230809 · Beschlussvorlage
Grundstück Bonn-Schwarzrheindorf, Petrusstraße (Gemarkung Beuel, Flur 13, Flurstücke 1930, 1931) - Errichtung eines Mehrfamilienhauses Aktenzeichen: 2290/2020
Kerndaten
- Nummer
- 230809
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 230809 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück Bonn-Schwarzrheindorf, Petrusstraße (Gemarkung Beuel, Flur 13, Flurstücke 1930, 1931) - Errichtung eines Mehrfamilienhauses Aktenzeichen: 2290/2020 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.05.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Antrag auf Vorbescheid abzulehnen, weil sich das Vorhaben in seiner beantragten Form nicht in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB einfügt. Begründung Beabsichtigt ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Blockinnenbereich. Die Eigenart der näheren Umgebung wird geprägt von einer abweichenden, zwei- bis dreigeschossigen Bebauung mit Staffelgeschoss, die der eines reinen Wohngebietes entspricht. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die vorhandene Bestandsbebauung gefasst. Geplant ist die Errichtung eines dreigeschossigen Mehrfamilienwohnhauses samt Staffelgeschoss mit sechs Wohneinheiten und zwölf Stellplätzen in einem Innenblockbereich. Das angefragte Bauvorhaben wurde mehrfach umgeplant. Trotz umfangreicher Hinweise zu notwendigen Umplanungen für eine Genehmigungsfähigkeit in mittlerweile vier Vorprüfbescheiden wurde eine genehmigungsfähige Planung bislang nicht eingereicht. Die vorliegende Planung ist nach wie vor übersetzt. Die Bauherrenschaft wurde darauf aufmerksam gemacht, dass das Staffelgeschoss in seinen Abmessungen deutlich zu reduzieren ist und im Terrassenbereich mindestens um 4,00 m und im Bereich der drei anderen Seiten um mindestens 2,50 m von der Vorderkante des darunterliegenden Geschosses zurückspringen muss, damit sich das Gebäude nach § 34 BauGB einfügt. Zudem müsste für die Zufahrt zu den geplanten Stellplätzen, die unter demSeite 1 von 3 Seite 2 Gebäude als offene Stellplätze realisiert werden sollen, ein Lärmschutzgutachten vorgelegt werden. Da eine eigene Anbindung an den öffentlichen Straßenraum nicht gegeben ist, müsste die Erschließung über das Flurstück 1932 erfolgen und würde über die bestehende Nachbarzufahrt Petrusstr. 7 an der Nachbarbebauung entlangführen. Nachdem bislang die benannten Mängelpunkte nicht ausgeräumt wurden und sich das Vorhaben nach wie vor nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, beabsichtigt die Verwaltung, den Antrag auf Vorbescheid abzulehnen. Anlage/n 1 2290_2020_Lageplan öffentlich_ PLA am 25.05.2023 (öffentlich) 2 Plan_nichtöffentlich_ PLA am 25.05.2023 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de