230853-12 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Antrag zur Vorlage 230853
Kerndaten
- Nummer
- 230853-12 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 22.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 230853-12 AA Antragsteller/in: Werner Hümmrich Achim Schröder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn FDP-Änderungsantrag: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Antrag zur Vorlage 230853 Beratungsfolge Rat 22.08.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Planung zur Neugestaltung der Adenauerallee infolge der Kanalsanierung wird unter folgenden Gesichtspunkten überarbeitet: 1. Es wird der gesamte öffentliche Verkehrsraum ins Auge gefasst (Hauswand zu Hauswand). Die Planung wird dahingehend überarbeitet, so dass unter modifizierter Anwendung der der bisherigen Planung zugrunde liegenden Regelwerke, sofern diese keinen rechtsverbindlichen Charakter haben, eine Aufteilung der zur Verfügung stehenden Fläche in Gehweg, Radweg und zweispuriger MIV- Verkehrsführung, jeweils in angemessener Breite, je Fahrrichtung möglich ist. 2. Parkplätze und Ladebuchten werden dort, wo dies aufgrund eines breiten Verkehrsraums zusätzlich zu den unter 1. genannten Verkehrswegen möglich ist, ausgewiesen. 3. Fußwege werden grundsätzlich in einer Breite von 1,50 m ausgestaltet. Vor Punkten mit besonders hohem Publikumsverkehr (Schulen, Universität) wird die Möglichkeit einer zusätzlichen Fußwegbreite geprüft. Begründung Die Adenauerallee ist als Hauptverkehrsachse eine wesentliche Zufahrtsroute in die Bonner Innenstadt aus Richtung Süden. Eine Reduzierung auf eine Verkehrsspur je Fahrtrichtung für den MIV würde die Kapazität dieser Achse erheblich einschränken, die Folgen würden die Bonner Innenstadt undSeite 1 von 2 Seite 2 insbesondere den dortigen Einzelhandel, der bereits heute unter großem Wettbewerbsdruck aus dem Umland sowie durch Onlinehandelsplattformen steht, hart treffen. Die der Planung der Verwaltung zugrunde liegenden „Regelwerke“ sind in der Regel keine Rechtsvorschriften, sondern Empfehlungen von Fachgremien. Diese müssen im Lichte der Situation vor Ort, die durch zwei parallellaufende attraktive Radrouten entlang des Rheins sowie der Kaiserstraße geprägt sind, ausgelegt werden. Für den Radverkehrs in die Innenstadt sind diese Route deutlich besser geeignet als die Adenauerallee, auf der sich Radverkehr vor allem als Zielverkehr zu dort ansässigen Institutionen darstellt. Auch ausgeprägter Fußgängernutzen der Gehwege findet sich allenfalls in der Nähe der dort angesiedelten Bildungseinrichtungen. Die heute vorhandenen breiten Gehwege wirken überdimensioniert. Sie sollten bei der Gestaltung der Straße zur Zeiten Bonns als Bundeshauptstadt den repräsentativen „Alleecharakter“ der Straße betonen. Radspuren waren damals auf der Adenauerallee nicht vorgesehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de