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230785 · Mitteilungsvorlage

Anpassung an den Klimawandel – Bewilligung des nachhaltigen Anpassungskonzepts im Förderschwerpunkt „Erstellung eines Anpassungskonzepts“ des BMUV

Nummer
230785
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.06.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
230785
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Anpassung an den Klimawandel – Bewilligung des
nachhaltigen Anpassungskonzepts im
Förderschwerpunkt „Erstellung eines
Anpassungskonzepts“ des BMUV
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.06.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Im Kontext der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) fördert das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.
Die Verwaltung hat sich in diesem Kontext um Fördermittel zur Erstellung eines
Klimaanpassungskonzepts beworben. Über dieses Vorhaben hatte die
Verwaltung im Rahmen der Mitteilungsvorlage „Einreichung eines
Förderantrags im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie zur Erarbeitung
eines nachhaltigen Anpassungskonzeptes“ am 31.03.2022 im Ausschuss für
Umwelt, Klima und Lokale Agenda (DS 220466) berichtet. Nach Einreichung
des Vollantrags zum 24.02.2022 wurde der Antrag am 14.03.2023 durch den
zuständigen Projektträger „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft“ (ZUG) bewilligt. Der
Rat beschloss am 23.03.2023 den fristgerechten Beginn der
Konzepterarbeitung zum 01.08.2023 (DS 230574).
Im Hinblick auf die bereits bestehende, jahrelange Aktivität der Stadt Bonn in
relevanten Handlungsfeldern der Klimaanpassung wie beispielsweise der Hitze-
und Starkregenvorsorge wird nun mit einem nachhaltigen Anpassungskonzept
eine Basis für eine ganzheitliche, strategische Planung zur Klimaanpassung
entwickelt. In den ersten Arbeitspaketen werden daher eine Bestandsaufnahme
und Betroffenheitsanalyse durchgeführt, um den Fortschrittsgrad aller
relevanten Handlungsfelder systematisch zu ermitteln, aufzubereiten und zu
verdeutlichen. Auf dieser Basis sollen Stärken, Schwächen, Risiken und
Chancen zur Klimaanpassung in Bonn erkannt und zur Ableitung von
Lösungsansätzen genutzt werden. Ein Maßnahmenkatalog wird die
umzusetzende Agenda zur Klimaanpassung in Bonn für die Folgejahre
definieren.
Insbesondere wird die dynamische Entwicklung in angrenzenden
Themenbereichen in Bonn unter anderem mit dem Klimaplan 2035 (DS
222006), dem Bonner Freiraumplan (DS 221831), des ebenfalls im Rahmen
der DAS geförderten Projekts MUTABOR (DS 230235), der Erstellung desSeite 1 von 3
Seite 2
Schwammstadtkonzepts (DS 230255), des Aktionsprogramms Biodiversität (DS
210221) sowie den Aktivitäten der Bio-Stadt Bonn (DS 230692) in der
Erstellung des nachhaltigen Anpassungskonzepts als integraler Bestandteil
berücksichtigt.
Das Projekt wird unter Leitung des Amtes für Umwelt und Stadtgrün der
Bundesstadt Bonn und unter Beteiligung weiterer Fachämter sowie eines
externen Dienstleisters für die Konzepterstellung durchgeführt. Für die Stadt
Bonn wurde eine auf die Laufzeit des Projektes befristete Personalstelle (in
Vollzeit) mit dem Projektantrag bewilligt. Insgesamt hat das Projekt ein
kalkuliertes Kostenvolumen von ca. 227.758,00 €. Das Vorhaben wird durch
das BMUV mit einer Quote von 90% gefördert, sodass gemäß der Förderquote
ein Eigenanteil in Höhe von 22.775,80 € durch die Stadt Bonn zu leisten ist. Zur
Finanzierung dieses Eigenanteils wurden bereits Mittel für den Doppelhaushalt
2023/24 durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün angemeldet. Für das Projekt
ist eine Laufzeit von insgesamt zwei Jahren vorgesehen. Eine
Anschlussförderung im Rahmen des DAS-Förderschwerpunkts
„Umsetzungsvorhaben“ um weitere drei Jahre wird angestrebt. Gemäß
Bewilligungsbescheid vom 14.03.2023 ist ein Projektstart für den 01.08.2023
vorgesehen.
Die Verwaltung wird die relevanten politischen Gremien über die wesentlichen
Fortschritte und Ergebnisse im Projekt informieren.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2023 gemäß § 82 GO NRW
erfolgt der Beginn der Maßnahme frühestens nach Genehmigung des
Haushalts 2023/2024.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.14. Umweltschutz 1.14.03. Umweltvorsorge-planung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
227.758,00 156001403 /
5610025
2023ff
Einzahlungen /
Erträge
204.982,20 156001403 /
610100
2023ff
Haushaltsbelastung
jährlichSeite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de