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230789 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Tempo 30 in der Mallwitzstraße

Nummer
230789
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
19.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 19.04.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.10.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 230789-01 ST Bürgerantrag: Tempo 30 in der Mallwitzstraße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230789
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
18.04.2023
Bürgerantrag: Tempo 30 in der Mallwitzstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Beantragt wird eine Anordnung von Tempo 30 im Abschnitt Mallwitzstrasse 3-9
in Bonn Lannesdorf.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Von:
Gesendet: Dienstag, 18. April 2023 11:30
Betreff: Antrag Tempo 30 in der Mallwitzstrasse - Kita & Sportpark
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner,
Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz
in unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bonn
überall dort wo es möglich ist, ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren!
Besonders dringlich ist eine Anordnung von Tempo 30 im Abschnitt Mallwitzstrasse 3-9 in Bonn
Lannesdorf.
Durch die neu errichtete Kita und den Sportpark fällt uns als Anwohnern vermehrt auf, wie Autos
zu starken Bremsungen am Zebrastreifen und an der Einfahrt zu den verschiedenen Parkplätzen
gezwungen werden. Dies wäre durch Tempo 30 problemlos zu verhindern.
Ein neues Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen und Klinger im Auftrag der Deutschen
Umwelthilfe bestätigt, dass die Kommunen in Deutschland ihren Spielraum bei der Einführung von
Tempo 30 bei Weitem nicht ausnutzen. Auch Bonn hat demnach deutlich weitergehende
Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30, als oft behauptet. Ich beantrage daher, dass alle im
verlinkten Rechtsgutachtens aufgeführten Möglichkeiten zur Anordnung vom Tempo 30 in Bonn
durchgeprüft werden.
Jede Kommune hat die Möglichkeit im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 einzuführen.
Darüber hinaus zeigt das Gutachten Handlungsspielräume für Kommunen, zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit und zum Schutz vor Verkehrslärm, sowie in besonders sensiblen Bereichen wie
Bade- oder heilklimatischen Kurorten um schon heute streckenweise Tempo 30 an
Hauptverkehrsstraßen anzuordnen. Vor allem über die Erstellung eines Lärmaktionsplans kann
Tempo 30 auch großflächig und strategisch umgesetzt werden, da die europäische
Umgebungslärm-Richtlinie – anders als das deutsche Lärmschutzrecht – planerische Ansätze zum
vorbeugenden und vorsorgenden Umweltschutz enthält. Darüber hinaus ist eine konkrete
Lärmaktionsplanung geeignet, den Straßenverkehrsbehörden gegenüber eine strikte
Bindungswirkung auszulösen. Damit ergeben sich neue Ermessensspielräume um Tempo 30 auf
den oben genannten Straßenabschnitten anzuordnen. Zweifelsfalls lässt sich eine großräumige
Anordnung von Tempo 30 auch als Modellversuch realisieren.
Das Rechtsgutachten mit mehr Details finden Sie auf dieser
Website: https://www.duh.de/tempo30/
Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach
Eingang meines Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen,
Bonn, den 18.04.2023Seite 2 von 2

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