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230820 · Beschlussvorlage

Radverkehrsnetz Bonn

Nummer
230820
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Anhörung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 29.11.2023 Empfehlung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.05.2023 Anhörung
  6. Sitzung des Rates 12.12.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 7,1 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230820-01 AA CDU-Änderungsantrag: Radverkehrsnetz Bonn Antrag zur Vorlage 230820
  2. 230820-07 AA Änderungsantrag der Koalition - Radverkehrsnetz Bonn Antrag zur Vorlage 230820
  3. 230820-08 GRÜNE/Volt-Antrag - Konsequente Umsetzung des Radverkehrsnetzes: Colmantstraße
  4. 230820-04 AA BBB-Änderungsantrag Radverkehrsnetz Bonn Drucksachengruppe 230820
  5. 230820-03 AA Änderungsantrag Rhein.Grün: Radverkehrsnetz Bonn Antrag zur Vorlage 230820
  6. 230820-10 AA Änderungsantrag - Radverkehrsnetz Bonn Antrag zur Vorlage 230820
  7. 230820-05 AA Koalitionsänderungsantrag: Radverkehrsnetz Bonn Antrag zur Vorlage 230820
  8. 230820-06 AA Radverkehrsnetz Bonn Antrag zur Vorlage 230820
  9. 230820-02 AA Grüne-AA: Radverkehrsnetz Bonn Antrag zur Vorlage 230820
  10. 230820-09 ST Stellungnahme zu GRÜNE/Volt-Antrag - Konsequente Umsetzung des Radverkehrsnetzes: Colmantstraße

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Beschlussvorlage
öffentlich
230820
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Radverkehrsnetz Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 16.05.2023 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 24.05.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Anhörung
Rat 22.08.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Das in der Anlage “Radverkehrsnetz hierarchisiert” beigefügte
gesamtstädtische Radverkehrsnetz wird Orientierungsrahmen für die
Radverkehrsplanung der Stadt Bonn in den nächsten Jahren.
2. Die einzelnen Maßnahmen, die zur Umsetzung des vorliegenden
Radverkehrsnetzes notwendig sind, werden den politischen Gremien jeweils
zum Beschluss vorgelegt.
Begründung
Ausgangslage
Im Jahr 2012 wurde mit dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP 2020) das zuletzt
gültige Radverkehrsnetz für das Bonner Stadtgebiet beschlossen. Im Februar
2021 hat der Hauptausschuss in Vertretung des Rates das Bürgerbegehren
„Radentscheid Bonn“ mit seinen sieben Zielen zur Förderung des Rad- und
Fußverkehrs beschlossen (DS 202321). Ziel 1 lautet „Sicheres durchgängiges
Radwegenetz: Bonn erhält in den nächsten 5 Jahren ein sicheres,
durchgängiges Netz an Rad- und Gehwegen, das auch an Knotenpunkten
unterbrechungsfrei geführt ist. Dies beinhaltet Radschnellverbindungen in Nord-
Süd- und West-Ost-Richtung und Verbindungen zwischen allen Stadtteilen.“
Durch diesen Beschluss hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, das
bestehende Radverkehrsnetz zu überprüfen und wo nötig anzupassen/zu
erweitern, um ebendieses Ziel zu erfüllen.
Gemäß Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz möchte das Land Nordrhein-
Westfalen in den nächsten Jahren ein Netz von Radvorrangrouten festlegen,
die künftig prioritär ausgebaut werden sollen. Hierbei werden bestehende sowie
geplante Radschnellwege, Radpendelrouten, Hauptachsen usw.Seite 1 von 9
Seite 2
zusammengetragen. Zeitgleich zur stadtinternen Überarbeitung des
Radverkehrsnetzes fand daher gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis eine
Untersuchung zu regionalen Radpendelrouten statt (DS 221388).
Grundlage und Zielsetzung
Grundsätzliches Ziel ist es, wie oben bereits zitiert, dass die Stadt Bonn ein
durchgängiges Radverkehrsnetz plant und umsetzt, welches
Radverkehrsverbindungen zwischen allen Stadtteilen beinhaltet. Das
vorliegende Radverkehrsnetz soll Bezugspunkt für die weitere Planung der
einzelnen Maßnahmen werden und ihrer Priorisierung dienen.
Radverkehrsplanung folgt dem Grundsatz der Angebotsplanung. Durch
geeignete Radverkehrswege und –infrastruktur soll der Anteil des Radverkehrs
am Gesamtverkehrsaufkommen gesteigert werden. In Bonn soll der Anteil des
Radverkehrs zukünftig auf 25 % steigen.
Die Netzplanung orientiert sich dabei an vorhandenen und zukünftigen Quell-
und Zielpunkten. Solche Quellen und Ziele sind Wohngebiete,
Bildungseinrichtungen, Kindergärten, Einkaufszentren, Haltestellen,
Arbeitsplatzkonzentrationen, Naherholungsgebiete, Sportstätten, Bäder etc.
Zudem soll der Anschluss an benachbarte und übergeordnete
Radverkehrsnetze und somit an die Kommunen im Bonner Umland
gewährleistet werden.
Verkehrswege für den Radverkehr sollen attraktiv und sicher sein und wenig
Umwege aufweisen.
Das so erstellte Netz liefert anschließend die Grundlage für die künftige
Priorisierung der Maßnahmen, um die angestrebten Verbindungen und
Qualitäten zu erreichen.
Vorgehensweise und Grundsätze bei der Entwicklung des Radverkehrsnetzes
In einem ersten Schritt wurden Luftlinien zwischen den einzelnen Stadtteilen
gezogen, um eine idealisierte Wegeverbindung anzuzeigen. Nach Festlegung
dieser Wunschlinien wurden diese auf geeignete Straßen und Wege umgelegt.
Besonderes Augenmerk wurde auf das Schließen von Netzlücken gelegt.
Zudem wurden perspektivische Ergänzungen identifiziert, die wichtige
Verbindungsrouten und Lückenschlüsse zwischen den Stadtteilen darstellen,
entlang derer aktuell jedoch keine infrastrukturelle Grundlage gegeben ist
(bspw. Entlang des Tausendfüßler sowie der potentiellen Rheinbrücke).
Bei der Festlegung der Achsen fanden das vorhandene Radverkehrsnetz aus
dem VEP 2020, die naturräumlichen Voraussetzungen (bspw. Topographie)
sowie Barrieren und Zwangspunkte Beachtung (bspw. Bahnübergänge,
Brücken). Die Anlage “VEP 2020 erweitert” zeigt die neuen
Routenergänzungen in Abgrenzung zu dem Radverkehrsnetz des VEP 2020.
Bei der Planung wurden die Bedürfnisse der verschiedenen
Nutzer*innengruppen unterschiedlicher Verkehrsträger berücksichtigt und dieSeite 2 von 9
Seite 3
Belange des ÖPNV im Zuge der Routendefinition abgewogen. Dort wo Routen
des Radwegenetzes entlang wichtiger ÖPNV-Achsen verlaufen, werden die
Belange des ÖPNVs bei der Planung künftiger Einzelmaßnahmen prioritär
berücksichtigt.
Die Aufgabe der Netzplanung ist zudem die Zuordnung von Strecken zu
Netzkategorien und damit verbundenen Qualitätsstandards. Die auf das
Straßen- und Wegenetz umgelegten Wunschlinien, die das zukünftige
Radverkehrsnetz bilden, wurden daher – wie auch schon im Radverkehrsnetz
nach VEP 2020 – in verschiedene Netzhierarchien eingeteilt. Diese
Netzhierarchien wurden im Zuge der Überprüfung weiterentwickelt und an die
sich aus dem Radentscheid-Beschluss ergebenden Standards angepasst.
Es gibt vier Hierarchiestufen im zukünftigen Radverkehrsnetz. Diese lauten
I* Radschnellwege, I Radpendlerrouten/Überregionale Radwanderwege,
II Hauptrouten und III Basisnetz. Die verschiedenen Hierarchien ergeben sich
aus der unterschiedlichen Bedeutung und den Ansprüchen an die jeweiligen
Achsen. Eine genaue Aufschlüsselung der Hierarchiestufen sowie ihre
Beschreibung befinden sich in der Anlage “Definition von Netztypen”. Es wird
angestrebt, dass zukünftige Planungen die Anforderungen der jeweiligen
Hierarchiestufe verwirklichen.
Die Überarbeitung des Radverkehrsnetzes wurde in enger amtsinterner
Abstimmung, unter Beteiligung der Nachbarkommunen sowie unter
Einbeziehung von Vertreter*innen des Radentscheids und des ADFC
durchgeführt, um eine breite Basis für das Radverkehrsnetz zu schaffen.
Verwendung des Radverkehrsnetzes für das weitere Verwaltungshandeln
Das vorliegende Radverkehrsnetz dient als Konzeptgrundlage für das
Verwaltungshandeln der nächsten Jahre im Bereich der Radverkehrsplanung
sowie zur Priorisierung der Maßnahmen, die zur Erreichung des
durchgängigen, sicheren Radverkehrsnetzes notwendig sind. Das Konzept soll
schrittweise umgesetzt werden. Die einzelnen Maßnahmen werden gemäß
Zuständigkeitsordnung und Bezirkssatzung jeweils in die politischen
Beratungen eingebracht. Bei Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sind auch
die Belange des ÖPNV zu berücksichtigen.
Der Netzplan soll zudem das Verwaltungshandeln vereinfachen und die
Verhandlungsposition der Bundesstadt Bonn gegenüber Dritten, wie z.B. der
Deutschen Bahn, Straßen.NRW und anderen Baulastträgern stärken.
Die Umsetzung des Radverkehrsnetzes soll regelmäßig evaluiert und das Netz
im Bedarfsfall fortgeschrieben werden.
Hinweis zu den Anlagen:
Die Karten sind unter folgendem Downloadlink auch auf Bezirksebene
verfügbar: https://databox.bonn.de/public/download-
shares/g32BiUUXVHPNorLooTD9uKkYOicPkgchSeite 3 von 9
Seite 4
Die Karten sind zusätzlich in einem größeren Maßstab unter folgendem Link als
Download verfügbar: https://databox.bonn.de/public/download-
shares/96eo8zPeyPWd3oQxIWpBaLpRITG05j8h
Anlage/n
1 Definition von Netztypen (öffentlich)
2 Radverkehrsnetz hierarchisiert (öffentlich)
3 VEP 2020 erweitert (öffentlich)Seite 4 von 9
Hierarchisierung des Bonner Radverkehrsnetzes &
Definition der Netztypen
Hierarchiestufe Netztyp Beschreibung Ansprüche
(müssen immer mit weiteren verkehrlichen
und nutzungsbedingten Ansprüchen
abgewogen werden)
I*
Radschnellwege
Regionale Verbindungen • Regionalverbindungen
• Durch höchsten Standard komfortabel nutzbar für Pendel-,
Einkaufs-, Ausbildungs-, Freizeit- und Tourismusverkehre
• Radschnellwegestandard gemäß des Papiers
„Radschnellverbindungen in NRW. Leitfaden für
Planung, Bau und Betrieb“
I
Radpendlerrouten,
Überregionale
Radwanderwege
Überörtliche Verbindungen • Übergeordnete Verbindungen in den Rhein-Sieg-Kreis und
nach Rheinland-Pfalz
• Schnelle Verbindungen für längere Distanzen
• Möglichst eigenständiger Trassenverlauf.
Ausbaustufe „Radvorrangroute“ der FGSV; zu
prüfen sind die Standards eines Radschnellweges
• Unterbrechungsfreie Führung
• Fahrradstraße möglich
II
Hauptrouten
Gesamtstädtische Verbindungen • Anbindung äußerer Stadtteile an die Innenstadt, sowie
grenzüberschreitend in Nachbarkommunen
• Fokus liegt auf schnellen, direkten Verbindungen
• Direkte und unterbrechungsfreie Führung
• Radentscheid-Standards einhalten, soweit dies
möglich ist (= baulich getrennte
Fahrradinfrastruktur mit min. 2 Meter Breite oder
Fahrradstraßen mit einer Regelbreite von 4,5
Metern)
III
Basisnetz
Innerörtliche Verbindungen • Verbinden die Stadtteile untereinander, sowie Ziele
innerhalb der Kernstadt (Wohn- und Gewerbegebiete,
Naherholung, Kindergärten, Bildungsstätten)
• Unterbrechungsarme Führung
• ≥ Regelmaß
• Radentscheid-Standards anstreben
Weitere Verbindungen
(in unserem Netz nicht dargestellt)
• Erschließung innerhalb der Quartiere und Anbindung an
übergeordnete Verbindungen
• Richtlinienkonforme Radverkehrsinfrastruktur
(unter Berücksichtigung der „E Klima 2022“ =
Regelmaße keine Mindestmaße) sowie
MischverkehrSeite 5 von 9
Stand: 28.04.2023
Quelle: Bundesstadt Bonn
Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / BKG(2020); Esri, HERE, Garmin,
© OpenStreetMap contributors, and the GIS User Community
Radverkehrsnetz hierarchisiert
Stadt Bonn
Legende auf Seite 2Seite 6 von 9
I* Radschnellwege
I* - perspektivisch: Radschnellwege
I Radpendlerrouten, überregionale Radwanderwege
I - perspektivisch: Radpendlerrouten, überregionale Radwanderwege
II Hauptrouten
II - perspektivisch: Hauptrouten
III Basisnetz
III - perspektivisch: Basisnetz
Stadtgrenze
Bezirksgrenze
Legende
Radverkehrsnetz hierarchisiert
Stadt BonnSeite 7 von 9
Stand: 28.04.2023
Quelle: Bundesstadt Bonn
Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / BKG(2020); Esri, HERE, Garmin,
© OpenStreetMap contributors, and the GIS User Community
Radverkehrsnetz des VEP 2020 + Erweiterungen
Stadt Bonn
Legende auf Seite 2Seite 8 von 9
Radverkehrsnetz des VEP 2020
Ergänzung
Ergänzung (perspektivisch)
gestrichen
Stadtgrenze
Bezirksgrenze
Legende
Radverkehrsnetz des VEP 2020 + Erweiterungen
Stadt BonnSeite 9 von 9

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Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de