230766 · Beschlussvorlage
Zuschuss an das Bildungswerk interKultur
Kerndaten
- Nummer
- 230766
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 230766 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Zuschuss an das Bildungswerk interKultur Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.05.2023 Entscheidung Integrationsrat 07.06.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Das Bildungswerk interKultur erhält für das Jahr 2023 einen Zuschuss von bis zu 16.320,00 € als Festbetragsfinanzierung zu den Miet- und Mietnebenkosten seiner Räumlichkeiten in Friesdorf und Tannenbusch. Begründung (vorbehaltlich der Anhörung im Integrationsrat) Das Bildungswerk interKultur ist eine staatlich anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung, ein vom BAMF anerkannter Träger von Integrationskursen und ist vom Land NRW als Interkulturelles Zentrum anerkannt. interKultur verfügt über eigene Räume in Friesdorf, Tannenbusch und Beuel und bietet Integrationskurse auch als Frauenkurse oder Elternkurse an, nach Möglichkeit mit Kinderbetreuung, sowie Sprachförderung für Mütter und Kleinkinder, Frauenkurse am Vormittag, Alphabetisierungskurse und berufsbezogene Sprachförderkurse Deutsch. Über die Sprachförderung erreicht interKultur die Teilnehmenden für weitere Integrationsangebote und Projekte, die zur Sprachbildung und Integration beitragen. Dazu gehört, die Zielgruppe mit digitalem Lernen vertraut zu machen, Informationen zur Berufsorientierung, Exkursionen zum Kennenlernen der Stadt, Gesprächskreise, Schreibprojekte, Begegnungsangebote und kulturelle Aktivitäten (Tanz, Theater, Museum). Für Mütter leistet interKultur Unterstützung bei der Suche nach einem Kita-Platz oder einer Tagesmutter. Zudem arbeitet interKultur weiterhin mit dem Verein für Gefährdetenhilfe e.V. (VFG) zusammen. Die weitere Förderung von interKultur wird von der Verwaltung befürwortet. Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2023/24 des Amtes für Integration und Vielfalt enthalten. Die Auszahlungen entsprechen dem § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zu maximal 80% desJahreszuschusses ausgezahlt.Seite 1 von 2 Seite 2 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.04 Koordination Integration 1.01.04.01 Koordination Integration Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 16.320,00 190000104/ 73.1000 2023 Einzahlungen / Erträge 0,00 Haushaltsbelastung jährlich 16.320,00 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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