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230782-02 AA · Änderungsantrag

BBB Änderungsantrag zur 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) Antrag zur Vorlage 230782

Nummer
230782-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
24.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 13.06.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 07.06.2023 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 24.05.2023 Empfehlung
  6. Sitzung des Rates 22.08.2023 Entscheidung federführend
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 230782 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)

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Änderungsantrag
öffentlich
230782-02 AA
Antragsteller/in:
Marcel Schmitt
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
24.05.2023
BBB Änderungsantrag zur 5. Satzung zur
Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über
Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen
an öffentlichen Straßen
(Sondernutzungssatzung)
Antrag zur Vorlage 230782
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 24.05.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Anhörung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
07.06.2023 Empfehlung
Rat 13.06.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage wird mit folgenden Änderungen gefasst:
1. Die unter Tarif-Nr. 24 aufgeführte monatlich anfallende Gebühr wird für E-
Scooter auf 12 Euro, für E-Roller auf 5 Euro, für Lastenräder ohne elektrischen
Hilfsantrieb auf 3 Euro und für Fahrräder ohne elektrischen Hilfsantrieb auf 1
Euro festgesetzt.
2. Ferner wird eine monatliche Gebühr
- für Fahrräder mit Elektromotor mit einer Trittunterstützung bis 25 km/ h in
Höhe von 4 Euro,
- für Lastenräder mit Elektromotor mit einer Trittunterstützung bis 25 km/h in
Höhe von 8 Euro und
- für S-Pedelecs in Höhe von 12 Euro
festgesetzt.
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Erfolgt mündlich!
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de