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230756 · Antrag

BBB-Antrag: Erfüllungsquote zur Aufnahme von Geflüchteten

Nummer
230756
Art
Antrag
Veröffentlicht
30.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 30.05.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 22.11.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 06.06.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 19.06.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.05.2023 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Anregung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.11.2023 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 56,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230756-001 ST Erfüllungsquote zur Aufnahme von Geflüchteten

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Antrag
öffentlich
230756
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
12.04.2023, gez. Jansen
BBB-Antrag: Erfüllungsquote zur Aufnahme von
Geflüchteten
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.05.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Anregung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Anregung
Hauptausschuss 06.06.2023 Empfehlung
Rat 13.06.2023 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
1. sich an entsprechender Stelle des Landes dafür einzusetzen, dass künftig
die Zahl der Geflüchteten in Unterkünften des Landes und des Bundes zu 100
% auf die Aufnahmequote der jeweiligen Kommune angerechnet wird,
2. die Erfüllungsquote Bonns auf 100 % zurückzuführen und diese abgesehen
von unvermeidbaren Schwankungen nicht mehr darüber hinaus ansteigen zu
lassen.
Begründung
Die Stadt Bonn kann angesichts ihrer desolaten Haushaltslage sowie dem
mangelnden örtlichen Wohnraum-, Schul- und Kinderbetreuungsangebot die
von ihr zu erbringende Anzahl bei der Aufnahme von Flüchtlingen nicht wie
bisher weit übererfüllen.
Es sollte künftig darauf geachtet werden, dass jene Städte und Gemeinden
NRWs, die seit Jahren ihre Aufnahmequoten mit Wissen der zuständigen
Landesbehörden unterschreiten, endlich in die Pflicht genommen werden und
ihren diesbezüglichen Obliegenheiten nachkommen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de