230853-13 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Antrag zur Vorlage 230853
Kerndaten
- Nummer
- 230853-13 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 20.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 230853-13 AA Antragsteller/in: Jürgen Wehlus MdL Guido Déus CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Arno Hospes CDU Bezirksfraktion Bonn 20.08.2024 CDU-Änderungsantrag: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Antrag zur Vorlage 230853 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.08.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung Rat 29.08.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, die sanierte Verkehrsfläche auf der Nord-Süd- Achse im Abschnitt zwischen dem Koblenzer Tor und dem Bundeskanzlerplatz einschließlich der Kreuzung bis zum Rheinweg gemäß den folgenden Vorgaben zu planen: 1. Es werden 2 Fahrspuren für den MIV in jede Richtung abmarkiert. 2. Es wird in jede Richtung ein Schutzstreifen für Fahrräder abmarkiert. Hierbei erhält der Schutzstreifen immer die größte mögliche Breite. Sollte der Platz ausreichen, kann auch ein Radfahrstreifen, auch abschnittsweise, abmarkiert werden. 3. Zur Realisierung eines Abstands von mindestens 50 cm (besser 75 cm) können Längsparker weiter in den breiten Gehweg verschoben werden. 4. Sollte die Breite des Straßenraums nicht ausreichen, werden Mittelinseln verkleinert, Gehwegkannten verschoben oder als letzte Variante, die Zweistreifigkeit für ein kurzes Stück aufgegeben (analog der Bahnhaltestelle auf der Graurheindorfer Straße). Begründung In Ihrer ersten Vorlage zur Adenauerallee (DS 230853) schreibt die VerwaltungSeite 1 von 4 Seite 2 in der Begründung: „Die Beibehaltung bzw. richtlinienkonforme Neumarkierung einer zweispurigen MIV-Führung und einer Radverkehrsanlage ist nach den geltenden Richtlinien nicht möglich. Auf Grundlage der gemessenen Verkehrsstärken (1.600 KFZ/Spitzenstunde) ist eine Radverkehrsanlage zwingend anzubieten.“ Diese Auffassung bekräftigt die Verwaltung in Ihrer Vorlage DS 230853-14. Eine Überprüfung durch Verkehrsplaner außerhalb der Stadtverwaltung Bonn kommt zu einer anderen Schlussfolgerung: Bei 1.600 KFZ/h befindet man sich bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h in der Grauzone zwischen Belastungsbereich II und III. Laut Tabelle 8 (s. Anhang) sind Schutzstreifen bei Belastungsbereich II zulässig und bei Belastungsbereich III zulässig bei geringem Schwerlastverkehr und übersichtlicher Linienführung. Da das Koblenzer Tor eine Grenze für den Schwerlastverkehr bildet, ist dieser auf der Adenauerallee selbstredend sehr gering. Befindet man sich in der Belastungsstufe II, darf man in jedem Fall einen Schutzstreifen abmarkieren. Somit ist widerlegt, dass eine Markierung mit einem Schutzstreifen nicht möglich ist. Diese Auffassung hat die CDU-Fraktion bereits seit der ersten Beratung zur Adenauerallee im Jahr 2023. Selbstverständlich ist das nicht die beste Lösung für den Radverkehr, aber es ist eine mögliche Lösung, die den Mitgliedern des Rates bewusst verschwiegen wurde. Will man Verbesserungen für den Radverkehr erreichen, hat man die Möglichkeit, den Bordstein zu versetzten, um mehr Straßenraum zu erreichen. Dieses wurde von der Verwaltung leider, trotz Hinweisen aus der Politik, nicht beachtet. Zur Vermeidung von dooring-Unfällen kann immer noch das Parken weiter in die Gehwege geschoben werden, denn die Gehwege bieten hierfür ausreichen Platz. Wo das nicht möglich ist, kann man Parkstände auch entfernen. Leider hat die Verwaltung es versäumt sofort eine Planung vorzulegen, die die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer ausreichen würdigt. Vielmehr war und ist die Hauptintension der Verwaltungsplanung die Reduzierung der KFZ-Spuren. Wäre die Verwaltung an einer guten Lösung interessiert gewesen, hätte sie sofort verschieden Varianten mit den zugehörigen Kosten vorgestellt und dem Rat die Entscheidungsmöglichkeit gegeben die Lösung zu wählen, die ihm aus verkehrstechnischer Sicht und aus Kostengesichtspunkten am sinnvollsten erscheint. Dieses ist nun nicht mehr möglich.Seite 2 von 4 Seite 3 Anlage/n 1 Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de