230779 · Beschlussvorlage
Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164664 - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee"
Kerndaten
- Nummer
- 230779
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230779 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164664 - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee" Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 05.05.2023 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.05.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Beteiligung wird zugestimmt. 2. Das Vorhaben „164664 - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee““ wird in die Vorhabenliste aufgenommen. Begründung Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Bürgerausschuss oder die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteili- gung der einzelnen Vorhaben und die Veröffentlichung der Vorhabenliste. Anlage/n 1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 1 von 3 Alswerden.verbundenFreiraumgestaltungqualitätsvolle ergänzende Nutzungen sind gastronomische Angebote, die sich zu einem innenliegenden Platz hin orientieren, und ein Fitnessstudio vorgesehen. Politischer Beschluss: Zielbeschluss (DS-Nr. 221299) zur gewerblichen Entwicklung und Bebauung des Areals an der Pützchens Chaussee. Bearbeitungszeit: Bis 2026 Aktueller Bearbeitungsstand: Erstellung des städtebaulichen Konzepts und erforderlicher Gutachten. Nächster Schritt: Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Kinder- und Jugendbeteiligung: Nein Begründung: Die Beteiligung in B-Planverfahren erfolgt standardisiert. Eine Beteiligungzusätzliche Zieleinzelnenvon - oder Bevölkerungsgruppen ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass sich standardisiertenimJugendlicheundKinderauch Beteiligungsverfahren einbringen können. Kosten des Vorhabens: Die Kosten des Vorhabens trägt die Vorhabenträgerin. Stadtbezirk: Beuel Adresse: Pützchens Chaussee 22-24, 53229 Beuel-Ost Zuständigkeit: Gesamtstädtisch Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes um die Aufstellung einer Satzung, deren letztendliche Beschlusskompetenz beim Rat liegt. Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne Vorhabennummer: 164664 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee" Inhaltliche Beschreibung: Auf einem ca. 2 ha großen Areal zwischen den Straßen Pützchens Chaussee und Röhfeldstraße soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werde, um die Errichtung eines rein gewerblich genutzten Bürocampus zu ermöglichen. Die geplanten viergeschossigen, begrünten Bürogebäude sollen durch eineSeite 2 von 3 unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss. Kosten der Beteiligung: Anfallende Kosten der Beteiligung trägt die Vorhabenträgerin. Kontaktperson: Jakob Langner, Stadtplanungsamt (Amt 61-23), Telefon: 0228 – 77 3791, E-Mail: jakob.langner@bonn.de Weitere Infos: -Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de