← Vorlagen

230781 · Beschlussvorlage

Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164665 - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe-Straße“

Nummer
230781
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.05.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 05.05.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 165,9 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.306 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
230781
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164665 -
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1
„Wilhelm-Flohe-Straße“
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 05.05.2023 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.05.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Beteiligung wird zuge-
stimmt.
2. Das Vorhaben „164665 - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1
„Wilhelm-Flohe-Straße“.
Begründung
Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Bürgerausschuss oder
die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat
Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteili-
gung der einzelnen Vorhaben und die Veröffentlichung der Vorhabenliste.
Anlage/n
1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 1 von 3
Politischer Beschluss: Zielbeschluss (DS-Nr. 221618) für eine wohnbauliche Entwicklung
auf der städtischen Fläche „Wilhelm-Flohe-Straße"
Bearbeitungszeit: Schaffung von Planungsrecht bis 2026.
Aktueller Bearbeitungsstand: Vorbereitung eines städtebaulichen Wettbewerbs und Erstellung
erster gutachterlicher Einschätzungen.
Nächster Schritt: Auf Grundlage des städtebaulichen Konzepts ist die Durchführung
einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
vorgesehen.
Kinder- und Jugendbeteiligung: Nein
Begründung: Die Beteiligung in B-Planverfahren erfolgt standardisiert. Eine
Beteiligungzusätzliche Zieleinzelnenvon - oder
Bevölkerungsgruppen ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass sich
standardisiertenimJugendlicheundKinderauch
Beteiligungsverfahren einbringen können.
Kosten des Vorhabens: Kosten für Gutachten und Wettbewerb (aktuell noch nicht
bezifferbar).
Stadtbezirk: Beuel
Adresse: Wilhelm-Flohe-Straße, 53229 Bonn
Zuständigkeit: Gesamtstädtisch
Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes um die
Aufstellung einer Satzung, deren letztendliche Beschlusskompetenz
beim Rat liegt.
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Vorhabennummer: 164665
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1
„Wilhelm-Flohe-Straße“
Inhaltliche Beschreibung: Auf den städtischen Grundstücken an der Wilhelm-Flohe-Straße
sollen eine wohnbauliche Entwicklung ermöglicht und hierfür die
planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Auf der ca. 0,7 ha großen ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche
ist die Schaffung von Wohnraumangeboten (ca. 60 Wohneinheiten)
für verschiedene Zielgruppen vorgesehen, wobei mind. 80% der
Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten
sind. Zusätzlich wird der Bedarf einer KiTa geprüft.
Für die Aufstellung des notwendigen Bebauungsplanes ist die
Erstellung eines städtebaulichen Konzepts erforderlich, welches
den Anforderungen der mehrfachen Innenentwicklung im Sinne
einer nachhaltigen Stadtentwicklung erfüllen soll. Zur
Konzeptentwicklung ist die Durchführung eines städtebaulichen
Wettbewerbs vorgesehen.Seite 2 von 3
Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über
allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen
einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne
unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden
mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im
Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt
gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen
Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit
gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort
und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden
mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am
Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten
Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Kosten der Beteiligung: Aktuell noch offen, ob Kosten anfallen
Kontaktperson: Jakob Langner, Stadtplanungsamt (Amt 61-23),
Telefon: 0228 – 77 3791, E-Mail: jakob.langner@bonn.de
Weitere Infos: -Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de