beteiligung zur Adenauerallee geäußerte
Wunsch der Schule nach einer Fußverkehrsampel auf Höhe des Beethoven-
Gymnasiums mitbetrachtet werden. Auf dieser Höhe besteht viel Fußverkehr
durch das Gymnasium sowie die anliegenden universitären Einrichtungen wie
Juridicum und ULB (vgl. Beschlusspunkt 1.5).
Für den Lieferverkehr sollen auf der Adenauerallee insgesamt 16 Ladezonen
eingerichtet werden. Die ursprüngliche Planung sah zunächst 11 Zonen
vor. Zusätzlich werden in den Seitenstraßen vier weitere Ladezonen
eingerichtet. Im Rahmen der Evaluation des Versuchs und der Auswertung der
Bürger*innenbeteiligung wurde im Dialog mit der Wirtschaft verstärkt auf die
Notwendigkeit hingewiesen, für Lieferverkehre, Pflege oder Handwerk
ausreichend viele Bereiche zu schaffen. So sollen die Wege zu Kund*innen
möglichst optimiert werden. Die Verteilung der Zonen wurde anhand einer
gleichmäßigen Verortung sowie unter Berücksichtigung der Lage von
gewerblich genutzten Immobilien ausgerichtet. Die Ladezonen sollen vom
Abend bis zum Morgen (18-8 Uhr) als Parkzonen für Bewohner*innen zur
Verfügung stehen. Zwischen ruhendem Verkehr (Parken und Ladezonen) wird
laut Planung ein Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von 0,75 m zum
Radfahrstreifen markiert, der neben Parkstreifen immer angelegt werden soll
(vgl. ERA 2010, S. 24), um das Risiko für Dooring-Unfälle zu reduzieren.
Aufgrund der vorhandenen Breite der Parkflächen für Ladezonen wird hier ein
Sicherheitstrennstreifen geplant, der über das erforderliche Mindestmaß vonSeite 4 von 34
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0,50 m hinausgeht. Im Bereich der Nebenanlage (Parkstreifen und Gehwege)
sind in regelmäßigen Abständen Fahrradbügel eingeplant. Alle Einmündungen
und privaten Zufahrtsbereiche werden im Bereich der Radverkehrsanlage
vollflächig rot eingefärbt.
Eine besondere Liefersituation ergibt sich für die Liegenschaft Adenauerallee 4-
6, da mit besonders großen Fahrzeugen angeliefert wird. Um diesen
Bedürfnissen gerecht zu werden, sollen die Parkstände vor „Am Hofgarten“ 16-
19 in Längsparkstände umgewandelt und von 8-18 Uhr als eingeschränktes
Halteverbot ausgewiesen werden (vgl. Beschlusspunkt 1.6). Hiermit wird die
Anlieferung der anliegenden Betriebe ermöglicht.
Die Auswertung des Verkehrsversuchs hat in Fahrtrichtung Süden
insbesondere Fahrzeitverlängerungen in den Bereichen zwischen Koblenzer
Tor, Am Hofgarten und Weberstraße ergeben. Dabei wurde im Während-
Zeitraum eine Morgenspitze identifiziert, die in dieser Ausprägung im Vorher-
Zeitraum nicht aufgetreten ist. Eine Ursache dafür kann der morgendliche
Bringverkehr zum Beethoven-Gymnasium sein. Um Schüler*innen, die auf der
Strecke aus dem Auto aussteigen, abzusetzen, wäre im Versuchszeitraum ein
Anhalten auf der verbliebenen Kfz-Spur erforderlich, sodass der Verkehr
insgesamt beeinflusst würde. Um dieses Szenario zukünftig zu vermeiden, soll
die Einrichtung einer Hol- und Bringzone im Bereich des Beethoven-
Gymnasiums geprüft werden.
Im Weiteren werden die einzelnen Planungsabschnitte näher erläutert. Die
Verwaltung stellt im Folgenden zwei Varianten der Ausführung vor, die sich im
Bereich südlich der Kreuzung Weberstraße / Adenauerallee unterscheiden und
im Rahmen der Regelwerke unterschiedliche Belange stärker berücksichtigen.
Die Planung für den Teil nördlich dieser Kreuzung ist jeweils identisch. In
Anlage 3 werden die Varianten skizzenhaft dargestellt. Die Skizzen
berücksichtigen dabei nicht die abschnittsweise vorhandenen Kfz-Stellplätze,
Ladezonen, Haltestellen etc., sondern bilden nur die grundsätzliche
Fahrbahnteilung ab.
Variante 1:
V1 Planungsabschnitt: Koblenzer Tor bis Weberstraße / Zweite Fährgasse
Die Planung für den vorgenannten Abschnitt entspricht weitestgehend dem
Planungsstand der Beschlussvorlage DS 230853: auf der gesamten Strecke
zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz wird eine Protected Bike Lane
vorgesehen.
Fahrtrichtung Süden:
Im ersten Abschnitt nach dem Koblenzer Tor beginnt die Radverkehrsführung
hinter der lichtsignalgesteuerten Querung zum Alten Zoll. An dieser Querung
werden für den Radverkehr indirekte Linksabbiegemöglichkeiten und eigene
Furten berücksichtigt. Aufgrund der hohen Verkehrsströme ist an dieser Stelle
eine getrennte Führung des Fuß- und Radverkehrs aus Sicht der Verwaltung
nötig. Hinter der Querung beginnt die Radverkehrsführung mit einem
Schutzstreifen, der in eine Protected Bike Lane (PBL) übergeht. Diese ist in
dem Bereich bis vor den Knotenpunkt Am Hofgarten mit einer Breite von 2,60
m bis 2,70 m geplant. Für die Protection sind 0,30 m eingeplant. Im Bereich derSeite 5 von 34
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Aufweitung wird die Protection auf einer Länge von 25 m unterbrochen. Der
Bereich wird vollflächig rot eingefärbt. Die Radspur wird weiterhin geradeaus
geführt und nach 25 m beidseitig durch eine Protection in Mittellage
weitergeführt. Die Aufstellfläche für Reisebusse bleibt in diesem Bereich
bestehen. Daneben wird weiterhin die Rechtsabbiegespur bestehen bleiben.
Die rechts abbiegenden Fahrzeuge haben nur in dem angesprochenen Bereich
die Möglichkeit auf die Abbiegespur zu gelangen. Geradeausfahrender Kfz-
Verkehr kann weiterhin geradeausfahren (siehe Plan 1 im Anhang zu DS
230853).
In diesem Bereich ist eine neue Linksabbiegemöglichkeit nachrichtlich
eingetragen. Diese ist in Abhängigkeit der Verkehrsführung am Rheinufer
auszubauen (s.o.). Für Radfahrende, die in die Erste Fährgasse fahren wollen,
wird neben der direkten Möglichkeit auch eine indirekte Querungsmöglichkeit
angeboten. Für den touristischen Busverkehr wird eine
Anforderungsmöglichkeit geschaffen, so dass dieser geradeausfahren kann
und nicht in die Straße Am Hofgarten abbiegen muss. Auf der südlichen Seite
der Kreuzung Adenauerallee / Am Hofgarten wird zudem die bereits
beschlossene ampelsignalisierte Fußgängerquerung (DS 1911194) in
der Planung berücksichtigt. Nach der Einmündung „Am Hofgarten“ wird die
Radverkehrsanlage zu Gunsten der neuen Querung auf eine 2,20 m breite
Spur eingeengt. Der Kfz-Verkehr hat 3,50 m Breite zur Verfügung. Die PBL wird
durch die privaten Zufahrten unterbrochen. Begleitend werden im Bereich der
Universitäts- und Landesbibliothek an beiden Straßenseiten weitere
Fahrradbügel aufgestellt.
Auf beiden Seiten auf Höhe des Beethovengymnasiums sind Ladezonen
eingeplant. Die Mobilstation mit vorhandener Ladesäule vor dem Juridicum
bleibt bestehen. In diesem Bereich kann aufgrund der Parkplätze und der
Haltestelle keine Protektion eingerichtet werden. Nach der Bushaltestelle wird
die Protektion der Protected Bike Lane wieder aufgenommen und wird bis ca.
30 m vor der Kreuzung Adenauerallee / Weberstraße / Zweite Fährgasse mit
Unterbrechungen an den Einmündungen fortgeführt. Vor der Einmündung zur
Weberstraße wird die Protected Bike Lane in einen Radfahrstreifen überführt.
Die Kfz-Spur wird auf eine Fahrspur mit einer Breite von 4,50 m aufgeweitet, so
dass in diesem Bereich neben wartenden abbiegenden PKW der
geradausfahrende Kfz-Verkehr vorbeifahren kann. In diesem Bereich werden
die vorhandenen Poller im Gehwegbereich durch Fahrradbügel ersetzt. Diese
sollen parallel zur Fahrbahn aufgestellt werden. Im Kreuzungsbereich werden
für den Radverkehr indirekte Linksabbiegemöglichkeiten eingerichtet.
Außerdem werden vorgezogenen Wartebereiche für den Radverkehr markiert
(siehe Plan 2 im Anhang zu DS 230853).
Fahrtrichtung Norden:
Im Kreuzungsbereich Adenauerallee / Weberstraße / Zweite Fährgasse sind für
den Radverkehr indirekte Linksabbieger eingeplant. Die Radverkehrsanlagen
werden im Kreuzungsbereich vollflächig rot markiert. Aufgrund der zukünftig
schwachen Abbiegevorgänge in die Zweite Fährgasse wird hier die Kfz-
Fahrbahn nicht aufgeweitet. Nach der Kreuzung Adenauerallee / Weberstraße /
Zweite Fährgasse wird der Radverkehr auf einer 3,00 m breiten
Radverkehrsanlage in Richtung Norden geführt. Ab der Kreuzung kann die
Protection der Radverkehrspur mit Ausnahme der privaten Zufahrten fortgeführtSeite 6 von 34
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werden. Auf Höhe der Kirche St. Cyprian wird die Protection für eine Ladezone,
einen Behindertenstellplatz und Parkplätze unterbrochen. In diesem Bereich
sind zudem Fahrradbügel eingeplant. Ab der Schaumburg-Lippe Straße kann
keine Protection für den Radverkehr vorgesehen werden, da der Bus diesen
Bereich zur Anfahrt der Haltestelle am Beethoven-Gymnasium überfahren
muss. Nach der Bushaltestelle wird der Radverkehr zunächst ohne Protection
geführt. Ab der Universitätsbibliothek kann die Protection durchgehend bis zur
Ersten Fährgasse eingeplant werden. Im Bereich der Universitätsbibliothek sind
weitere Fahrradbügel eingeplant. Zudem sollen die vorhandenen Fahrradbügel
durch die aktuellen Standardbügel ersetzt werden, so dass zukünftig die
Fahrräder am Rahmen abgeschlossen werden können (siehe Plan 2 im
Anhang zu DS 230853).
Im Linksabbiegestreifen in die Straße Am Hofgarten wird ein Aufstellbereich
eingeplant. Zusätzlich wird im Bereich der Fußgängerampel ein indirekter
Linksabbieger eingeplant. Im Bereich der Kreuzung wird die
Radverkehrsanlage zu Gunsten der neuen Fußgängerquerung auf eine Breite
von 2,00 m und die Geradeausspur für den Kfz-Verkehr auf 3,20 m verengt, so
dass im Linksabbiegestreifen in die Straße Am Hofgarten eine Breite von 3,00
m zur Verfügung steht. Dies ist aufgrund des abbiegenden Busverkehrs
notwendig. Im Bereich der Einmündung der Ersten Fährgasse soll das Parken
mithilfe von Pollern verhindert werden. Nach der Ersten Fährgasse sind eine
weitere Ladezone, Stellplätze und ein Behindertenstellplatz eingeplant. Von der
Ersten Fährgasse bis zur Einmündung Adenauerallee (Hotel Königshof) ist
inklusive Sicherheitstrennstreifen eine Breite zwischen 2,30 m und 2,75 m
vorgesehen. Die Protection kann aufgrund vorhandener Stellplätze in diesem
Bereich abschnittweise eingeplant werden. Aus der
Einmündung Adenauerallee soll im Rahmen der weiteren Planung eine
Linksabbiegemöglichkeit für Kfz und Radverkehr in Richtung Süden geprüft
werden (DS 222179). Derzeit muss der Kfz-Verkehr Umwegfahrten über den
Bertha-von-Suttner-Platz – Kölnstraße – Stiftsplatz – Sandkaule machen, um
von hieraus in Richtung Süden zu fahren. Diese Umwege sollen entfallen. Nach
der Einmündung Adenauerallee wird die PBL mit einer Breite von 2,00 m bis
kurz vor die Ampel Am Hofgarten / Alter Zoll geführt. An der Fußgängerquerung
sind indirekte Linksabbiegemöglichkeiten eingeplant.
Durch die notwendigen Unterbrechungen der Protection im Bereich von
privaten Zufahrten, Einmündungen, Ladezonen oder Stellplätzen besteht für
den Rettungsdienst in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit die Protection
als Fahrspur oder Ausweichfläche zu nutzen und so ein zügiges Fahren zu
gewährleisten. Den Fahrzeugen von Feuerwehr und Rettungsdienst ist
außerdem ein Überfahren des 8 cm hohen Bords möglich, sodass ein
Vorbeifahren am Verkehr über die Radspur jederzeit möglich ist (siehe Plan 1
im Anhang zu DS 230853).
V1 Planungsabschnitt: Kreuzung Weberstraße / Zweite Fährgasse bis
Bundeskanzlerplatz
Die folgende Planung entspricht weitgehend der in DS 230853 dargelegten und
basiert auf der für den Radverkehr sichersten Führung als Fortführung der
Planung im nördlichen Teil der Adenauerallee im Rahmen einer Protected Bike
Lane. Die Verwaltung hat mit Beschlussvorlage DS 230853 eine Planung
eingebracht, die unter Beachtung aktueller Richtlinien und Ratsbeschlüsse eineSeite 7 von 34
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ausgewogene und funktionierende, d.h. leistungsfähige Spuraufteilung mit
sicherer Radverkehrsanlage schafft. Diese ist aus Sicht der Fachverwaltung
geeignet, die Attraktivität der Adenauerallee als Hauptroute im
Radverkehrsnetz durch eine relevante Verbesserung der Sicherheit sowie des
subjektiven Sicherheitsempfindens so zu steigern, dass eine Verlagerung von
Verkehren auf das Rad mittelfristig wahrscheinlich ist. Gleichzeitig ist sie
geeignet, die vorhandenen Verkehrsmengen abzuwickeln.
Fahrtrichtung Süden:
Nach dem Kreuzungsbereich wird der Kfz-Verkehr auf einer 3,50 m breiten
Spur und der Radverkehr auf einer zunächst 2,60 m breiten Spur in Richtung
Süden geführt. Die Radspur weitet sich auf eine Breite von 3,20 m auf, so dass
ab dem Knotenpunkt Zweite Fährgasse die Radspur durch den Rettungsdienst
und die Polizei im Bedarfsfall vollständig mitgenutzt werden kann. Direkt hinter
der Kreuzung werden Fahrradbügel eingerichtet. Daran anschließend sollen
eine Ladezone und Stellplätze eingerichtet werden (siehe Plan 2 im Anhang
zu DS 230853).
Im Bereich der Bundeszentrale für politische Bildung werden die bestehenden
Parkplätze erhalten bleiben. Die heute existierenden Schrägstellplätze
gegenüber dem Bundesjustizministerium werden in eine Ladezone und
Längsstellplätze umgewandelt. Zum Abschluss der Stellplätze befindet sich
eine Bushaltestelle. Hier sollen weitere Fahrradbügel aufgestellt werden. Im
Bereich an der Arndtstraße wird die Radspur aufgrund der geringeren
Straßenbreiten auf eine Breite von 2,40 m verengt. Direkt nach der Arndtstraße
wird die PBL wieder bis zu einer Breite von 3,20 m aufgeweitet. Die in diesem
Bereich vorhandenen Parkplätze bleiben bestehen, Radbügel werden ergänzt
(siehe Plan 3 im Anhang zu DS 230853).
Auf Höhe der Joachimstraße liegen die Fahrspuren bei 3,50 m für Kfz und 3,20
m PBL zzgl. 0,30 cm Protektion. Im Bereich zwischen der Joachimstraße und
der Schedestraße werden auf den vorhandenen Stellplätzen eine Lieferzone,
Parkplätze und Fahrradbügel eingerichtet. Die Stellplätze vor der Schedestraße
entfallen, um die Sicht im Einmündungsbereich zu verbessern. An der Querung
an der Schedestraße wird für den Radverkehr eine indirekte
Linksabbiegemöglichkeit eingerichtet. Die Breiten der beiden Fahrspuren
bleiben bis zur Einmündung der Simrockstraße (Plan 5) konstant. Bis zur
Querungsmöglichkeit am Zoologischen Forschungsmuseum wird die Protektion
durchgeführt. Ab dort muss die Protektion aufgrund der Bushaltestelle
unterbrochen werden. An der Querungsstelle werden indirekte
Linksabbiegemöglichkeiten für den Radverkehr geschaffen (siehe Plan 4 im
Anhang zu DS 230853).
Zwischen der Zweiten Fährgasse und der Schedestraße gibt es derzeit im
Bestand keine Ampelanlage zur Querung der Adenauerallee für den Fuß- und
Radverkehr. Eine Querung der Adenauerallee ist lediglich durch die U-
Bahnhaltestellen möglich. Daher wurde von der Behindertenvertretung
angeregt, dass in diesem Bereich eine überirdische Querungsmöglichkeit
geprüft werden soll (siehe Stellungnahme der Behinderten Gemeinschaft Bonn
im Anhang zu DS 230853).
Ab der Simrockstraße wird der Radverkehr auf einer ca. 2,50 m breiten PBL
geführt. Die Protektion muss hier aufgrund der zahlreichen Parkstände aufSeite 8 von 34
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längerer Strecke unterbrochen werden. Für Kfz stehen parallel 3,50 m zur
Verfügung. Auf dem Abschnitt zwischen der Simrockstraße und der
Reuterstraße werden durch Ummarkierung alle Schrägparkplätze in
Längsparkplätze umgeändert, um den nötigen Platz im Straßenraum für eigene
Fahrspuren für Kfz und Radverkehr zu gewinnen. Die Fahrzeuge haben dort im
Status Quo etwa zur Hälfte auf der Fahrbahn geparkt.
Des Weiteren werden Fahrradabstellanlagen ergänzt. Die bestehenden
Behindertenstellplätze bleiben erhalten und eine Ladezone wird ergänzt. Um
die Querung des Radverkehrs oberirdisch zu verbessern, wird in dieser
Variante eine neue Ampelanlage gebaut. Diese ermöglicht das Queren des
Abzweiges in die Reuterstraße für den Radverkehr in einer Grünphase und
bedeutet damit eine deutliche Verbesserung zur aktuellen Situation. Zurzeit ist
eine Querung des Knotenpunktes nur in mehreren Zügen möglich. Nach der
Querung der Kreuzung wird der Radverkehr über die bestehenden Radwege
geführt. Außerdem wird eine getrennte Fuß- und Radwegeführung in Ost-West-
Richtung in der bestehenden Ampelanlage ergänzt, so dass Fuß- und
Radverkehr konfliktfrei die Willy-Brandt-Allee überqueren können. Die
Fahrbeziehung für den Radverkehr in Richtung Reuterstraße bleibt, wie im
Bestand vorhanden, erhalten. Für Radfahrende, die in Richtung Welckerstraße
fahren möchten, wird im Bereich der bisherigen Kfz-Abbiegespur eine PBL
eingerichtet. Grundsätzlich wäre hier für sichere Radfahrende auch die
Möglichkeit gegeben, in Richtung Heussallee im Mischverkehr mit dem Kfz-
Verkehr weiterzufahren. Die aus Richtung Reuterstraße heute bestehenden
zwei Linksabbiegespuren sind in dieser Form künftig nicht mehr sinnvoll, wenn
diese auf der Adenauerallee in einer Fahrspur münden. Daher wird die linke
Abbiegespur zukünftig als U-Turn zur Reuterstraße bzw. Bundeskanzlerplatz
zur Verfügung stehen, während die rechte Spur auf die Adenauerallee führt
(siehe Plan 5 im Anhang zu DS 230853).
Fahrtrichtung Norden:
Die Radverkehrsführung aus Richtung Süden in Richtung Norden beginnt auf
Höhe der Coburger Straße. Hier wird der Radverkehr durch eine bauliche Insel
geschützt auf die bisherige rechte Kfz-Spur geführt und auf einer PBL mit einer
Breite von 3,20 m in Richtung Norden geführt. Dem Kfz-Verkehr stehen
durchgehend bis zum Koblenzer Tor mind. 3,25 m (fast durchgehend 3,50 m)
zur Verfügung. Am Anfang der PBL besteht für den Rettungsdienst und die
Polizei die Möglichkeit, bei Stau über die PBL in Richtung Norden am Stau
vorbeizufahren. An der Ampelanlage auf Höhe des Bundeskanzlerplatzes
besteht die Möglichkeit indirekt in Richtung Reuterstraße abzubiegen. Für den
weiter in Richtung Norden fahrenden Radverkehr steht weiterhin eine PBL zur
Verfügung. Die PBL (Breite 3,20 m) kann fast unterbrechungsfrei in Richtung
Norden bis zur Einfahrt zur Villa Hammerschmidt geführt werden. Ab der
genannten Zufahrt muss die Protektion bis hinter die Bushaltestelle
unterbrochen werden, damit Busse die Haltestelle für Bahnersatzverkehr
spaltfrei anfahren können (siehe Plan 5 im Anhang zu DS 230853).
An der Fußgängerquerung in dem Bereich ist ein indirektes Abbiegen für den
Radverkehr eingeplant. Im Bereich der Kaiser-Friedrich-Straße ist eine
Lieferzone und ein Behindertenstellplatz eingeplant. Die Parkplätze im weiteren
Verlauf bleiben erhalten. Bis zur Querung Schedestraße kann die Protektion
aufgrund der privaten Einmündungen, Parkplätze und einem neuenSeite 9 von 34
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Behindertenparkplatz nur auf kurzen Abschnitten eingeplant werden. An der
Fußgängerampel Schedestraße wird ein indirekter Linksabbieger für den
Radverkehr eingeplant. Nach der Ampel ist für den Radverkehr wieder eine
Protektion vorgesehen. Im Anschluss an die Raiffeisenstraße sind im
Seitenbereich Fahrradstellplätze und öffentliche Parkplätze vorgesehen.
Dadurch kann bis auf Höhe des Universitätsklinikums die Protektion für die
Radverkehrsanlagen nur auf kurzen Teilabschnitten eingeplant werden (siehe
Plan 4 im Anhang zu DS 230853).
Nach der Ausfahrt des Universitätsklinikums sind zunächst eine Ladezone und
anschließend Radabstellanlagen vorgesehen. Nach der Einmündung zur
Tempelstraße wird die PBL fortgeführt. Die Protektion muss allerdings aufgrund
der Bushaltestelle unterbrochen und kann erst nach der Haltestelle auf Höhe
des Bundesjustizministeriums fortgesetzt werden. Auf Höhe der Ein- und
Ausfahrt des Bundesjustizministeriums muss die Protektion aufgrund der
nächsten Bushaltestelle wieder unterbrochen werden. In der Busbucht ist eine
Ladezone eingeplant. Vor der Busbucht in Richtung Zweiter Fährgasse sind
Parkplätze und Fahrradabstellanlagen eingeplant. Nach der Busbucht kann die
Protektion der Radspur aufgrund der Zufahrten und der Stellplätze
abschnittweise umgesetzt werden. Ab den Parkplätzen bis zur Zweiten
Fährgasse kann die Protektion durchgehend ausgebaut werden (siehe Plan 3
im Anhang zu DS 230853).
Variante 2:
Variante 2 unterscheidet sich im südlichen Bereich der Adenauerallee –
zwischen Weberstraße/Zweite Fährgasse und Bundeskanzlerplatz – von
Variante 1: statt einer Protected Bike Lane wird auf diesem Abschnitt ein
Radfahrstreifen von mindestens 2,00 m Breite sowie eine breitere Kfz-Spur
vorgesehen. Im nördlichen Teil – zwischen Koblenzer Tor und Weberstraße /
Zweite Fährgasse – sieht die Planung, wie bei Variante 1, eine Protected Bike
Lane vor.
V2 Planungsabschnitt: Koblenzer Tor bis Weberstraße / Zweite Fährgasse
Die Planung für den vorgenannten Abschnitt entspricht der unter Variante 1
beschriebenen Planung.
Unter Abwägung der Belange aller Verkehrsarten kommt die Verwaltung zu
dem Ergebnis, dass ein Abweichen von der Planung mit baulich geschütztem
Radfahrstreifen im Abschnitt vom Koblenzer Tor bis Weberstraße / Zweite
Fährgasse nicht empfohlen werden kann. Hier besteht ein sehr hohes
Radverkehrsaufkommen. Die vorhandenen Ziele und Quellen für den
Radverkehr erzeugen ein hohes Sicherheitserfordernis, insbesondere im
Hinblick auf schützenswerte Einrichtungen wie u.a. das Beethoven-
Gymnasium. Auf eine sichere Radverkehrsanlage kann vor diesen
Hintergründen nach Einschätzung der Verwaltung nicht vollständig verzichtet
werden. Rechtlich mögliche durchgängige Führungen für den Radverkehr
kommen nach Abwägung der Verwaltung unter Betrachtung der geltenden
Richtlinien in diesem Abschnitt aus den folgenden Gründen nicht in Frage:
• Eine Führung des Radverkehrs auf dem Gehweg kann nicht verträglich
mit dem ebenfalls hohen Fußverkehrsaufkommen abgewickelt werden
(vgl. ERA 2010, S. 27, Bild 15)Seite 10 von 34
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• Eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr bewertet die
Verwaltung nach Abwägung unter Berücksichtigung des hohen
Verkehrsaufkommens im Kfz- wie Radverkehr sowie der relevanten
Zahl schützenswerter Einrichtungen als nicht vertretbar (vgl. ERA 2010,
S. 18ff).
• Für die Einrichtung von jeweils zwei Kfz-Spuren je Fahrtrichtung mit
Radverkehrsanlage und Markierung eines Sicherheitstrennstreifens
neben ruhendem Verkehr, der bei häufigen Parkwechseln notwendig ist,
sind auch unter Annahme von Mindestmaßen nicht die erforderlichen
Fahrbahnbreiten vorhanden. Zudem soll eine Aneinanderreihung von
Mindestmaßen für den Radverkehr mit solchen für andere Nutzungen
vermieden werden (vgl. u.a. ERA 2010, Seite 20, Ziffer 2.3.5).
V2 Planungsabschnitt: Kreuzung Weberstraße / Zweite Fährgasse bis
Bundeskanzlerplatz
Die Auswertung des Verkehrsversuchs hat gezeigt, dass die Kfz-
Verkehrsmenge auf der Adenauerallee im Rahmen annehmbarer Fahrzeiten
einspurig abgewickelt werden kann. Gleichzeitig wurden im Rahmen der
Beteiligung zum Verkehrsversuch verschiedene Aspekte zur Aufrechterhaltung
des Kfz-Verkehrsflusses bei Störungen und insbesondere einer Optimierung
des Liefer- und Wirtschaftsverkehrs benannt, die von der Verwaltung geprüft
wurden. Ihnen wird mit dem vorliegenden Planungsansatz „Variante 2“ stärker
Rechnung getragen.
Hintergrund:
Im Abschnitt zwischen Weberstraße / Zweite Fährgasse und
Bundeskanzlerplatz nimmt das Radverkehrsaufkommen im Vergleich zum
nördlichen Teil ab, weil sich große radaffine Ziele nördlich der Weberstraße
befinden. Darüber hinaus bestehen an der Kreuzung Weberstraße/ Zweite
Fährgasse Verbindungsmöglichkeiten zu Wohnvierteln, wie Südstadt und
Kessenich, sowie zu den Radpendlerrouten auf der Kaiserstraße /
bahnparalleler Radweg (über Weberstr.) sowie am Rheinufer (über Zweite
Fährgasse).
Festzuhalten ist, dass auch im südlichen Verlauf der B9 die
Radverkehrsmengen mit rund 1.000 Rädern täglich bzw. 120 Rädern in der
Spitzenstunde auf einem hohen Niveau liegen. Es bestehen mehrere Ziele und
Quellen für den Radverkehr, die mitunter nur unmittelbar über die
Adenauerallee angefahren werden können. Eine sichere Radinfrastruktur ist
daher gemäß den technischen Regelwerken unabdingbar, kann jedoch unter
Abwägung verschiedener Belange in der Ausgestaltung zu Gunsten des Kfz-
Verkehrs angepasst werden.
Verzicht auf die bauliche Protektion des Radfahrstreifens und Aufweitung der
Kfz-Fahrspur
Im Abschnitt zwischen Weberstraße / Zweite Fährgasse und
Bundeskanzlerplatz kommt zu Ungunsten des Radverkehrs ein Verzicht auf die
bauliche Protektion des Radfahrstreifens in Frage. Grundsätzlich ist die
Protektion geeignet, sowohl die objektive Sicherheit als auch das subjektive
Sicherheitsempfinden aller Radfahrenden zu erhöhen, und sie eignet sich zur
Prävention von Falschparken. Durch den Verzicht auf eine Protektion desSeite 11 von 34
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Radfahrstreifens kann wiederum die Anfahrbarkeit von Haltemöglichkeiten in
den Nebenanlagen auch außerhalb eingezeichneter Park- oder Ladeflächen
verbessert werden. Da die Seitenbereiche im südlichen Teil der Adenauerallee
tendenziell breiter ausfallen, bieten sie vorwiegend mehr Raum für das
Abstellen von Fahrzeugen von bspw. Handwerksbetrieben, die für die
Erledigung von Dienstleistungen im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung
außerhalb von Lade- oder Parkbereichen abgestellt werden können.
Um die Aufmerksamkeit beim Überfahren des Radfahrstreifens zu erhöhen,
sollte dieser jedoch bei Verzicht auf eine bauliche Protektion an seinen
Rändern – entlang der durchgezogenen Weißmarkierung sowie am äußeren
Rand – rotmarkiert werden. An Kreuzungen und Einmündungen wird der
Radfahrstreifen vollflächig rotmarkiert.
Durch den Verzicht auf eine bauliche Protektion des Radfahrstreifens ergibt
sich gleichzeitig ein Platzgewinn für den Kfz-Verkehr. Darüber hinaus hat die
Verwaltung geprüft, wie dem Kfz-Verkehr mehr Raum gegeben werden kann,
um flexibler auf hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere für den Fall von
Störungen im Verkehrsablauf, reagieren zu können. Daher wurde eine
Reduzierung der Breite des Radfahrstreifens zwischen Weberstraße / Zweite
Fährgasse zugunsten der Breite der Kfz-Spur auf ein Mindestmaß von 2,00 m
(vgl. ERA 2010, S. 24) zuzüglich Sicherheitstrennsteifen von 0,75 m neben
Lade- und Parkbereichen geprüft. Im Vergleich: Die Planung nach Variante 1
sieht Breiten des Radfahrstreifens zwischen 2,40 m und 3,50 m vor. Ein
Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m Breite kann auch durch das Verschieben
von Parkständen in der Nebenanlage erreicht werden, sofern ausreichende
Gehwegbreiten von mindestens 1,50 m verbleiben. Dies ist im Einzelnen im
Wege einer detaillierten Planung vorzusehen.
Durch eine solche Lösung könnten in weiten Teilen der Strecke südlich der
Kreuzung Weberstraße / Zweite Fährgasse Fahrbahnbreiten von etwa 4,00 m
bis 5,00 m für den Kfz-Verkehr geschaffen werden. In wenigen kurzen
Abschnitten stünden größere Breiten zur Verfügung. Dies würde dem Kfz-
Verkehr im Falle einer Behinderung des Verkehrs, bspw. durch wartende
abbiegende PKW oder defekte Fahrzeuge, ein Vorbeifahren für den Kfz-
Verkehr erleichtern.
Im Ergebnis würde damit zwischen Weberstraße und Bundeskanzlerplatz
folgende Spuraufteilung eingerichtet:
• Ein Radfahrstreifen mit einer Breite von 2,00 m (1,75 m + 0,25 m
durchgezogener Breitstrich) zuzüglich 0,75 m abmarkiertem
Sicherheitstrennsteifen, wenn Parkplätze vorhanden sind, und einer
durchgehenden Rotmarkierung entlang der durchgezogenen
Weißmarkierung und am äußeren Rand sowie vollflächig an
Kreuzungen und Einmündungen
• Eine Fahrspur für den motorisierten Verkehr mit einer Breite von etwa
4,00 m und bis zu 5,00 m
• Zusätzliche Abbiegespuren für den Kfz-Verkehr an allen heute bereits
vorhandenen Abbiegebeziehungen
• Wie in Variante 1 sollen im Vergleich zur Ursprungsplanung neun
weitere Ladezonen an der Adenauerallee sowie in Seitenstraßen (s.
Anlage 2) eingerichtet werden.Seite 12 von 34
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Die genauen Spurbreiten für den Kfz-Verkehr und die Verortung von
Sicherheitstrennstreifen zwischen Radverkehr und ruhendem Kfz-Verkehr
können erst im Zuge einer detaillierten Planung ermittelt werden. Feststeht
aber, dass zwar eine breitere bzw. in Teilen sog. „überbreite Spur“ für den Kfz-
Verkehr zur Verfügung gestellt werden kann. Für die Aufrechterhaltung von
insgesamt 4 bzw. 2 Kfz-Spuren pro Richtung und einer Radverkehrsanlage mit
Sicherheitstrennstreifen steht dennoch nicht ausreichend Raum zur Verfügung.
Die breitere Kfz-Fahrspur dient also insbesondere als zusätzlicher Raum in
Stausituationen zur Verringerung von Rückstau, sowie Vermeidung von
Stausituationen in Warte- und Abbiegesituationen zum Beispiel durch eine
Überholmöglichkeit von Kfz beim Anfahren von Grundstücken oder Ladezonen.
Auch in der Planungsvariante 2 wird der bisherige unzureichende und in dieser
Form nicht mehr regelkonforme Schutzstreifen durch einen regelkonformen
Radfahrstreifen ersetzt.
Die Realisierung eines 2,00 m breiten Radfahrstreifen sowie eines 0,75 m
breiten Sicherheitstrennstreifens, an Stellen mit angrenzenden Stellplätzen,
entspricht einer sicheren Radverkehrsanlage gemäß den Richtlinien (vgl. ERA
2010). Damit wird auch hier der bisherige Standard erhöht.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12. Verkehrsflächen und -anlagen,
ÖPNV
1.12.07 Verkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 3.650.000,00 5610012079000/
78.5200
2024
Einzahlungen 0,00
Investiver
Finanzsaldo
3.650.000,00
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlichSeite 13 von 34
Seite 14
Anlage/n
1 Adenauerallee - Zusätzliche Ladezonen in Seitenstraßen (öffentlich)
2 240805_ÜLP-Ladezonen_Adenauerallee (öffentlich)
3 Adenauerallee - Vergleich Variante 1 und 2 (öffentlich)Seite 14 von 34
Seite 15 von 34
Zusätzliche Ladezonen
AdenaueralleeSeite 16 von 34
Seite 17 von 34
Schrägparker zu Ladezone 8-18
Uhr, abends LängsparkerSeite 18 von 34
Schrägparker zu Ladezone 8-18
Uhr, abends LängsparkerSeite 19 von 34
Seite 20 von 34
Vorhandenes eingeschränktes
Halteverbot im Wendehammer,
als Ladezone nutzbarSeite 21 von 34
Seite 22 von 34
Kfz-Parken zu Ladezone 8-18 Uhr, abends
Anwohnerparken,
gekipptes Parken auf Fahrbahn rücken
Da Einbahnstraße nur von der Kaiserstraße
erreichbarSeite 23 von 34
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Kfz-Parken zu Ladezone 8-18 Uhr,
abends AnwohnerparkenSeite 26 von 34
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Kfz-Parken zu Ladezone 8-18 Uhr,
abends AnwohnerparkenSeite 29 von 34
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Adenauerallee Variante 1 Norden
skizzenhaft zusammengefasst: Protected Bike Lanes abgetrennt mit Bord, je eine Kfz-Spur
Die skizzenhafte Darstellung berücksichtigt nicht die abschnittsweise vorhandenen Kfz-Stellplätze,
Ladezonen, Haltestellen etc. sondern bildet nur die grundsätzliche Fahrbahnaufteilung ab.
Grafik erstellt mit Streetmix: streetmix.net, lizensiert unter CC BY-SA 4.0; Kartenquelle: Geodaten der Stadt BonnSeite 31 von 34
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Adenauerallee Variante 1 Süden
skizzenhaft zusammengefasst: Protected Bike Lanes abgetrennt mit Bord, je eine Kfz-Spur
Die skizzenhafte Darstellung berücksichtigt nicht die abschnittsweise vorhandenen Kfz-Stellplätze,
Ladezonen, Haltestellen etc. sondern bildet nur die grundsätzliche Fahrbahnaufteilung ab.
Grafik erstellt mit Streetmix: streetmix.net, lizensiert unter CC BY-SA 4.0; Kartenquelle: Geodaten der Stadt BonnSeite 32 von 34
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Adenauerallee Variante 2 Norden
skizzenhaft zusammengefasst: Protected Bike Lanes abgetrennt mit Bord, je eine Kfz-Spur
Die skizzenhafte Darstellung berücksichtigt nicht die abschnittsweise vorhandenen Kfz-Stellplätze,
Ladezonen, Haltestellen etc. sondern bildet nur die grundsätzliche Fahrbahnaufteilung ab.
Grafik erstellt mit Streetmix: streetmix.net, lizensiert unter CC BY-SA 4.0; Kartenquelle: Geodaten der Stadt BonnSeite 33 von 34
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Adenauerallee Variante 2 Norden
skizzenhaft zusammengefasst: Radfahrstreifen ohne Protektion, je eine breite Kfz-Spur
Die skizzenhafte Darstellung berücksichtigt nicht die abschnittsweise vorhandenen Kfz-Stellplätze,
Ladezonen, Haltestellen etc. sondern bildet nur die grundsätzliche Fahrbahnaufteilung ab.
Grafik erstellt mit Streetmix: streetmix.net, lizensiert unter CC BY-SA 4.0; Kartenquelle: Geodaten der Stadt BonnSeite 34 von 34

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Datenstand: 03.11.2026, 03:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de