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230853-13 · Mitteilungsvorlage

Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz - Weiteres Vorgehen: Baustellenablauf und Versuchsauswertung

Nummer
230853-13
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
24.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 04.07.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230853 Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
230853-13
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Planung im Rahmen der Sanierung der
Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und
Bundeskanzlerplatz - Weiteres Vorgehen:
Baustellenablauf und Versuchsauswertung
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.07.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit Ende Mai 2024 endet der dreimonatige Beobachtungszeitraum des
Verkehrsversuchs auf der Adenauerallee, der durch zahlreiche Dialogangebote
begleitet wurde. Die Verwaltung informiert im Folgenden über das weitere
Vorgehen im Hinblick auf den Ablauf der Sanierungsmaßnahmen sowie zur
Auswertung des Verkehrsversuchs.
Bauablauf
Unmittelbar im Anschluss, ab Montag, 3. Juni 2024, beginnt die Vorbereitung
der notwendigen Kanalbauarbeiten mit anschließender Fahrbahnsanierung.
Die Bauarbeiten werden von Norden nach Süden ausgeführt, also vom
Koblenzer Tor zum Bundeskanzlerplatz. Während der Maßnahme bleibt die
Fahrspur für den motorisierten Verkehr in jeder Fahrtrichtung unbeeinträchtigt.
In dem Abschnitt, in dem gebaut wird, steht in der Regel die für den
Verkehrsversuch eingerichtete Radverkehrsspur vorübergehend nicht zur
Verfügung, so dass die Verwaltung den Radfahrenden empfiehlt, während der
Bauzeit alternative Routen zu nutzen, beispielsweise am Rhein oder in der
Kaiserstraße. In den Bereichen der Adenauerallee, in denen keine Arbeiten
stattfinden, steht auch die Spur für den Radverkehr zur Verfügung.
Zunächst wird ab Anfang Juni im Bereich Koblenzer Tor bis zur Straße Am
Hofgarten der Kanal in grabenloser Bauweise im sog. Schlauchlining-Verfahren
saniert; dabei wird ein Schlauch in den vorhandenen Kanal eingezogen. Hierfür
muss als erstes eine 13 Meter tiefe Baugrube aus Spritzbeton in offener
Bauweise für ein Schachtbauwerk im Bereich der Adenauerallee Hausnummer
23 geschaffen werden. Für diese Arbeiten sind Teilsperrungen im öffentlichen
Straßen- und Gehwegbereich erforderlich.
Ab Anfang Juli werden ab der Straße Am Hofgarten abschnittsweise in Längen
von etwa 150 bis 200 Metern mehrere Sinkkästen saniert, damit in Zukunft das
Regenwasser wieder sicher von der Straße in den sehr tief liegenden Kanal
fließen kann. In Höhe des Bundesrechnungshofes sowie der früherenSeite 1 von 3
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Kinderklinik werden zwei bestehende Schächte im Fahrbahnbereich in offener
Weise umgebaut. Auch dort sind Teilsperrungen im öffentlichen Straßen- und
Gehwegbereich erforderlich. Die Radverkehrsspur von Süden nach Norden
wird währenddessen nicht zur Verfügung stehen.
Im Anschluss an die Kanalbauarbeiten wird die Fahrbahndecke in einzelnen
Abschnitten erneuert. Dabei prüft die Verwaltung in Abstimmung mit dem
bauausführenden Unternehmen noch, ob eine Erneuerung der Fahrbahn nach
Abschluss aller Kanalbauarbeiten auf ganzer Länge im Sinne einer
zeiteffizienten Umsetzung sinnvoller ist oder an einer abschnittsweisen
Baustellenabwicklung festgehalten werden soll. Die Verwaltung informiert
zeitnah über das Ergebnis der Abstimmungen.
Die spätere Markierung der Fahrbahn wird entsprechend des noch zu
treffenden Ratsbeschlusses erstellt werden. Eine Beratung ist in der Sitzung
des Rates am 29.08.2024 und den vorlaufenden Gremien (Bezirksvertretung,
Ausschuss für Mobilität und Verkehr) vorgesehen. Sollten Abschnitte vor Ende
der politischen Beratungen fertiggestellt werden, wird provisorisch eine StVO-
konforme Führung hergestellt.
Die gesamte Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Mitte Mai 2025 fertig
gestellt sein.
Auswertung des Versuchs
In den kommenden vier Wochen wird die Verwaltung den Verkehrsversuch
mithilfe der erhobenen Daten auswerten. Für jede Fahrtrichtung einzeln werden
zur Bewertung des Versuchs folgende politische beschlossene Kriterien
herangezogen (siehe Beschluss des Rates vom 22.08.2023):
• Die durchschnittliche Reisezeit gemittelt über den gesamten Tag vom
Bundeskanzlerplatz zum Koblenzer Tor und in Rückrichtung darf nicht
mehr als 4 Minuten höher liegen als der Durchschnittswert im Jahr vor
dem Verkehrsversuch (gemessen nach Monaten).
• Die Spitzenreisezeit (17 bis 18 Uhr) für die gleiche Strecke darf sich
maximal um 8 Minuten im Monatsschnitt verlängern gegenüber dem
Vergleichswert zur selben Uhrzeit bei Zweispurigkeit.
Ein extern beauftragtes Fachbüro wird die Erkenntnisse aus der
Versuchsphase zusammentragen. Als Vergleichsgröße wird die Auswertung
der Reisezeit ebenfalls für einen Vergleichseitraum vor Einrichtung des
Verkehrsversuchs erstellt. Zur Evaluation der Effekte des Verkehrsversuchs im
direkten und entfernten Umfeld erfolgt zusätzlich eine gebietsbezogene
Betrachtung und Auswertung der Geschwindigkeiten und Mengen erfasster
Fahrzeuge vor und während des Verkehrsversuchs.
Der Rat der Stadt Bonn soll nach den Sommerferien – nach Beratung im
Ausschuss für Mobilität und Verkehr und in der Bezirksvertretung Bonn - am
29.08.2024 über die endgültige Ausgestaltung der neuen Spuraufteilung gemäß
der Beschlusspunkte der Ursprungsvorlage (DS 230853) entscheiden. Bis zu
diesem Beschluss bleibt die derzeitige, StVO-konforme Verkehrsführung aus
dem Versuchsaufbau bestehen.Seite 2 von 3
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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de