230849-01 · Dringlichkeitsentscheidung BV
Dringlichkeitsentscheidung BV: Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung in Bonn-Beuel 2023
Kerndaten
- Nummer
- 230849-01
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung BV
- Veröffentlicht
- 20.06.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung BV öffentlich 230849-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Dringlichkeitsentscheidung BV: Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung in Bonn-Beuel 2023 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die DS 230849 wurde am 31. Mai 2023 in der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel wegen Sitzungsabruch vertagt. Für die kommende Pflanzperiode im Herbst/Winter 2023/2024 sind zahlreiche Baum-Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün des Bonner Stadtgebietes vorgesehen. Die sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten sollen bereits über die meist im Garten- und Landschaftsbau etwas konjunkturschwächeren Sommermonate ausgeführt werden, so dass zu Beginn der kommenden Pflanzsaison ab ca. November 2023 nur noch die eigentlichen Pflanzarbeiten ausgeführt werden müssen. Diese Vorgehensweise hat sich in den vergangenen Jahren bestens bewährt, da durch die zeitliche Entzerrung der auszuführenden Arbeiten deutlich günstigere Angebote eingeholt und die Baumersatzpflanzungen letztlich wirtschaftlicher ausgeführt werden konnten. Aufgrund der stetig zunehmenden Anzahl an Baumpflanzungen pro Jahr ist diese Entzerrung auch aus personellen Gründen zwingend erforderlich um die erforderliche Bauleitung für diese Maßnahmen gewährleisten zu können. Je früher die Verwaltung die Aufträge erteilen kann und die Firmen die Bäume in den Baumschulen bestellen können, die in der kommenden Pflanzperiode gepflanzt werden sollen, desto höher ist zudem die Wahrscheinlichkeit, auch tatsächlich die Baumarten zu wirtschaftlichen Preisen zu erhalten, die im Hinblick auf den Klimawandel und die Pflanzung von trockenheitstoleranteren Bäumen bevorzugt werden. Grade im Hinblick auf die sogenannten „Klimabäume“ bestehen in den Baumschulen schon arge Lieferengpässe. Aus den oben genannten wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen ist ein Beschluss noch vor der Sommerpause dringlich. Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Baumersatzpflan- zung in Bonn-Beuel 2023“ wird zugestimmt. Begründung Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische ArbeitenSeite 1 von 7 Seite 2 zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen- Abschnitte im Großraum des Stadtbezirkes Bonn-Beuel. Insgesamt werden 33 bestehende Baumstandorte im Verkehrsgrün saniert, bzw. hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt. Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte: *** Übersicht siehe Anlage „Baumliste Bonn-Beuel 2023“ *** Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an Nektar und Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische Nischen dar. Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere nahezu alle Linden-Arten, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie, Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere, Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum, Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige Baumarten mehr. Diese Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit Pollenwerten bis 3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-, bzw. Nektarlieferant zu werten ist. Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein breites Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere. Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und verschärften Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus gestalterischen Aspekten bei der Ergänzung des Bestandes in vorhandenen Baumalleen möglich ist oder wo ein Baumartenwechsel im Sinne der Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den Maßnahmen zu Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“) mit breitem Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung der neuangelegten Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine vielfältige, blühfreudige und insektenfreundliche Bepflanzung geachtet. Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen, dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen Versorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Auf die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt werden. Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot imSeite 2 von 7 Seite 3 Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten lassen. Drei Standorte können nicht mit Bäumen wiederbepflanzt werden. Zwei dieser Standorte bleiben als Grünbeete erhalten und werden nach Möglichkeit teilweise durch Strauchpflanzungen ergänzt. Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung, sowie nach etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im angrenzenden derzeit überragenden städtischen oder privaten Baumbestand und sonstigen Änderungen der Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur Etablierung weiterer Baumstandorte erneut geprüft. Weiterhin werden im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes (DS-Nr. 230524) bisher baumlose Straßen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit zur Etablierung weiterer neuer / zusätzlicher Baumstandorte geprüft. Das hieraus resultierende Potential wird sukzessive den Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorgestellt und umgesetzt. Hierbei werden prioritär jeweils die Bereiche mit den größten Defiziten gemäß der Stärken-/ Schwächenanalyse aus dem Stadtbaumkonzept bearbeitet. Eine Übersicht der nicht wiederbepflanzbaren Standorte ist in folgender Tabelle aufgelistet: *** Übersicht siehe Anlage „Bonn-Beuel 2023 – nicht wiederbepflanzbare Standorte“ *** Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können. Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur Verfügung. Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die daraus resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel durch die Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich kompensiert. Somit können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr Flächen entsiegelt als versiegelt werden. Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (ForschungsgesellschaftSeite 3 von 7 Seite 4 Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“. Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2- jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4-jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die Unterhaltung der Stadt. Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im Juni 2023 ausgeschrieben und nach Beauftragung auch unmittelbar begonnen werden. Die sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten (Standortsanierung) erfolgen dann spätestens im August 2023 und die eigentliche Baumpflanzung in die dann fertig hergestellten Baumbeete – je nach Witterungsverlauf – bis Ende Dezember 2023. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2023 gemäß §82 GO NRW erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens nach Genehmigung des Haushaltes 2023/2024. Vergabeart öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen x beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2023-2544 x VOB UVgO VgV August – Dezember 2023 175.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680812015000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehenSeite 4 von 7 Seite 5 14.06.2023/20.06.2023 gez. Pfeiffer gez. Rudolph Datum Bezirksbürgermeister Bezirksverordneter Anlage/n 2 Beuel 2023 Baumtabelle (öffentlich) 3 Beuel 2023 Nicht wiederbepflanzbar (öffentlich)Seite 5 von 7 Straße: Hausnummer: Anzahl: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name: Adelheidisstraße 5 1 Krim-Linde Tilia x euchlora Adelheidisstraße 32, 40 und 69 3 Baum-Hasel Corylus colurna An Sankt Josef gegenüber 19a 1 Säulenförmiger Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Columnare Typ Ley II' Auf dem Hirschberg 32 1 Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia 'Brouwers' Bergweg neben 4 und 14 2 Säulenblumenesche Fraxinus ornus 'Obelisk' Combahnstraße 62 1 Säulenförmige Thüringer Mehlbeere Sorbus x thuringiaca 'Fastigiata' Elsa-Brändström-Straße Fußgängerbrücke 1 Scharlach-Kastanie Aesculus x carnea 'Briottii' Gerhardstraße 9, 11 und 12 3 Weiß-Esche Fraxinus americana 'Autumn Purple' Heinrich-Heine-Straße gegenüber 34 1 Nelken-Kirsche Prunus serrulata 'Kanzan' Hermannstraße 120 1 Scharlach-Kastanie Aesculus x carnea 'Briottii' Holtorfer Straße 37 1 Säulenförmiger Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Columnare Typ Ley II' Josef-Thiebes-Straße gegenüber 7 und 9 2 Weiß-Birke Betula pendula Karl Lambertz-Straße 1 1 Nelken-Kirsche Prunus serrulata 'Kanzan' Käsbergstraße 32 1 Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Emerald Queen' Königswinterer Straße 399 1 Säulenförmiger Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Columnare Typ Ley II' Konrad-Adenauer-Platz 21 und 28 2 Ahornblättrige Platane Platanus x hispanica 'Tremonia' Maarstraße gegenüber 21 2 Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Farlakes Green' Mehlemstraße 3, 24 und gegenüber 27 3 Säulenförmiger Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Columnare Typ Ley II' Rhenusallee 43 und 49 4 Weiß-Birke Betula pendula Talweg 76 1 Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Emerald Queen' Baumtabelle Beuel 2023Seite 6 von 7 Strasse: Hausnr: Status: Bemerkung: Anzahl: Adelheidisstraße 49 Grünbeet Gas- und Wasserleitung, Straßenlaterne 1 Karl-Lambertz-Straße 25 Grünbeet Garageneinfahrt, Straßenlaterne 1 Grünbeet Ergebnis 2 Mehlemstraße 5-11 schließen Gas- und Wasserleitung im Beet 1 Zu schließende Standorte 1 Bonn-Beuel 2023 - nicht wiederbepflanzbare StandorteSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de