← Vorlagen

230849 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung in Bonn-Beuel 2023

Nummer
230849
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
09.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 181,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230849-01 Dringlichkeitsentscheidung BV: Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung in Bonn-Beuel 2023

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (11.005 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
230849
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Baumersatzpflanzung in Bonn-Beuel 2023
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Baumersatzpflan-
zung in Bonn-Beuel 2023“ wird zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen-
Abschnitte im Großraum des Stadtbezirkes Bonn-Beuel.
Insgesamt werden 33 bestehende Baumstandorte im Verkehrsgrün saniert,
bzw. hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt.
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
*** Übersicht siehe Anlage „Baumliste Bonn-Beuel 2023“ ***
Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an
Nektar und Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische
Nischen dar. Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere
nahezu alle Linden-Arten, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie,
Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere, Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum, Robi-
nie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige Baumarten mehr. Diese Bie-
nennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit Pollenwerten bis 3
auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-, bzw.
Nektarlieferant zu werten ist.
Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein
breites Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere.
Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und
verschärften Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus gestal-Seite 1 von 6
Seite 2
terischen Aspekten bei der Ergänzung des Bestandes in vorhandenen Baumal-
leen möglich ist oder wo ein Baumartenwechsel im Sinne der Klimaanpas-
sungsstrategie erforderlich ist, wird bei den Maßnahmen zu Baumersatzpflan-
zungen auf hitze-, staub- und insbesondere trockenheitstolerierende Baumar-
ten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“) mit breitem Insektennährangebot
zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung der neuangelegten Baumstand-
orte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine vielfältige, blühfreudige und in-
sektenfreundliche Bepflanzung geachtet.
Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf
vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen,
dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden
können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen
Versorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Auf
die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu städ-
tischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und
Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet
nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen Bestands-
schutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt werden.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht
mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe ge-
prüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist not-
wendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder ande-
ren unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden Verkehr
dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im Gehwegbe-
reich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach einem Min-
deststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu schließenden
Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da sie generell
mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im
Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der Planung von
Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird generell auch
überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten
lassen.
Drei Standorte können nicht mit Bäumen wiederbepflanzt werden. Zwei dieser
Standorte bleiben als Grünbeete erhalten und werden nach Möglichkeit teilwei-
se durch Strauchpflanzungen ergänzt.
Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung, so-
wie nach etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im an-
grenzenden derzeit überragenden städtischen oder privaten Baumbestand und
sonstigen Änderungen der Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur Etablie-
rung weiterer Baumstandorte erneut geprüft.
Weiterhin werden im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes (DS-Nr. 230524) bis-
her baumlose Straßen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit zur Etablierung weite-
rer neuer / zusätzlicher Baumstandorte geprüft. Das hieraus resultierende Po-
tential wird sukzessive den Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorge-
stellt und umgesetzt. Hierbei werden prioritär jeweils die Bereiche mit den
größten Defiziten gemäß der Stärken-/ Schwächenanalyse aus dem Stadt-
baumkonzept bearbeitet.Seite 2 von 6
Seite 3
Eine Übersicht der nicht wiederbepflanzbaren Standorte ist in folgender Tabelle
aufgelistet:
*** Übersicht siehe Anlage „Bonn-Beuel 2023 – nicht wiederbepflanzbare
Standorte“ ***
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass
sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen
möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wur-
den unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten
können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden.
So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur
Verfügung.
Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die
daraus resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel durch die
Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich kompen-
siert. Somit können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr Flächen
entsiegelt als versiegelt werden.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00
m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12
m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unter-
schritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft Land-
schaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine Pflanzgruben-
größe von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je nach
Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den
wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die Vergrößerung der aktuell vor-
handenen Pflanzgruben auf ein gefordertes Minimum kann es in einigen Berei-
chen durch eine Baumersatzpflanzung zur Verringerung des Parkraumes
kommen. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten
Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung
der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an
der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der
Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des Bee-
tes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung selbst. In
der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-jährige
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4-jährige Wässerung und nach
Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die Unter-
haltung der Stadt.
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im Juni 2023 aus-
geschrieben und nach Beauftragung auch unmittelbar begonnen werden. Die
sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten (Stand-
ortsanierung) erfolgen dann spätestens im August 2023 und die eigentliche
Baumpflanzung in die dann fertig hergestellten Baumbeete – je nach Witte-
rungsverlauf – bis Ende Dezember 2023.Seite 3 von 6
Seite 4
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2023 gemäß §82 GO NRW
erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens nach Genehmigung des
Haushaltes 2023/2024.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
x beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw. Verhandlungsver-
gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2023-2544 x VOB UVgO VgV August – Dezember 2023 175.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsum-
tiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680812015000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
2 Beuel 2023 Baumtabelle (öffentlich)
3 Beuel 2023 Nicht wiederbepflanzbar (öffentlich)Seite 4 von 6
Straße: Hausnummer: Anzahl: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name:
Adelheidisstraße 5 1 Krim-Linde Tilia x euchlora
Adelheidisstraße 32, 40 und 69 3 Baum-Hasel Corylus colurna
An Sankt Josef gegenüber 19a 1 Säulenförmiger Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Columnare Typ Ley II'
Auf dem Hirschberg 32 1 Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia 'Brouwers'
Bergweg neben 4 und 14 2 Säulenblumenesche Fraxinus ornus 'Obelisk'
Combahnstraße 62 1 Säulenförmige Thüringer Mehlbeere Sorbus x thuringiaca 'Fastigiata'
Elsa-Brändström-Straße Fußgängerbrücke 1 Scharlach-Kastanie Aesculus x carnea 'Briottii'
Gerhardstraße 9, 11 und 12 3 Weiß-Esche Fraxinus americana 'Autumn Purple'
Heinrich-Heine-Straße gegenüber 34 1 Nelken-Kirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
Hermannstraße 120 1 Scharlach-Kastanie Aesculus x carnea 'Briottii'
Holtorfer Straße 37 1 Säulenförmiger Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Columnare Typ Ley II'
Josef-Thiebes-Straße gegenüber 7 und 9 2 Weiß-Birke Betula pendula
Karl Lambertz-Straße 1 1 Nelken-Kirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
Käsbergstraße 32 1 Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Emerald Queen'
Königswinterer Straße 399 1 Säulenförmiger Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Columnare Typ Ley II'
Konrad-Adenauer-Platz 21 und 28 2 Ahornblättrige Platane Platanus x hispanica 'Tremonia'
Maarstraße gegenüber 21 2 Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Farlakes Green'
Mehlemstraße 3, 24 und gegenüber 27 3 Säulenförmiger Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Columnare Typ Ley II'
Rhenusallee 43 und 49 4 Weiß-Birke Betula pendula
Talweg 76 1 Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Emerald Queen'
Baumtabelle Beuel 2023Seite 5 von 6
Strasse: Hausnr: Status: Bemerkung: Anzahl:
Adelheidisstraße 49 Grünbeet Gas- und Wasserleitung, Straßenlaterne 1
Karl-Lambertz-Straße 25 Grünbeet Garageneinfahrt, Straßenlaterne 1
Grünbeet Ergebnis 2
Mehlemstraße 5-11 schließen Gas- und Wasserleitung im Beet 1
Zu schließende Standorte 1
Bonn-Beuel 2023 - nicht wiederbepflanzbare StandorteSeite 6 von 6

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 03:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de