230824 · Beschlussvorlage
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2021; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung
Kerndaten
- Nummer
- 230824
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230824 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2021; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 03.05.2023 Empfehlung Rat 13.06.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der Jahresabschluss des SGB für das Jahr 2021 ist bereits überfällig. Gemäß HGB ist dieser innerhalb von 12 Monaten nach dem Wirtschaftsjahr aufzustellen und zu veröffentlichen. Nach endgültiger Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer wurde uns der Jahresabschlussbericht am 17.04.2023 zur Verfügung gestellt. Fristgemäß könnte erst die nächstfolgende Ausschusssitzung erreicht werden und damit könnte der Beschluss des Rates erst nach der Sommerpause erfolgen. Um den Jahresabschluss nicht weiter zu verzögern, wird vorgeschlagen die Entscheidung im Wege der Dringlichkeit in die Sitzung am 03.05.2023 einzubringen. Beschlussvorschlag 1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft RSM GMBH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2021 des SGB nebst Anhang und Lagebericht mit einer Bilanzsumme von 929.256 TEUR und einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 8.994 TEUR fest. 2. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von 8.994 TEUR wird mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet. 3. Der Betriebsleitung des SGB wird für das Jahr 2021 Entlastung erteilt. BegründungSeite 1 von 3 Seite 2 Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 der eigenbetriebs-ähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) festzustellen. Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2021 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keiner Beanstandung geführt. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht sind dem beigefügten Bericht des Wirtschaftsprüfers RSM GmbH zu entnehmen. Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis. Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen nicht mehr zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven Haushalt) bereitgestellt. Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind für den Jahresabschluss 2021 folgende Angaben wesentlich: • Im Wirtschaftsjahr 2021 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom 9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.: 0612320, DS- Nr.: 811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien des Jugendamtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und dgl.), Immobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten (Umkleiden, Sporthallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und Betriebsgebäude (soweit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher Art oder Sondervermögen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw. übertragen. • Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2021 einen Fehlbetrag in Höhe von 8.994 TEUR aus. • Die Umsatzerlöse betragen 111.986 TEUR. Sie resultieren im Wesentlichen aus dem Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn in Höhe von 98.613 TEUR und aus Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 9.136 TEUR. • Der Ansatz des Betriebskostenzuschusses (Planwert 92.084 TEUR – Istwert 98.613 TEUR) wurde um 6.529 TEUR überschritten. Dies liegt insbesondere an gestiegenen Baukosten sowie dem altersbedingten Sanierungsbedarf der städtischen Gebäude, den gestiegenen Personalkosten aufgrund notwendiger Neueinstellungen und den Corona-bedingten Anpassungen der Reinigungsintervalle und der zusätzlichen Desinfektionsreinigungen. Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 1 Anlage Jahresabschluss SGB (nichtöffentlich)Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de