230789 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Tempo 30 in der Mallwitzstraße
Kerndaten
- Nummer
- 230789
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 19.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230789 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 18.04.2023 Bürgerantrag: Tempo 30 in der Mallwitzstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Beantragt wird eine Anordnung von Tempo 30 im Abschnitt Mallwitzstrasse 3-9 in Bonn Lannesdorf. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Von: Gesendet: Dienstag, 18. April 2023 11:30 Betreff: Antrag Tempo 30 in der Mallwitzstrasse - Kita & Sportpark Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner, Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz in unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bonn überall dort wo es möglich ist, ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren! Besonders dringlich ist eine Anordnung von Tempo 30 im Abschnitt Mallwitzstrasse 3-9 in Bonn Lannesdorf. Durch die neu errichtete Kita und den Sportpark fällt uns als Anwohnern vermehrt auf, wie Autos zu starken Bremsungen am Zebrastreifen und an der Einfahrt zu den verschiedenen Parkplätzen gezwungen werden. Dies wäre durch Tempo 30 problemlos zu verhindern. Ein neues Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen und Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe bestätigt, dass die Kommunen in Deutschland ihren Spielraum bei der Einführung von Tempo 30 bei Weitem nicht ausnutzen. Auch Bonn hat demnach deutlich weitergehende Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30, als oft behauptet. Ich beantrage daher, dass alle im verlinkten Rechtsgutachtens aufgeführten Möglichkeiten zur Anordnung vom Tempo 30 in Bonn durchgeprüft werden. Jede Kommune hat die Möglichkeit im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Darüber hinaus zeigt das Gutachten Handlungsspielräume für Kommunen, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum Schutz vor Verkehrslärm, sowie in besonders sensiblen Bereichen wie Bade- oder heilklimatischen Kurorten um schon heute streckenweise Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen anzuordnen. Vor allem über die Erstellung eines Lärmaktionsplans kann Tempo 30 auch großflächig und strategisch umgesetzt werden, da die europäische Umgebungslärm-Richtlinie – anders als das deutsche Lärmschutzrecht – planerische Ansätze zum vorbeugenden und vorsorgenden Umweltschutz enthält. Darüber hinaus ist eine konkrete Lärmaktionsplanung geeignet, den Straßenverkehrsbehörden gegenüber eine strikte Bindungswirkung auszulösen. Damit ergeben sich neue Ermessensspielräume um Tempo 30 auf den oben genannten Straßenabschnitten anzuordnen. Zweifelsfalls lässt sich eine großräumige Anordnung von Tempo 30 auch als Modellversuch realisieren. Das Rechtsgutachten mit mehr Details finden Sie auf dieser Website: https://www.duh.de/tempo30/ Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Eingang meines Schreibens. Mit freundlichen Grüßen, Bonn, den 18.04.2023Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de