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230779 · Beschlussvorlage

Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164664 - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee"

Nummer
230779
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.05.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 05.05.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230779
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164664 -
Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 6822-1 „Pützchens
Chaussee"
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 05.05.2023 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.05.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Beteiligung wird zugestimmt.
2. Das Vorhaben „164664 - Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee““ wird
in die Vorhabenliste aufgenommen.
Begründung
Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Bürgerausschuss oder
die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat
Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteili-
gung der einzelnen Vorhaben und die Veröffentlichung der Vorhabenliste.
Anlage/n
1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 1 von 3
Alswerden.verbundenFreiraumgestaltungqualitätsvolle
ergänzende Nutzungen sind gastronomische Angebote, die sich zu
einem innenliegenden Platz hin orientieren, und ein Fitnessstudio
vorgesehen.
Politischer Beschluss: Zielbeschluss (DS-Nr. 221299) zur gewerblichen Entwicklung und
Bebauung des Areals an der Pützchens Chaussee.
Bearbeitungszeit: Bis 2026
Aktueller Bearbeitungsstand: Erstellung des städtebaulichen Konzepts und erforderlicher
Gutachten.
Nächster Schritt: Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Kinder- und Jugendbeteiligung: Nein
Begründung: Die Beteiligung in B-Planverfahren erfolgt standardisiert. Eine
Beteiligungzusätzliche Zieleinzelnenvon - oder
Bevölkerungsgruppen ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass sich
standardisiertenimJugendlicheundKinderauch
Beteiligungsverfahren einbringen können.
Kosten des Vorhabens: Die Kosten des Vorhabens trägt die Vorhabenträgerin.
Stadtbezirk: Beuel
Adresse: Pützchens Chaussee 22-24, 53229 Beuel-Ost
Zuständigkeit: Gesamtstädtisch
Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes um die
Aufstellung einer Satzung, deren letztendliche Beschlusskompetenz
beim Rat liegt.
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über
allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen
einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne
Vorhabennummer: 164664
Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 6822-1 „Pützchens
Chaussee"
Inhaltliche Beschreibung: Auf einem ca. 2 ha großen Areal zwischen den Straßen Pützchens
Chaussee und Röhfeldstraße soll ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan aufgestellt werde, um die Errichtung eines rein
gewerblich genutzten Bürocampus zu ermöglichen. Die geplanten
viergeschossigen, begrünten Bürogebäude sollen durch eineSeite 2 von 3
unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden
mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im
Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt
gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen
Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit
gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort
und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden
mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am
Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten
Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Kosten der Beteiligung: Anfallende Kosten der Beteiligung trägt die Vorhabenträgerin.
Kontaktperson: Jakob Langner, Stadtplanungsamt (Amt 61-23),
Telefon: 0228 – 77 3791, E-Mail: jakob.langner@bonn.de
Weitere Infos: -Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de