230793 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses für die Kinderstadt Mini-Beuel für das Jahr 2023
Kerndaten
- Nummer
- 230793
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 230793 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung eines Zuschusses für die Kinderstadt Mini-Beuel für das Jahr 2023 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage konnte aufgrund des Abstimmungsbedarfs um das Projekt nicht fristgerecht eingereicht werden. Da das Projekt bereits in den Sommerferien 2023 stattfinden soll, benötigt der Träger hierfür Planungssicherheit. Beschlussvorschlag Die Träger und Veranstalter des Projekts Mini-Beuel (Kleiner Muck e.V., Ev. Kirchengemeinde Beuel, Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH und Ju- gendfarm Bonn e.V.) erhalten zur Finanzierung des Projekts eine Förderung in Höhe von bis zu 24.000 EUR für das Jahr 2023. Begründung Das Projekt Mini-Beuel findet seit 2009 alle zwei Jahre auf dem Gelände der Farm am Holzlarer Weg, dem gegenüberliegenden Bolzplatz sowie in den Räumen der Evangelischen OT Beuel Blaues Haus statt. Die letzte Kinderstadt wurde 2019 durchgeführt. Mini-Beuel versteht sich als eine thematische Ferienaktion, bei der rund 600 Kinder und 90 Jugendliche die Möglichkeit bekommen, komplexe Zusammenhänge einer Stadt relativ wirklichkeitsnah zu erleben, indem sie spielerisch eine eigene Stadt mit gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Leben füllen. Eine Kinderstadt stellt dabei gewissermaßen eine Stadt im Kleinformat dar, in der alle notwendigen Vorgänge und Abläufe der Stadtgesellschaft auf kindgerechte Weise reduziert werden. Der Ablauf von Mini-Beuel sieht wie folgt aus: Jeder Tag beginnt damit, dass die Kinder auf Jobsuche gehen und sich bei der Arbeitsagentur melden, die für die Vergabe der möglichen Jobs in der Kinderstadt zuständig ist. Je nach Interesse und Belieben können Kinder sich täglich neu ausprobieren und unterschiedliche Berufsbilder kennenlernen. Durch diese spielerische Einbindung in die Abläufe der Stadt wird das Geschehen für die Kinder zur Wirklichkeit und sie übernehmen Verantwortung für ihre ganz eigene Stadt. Dabei gibt es einen besonderen Anreiz: Mit ihremSeite 1 von 3 Seite 2 selbst verdienten Geld, den Beulis, können die Kinder auch ihr „Freizeitleben“ gestalten und beispielsweise eine Bootsfahrt auf dem Weiher unternehmen oder Popcorn auf dem Bauspielplatz kaufen. Wie im wahren Leben müssen die Kinder ihr verdientes Geld versteuern, damit Gemeinschaftsprojekte finanziert werden können. Jeder Tag endet daher mit einer gemeinsamen Bürgerversammlung, die den EinwohnerInnen von Mini-Beuel vielfältige Möglichkeiten der Mitbestimmung und Partizipation bietet. Mini-Beuel funktioniert nur, wenn es von sehr vielen helfenden Händen unterstützt wird. Dies leisten neben den rund 10 pädagogischen Fachkräften ca. 80 jugendliche Betreuer*innen , die die Kinderstadt gemeinsam mit den Kindern gestalten. Dabei sollen die Jugendlichen selbständig ein Konzept für ihren (Arbeits-/Job-)Bereich erarbeiten. Mini-Beuel funktioniert nach der Devise Anleiten zum selbst machen. Ziel ist, dass die jugendlichen Betreuer*innen den Kindern tatkräftig und anleitend zur Seite stehen, um sie schrittweise daran heranzuführen, die Betriebe und ihre Stadt selbst zu leiten und zu gestalten. Besonders attraktiv und beliebt ist das Projekt für Jugendliche gerade aufgrund der hohen Selbstwirksamkeitserfahrung, die sie hier machen können. Sie profitieren auch persönlich von der Anleitung und den Tipps der pädagogischen Fachkräfte und haben die Gelegenheit, in einem hohen Maß eigenständig und kreativ arbeiten zu können. Die Jugendlichen werden vor der Kinderstadt in eigenen Veranstaltungen geschult und auf ihre Arbeit vorbereitet. Das Projekt bietet für Kinder und Jugendliche vielfältige Möglichkeiten der Mitbestimmung und Teilhabe und ist aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ein bewährtes pädagogisches Ferienangebot. Bereits in der Vergangenheit wurde das Projekt im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit als Stadtranderholungs-Maßnahme gefördert. Der Aufwand im Vorfeld bei der Planung sowie während des Projekts ist enorm groß und bedarf neben zahlreichem Personal auch fester finanzieller Ressourcen. Die Kostenkalkulation des gesamten Projekts inkl. Schulungen für die Jugendlichen wird mit ca. 126.000 EUR angegeben, wobei wie in den vergangenen Projektjahren nur ein Teil des Aufwands durch Teilnehmerbeiträge, Zuschüsse und Sponsorengelder gedeckt werden kann. Bisher wurde der städtische Zuschuss anhand der Kriterien der Förderrichtlinien (4. Freizeiten, Stadtranderholungen und Tagesveranstaltungen) gefördert. Hiernach handelt es sich um eine Finanzierungsart, die aufgrund der Größe und Art des Projektes mit vier organisierenden Trägern (Kleiner Muck e.V., Evangelische Kirchengemeinde Beuel, Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH, Jugendfarm Bonn e.V.) schwer umsetzbar ist. Die Finanzierung ist abhängig von den Kriterien der Richtlinie, bspw. von der Zahl der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen (mit Bonnausweis/SGB II bzw. SGB XII-Bezug) aus Bonn, der Zahl der Fachkräfte etc. und wird nachlaufend zu der Veranstaltung abgerechnet. Die hier vorgeschlagene Fördersumme ist im Rahmen einer eingereichten Kalkulation geprüft worden. Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, aber dennoch eine ausreichende Prüfung der Mittelverwendung zu ermöglichen wird eine Finanzierung von 24.000 EUR beantragt.Seite 2 von 3 Seite 3 Als Verwendungsnachweise werden die Teilnehmerlisten der Kinder und Jugendlichen, sowie Listen über die Gesamtausgaben und -Einnahmen zur Verfügung gestellt. Die Kalkulation entspricht der Projektabrechnung 2019, mit einer pauschalen Kostensteigerung bei Personal, Sachaufwand und Energiekosten. Sollten alle Finanzierungen aus den Vorjahren mit der entsprechend kalkulierten Steigerung (inkl. der städtischen Förderung) erfolgen, besteht derzeit noch eine Finanzierungslücke von ca. 21.000 EUR. Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2023/2024 angemeldet. Die Förderung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.03 Jugendarbeit 1.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen freier Träger sowie Zuschüsse an sonstige Einrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 24.000,00 EUR 151000603/ 731000 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 24.000,00 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de