230853-13 · Mitteilungsvorlage
Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz - Weiteres Vorgehen: Baustellenablauf und Versuchsauswertung
Kerndaten
- Nummer
- 230853-13
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 24.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 230853-13 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz - Weiteres Vorgehen: Baustellenablauf und Versuchsauswertung Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.07.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit Ende Mai 2024 endet der dreimonatige Beobachtungszeitraum des Verkehrsversuchs auf der Adenauerallee, der durch zahlreiche Dialogangebote begleitet wurde. Die Verwaltung informiert im Folgenden über das weitere Vorgehen im Hinblick auf den Ablauf der Sanierungsmaßnahmen sowie zur Auswertung des Verkehrsversuchs. Bauablauf Unmittelbar im Anschluss, ab Montag, 3. Juni 2024, beginnt die Vorbereitung der notwendigen Kanalbauarbeiten mit anschließender Fahrbahnsanierung. Die Bauarbeiten werden von Norden nach Süden ausgeführt, also vom Koblenzer Tor zum Bundeskanzlerplatz. Während der Maßnahme bleibt die Fahrspur für den motorisierten Verkehr in jeder Fahrtrichtung unbeeinträchtigt. In dem Abschnitt, in dem gebaut wird, steht in der Regel die für den Verkehrsversuch eingerichtete Radverkehrsspur vorübergehend nicht zur Verfügung, so dass die Verwaltung den Radfahrenden empfiehlt, während der Bauzeit alternative Routen zu nutzen, beispielsweise am Rhein oder in der Kaiserstraße. In den Bereichen der Adenauerallee, in denen keine Arbeiten stattfinden, steht auch die Spur für den Radverkehr zur Verfügung. Zunächst wird ab Anfang Juni im Bereich Koblenzer Tor bis zur Straße Am Hofgarten der Kanal in grabenloser Bauweise im sog. Schlauchlining-Verfahren saniert; dabei wird ein Schlauch in den vorhandenen Kanal eingezogen. Hierfür muss als erstes eine 13 Meter tiefe Baugrube aus Spritzbeton in offener Bauweise für ein Schachtbauwerk im Bereich der Adenauerallee Hausnummer 23 geschaffen werden. Für diese Arbeiten sind Teilsperrungen im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich erforderlich. Ab Anfang Juli werden ab der Straße Am Hofgarten abschnittsweise in Längen von etwa 150 bis 200 Metern mehrere Sinkkästen saniert, damit in Zukunft das Regenwasser wieder sicher von der Straße in den sehr tief liegenden Kanal fließen kann. In Höhe des Bundesrechnungshofes sowie der früherenSeite 1 von 3 Seite 2 Kinderklinik werden zwei bestehende Schächte im Fahrbahnbereich in offener Weise umgebaut. Auch dort sind Teilsperrungen im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich erforderlich. Die Radverkehrsspur von Süden nach Norden wird währenddessen nicht zur Verfügung stehen. Im Anschluss an die Kanalbauarbeiten wird die Fahrbahndecke in einzelnen Abschnitten erneuert. Dabei prüft die Verwaltung in Abstimmung mit dem bauausführenden Unternehmen noch, ob eine Erneuerung der Fahrbahn nach Abschluss aller Kanalbauarbeiten auf ganzer Länge im Sinne einer zeiteffizienten Umsetzung sinnvoller ist oder an einer abschnittsweisen Baustellenabwicklung festgehalten werden soll. Die Verwaltung informiert zeitnah über das Ergebnis der Abstimmungen. Die spätere Markierung der Fahrbahn wird entsprechend des noch zu treffenden Ratsbeschlusses erstellt werden. Eine Beratung ist in der Sitzung des Rates am 29.08.2024 und den vorlaufenden Gremien (Bezirksvertretung, Ausschuss für Mobilität und Verkehr) vorgesehen. Sollten Abschnitte vor Ende der politischen Beratungen fertiggestellt werden, wird provisorisch eine StVO- konforme Führung hergestellt. Die gesamte Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Mitte Mai 2025 fertig gestellt sein. Auswertung des Versuchs In den kommenden vier Wochen wird die Verwaltung den Verkehrsversuch mithilfe der erhobenen Daten auswerten. Für jede Fahrtrichtung einzeln werden zur Bewertung des Versuchs folgende politische beschlossene Kriterien herangezogen (siehe Beschluss des Rates vom 22.08.2023): • Die durchschnittliche Reisezeit gemittelt über den gesamten Tag vom Bundeskanzlerplatz zum Koblenzer Tor und in Rückrichtung darf nicht mehr als 4 Minuten höher liegen als der Durchschnittswert im Jahr vor dem Verkehrsversuch (gemessen nach Monaten). • Die Spitzenreisezeit (17 bis 18 Uhr) für die gleiche Strecke darf sich maximal um 8 Minuten im Monatsschnitt verlängern gegenüber dem Vergleichswert zur selben Uhrzeit bei Zweispurigkeit. Ein extern beauftragtes Fachbüro wird die Erkenntnisse aus der Versuchsphase zusammentragen. Als Vergleichsgröße wird die Auswertung der Reisezeit ebenfalls für einen Vergleichseitraum vor Einrichtung des Verkehrsversuchs erstellt. Zur Evaluation der Effekte des Verkehrsversuchs im direkten und entfernten Umfeld erfolgt zusätzlich eine gebietsbezogene Betrachtung und Auswertung der Geschwindigkeiten und Mengen erfasster Fahrzeuge vor und während des Verkehrsversuchs. Der Rat der Stadt Bonn soll nach den Sommerferien – nach Beratung im Ausschuss für Mobilität und Verkehr und in der Bezirksvertretung Bonn - am 29.08.2024 über die endgültige Ausgestaltung der neuen Spuraufteilung gemäß der Beschlusspunkte der Ursprungsvorlage (DS 230853) entscheiden. Bis zu diesem Beschluss bleibt die derzeitige, StVO-konforme Verkehrsführung aus dem Versuchsaufbau bestehen.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de