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230851-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ende des illegalen Befahren eines Fußwegs im Bereich der französischen Gouverneuersvilla am Chlodwigplatz in Bonn-Nord

Nummer
230851-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230851 Ende des illegalen Befahren eines Fußwegs im Bereich der französischen Gouverneuersvilla am Chlodwigplatz in Bonn-Nord

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230851-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Ende des illegalen Befahren eines Fußwegs im
Bereich der französischen Gouverneuersvilla am
Chlodwigplatz in Bonn-Nord
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Prüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass für das Gebäude Clod-
wigplatz1 / Ellerstr. 98 im rückwärtigen Bereich Garagen und Stellplätze ge-
nehmigt wurden, die von der Ellerstraße und vom Kaiser-Karl-Ring aus ange-
fahren werden können.
Eine Zufahrt über den Fußweg am Chlodwigplatz ist damit nicht erforderlich. Es
liegen auch keine Baulasten vor, die eine Zufahrt zum Grundstück über diesen
Weg gewähren. Weiterhin stellt gem. Straßensatzung das Befahren von Grün-
anlagen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Verwaltung wird an dieser Stelle mit Findlingen die Zufahrt unterbinden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de