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230793 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses für die Kinderstadt Mini-Beuel für das Jahr 2023

Nummer
230793
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230793
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses für die Kinderstadt
Mini-Beuel für das Jahr 2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage konnte aufgrund des Abstimmungsbedarfs um das Projekt nicht
fristgerecht eingereicht werden. Da das Projekt bereits in den Sommerferien
2023 stattfinden soll, benötigt der Träger hierfür Planungssicherheit.
Beschlussvorschlag
Die Träger und Veranstalter des Projekts Mini-Beuel (Kleiner Muck e.V., Ev.
Kirchengemeinde Beuel, Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH und Ju-
gendfarm Bonn e.V.) erhalten zur Finanzierung des Projekts eine Förderung in
Höhe von bis zu 24.000 EUR für das Jahr 2023.
Begründung
Das Projekt Mini-Beuel findet seit 2009 alle zwei Jahre auf dem Gelände der
Farm am Holzlarer Weg, dem gegenüberliegenden Bolzplatz sowie in den
Räumen der Evangelischen OT Beuel Blaues Haus statt. Die letzte Kinderstadt
wurde 2019 durchgeführt.
Mini-Beuel versteht sich als eine thematische Ferienaktion, bei der rund 600
Kinder und 90 Jugendliche die Möglichkeit bekommen, komplexe
Zusammenhänge einer Stadt relativ wirklichkeitsnah zu erleben, indem sie
spielerisch eine eigene Stadt mit gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Leben
füllen. Eine Kinderstadt stellt dabei gewissermaßen eine Stadt im Kleinformat
dar, in der alle notwendigen Vorgänge und Abläufe der Stadtgesellschaft auf
kindgerechte Weise reduziert werden.
Der Ablauf von Mini-Beuel sieht wie folgt aus:
Jeder Tag beginnt damit, dass die Kinder auf Jobsuche gehen und sich bei der
Arbeitsagentur melden, die für die Vergabe der möglichen Jobs in der
Kinderstadt zuständig ist. Je nach Interesse und Belieben können Kinder sich
täglich neu ausprobieren und unterschiedliche Berufsbilder kennenlernen.
Durch diese spielerische Einbindung in die Abläufe der Stadt wird das
Geschehen für die Kinder zur Wirklichkeit und sie übernehmen Verantwortung
für ihre ganz eigene Stadt. Dabei gibt es einen besonderen Anreiz: Mit ihremSeite 1 von 3
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selbst verdienten Geld, den Beulis, können die Kinder auch ihr „Freizeitleben“
gestalten und beispielsweise eine Bootsfahrt auf dem Weiher unternehmen
oder Popcorn auf dem Bauspielplatz kaufen. Wie im wahren Leben müssen die
Kinder ihr verdientes Geld versteuern, damit Gemeinschaftsprojekte finanziert
werden können. Jeder Tag endet daher mit einer gemeinsamen
Bürgerversammlung, die den EinwohnerInnen von Mini-Beuel vielfältige
Möglichkeiten der Mitbestimmung und Partizipation bietet.
Mini-Beuel funktioniert nur, wenn es von sehr vielen helfenden Händen
unterstützt wird. Dies leisten neben den rund 10 pädagogischen Fachkräften
ca. 80 jugendliche Betreuer*innen , die die Kinderstadt gemeinsam mit den
Kindern gestalten. Dabei sollen die Jugendlichen selbständig ein Konzept für
ihren (Arbeits-/Job-)Bereich erarbeiten. Mini-Beuel funktioniert nach der Devise
Anleiten zum selbst machen. Ziel ist, dass die jugendlichen Betreuer*innen den
Kindern tatkräftig und anleitend zur Seite stehen, um sie schrittweise daran
heranzuführen, die Betriebe und ihre Stadt selbst zu leiten und zu gestalten.
Besonders attraktiv und beliebt ist das Projekt für Jugendliche gerade aufgrund
der hohen Selbstwirksamkeitserfahrung, die sie hier machen können. Sie
profitieren auch persönlich von der Anleitung und den Tipps der pädagogischen
Fachkräfte und haben die Gelegenheit, in einem hohen Maß eigenständig und
kreativ arbeiten zu können. Die Jugendlichen werden vor der Kinderstadt in
eigenen Veranstaltungen geschult und auf ihre Arbeit vorbereitet.
Das Projekt bietet für Kinder und Jugendliche vielfältige Möglichkeiten der
Mitbestimmung und Teilhabe und ist aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugend
und Familie ein bewährtes pädagogisches Ferienangebot. Bereits in der
Vergangenheit wurde das Projekt im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der
Jugendarbeit als Stadtranderholungs-Maßnahme gefördert.
Der Aufwand im Vorfeld bei der Planung sowie während des Projekts ist enorm
groß und bedarf neben zahlreichem Personal auch fester finanzieller
Ressourcen. Die Kostenkalkulation des gesamten Projekts inkl. Schulungen für
die Jugendlichen wird mit ca. 126.000 EUR angegeben, wobei wie in den
vergangenen Projektjahren nur ein Teil des Aufwands durch
Teilnehmerbeiträge, Zuschüsse und Sponsorengelder gedeckt werden kann.
Bisher wurde der städtische Zuschuss anhand der Kriterien der
Förderrichtlinien (4. Freizeiten, Stadtranderholungen und
Tagesveranstaltungen) gefördert. Hiernach handelt es sich um eine
Finanzierungsart, die aufgrund der Größe und Art des Projektes mit vier
organisierenden Trägern (Kleiner Muck e.V., Evangelische Kirchengemeinde
Beuel, Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH, Jugendfarm Bonn e.V.)
schwer umsetzbar ist. Die Finanzierung ist abhängig von den Kriterien der
Richtlinie, bspw. von der Zahl der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen (mit
Bonnausweis/SGB II bzw. SGB XII-Bezug) aus Bonn, der Zahl der Fachkräfte
etc. und wird nachlaufend zu der Veranstaltung abgerechnet.
Die hier vorgeschlagene Fördersumme ist im Rahmen einer eingereichten
Kalkulation geprüft worden. Um den Verwaltungsaufwand so gering wie
möglich zu halten, aber dennoch eine ausreichende Prüfung der
Mittelverwendung zu ermöglichen wird eine Finanzierung von 24.000 EUR
beantragt.Seite 2 von 3
Seite 3
Als Verwendungsnachweise werden die Teilnehmerlisten der Kinder und
Jugendlichen, sowie Listen über die Gesamtausgaben und -Einnahmen zur
Verfügung gestellt.
Die Kalkulation entspricht der Projektabrechnung 2019, mit einer pauschalen
Kostensteigerung bei Personal, Sachaufwand und Energiekosten.
Sollten alle Finanzierungen aus den Vorjahren mit der entsprechend
kalkulierten Steigerung (inkl. der städtischen Förderung) erfolgen, besteht
derzeit noch eine Finanzierungslücke von ca. 21.000 EUR.
Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2023/2024 angemeldet. Die
Förderung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.03 Jugendarbeit 1.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit
außerhalb von Einrichtungen
freier Träger sowie Zuschüsse an
sonstige Einrichtungen freier
Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
24.000,00 EUR 151000603/
731000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
24.000,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de