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230802 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Umgehende Reduzierung der Handwerker-Parkplätze Lotharstraße

Nummer
230802
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
24.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 24.04.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.05.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 230802-001 ST Bürgerantrag: Umgehende Reduzierung der Handwerker-Parkplätze Lotharstraße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230802
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
21.04.2023
Bürgerantrag: Umgehende Reduzierung der
Handwerker-Parkplätze Lotharstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
In der Lotharstr. 59 - 63 und in der Lotharstr. 27 sind 8 - 10 Anwohnerparkplät-
ze durch ein absolutes Halteverbot für Fahrkzeute von Vonovia-
Subunternehmenrn besetzt. Diese Plätze stehen nun ausschließlich einem
Kranwagen und einem Handwerkerwagen der Subunternehmen von Vonovia
zur Verfügung. Diese Parkplätze sollten umgehend entfallen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
3 Foto1 (öffentlich)
4 Foto2 (öffentlich)Seite 1 von 4
Betreff
umgehende Reduzierung der Handwerker-Parkplätze Lotharstraße
Ihr Antrag
In der Lotharstr. 59 - 63 und in der Lotharstr. 27 sind 8 - 10 Anwohnerparkplätze durch ein absolutes Halteverbot
für Fahrkzeute von Vonovia-Subunternehmenrn besetzt. Diese Plätze stehen nun ausschließlich einem
Kranwagen und einem Handwerkerwagen der Subunternehmen von Vonovia zur Verfügung. Diese Parkplätze
sollten umgehend entfallen.
Begründung des Antrags
Für den Kranwagen würden 3 Plätze genügen, für die Schaffung von Parkraum für Sprinter, der ausschließlich
die Handwerker des Subunternehmens transprotiert, gibt es keinerlei Begründung, denn alle anderen
Handwerker müssen sich auch ihren Parkplatz selbst suchen. Es fallen 8 - 10 Parkplätze für Anwohner weg, die
dringend benötigt werden, seit in der Julius-Plücker-Straße eine ganze Parkreihe durch die Errichtung einer
absoluten Halterbotszone errichtet wurde. Von diesen belegten Parkflächen werden allerdings durch die beiden
Fahrzeuge maximal der Platz für 4 Autos - 4 Plätze bleiben durch das absolute Halteverbot ungenutzt.
Die Vonovia als Großkonzern sollte keine Narrenfreiheit in der Parkraumbelegung erhalten.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Datenstand: 03.11.2026, 04:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de