230781 · Beschlussvorlage
Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164665 - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe-Straße“
Kerndaten
- Nummer
- 230781
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230781 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164665 - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe-Straße“ Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 05.05.2023 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.05.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Beteiligung wird zuge- stimmt. 2. Das Vorhaben „164665 - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe-Straße“. Begründung Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Bürgerausschuss oder die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteili- gung der einzelnen Vorhaben und die Veröffentlichung der Vorhabenliste. Anlage/n 1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 1 von 3 Politischer Beschluss: Zielbeschluss (DS-Nr. 221618) für eine wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche „Wilhelm-Flohe-Straße" Bearbeitungszeit: Schaffung von Planungsrecht bis 2026. Aktueller Bearbeitungsstand: Vorbereitung eines städtebaulichen Wettbewerbs und Erstellung erster gutachterlicher Einschätzungen. Nächster Schritt: Auf Grundlage des städtebaulichen Konzepts ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vorgesehen. Kinder- und Jugendbeteiligung: Nein Begründung: Die Beteiligung in B-Planverfahren erfolgt standardisiert. Eine Beteiligungzusätzliche Zieleinzelnenvon - oder Bevölkerungsgruppen ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass sich standardisiertenimJugendlicheundKinderauch Beteiligungsverfahren einbringen können. Kosten des Vorhabens: Kosten für Gutachten und Wettbewerb (aktuell noch nicht bezifferbar). Stadtbezirk: Beuel Adresse: Wilhelm-Flohe-Straße, 53229 Bonn Zuständigkeit: Gesamtstädtisch Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes um die Aufstellung einer Satzung, deren letztendliche Beschlusskompetenz beim Rat liegt. Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Vorhabennummer: 164665 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe-Straße“ Inhaltliche Beschreibung: Auf den städtischen Grundstücken an der Wilhelm-Flohe-Straße sollen eine wohnbauliche Entwicklung ermöglicht und hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Auf der ca. 0,7 ha großen ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche ist die Schaffung von Wohnraumangeboten (ca. 60 Wohneinheiten) für verschiedene Zielgruppen vorgesehen, wobei mind. 80% der Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten sind. Zusätzlich wird der Bedarf einer KiTa geprüft. Für die Aufstellung des notwendigen Bebauungsplanes ist die Erstellung eines städtebaulichen Konzepts erforderlich, welches den Anforderungen der mehrfachen Innenentwicklung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung erfüllen soll. Zur Konzeptentwicklung ist die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs vorgesehen.Seite 2 von 3 Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss. Kosten der Beteiligung: Aktuell noch offen, ob Kosten anfallen Kontaktperson: Jakob Langner, Stadtplanungsamt (Amt 61-23), Telefon: 0228 – 77 3791, E-Mail: jakob.langner@bonn.de Weitere Infos: -Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de