230851-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ende des illegalen Befahren eines Fußwegs im Bereich der französischen Gouverneuersvilla am Chlodwigplatz in Bonn-Nord
Kerndaten
- Nummer
- 230851-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230851-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Ende des illegalen Befahren eines Fußwegs im Bereich der französischen Gouverneuersvilla am Chlodwigplatz in Bonn-Nord Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Prüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass für das Gebäude Clod- wigplatz1 / Ellerstr. 98 im rückwärtigen Bereich Garagen und Stellplätze ge- nehmigt wurden, die von der Ellerstraße und vom Kaiser-Karl-Ring aus ange- fahren werden können. Eine Zufahrt über den Fußweg am Chlodwigplatz ist damit nicht erforderlich. Es liegen auch keine Baulasten vor, die eine Zufahrt zum Grundstück über diesen Weg gewähren. Weiterhin stellt gem. Straßensatzung das Befahren von Grün- anlagen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Verwaltung wird an dieser Stelle mit Findlingen die Zufahrt unterbinden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de