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230815 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens Kläranlage Bad Godesberg, Umbau des Stromnetzes von TNC- auf TNS-Netz

Nummer
230815
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
02.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 07.06.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 230815-01 Kläranlage Bad Godesberg, Umbau des Stromnetzes von TNC- auf TNS-Netz - Überschreitung der Schätzkosten

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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
230815
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens
Kläranlage Bad Godesberg, Umbau des
Stromnetzes von TNC- auf TNS-Netz
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
07.06.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zum Umbau des Stromnetzes von TNC
auf TNS in der Kläranlage Bad Godesberg wird zugestimmt.
Begründung
Die Wirksamkeit und Sicherheit der elektrischen Anlagen der Kläranlage Bad
Godesberg wurde in einem Gutachten durch ein Fachingenieurbüro überprüft.
Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten fordert die Versicherung, eine
Umstellung von TN-C-Netz (4-Leiternetz, terre neutre combine) auf TN-S-Netz
(5-Leiternetz, terre neutre séparé) durchzuführen.
Wegen des überwiegend veralteten Netzaufbaus (TNC-Netz) ist das Stromnetz
der Kläranlage sehr störungsanfällig, da in dem TNC-Netz der Neutralleiter und
der Schutzleiter als eine Ader geführt werden (PEN-Leiter). Dies führt zu einem
erhöhten Risiko von Bränden. Bei einem Bruch des PEN-Leiters besteht Le-
bensgefahr, wenn die elektrischen Geräte berührt werden. Des Weiteren kön-
nen die Störungen dafür sorgen, dass die gesamte Kläranlage ausfällt.
Es ist daher erforderlich, das TN-C-Netz auf ein TN-S-Netz umzustellen. Hier-
durch kann ein sicherer Betrieb von maschinellen und elektrischen Anlagen,
vernetzten Anlagen und des EDV-Systems gewährleistet werden.
Die Instandhaltung der Kläranlage ist Teil der rechtlichen Pflichtaufgabe Ab-
wasserentsorgung.
Die Haushaltsmittel sind im Haushalt eingestellt.
Die Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind erfüllt.Seite 1 von 2
Seite 2
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw. Verhandlungsver-
gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2023-2622 X VOB UVgO VgV 146.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsum-
tiv) /
Finanzstelle (investiv)
11.03 Entwässerung und Abwasser-
beseitigung
521120 663216
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja X nein ja X nein X freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de