230748 · Beschlussvorlage
Qualifizierungsverfahren "Kölnstr. / Schlesienstr." - Aufgabenstellung
Kerndaten
- Nummer
- 230748
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230748 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Qualifizierungsverfahren "Kölnstr. / Schlesienstr." - Aufgabenstellung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Aufgabenstellung zum Wettbewerbsverfahren „Kölnstr. / Schlesienstr.“ im Ortsteil Buschdorf wird zugestimmt. 2. Als Grundlage für die weiteren Schritte zur Aufstellung des Bebauungsplans 6324-2 ist unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts einer/eine der Preistragenden, in der Regel der/die Gewinner*in, mit der Konkretisierung des städtebaulichen Konzepts sowie den landschaftsplanerischen Leistungen zu beauftragen. Begründung Am 09.06.2022 hat der Rat der Stadt Bonn einen Zielbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6324-2 gefasst und dem Vorschlag zur Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) zugestimmt (DS Nr. 211142). Das Verfahren ist als standardisiertes Verfahren gemäß der Leitlinien Bürgerbeteiligung definiert. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Findung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeptes für die Plangebietsfläche im Ortsteil Buschdorf, Bezirk Bonn. Etwa die Hälfte der ca. 7 ha großen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bonn. Die Auslobung erfolgt gemeinsam mit der privaten Vorhabenträgerin concept-3. Die Stadt Bonn verfolgt auf ihren Flächen die Entwicklung einer Mischung aus nicht-störenden und flächensparenden Gewerbeformen sowie Wohnnutzungen. Auf den privaten Flächen ist vornehmlich eine wohnbauliche Entwicklung geplant. Die Abstimmung der Rahmenbedingungen des Qualifizierungsverfahrens mit den Maßgaben der Architektenkammer NRW hat ergeben, dass entgegen der Aussagen im Zielbeschluss kein 2-phasiger, sondern ein 1-phasiger Wettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt wird. Eine qualitätsminderndeSeite 1 von 23 Seite 2 Aussagetiefe ist dadurch nicht zu erwarten. Politische Vertreter*innen sind stimmberechtigt als Sachpreisrichter*innen in der Jury vertreten (DS Nr. 230549). Es ist vorgesehen, einen bzw. eine der Preistragenden – in der Regel den/die Gewinner*in, sofern keine schwerwiegenden Gründe vorliegen– mit der städtebaulichen und freiraumplanerischen Konkretisierung bzw. Überarbeitung des Konzepts als Grundlage für die weiteren Schritte im Bauleitplanverfahren zu beauftragen. Aufgrund der Betroffenheit eines erheblichen Anteils städtischer Flächen ist vor Auslobung des Wettbewerbsverfahrens ein Beschluss der planerischen Aufgabenstellung notwendig. Diese konkretisiert für die Wettbewerbsteilnehmenden die städtebaulichen, landschaftsplanerischen Zielsetzungen sowie die verbindlich zu beachtenden Rahmenbedingungen und liegt als Entwurf (siehe Anlage 1) der Beschlussvorlage bei. Folgende Kriterien sollen zur Beurteilung der Konzepte durch das Preisgericht herangezogen werden: • Leitbild und entwurfsbestimmende Grundidee • Qualität der Einbindung in das stadträumliche Umfeld • Städtebauliche und freiraumplanerische Gestaltungsqualität • Gliederung, Orientierbarkeit und Übersichtlichkeit • Gestaltung attraktiver sowie funktionaler und wirtschaftlicher Außenanlagen (auch in Hinblick einer Multifunktionalität der Flächen) • Einbindung in den umliegenden Landschaftsraum und Einbeziehung der vorhandenen Grün- und Freiraumstrukturen • Qualität der Abwicklung verschiedener Mobilitätsformen • Fußläufige und radverkehrliche Verknüpfungen mit dem Umfeld • Innovation und Funktionalität des Gesamtkonzeptes • Klimaschutz und Klimaanpassung, Maßnahmen zur wassersensiblen und klimaresilienten Stadtentwicklung • Umgang mit dem Artenschutz • Nachhaltigkeit • Flächeneffizienz, Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit • Möglichkeit der Umsetzung des Vorhabens in Bauabschnitten • Umgang mit den baugrundbedingten Rahmenbedingungen (vorhandene Altlast) Nach Beschlussfassung der Aufgabenstellung wird der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer Präsenzveranstaltung sowie durch ein Online- Angebot Gelegenheit gegeben, sich über die Ziele der Planung zu informieren und Anregungen zu äußern. Die Hinweise werden dokumentiert und den am Wettbewerb teilnehmenden Büros zu Verfügung gestellt. Anlage/nSeite 2 von 23 Seite 3 1 Auslobungsentwurf (öffentlich)Seite 3 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURF 1Seite 4 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURFSeite 5 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURF 1 - Rahmenbedingungen 1. Lage im Stadtgebiet Die Plangebietsfläche befindet sich am nördlichen Stadtrand der Bundesstadt Bonn im Ortsteil Buschdorf. Der Ortsteil wird von den Stadtteilen Auerberg und Tannenbusch eingefasst und grenzt im Norden an die Stadt Bornheim. Trotz der angrenzenden Flächen der Landwirtschaft und weiteren Freiräumen befindet sich Buschdorf unweit der Bonner Innenstadt. Ursprünglich diente der Ortsteil oft Pendlern in die Städte Bonn und Köln und entwickelte sich von einem ursprünglichen Dorf zu einem attraktiven Stadtteil Bonns. Das Wohnquartier erfährt einen starken Bevölkerungszuwachs, welcher auch noch zukünftig erwartet wird. Derzeit leben etwa 4.500 Einwohner*innen in Buschdorf. Der Ortsteil Buschdorf ist hauptsächlich geprägt von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern. Vereinzelt zu finden sind Mehrfamilienhäuser. 2. Plangebiet und Umgebung Das rund 7 ha große Plangebiet liegt direkt an den Straßen Kölnstraße und Schlesienstraße. Die Kölnstraße führt östlich am Plangebiet vorbei und verläuft von hier bis zum Bonner Stadtzentrum. Die Stadtteile Tannenbusch und Buschdorf werden durch die südlich des Plangebiets gelegene Schlesienstraße, welche an der Kölnstraße endet, miteinander verbunden. Derzeit wird der südliche Teil des Plangebiets als gewerbliche Fläche von einem Kfz- Entsorgungsunternehmen genutzt. Der nördliche Teil liegt gegenwärtig brach und weist Baum- und Gehölzstrukturen, die artenschutzrechtlich relevant und Satzungsgeschützt sein können, sowie entlang der Kölnstraße gesetzlich geschützte Alleebäume, auf. Westlich des Plangebiets grenzt im südlichen Bereich eine Grünfläche mit hohem Baumbestand entlang einer stillgelegten Bahntrasse und weiter nordwestlich die im Jahr 2018/19 entstandene Wohnsiedlung Apfelgarten (Bebauungsplan Nr. 7425-24 „Im Apfelgarten“) mit einer Mischung aus Mehrfamilienhäusern, freistehenden Häusern sowie Doppel- und Reihenhäusern an. Des Weiteren befindet sich im nördlichen Bereich eine Kindertagesstätte. Im Norden wird das Wettbewerbsgebiet durch eine derzeitig landwirtschaftlich genutzte Fläche begrenzt, diese befindet sich augenblicklich jedoch ebenfalls in der Entwicklung. Nördlich dieser Fläche verläuft die Otto-Hahn-Straße, an der sich ein Lebensmittel Discounter, ein Fachhandel für Tiernahrung, ein Bekleidungsgeschäft und eine Tankstelle ansiedeln. Östlich der Kölnstraße befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen, welche sich bis zum Ufer des Rheins erstrecken. Die Flächen weisen eine hohe Qualität zur Erholung auf und sind Bestandteil des überregionalen Projekts „Grünes C“. Ziel des Projekts ist es Freiräume, wie Acker-, Obst- und Gartenbauflächen, alten Kulturlandschaften, Naturschutzgebieten, Flüssen und Ufern, Kiesgruben, Wirtschaftswegen, Landstraßen, Autobahnen und Leitungstrassen mit einander zu verknüpfen und eine Verbindung zu schaffen. Weitere Informationen sind auf der Website der Stadt Bonn zu finden: Das Grüne C | Grünes C (bonn.de). Ein weiteres Projekt stellt „Rheinaue Nord“ dar. Hier wurde ein Bürgerantrag im Sinne der Landschafts- und Freiraumplanung gestellt. Auf diese Maßnahme wird im weiteren Text der Auslobung (Punkt 5) eingegangen. Südlich der Schlesienstraße sind Gewerbeeinheiten angesiedelt sowie vereinzelt Wohnnutzung. Daran anschließend befindet sich die Straße Am Petrusacker, welche ebenfalls von Wohnhäusern sowie einer angrenzenden landwirtschaftlich genutzten FlächeSeite 6 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURF geprägt ist. Diese Flächen stellen ebenfalls ein langfristiges Potenzial für Wohn- und Gewerbenutzungen dar. Nachbarsgrundstück Kölnstraße / Otto-Hahn-Straße Für das nördlich gelegene Grundstück, welches an die Otto-Hahn-Straße und Kölnstraße grenzt, befindet sich derzeit der vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6325-1 „Otto- Hahn-Straße“ in Aufstellung. Vorgesehen ist die Errichtung einer Einzelhandels- und Wohnbebauung in Bonn Buschdorf. Der Gesamtkomplex wird über 100 Wohneinheiten umfassen, davon min. 40 % öffentlich gefördert. Auf ca. 1.400 qm Gesamtfläche ist darüber hinaus die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters inkl. Bäckerei vorgesehen. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in der Vorbereitung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Das Bebauungsplangebiet wird über die Otto-Hahn-Straße erschlossen. Die öffentliche Erschließungsstraße wird mit einem Querschnitt von 10,5 m bis zur Plangebietsgrenze fortgeführt und damit eine untergeordnete Erschließung für den nördlichen Teil des Wettbewerbsgebiet ermöglicht. Aus der Planung ergeben sich Restriktionen für das Plangebiet. Diese sind unter Teil 2 der Auslobung erläutert. Abb. 1: Planung Otto-Hahn-Straße/Kölnstraße, Quelle: Siegerentwurf des Qualifizierungsverfahrens, Büro Dewey Muller, 2022Seite 7 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURF 3. Verkehr und Erschließung Das Plangebiet wird derzeit von Süden über die Schlesienstraße erschlossen. Zudem ist eine untergeordnete Erschließung von Norden über das Nachbargrundstück zur Otto-Hahn- Straße denkbar und im angrenzenden Planverfahren planerisch berücksichtigt. Eine Erschließung über die Kölnstraße ist allerdings ausgeschlossen. Die Autobahnauffahrt „Bornheim (Rhld.)“ der Bundesautobahn 555 liegt rund 10 Autominuten vom Plangebiet entfernt. Die Autobahn verläuft parallel zum Rhein und verbindet die Städte Köln und Bonn. Eine Anbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr ist über die Bushaltestellen „Allensteiner Straße“ und „Hoogland“ gegeben. Die Haltestelle „Buschdorf“ der Stadtbahnlinie 16 (Bad Godesberg – Köln-Niehl) ist fußläufig in rund 15 Minuten (ca. 1,2 km) zu erreichen. Circa 10 Gehminuten entfernt, südöstlich des Plangebiets, befindet sich die Haltestelle „Kopenhagener Straße“; von hier fährt die Straßenbahnlinie 61 (Quirinusplatz – Bonn Hbf). Die Fahrzeit zum Bonner Hauptbahnhof beträgt circa 15 Minuten. Stadtbahnerweiterung Derzeit befindet sich eine Trasse zur Stadtbahnerweiterung der Linie 63 nach Bonn Buschdorf in der Planung, die den Ortsteil mit dem schienengebundenen Nahverkehr an das Zentrum und weiter Richtung Bad Godesberg anbinden soll. In dem Zuge sollen weitere Stadtbahnhaltestellen in Buschdorf entstehen. Für die Anbindung wären die beiden geplanten Haltestellen Friedlandstraße sowie Schlesienstraße hervorzuheben, welche in direkter bzw. fußläufiger Entfernung zum Vorhaben geplant sind. Abb. 2: vsl. Haltestellen entlang Stadtbahnerweiterung und Erschließung Plangebiet (Luftbild: GeoBasis NRW, bearbeitet: ISR)Seite 8 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURF 4. Bestehendes Planungsrecht und übergeordnete Planungen Regionalplan Im Regionalplan des Regierungsbezirk Kölns wird das Plangebiet (1. Auflage 2003 mit Ergänzungen (08/06)) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Somit sind auf überregionaler Ebene die planerischen Voraussetzungen für die angestrebte wohnbauliche Entwicklung auf kommunaler Ebene gegeben. Abb. 3: Auszug Regionalplan Regierungsbezirk Köln – Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg (Auszug) Bereits im März 2021 wurden die Bezirksregierung Köln über die Grundzüge der Planung informiert und angefragt, ob landesplanerische Bedenken bestehen. Mit Schreiben vom 07.04.2021 wurde die Anpassung an die Ziele der Raumordnung bestätigt. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bonn stellt den nördlichen Teil des Plangebiets als Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz sowie als Landschaftsschutzgebiet dar. Die Fläche unterliegt zunächst befristet bis 2027 dem Landschaftsschutz (Landschaftsschutzverordnung der Bezirksregierung Köln 2007). Dies stell jedoch nach derzeitigem Stand keine Einschränkungen dar. Der südliche Teil des Plangebiets ist als Grünfläche dargestellt. Da die aktuelle Plandarstellung des Flächennutzungsplans nicht der zukünftig gewünschten Nutzung entspricht, ist eine Änderung gemäß § 8 (3) BauGB vorgesehen. Abb. 4: Auszug Flächennutzungsplan Stadt Bonn Plangebiet PlangebietSeite 9 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURF Bebauungsplan Für den nördlichen Teil des Plangebiets liegt kein Bebauungsplan vor und ist dem Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch zuzuordnen. Der südliche Teil des Plangebiets liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 7425-9, der im Wesentlichen zum Ausbau der Schlesienstraße bis zur Kölnstraße aufgestellt wurde. Das nördlich der Schlesienstraße liegende Gelände der Autoverwertung wird im Bebauungsplan nachrichtlich als „Außenbereich“ bezeichnet. Die baurechtlichen Festlegungen seien dort in einem noch aufzustellenden Bebauungsplan zu regeln. Dieses Planungsrecht wurde jedoch bisher nicht geschaffen. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung wurde der Bereich bereits durch eine Anlage zur Autoverwertung genutzt. Das Ergebnis des Wettbewerbs bildet die Grundlage für die weitere Bauleitplanung. Landschaftsplan Der nördliche Teil wird im Flächennutzungsplan innerhalb des Landschaftsschutzgebiets dargestellt. Der Landschaftsplan Kottenforst setzt den Planbereich jedoch nicht als Landschaftsschutzgebiet fest. Die Fläche unterliegt zunächst befristet bis 2027 dem Landschaftsschutz (Landschaftsschutzverordnung der Bezirksregierung Köln 2007). Der Umgang mit dieser Schutzgebietsausweisung im Anschluss des Wettbewerbsverfahren mit der Bezirksregierung und der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die Schutzgebietsausweisung wird voraussichtlich im Rahmen des anschließenden Bebauungsplanverfahrens formell aufgehoben. Integrierte Entwicklungskonzept Buschdorf Das integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Buschdorf bildet den Rahmen für die zukünftige Entwicklung des Ortsteils und dient sowohl als Handlungsleitfaden als auch zur Grundlage für Entscheidungen in den politischen Gremien. Das Konzept wird derzeit für die politische Beschlussfassung vorbereitet. Die Fläche wird im IEK als bauliches Entwicklungspotenzial aufgeführt. Das Wettbewerbsverfahren steht somit vom Grundsatz her im Einklang mit dem Entwicklungskonzept. Die bisherigen Ergebnisse diverser Workshops zum IEK sind auf der Internetseite der Stadt Bonn einzusehen: Integriertes Entwicklungskonzept Buschdorf. | Bundesstadt Bonn.Seite 10 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURF 5. Natur-, Klima- und Umweltbelange Straßenverkehrs- und Gewerbelärm Durch die Kölnstraße im Osten und der Schlesienstraße im Süden wirken Verkehrslärmimmissionen auf das Plangebiet ein. Diese sind bei der Planung zu berücksichtigen. Im Vorfeld des Wettbewerbs wurde durch das Büro Graner + Partner Ingenieure GmbH ein schalltechnisches Prognosegutachten (13.01.2023) für das Plangebiet erstellt. Das Gutachten ist im Zuge des Wettbewerbs zu berücksichtigen und den Plangrundlagen beigefügt. Die Untersuchung prognostiziert die zu erwartenden Geräuschsimmissionen durch einwirkende Verkehrsgeräusche der umliegenden Straßen, gewerblicher Nutzungen im Umfeld sowie die in größeren Abstand geplante neue Stadtbahntrasse der Linie 63. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein konkretes städtebauliches Konzept entwickelt wurde, sind die Geräuscheinwirkungen für den ungünstigsten Fall, der freien Schallausbreitung innerhalb des Plangebietes ermittelt worden. Das Gutachten empfiehlt sowohl aktive als auch passive Schallschutzmaßnahmen zur Reduzierung der Geräuscheinwirkungen durch Straßenverkehr und Schienenverkehr im Plangebiet. Des Weiteren berücksichtigt das Gutachten die zukünftige geplante gewerbliche Nutzung (Nahversorger) sowie die oberirdische Stellplatzanlage nördlich des Plangebiets. Hieraus geht hervor, dass für die Realisierung eines allgemeinen Wohngebiets im nördlichen Teil des Plangebiets grundsätzlich eine aktive Schallschutzmaßnahme im Bereich der Grundstücksgrenze nahe dem Parkplatz für den geplanten Nahversorger denkbar ist. In einer Stellungnahme vom 24.03.2023 als Ergänzung zum Gutachten wurden detailliertere Informationen zu den gewerblichen Geräuschimmissionen unter Berücksichtigung weitgehender aktiver Schallschutzmaßnahmen erarbeitet. Als Maßnahmen wurden hier einerseits eine Änderung des Belags des Parkplatzes von Pflasterbelag zu Asphalt, andererseits eine Lärmschutzwand mit einer städtebaulich vertretbaren Höhe von 4m untersucht. Die Stellungnahme ist den Plangrundlagen beigefügt. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens sind somit ggf. Kombinationen aus aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen zur Einhaltung der Anforderungswerte gemäß TA Lärm einzuplanen. Zusätzlich sind TA Lärm konforme Schallschutzmaßnahmen am Gebäude zu berücksichtigen. Diese können unter anderen Folgende sein: - Erarbeitung einer geeigneten Grundrisskonfiguration, in der keine öffenbaren Fenster von schutzbedürftigen Räumen in den Bereichen mit ausgewiesenen Überschreitungen der Anforderungswerte der TA Lärm geplant werden - Nicht öffenbare Fenster von schutzbedürftigen Räumen (Lichtöffnungen / Festverglasungen) - Doppelfassaden oder Fenster mit vormontierten, feststehenden Prallscheiben - Laubengänge, ggf. teilabgeschirmt - Staffelgeschosse mit zur Lärmquelle orientierten feststehenden Verglasungen zur Abschirmung der dahinter liegenden öffenbaren FensterSeite 11 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURF Klimaschutz/-anpassung Die Stadt Bonn beabsichtigt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, ihre Energieversorgung nahezu vollständig auf regenerative Energien umzustellen und sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung, welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die bereits im Zuge dieses Wettbewerbsverfahren zu berücksichtigen sind. Im Jahre 2015 wurde eine Simulation der klimatischen Auswirkungen von möglichen Baumaßnahmen in einem größeren Bereich zwischen Otto-Hahn-Straße, Kölnstraße und dem Nordfriedhof durchgeführt. Das Gutachten formuliert u.a. folgende Empfehlungen, sodass die Auswirkungen möglicher Baumaßnahmen auf das lokale Klima minimiert werden können: - Optimierung der Durchlüftung im Quartier - Reduktion des Bauvolumens, insbesondere im südöstlichen Bereich - Abstufung der Gebäudehöhen - Starke Durchgrünung Aus der Klimaanalyse der Stadt Bonn geht hervor, dass derzeit die nördliche Plangebietsfläche eine überdurchschnittlich hohe Kaltluftproduktionsrate darstellt. Das südliche Plangebiet hingegen weist bereits im Bestand einen Wärmeinseleffekt auf. Das Plangebiet liegt nicht im Bereich einer Kaltluftleitbahn. Die Simulation der Auswirkungen von Baumaßnahmen im Bereich Buschdorf / Auerberg Nord ist den Plangrundlagen beigefügt. Abb. 5: Auszug aus der Planungshinweiskarte Nacht zur Hitzebelastung (alle Karten unter www.bonn.de/zures) Wasser Das Plangebiet liegt außerhalb eines gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebietes oder Hochwasserrisikogebiets des Rheins oder von Bächen. Die Ausloberin Concept 3 Bauträgerin GmbH hatte das Ingenieurbüro squadra+ im Jahr 2021 mit der Erstellung einer topografischen Gefährdungsanalyse beauftragt. Diese beinhaltet gemäß den „Leitlinien für die hydraulische Bemessung und den hydraulischen Nachweis öffentlicher Abwasseranlagen“ der Stadt Bonn, Stand März 2019, Abschnitt 11, Absatz 1 folgende Arbeitsschritte bzw. liefert folgende Ergebnisse:Seite 12 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURF - Ermittlung des zu betrachtenden oberflächlichen Einzugsgebietes - Fließwege auf der Geländeoberkante - Lage von Geländesenken - Teileinzugsgebietsfläche der identifizierten Senken Die topografische Gefährdungsanalyse wurde anhand der DGK5, der Starkregen- Gefahrenkarten und einer Ortsbegehung durchgeführt und kommt zu dem Ergebnis, dass derzeit keine Bebauung in dem betrachteten Gebiet gefährdet ist. Planungen, die im gefährdeten Bereich gemäß Starkregen-Gefahrenkarte liegen, wird empfohlen, mit einer Anpassung des Geländegefälles zu reagieren. Die Analyse ist den Plangrundlagen des Wettbewerbs beigefügt. Natur und Landschaft Die nordöstlich der Kölnstraße gelegenen Flächen unterliegen ebenfalls dem Landschaftsschutz und liegen im Bereich des Landschaftsplanes Kottenforst, der hier als Entwicklungsziel die Anreicherung bzw. die ökologische Aufwertung benennt. Für den Bereich der Deponiefläche lagen im Jahre 2016 Erkenntnisse über das Vorkommen der Zauneidechse vor, die bei Untersuchungen im Rahmen der vertiefenden Artenschutzprüfung 2022 nicht mehr bestätigt werden konnten. Die Ergebnisse der Zauneidechsenkartierung für den Zeitraum April 2022 – Oktober 2022 als auch die der ASP II ist den Plangrundlagen für diesen Wettbewerb beigefügt. Im anschließenden Bauleitplanverfahren werden die artenschutzrechtlichen Belange entsprechend untersucht und berücksichtigt. Im Umfeld des Plangebiets befinden sich zwei schutzwürdige Biotope: - Feldgehölz nördlich von Buschdarf im Nordosten (BK-5208-126) - Gleisanlagen und Gehölzflächen Buschdorf (BK-5208-0012) Artenschutzkonzept Bonn-Nordwest Das Konzept soll mit Gebietsvernetzungen/-schutz sowie geeigneten Schutzmaßnahmen den negativen Bestandsentwicklungen vieler schützenswerter Arten entgegenwirken. Das Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn umfasst insbesondere im Norden und Westen Freiflächen, die acker- und gemüsebaulich oder als Grünland genutzt werden. Ebenfalls in diesem Bereich gibt es zunehmend Flächen, die der naturschutzfachlichen Kompensation von Bebauungsplänen und Straßenbauprojekten dienen und somit langfristig dem Natur- und Artenschutz nutzen sollen. Da immer mehr dieser Flächen als Bauland verloren gehen, ist es umso wichtiger die verbliebenen Flächen, unter der Berücksichtigung der im Konzept behandelten Zielarten, zu erhalten, zu entwickeln und zu vernetzen. „Rheinaue Nord“ Im Jahr 2022 wurde, initiiert durch einen Bürgerantrag, die Errichtung eines Naherholungsgebiets zum Zwecke des Klimaschutzes beschlossen, das als stadtgrenzüberschreitendes Projekt geplant werden soll. Ziel ist u.a. eine ökologische Aufwertung.Seite 13 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURF Boden Das Plangebiet weist folgende Eintragungen im Altlastenkataster der Stadt Bonn auf: - Altablagerung Nr. 7424-007 - Altablagerung Nr. 7424-006 - Altstandort Nr. 7424-060 - Altstandort Nr. 7424-081 Bei den beiden Altstandorten handelt es sich um ehemalig gewerblich genutzte Flächen, auf denen mit Stoffen umgegangen wurde, die potenziell eine Bodenverunreinigung bewirken könnten. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ehemalige Gleistrassen, Kieswerk und einen Schrottplatz. Die Altablagerungen resultieren aus der ehemaligen Nutzung der Fläche als Kiesgrube. Die Mächtigkeit der Verfüllung reicht stellenweise bis zu 25 m. Die Auffüllungen bilden keinen standfesten Untergrund. Weiterhin kommt es nachweislich zur Entstehung von Deponiegasen. Ende 2022 beauftragte die Ausloberin Concept-3 GmbH das Büro GBU Geologie, Bau & Umweltconsult GmbH Hinweise auf die Bebaubarkeit der Fläche aus geotechnischer Sicht zugeben. Daraus gehen unter anderem folgende für den Wettbewerb relevante Hinweise hervor: - Verzicht auf Keller und Tiefgaragen - Begrenzung der Geschossigkeit auf 3 Vollgeschosse zuzgl. Staffelgeschoss (bei leichteren Konstruktionen kann die Geschossigkeit evtl. erhöht werden) - Erhöhte Geschossigkeit (Bauwerkstiefe < 10 m) an den Randbereichen möglich - Erdgeschosse möglichst flächig ausbilden; Vermeidung hoher Einzellasten Eine Ausnahme stellt die unbelastete dreieckige Fläche im Süden des Wettbewerbsgebiet dar. Hier ist jedoch ein ausreichender Abstand von ca. 3,00 m zur verfüllten Grube einzuhalten. Die Hinweise sind in der Planung zu berücksichtigen und werden den teilnehmenden Teams in den Plangrundlagen zur Verfügung gestellt. Aufgrund der annähernd vollständigen Betroffenheit durch Altablagerungen wird eine Versickerung von gesammelten Niederschlags- wässern, welches auf befestigten Flächen auftrifft, im Plangebiet nicht, bzw. nur in Abhängigkeit von einem Sanierungskonzept für die Deponie, möglich sein. Weiterhin ist zu beachten, dass das gesamte Gelände aufgrund des lockeren Bodenaufbaus zukünftig Setzungen ausgesetzt sein wird und deshalb auf setzungsempfindliche Elemente in der Freiflächenplanung (z. B. Teiche) weitestgehend verzichtet werden sollte. Durch den Wettbewerb wird sich der Herausforderung gestellt, durch intelligente, wohlüberlegte und innovative Städteplanung eine Fläche einer Nutzung zuzuführen, die mit herausfordernden Hemmnissen versehen ist und dadurch den Verbrauch natürlicher oder landwirtschaftliche genutzter Flächen zu verringern. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wird der vorliegende städtebauliche Entwurf hinsichtlich der Altablagerungen und dessen Restriktionen gutachterlich geprüft und bewertet. Abb. 6: Auskunft aus dem Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn; aus: Hinweise auf die Bebaubarkeit der Fläche aus geotechnischer Sicht, GBU)Seite 14 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURF Grün-/Baumbestand Das Plangebiet weist einen hohen Baumbestand auf. Dieser wurde bereits in einer gutachterlichen Betrachtung kartiert und ist den Plangrundlagen für den Wettbewerb beigefügt. Das Plangebiet wird an der angrenzenden Kölnstraße von einer Linden-Allee gesäumt, die sich aus der Hauptbaumart Linde mit Unterarten zusammensetzt. Die Allee ist gem. § 41 LNatSchG gesetzlich geschützt und muss demnach erhalten bleiben. Die Bereiche unterhalb der Kronentraufe sind von zusätzlichen Versiegelungen freizuhalten, da diese sich negativ auf die Baumgesundheit auswirken.Seite 15 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURF 2 - Aufgabe 1. Städtebauliche Ziele Die Wettbewerbsfläche soll im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens einer qualitätsvollen städtebaulichen, klimagerechten und freiraumplanerischen Entwicklung zugeführt werden. Aus diesem Grund wird eine nachhaltige Flächenentwicklung für Wohnungsbau und wohnverträglichen Gewerbe angestrebt. Das Plangebiet stellt eine Schnittstelle zwischen Gewerbe, Wohnen und landwirtschaftlicher Fläche im Ortsteil Buschdorf dar. Diese verschiedenen Komponenten bilden somit den Rahmen für die entstehenden stadt- und freiräumlichen Strukturen, sodass in der Planung zudem umwelt- und klimarelevante Aspekte Berücksichtigung finden sollten. Auch die Klimaziele der Stadt Bonn sollen in der Wettbewerbsaufgabe beachtet werden. Durch eine solarenergetisch optimierte, wassersensible und hitzeangepasste Stadtentwicklung können negativen Auswirkungen in Folge des Klimawandels gemindert werden. Die Wettbewerbsfläche soll so entwickelt werden, dass zum einen eine zusätzliche Belastung des Stadtklimas, auch für die umliegenden Grundstücke, vermieden wird, zum anderen die durch die Neubebauung verursachten Treibhausgasemissionen auf ein Minimum reduziert werden, die Treibhausgasemissionen im Betrieb Null oder sogar negativ sind. Aufgrund der ehemaligen Nutzung als Deponie sind Alternativen zu klassischen multifunktionalen Grünflächen gefordert.Seite 16 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURF Wesentliche Zielsetzung des vorliegenden Wettbewerbsverfahrens sind die Wiedernutzung der als Brachfläche einzustufenden Plangebietsfläche und die Entwicklung des derzeitigen von Gewerbe genutzten Standorts zu einem gemischten Quartier in Kombination mit einem Gewerbestandort, um der großen Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen in der Stadt Bonn gerecht zu werden. Dabei sollen überwiegend Mehrfamilienhausbauten und wohnverträgliches Gewerbe vorgesehen werden. Insgesamt soll ein neues Gebiet entstehen, das von hoher Wohn- und Freiraumqualität geprägt ist und einen attraktiven Gewerbestandort für die Ansiedlung von Handwerksbetrieben mit Bezug zu den Nachhaltigkeitszielen der Stadt Bonn darstellt. Gerade diese hohe Wohn- und Freiraumqualität und Flexibilität der Gewerbestruktur bietet auch die Chance, hier innovative und zukunftsgerechte Lösungsansätze zu entwickeln, die den klimatischen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte gerecht werden. Ergänzend hierzu sollen auch die städtebaulichen Voraussetzungen geschaffen werden, mit einer geeigneten Architektursprache die Themen Wohnatmosphäre und Nachbarschaften in Kombination mit den Landschaftsräumen zum Ausdruck zu bringen. Das Thema Vernetzung ist sowohl in dem Bereich Fuß- und Radwege zu den umliegenden Quartieren als auch in Bezug auf Biotope zu berücksichtigen. Von den teilnehmenden Teams sind daher Entwürfe zu erstellen, die dem Gebiet – unter Berücksichtigung der umliegenden Strukturen und Qualitäten – eine eigene Identität geben. Um die städtebauliche und freiraumplanerische Qualität an dem Standort sicherzustellen, haben sich die Stadt Bonn und die concept-3 Bauträger GmbH dazu entschieden, das vorliegende Wettbewerbsverfahren auszuloben. Bei der vorzusehenden nachhaltigen Wohnnutzung sind gesunde und gute Wohnverhältnisse, insbesondere bzgl. des Schallschutzes, aber auch bezugnehmend auf die Themen Besonnung und Klimaschutz, sicherzustellen. Eine besondere Bedeutung soll der klimagerechten Flächenentwicklung beigemessen werden. Daher ist den Plangrundlagen zur Information der Planungsleitfaden KlimaQuartier.NRW beigefügt, in dem die Mindestanforderungen zur Eignung als KlimaQuartier.NRW erläutert werden. Da das nördliche Plangebiet im Eigentum der concept-3 Bauträger GmbH und der südliche Bereich im Eigentum der Stadt Bonn ist, verdeutlicht die obenstehende Grafik die Eigentumsverhältnisse sowie die Entwicklungsabsichten innerhalb des Plangebiets vorhandenen Flächen. Wichtig hierbei ist, dass die Entwicklung der jeweiligen Flächen ohne Abhängigkeiten zum Fremdgrundstück realisiert werden kann. Die Erschließung der privaten Fläche über das städtische Grundstück mit Anbindung an die Schlesienstraße bleibt gesichert. 2. Planungsvorgaben und Bauprogramm Nördliches Plangebiet Ziel des nördlichen Teils des Plangebiets soll die Umsetzung eines durchmischten Wohnquartiers mit einem hohen Anteil an Geschosswohnungsbau darstellen. Die Ausloberin beabsichtigt mindestens 50 % der Bruttogeschossfläche mit Mitteln der öffentlichen Wohnraumförderung zu errichten. Dies stellt eine Zielgröße von rund 315 Wohneinheiten nach ersten Schätzungen dar. Hiervon sollen ca. 75 % in Form von Mehrfamilienhäusern und 25 % in Form von Doppel-/Reihenhäusern realisiert werden. Teil der Wettbewerbsaufgabe ist es, eine dem Standort entsprechende städtebauliche Dichte zu prüfen. Neben der Aufwertung der bestehenden Situation mit Nutzungsintensivierung und -mischung soll Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt werden.Seite 17 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURF Südliches Plangebiet Ziel für den südlichen Teil des Plangebiets, welcher sich im Besitz der Stadt Bonn befindet, ist die Schaffung eines Mischgebiets mit wohnverträglichen gewerblichen Nutzungen sowie Wohngebäuden. Es ist eine möglichst dichte und hochwertige Nutzung vorzusehen, die dem Konzept „gestapeltes Gewerbe“ folgen soll. Ziel der Stadt Bonn ist die Ansiedlung von Handwerksbetrieben (Lagerflächen, kleine Werkstattflächen sowie Büroanteile) mit Bezug zu Nachhaltigkeitszielen zu fördern, dementsprechend sind die Bedarfe der gewerblichen Flächen auf die Bedarfe von (klimarelevanten) Handwerksbetrieben zu berücksichtigen. Denkbar sind zudem Laborflächen, welche mit der Nutzung Wohnen im Quartier verträglich sind. Im Hinblick auf die Diskrepanz zwischen Flächenverfügbarkeit und hoher Nachfrage nach Gewerbeflächen innerhalb der Stadt Bonn und im Sinne eines nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgangs mit dem Gut Boden wird die Realisierung eines wohnverträglichen Gewerbebereichs auf der städtischen Teilfläche nach der Strategie der vertikalen Stapelung von Nutzungen mit Einbeziehung von Flexibilität der Grundrisse begrüßt. Ein solcher Ansatz kann die Flächeneffizienz steigern und in Kombination mit anderen Nutzungen zu einem attraktiven Gewerbegebiet führen. Ergänzend zu den Gewerbeflächen soll die Entwicklung von Wohnraum in südlichen Plangebiet ergänzend zum nördlichen Teil erfolgen. Mindestens 50 % der wohnbaulich genutzten Grundstücksfläche sollen mit Mitteln der öffentlichen Wohnraumförderung errichtet werden. Die angemessene städtebauliche Dichte soll über das Wettbewerbsverfahren ermittelt werden. Eine Einfamilienhausbebauung ist nicht erwünscht. Allgemein ist eine Aufteilung von 70 % Gewerbeflächen und 30 % Wohnfläche (nach Grundstücksfläche) für den südlichen Bereich des Plangebiets von der Stadt Bonn angedacht. Allgemein Die teilnehmenden Teams sollen sich mit der vorhandenen städtebaulichen sowie freiraumplanerischen Struktur auseinandersetzen. Die zu schaffende Geschossigkeit der Neubebauung ist aufgrund von Restriktionen, die sich aus einer gutachterlichen Betrachtung der Standfestigkeit des Bodens ergeben, auf maximal drei Vollgeschosse zzgl. Staffelgeschosse zu beschränken. Aufgrund der Möglichkeiten zur Unterbringung von Photovoltaik-Anlagen, Dachbegrünungen etc. auf den Dachflächen, werden vorzugsweise Flachdächer empfohlen. Bei überzeugenden Lösungen können auch abweichende Dachformen vorgeschlagen werden. Einzelhandel wird aufgrund der Nähe zu den C-Zentren Auerberger Mitte und Neu- Tannenbusch sowie dem Vorhaben an der Otto-Hahn-Straße/Kölnstraße im Wettbewerbsgebiet nicht vorgesehen. Kleinteilige wohnortnahe und quartiersbezogene Versorgung und Dienstleistungen sind konzeptabhängig beispielsweise in den Erdgeschossen der Wohngebäude denkbar, jedoch nicht zwingend zu berücksichtigen.Seite 18 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURF 3. Barrierefreiheit Für die Planung sind die Belange der Barrierefreiheit von wichtiger Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist neben der barrierefreien Gestaltung der Freianlagen, ebenso die barrierefreie Planung der Wohnungen in der Grundrissqualität sowie der barrierefreie Zugang zu den Wohnungen und Gewerbeflächen zu berücksichtigen. 4. Wohnraumförderungsbestimmungen Um die öffentliche Förderung im späteren Verfahren sicher zu stellen sind die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2023) im städtebaulichen Entwurf zu berücksichtigen. Die Baufelder für Reihenhäuser sollten dabei wie folgt vorgesehen werden: bei 3 Geschossen: 5,20 x 11,50 m bei 2,5 Geschossen: 5,20 x 13,00 m Für Endhäuser ist jeweils ein Zuschlag von 0,25 m einzuplanen. Vorgaben für Mehrfamilienhäuser sind den Plangrundlagen zu entnehmen und entsprechend zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Vorgaben zu Grünflächen (s. Punkt 6. Grün- und Freiraumgestaltung) zu berücksichtigen. 5. Erschließung und ruhender Verkehr „Die äußere Erschließung des Quartiers soll primär über die Schlesienstraße erfolgen. Aufgrund von unterschiedlichen Realisierungszeiträumen innerhalb des Plangebiets kann eine Erschließung des nördlichen Teils des Plangebiets auch über die Otto-Hahn-Straße und demnach das nördliche, derzeit in Aufstellung befindliche Gebiet, erfolgen. Für die öffentlichen Verkehrsflächen in den Zufahrtsbereichen zu den Quartiersgaragen ist eine Mindestbreite von 10,50m (2,50m Gehweg, 5,50m Fahrbahn, 2,50m Gehweg) vorzusehen zzgl. entsprechender Gestaltungsflächen für Begrünung. In den restlichen Erschließungsbereichen ist auch eine Ausgestaltung der Verkehrsflächen im Mischprinzip vorstellbar. Dabei ist jedoch eine Mindestbreite von 6,50m (4,50m Fahrbahn zzgl. ca. 2,00m Multifunktionsbereich für Begrünung, ruhenden Verkehr, Lieferzonen, etc.) einzuhalten. Eine Erschließung über die Kölnstraße ist analog zum angrenzenden Plangebiet ausgeschlossen. Zur Umsetzung eines autoarmen Quartiers ist die Unterbringung der Kfz-Stellplätze in Hochgaragen (Quartiersgaragen) vorzusehen. Hierdurch eröffnen sich auch mehr Möglichkeiten, um die erforderlichen Grünstrukturen im Straßenraum einzuplanen. Lediglich für mobilitätseingeschränkte Personen oder Lieferverkehre kann eine geringe Anzahl von Kfz-Stellplätzen innerhalb des Quartiers vorgesehen werden. Auf den gewerblichen Flächen sind Stellplätze außerhalb der Quartiersgarage zulässig, sofern diese eindeutig der Anlieferung der Betriebe dienen und/oder der Unterbringung von SprinternSeite 19 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURF oder Klein-LKWs dienen, die ggf. nicht in der Quartiersgarage untergebracht werden können. Der Ausbau einer Tiefgarage ist aufgrund der Altlastensituation ausgeschlossen. Bei der Planung der Hochgarage sollte eine mögliche Umnutzung, falls zukünftig weniger Stellplätze benötigt werden, berücksichtigt werden. Eine Integration von alternativen Mobilitätsangeboten ist zwingend vorzusehen. Die Unterbringung von Mobilitätsangeboten, wie Sharing-Angebote, Besucherstellplätzen und einer Paketstation können ebenfalls innerhalb der Hochgarage erfolgen. Besucherstellplätzen sind dagegen verbindlich in der Quartiersgarage vorzusehen. Für den ruhenden Verkehr ist die Stellplatzsatzung der Stadt Bonn (2022), welche den Plangrundlagen beigefügt ist, anzuwenden. Zusätzliche Flächen für Mobilitätshubs, die alternative Mobilitätsangebote in den Fokus rücken sollten im Vorgriff auf ein noch vorzulegendes Mobilitätskonzept konzeptionell berücksichtigt werden. Die Fahrradstellplätze der Bewohner*innen sind innerhalb der Wohngebäude oder in direkter Nähe zu den Eingangsbereichen unterzubringen. Darüber hinaus sind ausreichend dimensionierte Flächen für Lastenfahrräder oder sonstige, gängige Anbauteile (z.B. Kinderanhänger) vorzusehen. Die Stellplatzsatzung für die Stadt Bonn (2022) setzt hierbei den Stellplatzschlüssel fest. Besucherstellplätze sind dezentral im Quartier zu planen. Sämtliche Fahrradstellplätze sind grundsätzlich in ausreichender Anzahl und Qualität herzustellen. Eine ausreichende Qualität definiert sich u.a. über mindestens 1,5 qm Grundfläche pro Stellplatz, eine barrierearme Zuwegung, abschließbare Abstellanlagen sowie eine Überdachung (vgl. Stellplatzsatzung). Für hochwertige Räder sollten zudem abschließbare Abstellanlagen (z.B. Fahrradboxen) inkl. Lademöglichkeiten für Pedelecs in der Quartiersgarage integriert werden. Darüber hinaus ist eine ausreichende Anzahl an Verbindungswegen für den Fuß- und Radverkehr im Plangebiet als auch in die angrenzenden Freiflächen und Wohnräume, wie beispielsweise das Wohngebiet „Im Apfelgarten“ zu schaffen. Diese sind in einer Mindestbreite von 3,00 m zu errichten. Die innere Erschließung des Quartiers muss sich vorrangig an den Bedürfnissen von Fuß- und Radverkehr orientieren, zugleich jedoch den erforderlichen Kfz-Verkehr, z.B. der Versorger, ermöglichen. Zufahrten zu den Stellplätzen von Müllsammelstellen sind mit einer Breite von mindestens 4 m zu planen. Um eine Förderung des Fuß- und Radverkehrs zu erreichen, sind ausreichend dimensionierte und insbesondere kurze Wegebeziehungen zu schaffen. Im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens wurde 2022 eine verkehrliche Voruntersuchung zum Entwicklungsvorhaben durch das Büros IGEPA Verkehrstechnik GmbH durchgeführt, welche die verkehrliche Belastung durch eine geplante Bebauung für die Schlesienstraße, Kölnstraße und Otto-Hahn-Straße untersucht. Gemäß der Untersuchung wird in Hinblick auf die zukünftigen zusätzlichen Verkehre empfohlen, die Plangebietsanbindung in den Bereich der heutigen Anbindung zu legen, mindestens jedoch > 70 m von der Haltelinie (Schlesienstraße / Kreuzung Kölnstraße). Die Untersuchung wird den teilnehmenden Teams am Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Teil der Wettbewerbsaufgabe ist die Erstellung eines schematischen Mobilitätskonzepts in Form eines Piktogramms, welches sich mit der Unterbringung der Stellplätze, des Mobilitätsangebots und die Wegeführung im Gebiet aufgreift. Die RASt06 ist im Zuge des Wettbewerbs grundsätzlich bei verkehrsrelevanten Themen (Straßenquerschnitte, etc.) zu berücksichtigen. Auch sind die Belange der Barrierefreiheit gemäß den aktuellen Regelwerken im Zuge der Verkehrsplanung zu berücksichtigen.Seite 20 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURF Im städtebaulichen Entwurf soll weiterhin berücksichtigt werden, dass zukünftig jedes Grundstück, auch im Falle einer späteren Grundstücksteilung, mit einer eigenen Anschlussleitung und ohne technischen Zusammenhang mit den Nachbargrundstücken an die öffentliche Kanalisation (also eine öffentliche Erschließungsstraße) anzuschließen ist. 6. Grün- und Freiraumgestaltung Im Rahmen der städtebaulichen und freiraumplanerischen Arrondierung der Plangebietsfläche sind unterschiedlich charakterisierte (privat, gemeinschaftlich, öffentlich) und attraktive Grün- und Freiräume für die zukünftigen Bewohnenden des Plangebiets zu schaffen. Dabei soll auch ein (Grün-/Frei-)Raum zur Stärkung des nachbarschaftlichen Gefüges geschaffen werden. Die Bausteine Städtebau/Architektur sowie Grün- und Freiräume sollen im Zusammenspiel synergetisch dazu beitragen, dass eine vielfältige Wohnatmosphäre wahrgenommen wird und die Identität des neuen Gebiets gefördert wird. Ebenfalls sollen qualitätsvolle Außenräume im Bereich der Gewerbenutzung im Plangebiet geschaffen werden. Auf eine pflanzliche Gestaltung im Sinne der Förderung der Biodiversität ist hierbei zu achten. Aufgrund der Reduzierung von Parkraum in den Straßenquerschnitten kann die Qualität der Freiräume innerhalb des Quartiers gestärkt werden und Platz für Straßenbäume/Pflanzen (z.B. zur Verschattung, Rückhaltung Regenwasser, Kühlung angrenzender Bebauung, etc.) bieten. Bei Neupflanzungen sind klimawandelangepassten Baumarten mit hoher Verschattungsleistung vorzusehen. Es ist jedoch zu beachten, dass große Bäume aufgrund der lockeren Bodenschichten möglicherweise keine ausreichende Standfestigkeit aufweisen. Da das Plangebiet im direkten Umfeld auch von naturräumlichen und landschaftlich geprägten Freiräumen geprägt ist, sind sinnvolle Übergänge zu schaffen und möglichst zusammenhängende Anknüpfungspunkte an die Umgebung herzustellen. Nach dem Integrierten Freiraumsystem der Bundesstadt (IFS 2012) soll eine Verbindung zwischen dem ökologisch wertvollen Bahndamm der KBE-Trasse und den nordöstlich der Kölnstraße gelegenen Freiflächen den Artenaustausch ermöglichen. Dementsprechend soll gemäß Zielbeschluss der Stadt Bonn eine Grünzäsur und eine Biotopvernetzung entsprechend der „Entwicklungsperspektive Buschdorf“ im nördlichen Teil realisiert werden. Das Dokument ist den Plangrundlagen beigefügt. Gemäß der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) ist mindestens 1/3 der mit geförderten Wohnungen bebauten Grundstücksfläche als nutzbare Grünfläche zu gestalten. Im Plangebiet sind gemäß § 8 (4) BauO NRW notwendige private Kinderspielflächen nachzuweisen. Die Spielflächen sollten in die Grün- und Freiraumgestaltung in zentraler Lage eingebunden werden, eine hohe Aufenthaltsqualität bieten und die Identitätsbildung fördern. Anforderungen an die Planung ergeben sich aus der Satzung der Stadt Bonn. Der Versiegelungsgrad sollte im Zuge der Entwicklung so gering wie möglich gehalten werden. Der schutzwürdige Baumbestand sollte möglichst geschont (erhalten) werden und grundsätzlich in die Planung integriert werden. Die Aufenthaltsqualität sollte durch Verschattungsmöglichkeiten erhöht werden (Erhalt großkroniger Baumsubstanz, Pflanzung zusätzlicher Bäume im Verbund mit niedriger Vegetation). Die Gestaltung von Begegnungsräumen und Orten der Kommunikation und des Zusammenlebens ist obligatorisch. Zu berücksichtigen ist eine allgemeine Durchlässigkeit des Quartiers im Sinne eins Netzes öffentlicher und halböffentlicher Räume. Dies soll über frei begehbare Durchwegungen, durchlässige Innenhöfe, partizipative Grünstrukturen oder Ähnliches geschaffen werden. Die Freiflächen sind so zuSeite 21 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURF gestalten, dass keine nicht einsehbaren Bereiche entstehen, die zu Angsträumen werden können. Die Gestaltung der Freiräume muss für vielfältige Nutzungsgruppen Angebote bereithalten und eine multifunktionale Nutzung ermöglichen. Um ein qualitätsvolles Wohnumfeld sicherzustellen, sind Müllsammelplätze, Wertstoffcontainer und/oder ähnliche Einrichtungen zur Unterbringung von Reststoffen vorzugsweise in die Gebäude zu integrieren oder die Verwendung von Unterflurabfallsammelsystemen (unterirdisches Volumen ca. 5 m³) in Betracht zu ziehen. Ein Unterflurbehälter benötigt oberirdisch lediglich 2 m x 2 m und ersetzt bis zu 4 große 1.100 Liter Müllcontainer, die einzeln einen Stellplatz von jeweils 1,75 m x 1,50 m benötigen. Die Müllstandplätze müssen insbesondere für unterirdische Anlagen gut anfahrbar und nutzbar sein, so ist darauf zu achten, dass zwischen Fahrbahn und Müllstandort keine Stellplätze eingeplant werden. 7. Gewerblicher Immissionsschutz Die geplante gewerbliche Nutzung auf dem nördlich gelegenen Grundstück an der Otto- Hahn-Straße steht in direkter Nähe zu dem geplanten Wohngebiet. Durch den An- und Abfahrtsverkehr von Kunden, durch An- und Ablieferungsverkehr sowie durch die haustechnischen Anlagen der gewerblichen Nutzungen, sind erhebliche Lärmbelästigungen im Wohnumfeld nicht auszuschließen und es ergeben sich Restriktionen für die Planung auf dem gegenständlichen Plangebiet. Zudem sind immissionsschutzrechtliche Konflikte zum einem auch innerhalb des Wettbewerbsgebiets aufgrund eines Mischgebiets aus Gewerbe und Wohnen zu erwarten sowie auch zu den angrenzenden Wohngebieten. Aufgabe des Wettbewerbs ist es, entsprechende Strukturen für ein wohnverträgliches Gewerbe zu prüfen und darzustellen sowie auf die Lärmimmissionen, die von außerhalb auf das Plangebiet einwirken, einzugehen und zu berücksichtigen (Vergleich Teil 1 – 5. Natur-, Klima- und Umweltbelange). 8. Nachhaltigkeit, Klima und Energie Bei der Entwicklung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes sollen die Grundlagen für eine energieeffiziente Bebauung mit möglichst geringem Energiebedarf geschaffen werden. Dementsprechend sollte die Planung solarenergetisch optimiert und kompakte und einfache Strukturen gewählt werden. Für den Bereich der wohnbaulichen Entwicklung soll der Planungsleitfaden „Klimaquartier.NRW“ Berücksichtigung finden. Durch die Realisierung der Planungsabsicht werden der Anteil der versiegelten Fläche sowie die bauliche Dichte zunehmen und hieraus eine Intensivierung des Wärmeinseleffekts in der Nacht und eine Beeinträchtigung der Durchströmung erfolgen. Von den am Wettbewerbsverfahren teilnehmenden Teams sind dementsprechend innovative Konzepte darzulegen, die den Themenkomplex Nachhaltigkeit berücksichtigen und fördern. Hierzu zählen unter anderem Vorschläge, die zur Förderung der kleinklimatischen Situation, zur Vorsorge vor Hitze und Trockenheit beitragen. Außerdem soll die städtebauliche Konzeption bereits Voraussetzungen für Klima- und Ressourcenschutz schaffen. Die Stadt Bonn möchte sich im Rahmen der wassersensitiven Stadt entwickeln und damit sowohl zunehmenden Starkregenereignissen als auch Dürreperioden begegnen, entsprechende Maßnahmen sind auch im Rahmen des Wettbewerbs vorzusehen. Aspekte wie Begrenzung der Versiegelung, Ausbildung von Gründächern oder Fassadenbegrünung können hierzu beispielsweise einen wichtigen Beitrag leisten. Die zu schaffendenSeite 22 von 23 Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf ENTWURF Freiflächen sind demnach überwiegend zu begrünen und auch im Sinne der Biodiversität zu gestalten. Maßnahmen zur ortsnahen Versickerung des Niederschlagswassers sollen, wo möglich, vorgesehen werden. Vor dem Hintergrund des Merkblatts DWA-M 102-4, wonach gegenüber einer unbebauten Kulturlandschaft für Siedlungsflächen eine nur möglichst geringe Veränderung der Wasserhaushaltsbilanz anzustreben ist und im Sinne einer Verbesserung des Stadtklimas, bieten sich Maßnahmen zur Abflussvermeidung wie Dachbegrünungen, Mulden zur Zwischenspeicherung von Oberflächenwasser, teildurchlässige Oberflächenbefestigungen u.Ä. an. In diesem Sinne haben Maßnahmen der Abflussreduzierung hohe Priorität. Bewährte Maßnahmen hierzu wie z. B. Dachbegrünungen, die Versickerung des Niederschlagswassers z.B. über teildurchlässige Oberflächenbefestigungen, die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser, Anlage von Mulden zur Zwischenspeicherung und Versickerung/Verdunstung des Niederschlagswassers sollen konsequent genutzt werden. Die günstigste Abflussvermeidung ist die Begrenzung der Oberflächenversiegelung. Aufgrund der Bodenkontamination wird eine Versickerung für einen Großteil der Fläche jedoch nur in Abhängigkeit eines Sanierungskonzepts für die Nutzung der ehemaligen Deponie möglich sein (siehe auch Kapitel 5). Allgemein müssen Flachdächer der neuen Bebauung mindestens extensiv (Aufbaustärke von 10 - 15 cm, Abflussbeiwert 0,4) begrünt werden. Photovoltaik-Anlagen sind mit einer extensiven Dachbegrünung zu kombinieren. Sowohl die Dachbegrünung als auch die Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen sind vom Rat der Stadt Bonn beschlossen. Innovative Begrünungskonzepte (z.B. in Form von Fassadenbegrünungen, etc.) werden durch die Ausloberinnen ausdrücklich begrüßt. Der später zu realisierende Energieeffizienzstandard der Gebäude sollte sich mindestens am derzeitigen Effizienzhaus-/-gebäudestandard 40 orientieren. Die Wärmeversorgung soll auf der Nutzung regenerativer Energien basieren und ist im weiteren Verfahren mit Blick auf die besonderen Anforderungen des Bodens zu prüfen. Aufgrund der zunehmenden Relevanz klimarelevanter Belange ist von den Teams ein schematisches Piktogramm zu dem Thema Nachhaltigkeit (Klimaschutz, Klimafolgeanpassung, Starkregen und Hitze, etc.) zu erbringen. 9. Baustufen Für die Umsetzung des Vorhabens sind sinnvolle Bauabschnitte zu bilden, sodass die Voraussetzung für eine sukzessive Entwicklung der Fläche entsprechend der Eigentumsverhältnisse sichergestellt werden kann. 10. Baukosten und Wirtschaftlichkeit Die Wirtschaftlichkeit der geplanten Bebauung spielt eine große Rolle. Auch um im Sinne des „bezahlbaren Wohnraums“ zu handeln, soll ein kostensparender Umgang mit den Ressourcen sowie die Verwendung von ökologischen Baustoffen verfolgt werden.Seite 23 von 23
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