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230835 · Dringlichkeitsantrag

Dringlichkeitsantrag CDU-Fraktion: Änderung § 10 der Hauptsatzung - Anträge von Bürgervereinen

Nummer
230835
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
27.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.04.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 19.09.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 19.09.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 230835-01 ST Dringlichkeitsantrag CDU-Fraktion: Änderung § 10 der Hauptsatzung - Anträge von Bürgervereinen
  2. 230835-02 ST ST zum Dringlichkeitsantrag CDU-Fraktion: Änderung § 10 der Hauptsatzung - Anträge von Bürgervereinen

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
230835
Antragsteller/in:
MdL Guido Déus
Dr. Ursula Sautter
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
27.04.23
Dringlichkeitsantrag CDU-Fraktion: Änderung § 10
der Hauptsatzung - Anträge von Bürgervereinen
Beratungsfolge
Rat 27.04.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Da der Beschluss des Rates vom 09. Februar 2023 noch nicht umgesetzt
wurde und bei den Fragestellern zurzeit vermehrt Beschwerden von Vereinen
eingehen, deren Bürgeranträge mit dem Verweis auf die noch zu ändernde
Hauptsatzung nicht zur Beratung für den Ausschuss für Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger zugelassen werden, ist es wichtig, schnellstmöglich
eine Übergangslösung zu finden, die dem Ratsbeschluss Rechnung trägt.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Oberbürgermeisterin stellt sicher, dass Vereine bis zur Änderung des
Paragraphen 10 der Hauptsatzung gem. Ratsbeschluss vom 09.
Februar 2023 als juristische Person nach Artikel 17 GG Anregungen und
Beschwerden an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
stellen können.
Begründung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 09. Februar 2023 beschlossen, dass
Paragraph 10 der Hauptsatzung so geändert wird, dass Vereine als juristische
Person nach Artikel 17 GG Anregungen und Beschwerden an den Ausschuss
für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stellen können. Da die
Hauptsatzung noch nicht im Sinne des Beschlusses geändert wurde, bzw. dem
Rat noch keine neue Formulierung des Paragraphen vorgelegt wurde, ist
zielführend, für die Zwischenzeit eine Übergangsregelung zu schaffen, die dem
Ratsbeschluss Rechnung trägt.
Anlage/n
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