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230824 · Beschlussvorlage

Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2021; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung

Nummer
230824
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 03.05.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230824
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Feststellung des Jahresabschlusses des
Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB)
für das Wirtschaftsjahr 2021; Beschlussfassung
über die Ergebnisverwendung sowie über die
Entlastung der Betriebsleitung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 03.05.2023 Empfehlung
Rat 13.06.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Der Jahresabschluss des SGB für das Jahr 2021 ist bereits überfällig. Gemäß
HGB ist dieser innerhalb von 12 Monaten nach dem Wirtschaftsjahr
aufzustellen und zu veröffentlichen.
Nach endgültiger Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer wurde uns der
Jahresabschlussbericht am 17.04.2023 zur Verfügung gestellt.
Fristgemäß könnte erst die nächstfolgende Ausschusssitzung erreicht werden
und damit könnte der Beschluss des Rates erst nach der Sommerpause
erfolgen.
Um den Jahresabschluss nicht weiter zu verzögern, wird vorgeschlagen die
Entscheidung im Wege der Dringlichkeit in die Sitzung am 03.05.2023
einzubringen.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft RSM GMBH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss
2021 des SGB nebst Anhang und Lagebericht mit einer Bilanzsumme
von 929.256 TEUR und einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von
8.994 TEUR fest.
2. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von 8.994 TEUR
wird mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet.
3. Der Betriebsleitung des SGB wird für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.
BegründungSeite 1 von 3
Seite 2
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 der eigenbetriebs-ähnlichen
Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt
gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn
(SGB) festzustellen.
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2021 geprüft und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu
keiner Beanstandung geführt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht
sind dem beigefügten Bericht des Wirtschaftsprüfers RSM GmbH zu
entnehmen.
Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis.
Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den
reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen
nicht mehr zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten
Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven
Haushalt) bereitgestellt.
Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind
für den Jahresabschluss 2021 folgende Angaben wesentlich:
• Im Wirtschaftsjahr 2021 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom
9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.: 0612320, DS-
Nr.: 811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien des
Jugendamtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und dgl.),
Immobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten (Umkleiden,
Sporthallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und Betriebsgebäude
(soweit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher Art oder
Sondervermögen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw. übertragen.
• Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2021
einen Fehlbetrag in Höhe von 8.994 TEUR aus.
• Die Umsatzerlöse betragen 111.986 TEUR. Sie resultieren im
Wesentlichen aus dem Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn in Höhe von
98.613 TEUR und aus Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 9.136 TEUR.
• Der Ansatz des Betriebskostenzuschusses (Planwert 92.084 TEUR –
Istwert 98.613 TEUR) wurde um 6.529 TEUR überschritten. Dies liegt
insbesondere an gestiegenen Baukosten sowie dem altersbedingten
Sanierungsbedarf der städtischen Gebäude, den gestiegenen Personalkosten
aufgrund notwendiger Neueinstellungen und den Corona-bedingten
Anpassungen der Reinigungsintervalle und der zusätzlichen
Desinfektionsreinigungen.
Anlage/nSeite 2 von 3
Seite 3
1 Anlage Jahresabschluss SGB (nichtöffentlich)Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de