← Vorlagen

230809 · Beschlussvorlage

Grundstück Bonn-Schwarzrheindorf, Petrusstraße (Gemarkung Beuel, Flur 13, Flurstücke 1930, 1931) - Errichtung eines Mehrfamilienhauses Aktenzeichen: 2290/2020

Nummer
230809
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.05.2023 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 440,8 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.573 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
230809
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück Bonn-Schwarzrheindorf, Petrusstraße
(Gemarkung Beuel, Flur 13, Flurstücke 1930, 1931)
- Errichtung eines Mehrfamilienhauses
Aktenzeichen: 2290/2020
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.05.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den
Antrag auf Vorbescheid abzulehnen, weil sich das Vorhaben in seiner
beantragten Form nicht in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des §
34 BauGB einfügt.
Begründung
Beabsichtigt ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Blockinnenbereich.
Die Eigenart der näheren Umgebung wird geprägt von einer abweichenden,
zwei- bis dreigeschossigen Bebauung mit Staffelgeschoss, die der eines reinen
Wohngebietes entspricht. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch
die vorhandene Bestandsbebauung gefasst.
Geplant ist die Errichtung eines dreigeschossigen Mehrfamilienwohnhauses
samt Staffelgeschoss mit sechs Wohneinheiten und zwölf Stellplätzen in einem
Innenblockbereich.
Das angefragte Bauvorhaben wurde mehrfach umgeplant. Trotz umfangreicher
Hinweise zu notwendigen Umplanungen für eine Genehmigungsfähigkeit in
mittlerweile vier Vorprüfbescheiden wurde eine genehmigungsfähige Planung
bislang nicht eingereicht. Die vorliegende Planung ist nach wie vor übersetzt.
Die Bauherrenschaft wurde darauf aufmerksam gemacht, dass das
Staffelgeschoss in seinen Abmessungen deutlich zu reduzieren ist und im
Terrassenbereich mindestens um 4,00 m und im Bereich der drei anderen
Seiten um mindestens 2,50 m von der Vorderkante des darunterliegenden
Geschosses zurückspringen muss, damit sich das Gebäude nach § 34 BauGB
einfügt.
Zudem müsste für die Zufahrt zu den geplanten Stellplätzen, die unter demSeite 1 von 3
Seite 2
Gebäude als offene Stellplätze realisiert werden sollen, ein
Lärmschutzgutachten vorgelegt werden. Da eine eigene Anbindung an den
öffentlichen Straßenraum nicht gegeben ist, müsste die Erschließung über das
Flurstück 1932 erfolgen und würde über die bestehende Nachbarzufahrt
Petrusstr. 7 an der Nachbarbebauung entlangführen.
Nachdem bislang die benannten Mängelpunkte nicht ausgeräumt wurden und
sich das Vorhaben nach wie vor nicht in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügt, beabsichtigt die Verwaltung, den Antrag auf Vorbescheid abzulehnen.
Anlage/n
1 2290_2020_Lageplan öffentlich_ PLA am 25.05.2023 (öffentlich)
2 Plan_nichtöffentlich_ PLA am 25.05.2023 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 02:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de