230835 · Dringlichkeitsantrag
Dringlichkeitsantrag CDU-Fraktion: Änderung § 10 der Hauptsatzung - Anträge von Bürgervereinen
Kerndaten
- Nummer
- 230835
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 27.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.626 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag öffentlich 230835 Antragsteller/in: MdL Guido Déus Dr. Ursula Sautter CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 27.04.23 Dringlichkeitsantrag CDU-Fraktion: Änderung § 10 der Hauptsatzung - Anträge von Bürgervereinen Beratungsfolge Rat 27.04.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Da der Beschluss des Rates vom 09. Februar 2023 noch nicht umgesetzt wurde und bei den Fragestellern zurzeit vermehrt Beschwerden von Vereinen eingehen, deren Bürgeranträge mit dem Verweis auf die noch zu ändernde Hauptsatzung nicht zur Beratung für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zugelassen werden, ist es wichtig, schnellstmöglich eine Übergangslösung zu finden, die dem Ratsbeschluss Rechnung trägt. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Oberbürgermeisterin stellt sicher, dass Vereine bis zur Änderung des Paragraphen 10 der Hauptsatzung gem. Ratsbeschluss vom 09. Februar 2023 als juristische Person nach Artikel 17 GG Anregungen und Beschwerden an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stellen können. Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 09. Februar 2023 beschlossen, dass Paragraph 10 der Hauptsatzung so geändert wird, dass Vereine als juristische Person nach Artikel 17 GG Anregungen und Beschwerden an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stellen können. Da die Hauptsatzung noch nicht im Sinne des Beschlusses geändert wurde, bzw. dem Rat noch keine neue Formulierung des Paragraphen vorgelegt wurde, ist zielführend, für die Zwischenzeit eine Übergangsregelung zu schaffen, die dem Ratsbeschluss Rechnung trägt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de