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230769 · Beschlussvorlage

Kooperation mit dem Jungen Theater Bonn

Nummer
230769
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 30.05.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 07.06.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 13.06.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230769
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
46 Theater der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. IV
Kooperation mit dem Jungen Theater Bonn
Beratungsfolge
Kulturausschuss 30.05.2023 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
07.06.2023 Empfehlung
Rat 13.06.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zwischen dem Theater Bonn (TB) und dem Jungen Theater Bonn (JTB) wird
auf der Basis des als Anlage 1 beigefügten Konzeptes der in der Anlage 2 zu
dieser Vorlage beigefügte Kooperationsvertrag abgeschlossen, um hiermit eine
rechtliche Grundlage für die ab der Spielzeit 2023/2024 beginnende engere
Zusammenarbeit zu schaffen.
Der Vertrag beginnt am 01.08.2023 und wird auf unbestimmte Zeit gelten. Eine
Beendigung in Form einer ordentlichen Kündigung ist frühestens zum
31.07.2028 möglich.
Begründung
Ausgangslage und Zielsetzung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 im Zusammenhang mit der
Verlängerung des Generalintendantenvertrages (Vorlagen-Nr. 211981) den
Generalintendanten Dr. Bernhard Helmich mit der Entwicklung und Umsetzung
eines Konzeptes, dass eine enge Kooperation mit dem Jungen Theater Bonn
(JTB) beinhaltet, beauftragt. Es soll erreicht werden, dass das JTB als
eigenständiges, privat getragenes Theater für junges Publikum dauerhaft
erhalten und gestärkt wird, sodass es seine Arbeit qualitativ und quantitativ auf
dem derzeitigen Niveau langfristig fortsetzen kann. Hier gilt es vor allem, die
rechtliche Form der Zusammenarbeit zu klären und festzulegen sowie die
finanziellen Auswirkungen darzustellen. Außerdem ist eine intensivierte
Zusammenarbeit mit dem Theater Marabu sowie der Bühne der Brotfabrik zu
entwickeln, damit diesen keine Nachteile entstehen, sondern das gesamte
Theaterangebot für Kinder und Jugendliche in den Jahren 2023 - 2028
stabilisiert werden kann und sich gegenseitig stärker ergänzt.
Während in vergleichbaren Städten das Stadttheater eine eigene Kinder- und
Jugendsparte mit entsprechendem Programm vorsieht, ist das in Bonn ausSeite 1 von 15
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historischen Gründen anders. Theater Bonn und Junges Theater agieren bisher
unabhängig voneinander und bis vor einigen Jahren auch ohne Absprachen zu
programmatischen Inhalten und z.B. theaterpädagogischer Zusammenarbeit
auch in Konkurrenz zueinander. Dies gilt auch für das erfolgreiche Theater
Marabu, das vielfach für seine Theaterkunst ausgezeichnet wurde und
regelmäßig zu regionalen, nationalen und internationalen Theaterfestivals
eingeladen wird.
Durch künftige strukturelle Synergien, intensivierte Kooperationen und
Vernetzung soll das Nebeneinander zu einem Miteinander gestaltet und eine
starke Kinder- und Jugendsparte etabliert werden.
Das erarbeitete Konzept (Anlage 1) konkretisiert die geplante Zusammenarbeit
und Kooperation. Dabei steht die Entwicklung neuer künstlerischer und
inhaltlicher Perspektiven, eine gemeinsame Kommunikation und die inhaltliche
und personelle Verzahnung der theaterpädagogischen Arbeit im Vordergrund.
Wesentliche Eckpunkte der Zusammenarbeit sind die künstlerische,
administrative und technische Unterstützung des Jungen Theaters, die
Mitsprache des Generalintendanten beim Spielplan des Jungen Theaters und
die unmittelbare Beteiligung des Generalintendanten an der Berufung der/des
Intendantin/Intendanten des Jungen Theaters.
Das in dieser Vorlage beschriebene geplante Vorgehen sowie die genauen
Modalitäten des Kooperationsvertrages wurden mit dem Intendanten des
Jungen Theaters, Moritz Seibert, abgestimmt.
Aus dem Ergänzungsvertrag des Generalintendanten für die Vertragslaufzeit
08.2023 bis 07.2028 ergibt sich folgende Konkretisierung für das Konzept,
welches folgendes beinhalten soll:
• Vorschläge für schlanke rechtliche Formen der Zusammenarbeit
• Eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen bis 2030 inkl. einer
mittelfristigen Finanzplanung
• Vorschläge für die Nachhaltigkeit der zusätzlichen Aufgaben
• Konzept für eine intensivierte Zusammenarbeit mit dem Theater Marabu
sowie der Bühne der Brotfabrik, damit diesen keine Nachteile entstehen,
sondern das gesamte Theaterangebot für Kinder und Jugendliche in
den Jahren 2023 – 2028 stabilisiert werden kann und sich gegenseitig
stärker ergänzt.
Wahl der Rechtsform:
Der zur Beschlussfassung vorgeschlagene Kooperationsvertrag stellt die
schlankeste rechtliche Form der geplanten intensiveren Zusammenarbeit dar
und ermöglicht beiden Vertragsparteien eine eigenständige Weiterführung in
der jeweiligen Rechtsform unter Beibehaltung der Gemeinnützigkeit. Sie bietet
den Vertragsparteien die Möglichkeit, die Zusammenarbeit offen zu entwickeln
und zu gestalten und den bürokratischen Aufwand und die damit verbundenen
Kosten so gering wie möglich zu halten.
Andere Gestaltungsformen wurden geprüft, waren aber aus verschiedenenSeite 2 von 15
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Gründen nicht angezeigt.
Vor Ablauf von drei Jahren der Zusammenarbeit in Form des o. g. Vertrages
soll durch das Theater Bonn bis spätestens 31.07.2026 geprüft werden, wie
diese über den 31.07.2028 hinaus fortgesetzt werden und ob hierfür eine
andere Rechtsform gewählt werden soll. Eine Entscheidung hierüber ist auf
Basis der sich dann abzeichnenden wirtschaftlichen Situation der
Vertragsparteien und der Festlegungen zur kulturpolitischen Ausrichtung und
den sich ergebenden Rahmenbedingungen zu treffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Theater Bonn erhält ab der Spielzeit 2023/24 den Betriebskostenzuschuss
wie im aktuell gültigen Vertrag mit dem Generalintendanten vereinbart.
Zusätzlich werden die effektiv anfallenden Tarifsteigerungen übernommen.
Mit der ersten Verlängerung des Vertrages von Herrn Dr. Helmich war eine
Absenkung des Zuschusses, zuletzt um 300.000 € in der Spielzeit 2022/23,
verbunden.
In der Zwischenzeit haben Gutachten gezeigt, dass weitere Einsparungen bei
vergleichbarem Spielbetrieb nicht möglich sind (siehe hierzu auch DS-Nr.
211981, Rat am 09.12.2021).
Die Überlegungen zur Intensivierung der Zusammenarbeit gehen auf
Gespräche der Intendanten im Jahr 2019 zurück. Unter den damaligen
Voraussetzungen fand auch der Austausch zur Höhe der möglichen finanziellen
Unterstützung seitens des Theater Bonn statt, die dem Jungen Theater eine
Perspektive zur Spielbetriebssicherheit ab 2023 bot.
Die in der Zwischenzeit eingetretenen Situationen mit den Folgen der
Pandemie, den Auswirkungen des Krieges und den sonstigen
Kostensteigerungen in verschiedenen Bereichen haben die
Rahmenbedingungen erheblich verändert. Die erforderlichen Maßnahmen zur
Sicherung des Spielbetriebes in den Theaterliegenschaften sind zusätzliche
Herausforderungen. Hierzu mussten auch im Theater personelle Ressourcen
geschaffen werden.
Im Bereich des Personals gibt es zudem Bereiche wie gastverpflichtete
Künstlerinnen und Künstler, aber auch einige Auswirkungen der strukturellen
Anpassungen im Normalvertrag Bühne (für künstlerisches und künstlerisch-
technisches Personal), die zu Mehrkosten führen, die nicht durch die
Übernahme der Tarifsteigerungen abgedeckt sind.
Auf diese Situation und auch mögliche Auswirkungen auf die geplante
Zusammenarbeit mit dem Jungen Theater Bonn hat das Theater Bonn sowohl
bei einer Präsentation im Kulturausschuss am 23.11.2022 als auch im
Chancen- und Risikobericht des Theaters im Zusammenhang mit der
Beschlussvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021/22 (DS-Nr.
230237, Rat am 23.03.2023) hingewiesen.
Unter diesen Voraussetzungen wird das Theater alles daransetzen, den
Vertragszeitraum der Generalintendanz von Herrn Dr. Helmich bis 07/2028 soSeite 3 von 15
Seite 4
zu gestalten, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel ausreichen, kann
aber keine verlässliche Prognose für die kommenden fünf Spielzeiten geben.
Aufgrund der Befristung des Intendantenvertrages mit Herrn Dr. Helmich ist die
Finanzierung über den 31.07.2028 hinaus nicht gesichert und steht unter
Haushaltsvorbehalt.
Mit der Kooperation und Zusammenarbeit mit dem Jungen Theater wird ein für
die Stadt Bonn wichtiges kulturpolitisches Signal gesetzt. Sie soll eine
Strahlkraft entwickeln und auch bei den anstehenden Entscheidungen zur
Zukunft der Theaterliegenschaften und damit auch zur Zukunft des städtischen
Theaters eine wesentliche Rolle einnehmen.
Das Theater Bonn leistet dem Jungen Theater Bonn e.V. pro Spielzeit (1.
August eines jeden Jahres bis 31. Juli des Folgejahres) einen finanziellen
Beitrag in Höhe von maximal 450.000 € (in Worten: vierhundertfünfzigtausend
Euro).
Das Theater Bonn bildet dies in seinem Wirtschaftsplan ab (siehe hierzu auch
Vorlage Wirtschaftsplan 2023/24, DS-Nr. 230525).
Der Beitrag des Theater Bonn ist unabhängig vom Zuschuss in Höhe von
287.800 €, welchen die Stadt Bonn dem Jungen Theater Bonn jährlich zahlt.
Bei der praktischen Umsetzung der Geldleistungen im Rahmen der
Kooperation soll ebenfalls dem Gedanken der partnerschaftlichen und
gleichberechtigten Zusammenarbeit folgend die Auszahlung nicht unter den
strengen Maßstäben in Form eines Zuwendungsbescheides mit
Verwendungsnachweisführung erfolgen. Damit besteht ein Risiko, dass wegen
einer fehlenden strengen Nachverfolgung etwaige Überzahlungen
gegebenenfalls nicht zurückgefordert werden können. Der Vertrag regelt aber
klar, dass Finanzmittel vom Jungen Theater nach begründeten,
ordnungsgemäßen und vom Theater Bonn nachprüfbaren
Bedarfsanmeldungen anzufordern sind.
Vorschläge für die Nachhaltigkeit der zusätzlichen Aufgaben, Konzept für
eine intensivierte Zusammenarbeit mit dem Theater Marabu und der
Bühnen der Brotfabrik:
Das als Anlage 1 beigefügte Konzept enthält Vorschläge zur Nachhaltigkeit und
Informationen zur intensiveren Zusammenarbeit mit dem Theater Marabu.
Anlage/n
1 Anlage 1_Konzept Kooperation Theater Bonn und Junges Theater (öffentlich)
2 Anlage 2_Kooperationsvertrag TB-JTB (öffentlich)Seite 4 von 15
KONZEPTION FÜR DIE
NEUSTRUKTURIERUNG DES THEATERANGEBOTES
FÜR JUNGES PUBLIKUM IN BONN
Bonn, 04. Mai 2023
Beseitigung struktureller Defizite der Bonner Kulturlandschaft
durch die enge Zusammenarbeit zwischen Theater Bonn und
Junges Theater Bonn
Die historisch gewachsene Struktur der Theaterlandschaft in Bonn im Bereich des Theaters
für junges Publikum bietet jungen Menschen aus Bonn und Umgebung ein für die Größe der
Stadt außergewöhnlich vielfältiges und hochwertiges Angebot. Die bestehende Struktur
bringt aber sowohl dem städtischen Theater Bonn als auch dem privat getragenen Jungen
Theater Bonn auch erhebliche Nachteile. Durch die hier dargelegte Konzeption der
Intendanten Bernhard Helmich (Theater Bonn) und Moritz Seibert (Junges Theater Bonn) für
eine Restrukturierung des Theaterangebotes für junges Publikum in Bonn werden diese
strukturellen Probleme für beide Häuser unter Einbeziehung der Interessen des Theater
Marabu beseitigt. Gleichzeitig werden das besonders vielfältige Theaterangebot und die
effizienten Strukturen erhalten und weiter gestärkt.
1. Status Quo
In der bestehenden, historisch gewachsenen Struktur findet der überwiegende Teil der
Theaterbesuche junger Menschen in Bonn im ‚Jungen Theater‘ statt, das mit ca. 140.000
Besucher*innen pro Jahr das mit Abstand bestbesuchte Theater für junges Publikum in ganz
Deutschland ist. Dessen Angebote werden durch das Theater Marabu, das ebenfalls
ganzjährig in der ‚Brotfabrik‘ spielt, und die ‚Portal‘-Angebote von Theater Bonn und
Beethoven-Orchester Bonn ergänzt. In der Brotfabrik finden außerdem regelmäßig
Figurentheater-Vorstellungen auswärtiger Theater statt.
Bisher agieren diese vier wichtigsten Anbieter weitgehend eigenständig und ohne eine
strukturelle Vernetzung. In der Spielzeit 22/23 haben sich allerdings das JTB, das Theater
Marabu und PORTAL (Theater Bonn und Beethoven Orchester Bonn) bereits zu der Initiative
„Musik und Theater für junges Publikum in Bonn“ zusammengeschlossen. Mit dieser
Initiative geht einher, dass die Angebote inhaltlich und organisatorisch besser aufeinander
abgestimmt werden und gemeinsam u.a. Veranstaltungen für Lehrkräfte angeboten werden.
Das Junge Theater Bonn (JTB) ist drastisch unterfinanziert für ein Haus seiner Größe. Es ist
trotz seines enormen Erfolges ständig in einer wirtschaftlich instabilen Lage, die jetzt ohne
diese Neustrukturierung zu einer existenzbedrohenden Situation führen würde. Durch die
Anhebung der Gehälter aufgrund des gestiegenen gesetzlichen Mindestlohnes und aufgrund
der gestiegenen Mindestgage des NV Bühne, die vom JTB zur Sicherung der sozialen LageSeite 5 von 15
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der bei ihm beschäftigten Künstlerinnen und Künstler trotz seines Status als Privattheater
gezahlt wird, entstehen dem JTB jährliche Mehrkosten i. H. v. ca. 300.000 Euro. Durch die
wirtschaftlich schwierigen Verhältnisse werden die künstlerische Arbeit und die weitere
Entwicklung des Theaters erheblich erschwert. Insbesondere die Gewinnung neuer
Mitwirkender gestaltet sich zunehmend kompliziert, solange das JTB als Arbeitgeberin mit
vergleichbaren Häusern nicht mithalten kann.
Der ‚Zuschuss pro Besucher*in‘ des JTB betrug bis zum Ausbruch der Pandemie ca. 2,60
Euro, und damit nur ein Zwanzigstel der ca. 50,00 Euro, den die Kinder- und Jugendtheater
im Deutschen Bühnenverein durchschnittlich als Zuschuss pro Besucher erhalten
(Theaterstatistik Deutscher Bühnenverein).
Würde das JTB wirtschaftlich zusammenbrechen, wäre ein qualitativ und quantitativ
vergleichbares Angebot nur zu um ein Vielfaches höheren Gesamtkosten wieder herstellbar.
Es ist daher unbedingt im Interesse der Stadt Bonn, der Bürgerinnen und Bürger und auch
des Theater Bonn, dass mit der hier vorgeschlagenen Neustrukturierung das JTB dauerhaft
wirtschaftlich stabilisiert wird. Das hat auch der Rat der Stadt Bonn mit der Beauftragung
dieser Neukonzeption zum Ausdruck gebracht.
2. Ziele der Neuorganisation
Ziel einer Neuorganisation der Strukturen des Theaterangebots für junges Publikum in Bonn
ist die dauerhafte wirtschaftliche Stabilisierung des JTB durch die Beteiligung des städtischen
Theaters Bonn an der Arbeit und an der Finanzierung des JTB, sowie die Herstellung einer
auch künstlerisch deutlich wahrnehmbaren Verbindung zwischen beiden Theatern. Dabei
muss sichtbar werden, dass Theater Bonn sich sowohl inhaltlich als auch finanziell für die
erfolgreiche Arbeit des JTB engagiert, das in absehbarer Zukunft das gemeinsame Kinder-
und Jugendtheater der Stadt werden kann, und nicht mehr wie bisher in erster Linie ein
Wettbewerber sein wird.
Durch eine Ergänzung des Logos des JTB soll die Zusammenarbeit mit dem Theater Bonn
sichtbar gemacht werden.
Die Selbstständigkeit des Jungen Theaters Bonn und sein Status als Privattheater werden
dabei selbstverständlich gewahrt bleiben, da sonst erhebliche Kostennachteile die Vorteile
dieser Neuorganisation überwiegen würden.
Ein weiteres Ziel ist es, das Theater Marabu auf diesem Weg der engeren Kooperation in
jedem Schritt mit einzubeziehen. Gemeinsam versuchen wir die Nachfrage nach
Produktionen für junges Publikum insbesondere über die Schulen zu erhöhen, damit
einerseits jedem Kind in Bonn die kulturelle Teilhabe ermöglicht wird und andererseits die
Vielfalt der Angebote gewahrt bleibt.Seite 6 von 15
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3. Wesentliche Inhalte der Zusammenarbeit
Das Theater Bonn leistet im Rahmen seiner finanziellen, personellen und organisatorischen
Ressourcen dem Jungen Theater künstlerische, administrative und technische
Unterstützung.
Der durch den Intendanten des Jungen Theaters aufgestellte Spielplan bedarf der
Mitwirkung des Generalintendanten des Theaters Bonn.
Der Generalintendant des Theaters Bonn ist an der Berufung der Intendantin bzw. des
Intendanten des Jungen Theaters unmittelbar zu beteiligen.
Das Theater Bonn leistet einen finanziellen Beitrag für das Junge Theater.
4. Finanzierung und Auswirkungen auf den Haushalt des JTB
Die öffentliche Förderung des Jungen Theaters Bonn durch die Stadt Bonn und das Land
NRW bleibt von dem mit diesem Konzept verbundenen Vertrag unberührt.
Theater Bonn wird den Betrieb des Jungen Theaters Bonn mitfinanzieren,
- zunächst mit max. 450.000 Euro jährlich als Geldleistungen
- und zusätzlichen Sachleistungen (insbesondere ca. 420 m² Lagerfläche für Kulissen im
Gegenwert von ca. 38.800 Euro jährlich).
Die Bedarfsanmeldungen des JTB wird das Theater Bonn bis zu dem Maximalbetrag von
450.000 Euro uneingeschränkt erfüllen. Ein Bedarf besteht jedenfalls nicht, wenn dem
Jungen Theater Bonn anderweitig ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen.
Durch diese zusätzlichen Mittel wird die bestehende Schieflage des Jungen Theaters Bonn –
die drastische Diskrepanz zwischen Publikumszuspruch und öffentlicher Finanzierung –
dauerhaft behoben.
Der Status des Jungen Theaters Bonn als nicht eingruppiertes Privattheater bleibt erhalten,
da die öffentlichen Zuschüsse weiter nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtetats decken. Das
JTB wird daher nicht Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbandes, im JTB wird der TVöD
weiterhin nicht und der NV Bühne weiterhin in der für Privattheater geltenden Fassung
angewendet.
Da das Junge Theater Bonn ein Privattheater bleibt, wird es auch weiterhin bei den
Urheberabgaben begünstigt, die nach der vom Bühnenverein und dem Verband deutscher
Bühnen- und Medienverlage abgeschlossenen Rahmenvereinbarung für Aufführungsrechte
zu zahlen sind.
Die zusätzlichen Mittel werden im Rahmen des JTB-Budgets verwendet, um den erheblich
gestiegenen Gesamtetat zu finanzieren, um den Betrieb insgesamt aufrecht zu erhalten und
das JTB in die Lage zu versetzen, als Arbeitgeberin hinreichend attraktiv zu sein, also konkretSeite 7 von 15
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 um allen Mitwirkenden gesetzlich zulässige und angemessene Gehälter zu zahlen,
ungelernten Kräften mindestens in Höhe des Mindestlohns,
Mitwirkenden mit Berufsausbildung mindestens in Höhe der Tarif-Mindestgage,
 um die strukturelle Überlastung des Personals in den Bereichen Technik,
Theaterpädagogik und Verwaltung zu beseitigen, indem zusätzliche Mitwirkende
eingestellt oder Aufgaben ausgelagert werden können
 und um bei der Spielplanung besondere Lastspitzen für Team und Ensemble
vermeiden zu können, die bisher oft aus wirtschaftlichen Erwägungen in Kauf
genommen werden müssen.
5. Finanzierung und Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Theater Bonn
Das Theater Bonn erhält ab der Spielzeit 2023/24 den Betriebskostenzuschuss in gleicher
Höhe wie vor der zweiten Verlängerung des Generalintendantenvertrages.
Mit der ersten Verlängerung des Vertrages von Herrn Dr. Helmich war eine Absenkung des
Zuschusses, zuletzt um 300.000 € in der Spielzeit 2022/23, verbunden.
In der Zwischenzeit haben Gutachten gezeigt, dass weitere Einsparungen bei vergleichbarem
Spielbetrieb nicht möglich sind (siehe hierzu auch DS-Nr. 211981, Rat am 09.12.2021).
Die Überlegungen zur Intensivierung der Zusammenarbeit gehen auf Gespräche der
Intendanten im Jahr 2019 zurück. Unter den damaligen Voraussetzungen fand auch der
Austausch zur Höhe der möglichen finanziellen Unterstützung seitens des Theater Bonn
statt, die dem Jungen Theater eine Perspektive zur Spielbetriebssicherheit ab 2023 bot.
Die in der Zwischenzeit eingetretenen Situationen mit den Folgen der Pandemie, den
Auswirkungen des Krieges und den sonstigen Kostensteigerungen in verschiedenen
Bereichen haben die Rahmenbedingungen erheblich verändert. Die erforderlichen
Maßnahmen zur Sicherung des Spielbetriebes in den Theaterliegenschaften sind zusätzliche
Herausforderungen. Hierzu mussten auch im Theater personelle Ressourcen geschaffen
werden.
Im Bereich des Personals gibt es zudem Bereiche wie gastverpflichtete Künstlerinnen und
Künstler, aber auch einige Auswirkungen der strukturellen Anpassungen im Normalvertrag
Bühne (für künstlerisches und künstlerisch-technisches Personal), die zu Mehrkosten führen,
die nicht durch die Übernahme der Tarifsteigerungen abgedeckt sind.
Unter diesen Voraussetzungen wird das Theater alles daransetzen, den Vertragszeitraum der
Generalintendanz von Herrn Dr. Helmich bis 07/2028 so zu gestalten, dass die zur Verfügung
stehenden Finanzmittel ausreichen.
Mit der Kooperation und Zusammenarbeit wird ein für die Stadt Bonn wichtiges
kulturpolitisches Signal gesetzt. Sie soll eine Strahlkraft entwickeln und auch bei den
anstehenden Entscheidungen zur Zukunft der Theaterliegenschaften und damit auch zur
Zukunft des städtischen Theaters eine wesentliche Rolle einnehmen.
Unter den geschilderten Umständen weisen wir aber auf das Risiko hin, dass eine
verlässliche Prognose für die kommenden fünf Spielzeiten nicht gegeben werden kann.Seite 8 von 15
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6. Neue Perspektiven durch enge Kooperation
Abgesehen von der unbedingt erforderlichen wirtschaftlichen Stabilisierung des JTB ergeben
sich aus der engen Zusammenarbeit des Theater Bonn des Jungen Theater Bonn – und damit
insbesondere für das Publikum und die Kinder und Jugendlichen in Bonn - auch neue
inhaltliche und künstlerische Perspektiven. Diese liegen vor allem in einer möglichst engen
künstlerischen und inhaltlichen Zusammenarbeit zwischen Theater Bonn und Jungem
Theater Bonn, die anlässlich des Beethovenjahres mit der an Corona gescheiterten
Koproduktion von ‚Wie im Himmel‘ bereits begonnen hatte.
Langfristig sind weitere Kooperationsprojekte denkbar. Erstrebenswertes Ziel wären ein
gemeinsames Zentrum für Kulturentwicklung oder der gemeinsame Betrieb einer
Freilichtbühne.
Die Spielpläne des JTB, des Theater Marabu und des Theater Bonn im Bereich PORTAL für
junges Publikum werden untereinander möglichst genau abgestimmt, um sicherzustellen,
dass die verschiedenen Angebote sich möglichst ideal ergänzen und möglichst wenig
schädlichen Wettbewerb verursachen.
Auch die bestehenden theaterpädagogischen Aktivitäten beider Häuser, die sich derzeit
teilweise noch in einem eigentlich unsinnigen Wettbewerb zueinander befinden, können
personell und inhaltlich eng miteinander verzahnt werden.
Geplant sind außerdem u.a.
 gemeinsame Spielplan-Konferenzen dreimal jährlich, in denen die Themen und
Stücke, die geplant werden, diskutiert und die Angebote der Anbieter inhaltlich
und terminlich aufeinander abgestimmt werden sowie verzahnte Angebote
angebahnt werden,
 ein gemeinsamer ‚Theater-Express‘ – ein Angebot mit den SWB, das den
Transport von Gruppen zu den Theatern gemeinsam kostengünstiger organisiert,
 eine gemeinsame Internetpräsenz, auf der sich Lehrer*innen, Erzieher*innen und
ebenso Eltern, Kinder, Jugendliche und alle anderen Interessent*innen über die
unterschiedlichsten Angebote für junges Publikum informieren können.
 ein gemeinsames Wahlabo (wahrscheinlich unter dem Dach der
‚Theatergemeinde‘), mit dem regelmäßige Theaterbesucher*innen die
Theaterangebote für junges Publikum deutlich vergünstigt in Anspruch nehmen
können.
Weitere Synergien sind Grundlage der Zusammenarbeit:
> Nutzung der Werkstätten und der Fundi des Theater Bonn
Das JTB lässt neue Bühnenbilder und Gegenstände der Bühnendekoration sowie Requisiten
und Kostüme in den Werkstätten des Theater Bonn herstellen, sofern dort die Kapazität
dafür besteht. Außerdem wird das JTB den Kostüm-, den Technik- und den RequisitenfundusSeite 9 von 15
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des Theater Bonn mitnutzen und dort wo immer möglich Gegenstände und Kostümteile
nutzen, um möglichst nachhaltig den Neukauf oder die Neuherstellung zu vermeiden. Die
Ausstattungsleitung des JTB nimmt an den Planungs- und Konzeptionsbesprechungen der
Technischen Abteilungen und Werkstätten des Theater Bonn teil.
> Gemeinsame Kommunikation
Das Theater Bonn und das JTB werden in ihren Werbemedien auf die Angebote des
jeweiligen Partners exponiert hinweisen, wo immer das sinnvoll möglich ist. Schon derzeit
tauschen die Partner Fläche in den jeweiligen Medien zur Bewerbung ihrer Angebote
untereinander aus. Das JTB wirkt jährlich am Spielzeiteröffnungsfest mit,
wie bereits in den vergangenen Jahren.
7. Engere Zusammenarbeit auch mit dem Theater Marabu
Es ist auch geplant, dass mindestens jede zweite Spielzeit ein Kooperationsprojekt zwischen
dem Theater Bonn und dem Theater Marabu stattfindet. Während das Theater Bonn – wie
beispielsweise mit der mobilen Schauspielproduktion GENAUSO, NUR ANDERS – sein
Angebot für junges Publikum ausweiten kann, wird das Theater Marabu einerseits über die
Produktion finanziell unterstützt und andererseits durch das theaterpädagogische Angebot
bzw. die gute Vernetzung von PORTAL in den Schulen im Bewusstsein der Stadt mehr
verankert.
8. Theater Bonn und JTB werden gemeinsam wahrgenommen
Das Theater Bonn stärkt mit der Zusammenarbeit mit dem JTB sein Engagement für junges
Publikum. Gemeinsam bieten die Institutionen hochwertiges und vielfältiges Theater und
führen junge Menschen damit an das Theater heran. In der Kooperation generiert Theater
Bonn so auch sein zukünftiges Publikum.
Zugleich wird mit dem zukünftig gemeinsamen Auftreten von Junges Theater und Theater
Bonn deutlich, welche große Bedeutung das Theater als öffentlicher Diskursraum für die
Bürgerinnen und Bürger der Stadt hat, auch für die jugendlichen Bürgerinnen und Bürger.
Mit der engen Zusammenarbeit wird also die deutliche Trennung zwischen dem JTB als
Jugendtheater und dem Theater Bonn als Erwachsenentheater in der öffentlichen
Wahrnehmung überwunden. Das Theater Bonn muss das aus dem JTB „herauswachsende“
Publikum nicht erst neu gewinnen, es hat bis dahin das Theater Bonn längst als die ‚Große
Schwester‘ kennengelernt. Das Publikum nimmt beide Theater mehr und mehr als
zusammengehörend wahr, womit die Durchlässigkeit in beide Richtungen vergrößert wird.
9. Langfristige Perspektive
Dieses Konzept versteht sich als Grundlage eines langfristig angelegten Prozesses, in dem
aufgrund neuer Erfahrungen und Ideen zu Zusammenarbeit von Theater Bonn und JTB
immer weiter verzahnt wird, um das Theaterangebot für junges Publikum in Bonn qualitativ
und quantitativ langfristig zu sichern.Seite 10 von 15
1
Kooperationsvertrag Junges Theater Bonn/Theater der Bundestadt Bonn
Zwischen der Bundesstadt Bonn – Theater der Bundesstadt Bonn, vertreten durch die
Oberbürgermeisterin, Katja Dörner, sowie den Generalintendanten des Theaters der Bundesstadt
Bonn, Dr. Bernhard Helmich,
im Folgenden: Theater Bonn,
und
dem Junges Theater Bonn e.V., vertreten durch den Geschäftsführer Moritz Seibert,
im Folgenden: Junges Theater Bonn e.V.
wird folgender Vertrag abgeschlossen:
Präambel
Das Junge Theater Bonn soll als eigenständiges, privat getragenes Theater für junges Publikum
dauerhaft erhalten und gestärkt werden, sodass es seine Arbeit qualitativ und quantitativ auf dem
derzeitigen Niveau langfristig fortsetzen kann. Durch künftige strukturelle Synergien, intensivierte
Zusammenarbeit und Vernetzung soll das Nebeneinander zu einem Miteinander gestaltet und eine
starke Kinder- und Jugendsparte etabliert werden. Über die Zusammenarbeit haben das Theater
Bonn und das Junge Theater ein Konzept erarbeitet, das diesem Vertrag anliegt.
Mit der vorliegenden Vereinbarung wird der Ratsbeschluss (DS Nr. 211981 vom 9. Dezember 2021
umgesetzt.
§ 1
Gegenstand des Kooperationsvertrages ist eine Mitwirkung des Theaters Bonn an der künstlerischen
Arbeit des Jungen Theaters Bonn durch eine Beteiligung an der Gestaltung Spielplans, durch das
Heben von Synergien zwischen dem Theater Bonn und dem Jungen Theater Bonn sowie durch
Sachleistungen und einen finanziellen Beitrag des Theaters Bonn zu den Kosten des Jungen Theaters
Bonn e. V.. Der finanzielle Beitrag und die Sachleistungen werden durch den Junges Theater Bonn e.
V. verwendet zur Realisierung des nach § 4 Abs. 5 dieses Vertrages unter Beteiligung des Theaters
Bonn erstellten Spielplans sowie der Sicherung der künstlerischen Qualität der in diesem Spielplan
vorgesehenen Produktionen des Jungen Theaters. Zugleich wird dem Theater Bonn eine stärkere
Präsenz im Bereich des Jungen Publikums verschafft.
§ 2
(1) Das Junge Theater wird weiterhin als selbstständiges Privattheater betrieben. Trägerin des
Theaters ist der gemeinnützige Junges Theater Bonn e.V.. Der Verein haftet für den Betrieb des
Jungen Theaters im Rahmen des geltenden Rechts und der für das Junge Theater geltenden
Regelungen.
(2) Das Theater Bonn wird durch diesen Vertrag nicht an der Trägerschaft des Jungen Theaters
beteiligt.Seite 11 von 15
2
§ 3
Das Junge Theater firmiert in Zukunft weiterhin als „Junges Theater Bonn“. Es wird aber nach außen
die Zusammenarbeit mit dem Theater Bonn erkennbar machen; dies bedarf der Abstimmung mit
dem Theater Bonn.
§ 4
(1) Auf Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit soll das künftige Miteinander von Theater
Bonn und Jungem Theater Bonn entwickelt und dauerhaft etabliert werden. Die Synergien und
Gemeinsamkeiten werden im regelmäßigen Austausch beider Theater entwickelt und gestärkt.
(2) Die Zusammenarbeit ist zu dokumentieren. Dem Kulturausschuss der Bundesstadt Bonn ist
jährlich nach Ende der Spielzeit des Theaters Bonn in der ersten Sitzung des Ausschusses nach der
Sommerpause zu berichten, erstmals zum Beginn der Spielzeit 2024/25.
(3) Die angestrebte Zusammenarbeit umfasst insbesondere:
• Künstlerische, administrative und technische Unterstützung des Jungen Theaters (Absatz 4),
• Beteiligung des Theaters Bonn an der Gestaltung des Spielplans des Jungen Theaters (Absatz 5),
• Beteiligung des /der Generalintendanten/in des Theaters Bonn an der Berufung des/der
Intendanten/in des Jungen Theaters (Absatz 6)
• finanzieller Beitrag für den Junges Theater Bonn e.V. (Absatz 7)
(4) Das Theater Bonn leistet vorbehaltlich seiner finanziellen, personellen und organisatorischen
Ressourcen dem Jungen Theater Bonn künstlerische, administrative und technische
Unterstützung. Über den Umfang und den Inhalt der Leistungen werden die Vertragspartner
zuvor jeweils eine Verständigung herbeiführen. In die Verständigung ist einzubeziehen, mit
welchem Betrag die Leistungen auf den in Abs. 7 Satz 1 genannten Betrag angerechnet werden.
(5) Der Spielplan wird durch den/die Intendanten/in des Jungen Theaters aufgestellt. Zum Spielplan
gehören insbesondere Stück- und Projektauswahl sowie Regie. Der Spielplan bedarf der
Mitsprache des Generalintendanten des Theaters Bonn. Spielplanentscheidungen, über die kein
Einvernehmen erzielt wird, die aber getroffen werden müssen, um einen wirtschaftlichen oder
künstlerischen Schaden vom Jungen Theater abzuwenden, obliegen dem/der Intendanten/in des
Jungen Theaters.
(6) Die Entscheidungsfindung über die Berufung des/der Intendanten/in des Jungen Theaters bedarf
der unmittelbaren Mitwirkung des/der Generalintendanten/in des Theaters Bonn. Wird eine
Findungskommission eingesetzt, ist der/die Generalintendant/in des Theaters Bonn daran zu
beteiligen.
(7) Das Theater Bonn leistet dem Jungen Theater Bonn e.V. im Gegenzug ab dem 1. August 2023
einen finanziellen Beitrag in Höhe von maximal 450.000 € (in Worten: vierhundertfünfzigtausend
Euro) pro Spielzeit (1. August eines jeden Jahres bis 31. Juli des Folgejahres). Das Junge Theater
muss diesen finanziellen Beitrag entsprechend § 1 verwenden und in regelmäßigen, zu
begründenden Bedarfsmeldungen beim Theater je nach Finanzbedarf anfordern. Die
ordnungsgemäßen Bedarfsanmeldungen wird das Theater Bonn bis zu dem in Satz 1 genannten
Betrag prüfen und erfüllen.
Außerdem stellt das Theater Bonn dem Jungen Theater Bonn e.V. Lagerflächen mit einemSeite 12 von 15
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jährlichen Nutzungswert von 38.800 € (in Worten: achtunddreißigtausendachthundert) kostenfrei
zur Verfügung. Sollte dies wegen Eigenbedarf des Theaters Bonn oder aus anderen Gründen nicht
mehr möglich sein, ist dem Jungen Theater Bonn e.V. der entsprechende Wert gegen Nachweis
als zusätzliche Geldleistung zur Anmietung von Lagerflächen in vergleichbarer Größenordnung zu
gewähren.
§ 5
(1) Das Theater Bonn und das Junge Theater Bonn bilden die aus dieser Vereinbarung resultierenden
Geldleistungen und bezifferbaren Sachleistungen in den jeweiligen Wirtschaftsplänen ab. Sie
fließen dementsprechend in die jeweiligen Jahresabschlüsse ein und werden im Rahmen der für
die Einrichtungen geltenden rechtlichen Bestimmungen geprüft. Der Junge Theater Bonn e.V.
erstellt über den vom Theater Bonn in einem Haushaltsjahr geleisteten Beitrag einen
ordnungsgemäßen Verwendungsnachweis. Dieser wird vom Theater Bonn geprüft. Das Theater
muss die vertragskonforme Mittelverwendung gegenüber Amt 41 für die Prüfung des Gesamt-
Verwendungsnachweises bestätigen.
(2) Der Bundesstadt Bonn wird analog den Regelungen der §§ 44 und 91 Landeshaushaltsordnung
(LHO), ein umfassendes Prüfrecht beim Jungen Theater Bonn e.V. eingeräumt. Danach ist die
Bundesstadt Bonn als Fördergeberin berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen
zur Prüfung anzufordern sowie die Verwendung der städtischen Gelder durch Einsicht in die
Bücher und sonstigen Geschäftsunterlagen örtlich zu prüfen oder prüfen zu lassen. Das Junge
Theater Bonn hat die erforderlichen Unterlagen bereit zu halten und die notwendigen Auskünfte
zu erteilen. Die betreffenden Unterlagen und Belege sind für die Dauer von fünf Jahren ab
Einreichung des Verwendungsnachweises aufzubewahren; andere Aufbewahrungsregelungen
bleiben davon unberührt.
(3) Der Junges Theater Bonn e.V. wird das Theater Bonn unverzüglich über alle Umstände
informieren, die der Realisierung dieses Vertrages entgegenstehen. Dazu gehören insbesondere
ein drohendes Insolvenzverfahren, die Absage von Produktionen oder gegebenenfalls eintretende
ernsthafte Störungen des Spielbetriebs (z.B. Streik, vorübergehende Schließung) aber auch die
Beantragung und den Erhalt weiterer Drittmittel anderer öffentlicher oder sonstiger Stellen.
§ 6
Durch diese Vereinbarung wird die Gemeinnützigkeit des Theaters Bonn und des Jungen Theaters
Bonn e.V. nicht berührt.
§ 7
(1) Bei den Leistungen des Theaters Bonn handelt es sich steuerrechtlich um eine Förderung im
Sinne des § 58 Abs. 1 Abgabenordnung (AO). Die entsprechenden Nachweise gem. § 58a Abs. 2
AO sind vom Jungen Theater Bonn e.V. zu erbringen. Dies sind:
• eine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid, deren Datum nicht länger als fünf Jahre
zurückliegt oder
• ein Freistellungsbescheid, dessen Datum nicht länger als fünf Jahre zurückliegt oder
• ein Bescheid über die Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen
nach § 60a Abs. 1, dessen Datum nicht länger als drei Jahre zurückliegt, wenn derSeite 13 von 15
4
Empfängerkörperschaft bisher kein Freistellungsbescheid oder keine Anlage zum
Körperschaftsteuerbescheid erteilt worden ist.
(2) Bei Vorlage dieser Dokumente (Kopie ausreichend) kann unterstellt werden, dass die
Empfängerkörperschaft die Mittel auch für ihren steuerbegünstigten Zweck verwendet.
§ 8
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Vertragspartner haben das Recht
der ordentlichen Kündigung des Vertrages. Die Kündigungsfrist beträgt 24 Monate zum 31. Juli
eines jeden Jahres, erstmals jedoch zum 31. Juli 2028. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Theater
Bonn hat insbesondere ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Bundesstadt Bonn die
Zuschüsse für das Theater Bonn kürzt oder über das Vermögen des Jungen Theaters Bonn e.V. ein
Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. Einer Kürzung im Sinne von Satz
2 steht es gleich, wenn eine nicht durch Entscheidungen des Theaters Bonn herbeigeführte
wesentliche Kostensteigerung eintritt, die weder durch die Rücklagen des Theaters Bonn noch
durch Erhöhung der öffentlichen Zuschüsse aufgefangen wird. Die Kündigungsfrist für die
außerordentliche Kündigung beträgt 6 Monate zum 31. Juli eines jeden Jahres. Absatz 1 Satz 3 gilt
entsprechend.
(3) Über die Kündigung seitens des Theaters Bonn entscheidet der/die Generalintendant/in des
Theaters Bonn im Benehmen mit dem Kaufmännischen Direktor des Theaters Bonn. Die Stadt
Bonn bevollmächtigt den Generalintendanten und den Kaufmännischen Direktor des Theaters
Bonn mit Unterzeichnung dieses Vertrages zum Ausspruch der Kündigung dieses Vertrages.
§ 9
Das Theater Bonn und das Junge Theater Bonn entwickeln und intensivieren die Zusammenarbeit mit
dem Theater Marabu sowie der Bühne der Brotfabrik mit dem Ziel, das gesamte Theaterangebot für
Kinder und Jugendliche zu stabilisieren und auszubauen.
§ 10
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages
im Übrigen unberührt. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die
Vertragspartner, eine neue Regelung zu treffen, die inhaltlich der unwirksamen Regelung
weitestgehend entspricht.
§ 11
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 12
Der Vertrag tritt am 1. August 2023 in Kraft.Seite 14 von 15
5
Bonn, den__________________
_____________________________
Katja Dörner
Oberbürgermeisterin
_____________________________
Dr. Bernhard Helmich
Generalintendant des Theaters Bonn
_____________________________
Moritz Seibert
Geschäftsführer des Jungen Theaters Bonn e.V./
Intendant des Jungen Theaters BonnSeite 15 von 15

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Datenstand: 02.11.2026, 21:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de