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230744-01 AA · Änderungsantrag

Volt-Änderungsantrag zum verbesserten Jugend- und Nichtraucherschutz in Freibädern: Neuauflage der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 230744

Nummer
230744-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
09.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Sportausschusses 11.05.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 230744 Neuauflage der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
230744-01 AA
Antragsteller/in:
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Beate Saul
09.05.2023
Volt-Änderungsantrag zum verbesserten Jugend-
und Nichtraucherschutz in Freibädern: Neuauflage
der Haus- und Badeordnung für die Bäder der
Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 230744
Beratungsfolge
Sportausschuss 11.05.2023 Empfehlung
Rat 13.06.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung möge die Formulierung der Haus-und Badeordnung wie folgt
ändern und so in allen Bonner Freibädern große, rauchfreie Zonen einrichten:
Formulierung (alt): "§5 XI Das Rauchen ist in allen Räumen sowie an den
Beckenumgängen in den Freibädern untersagt. Dies gilt auch für elektrische
Zigaretten."
Formulierung (neu): "§5 XI Das Rauchen ist in allen Räumen sowie an den
Beckenumgängen, auf den Wiesen zwischen den Becken, im Wartebereich
und um den Kiosk herum in den Freibädern untersagt. Bereiche mit
Raucherlaubnis werden so eingerichtet, dass von ihnen keine
Belästigung der Mitarbeitenden und der anderen Badegäste
ausgeht. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten (Erhitzer und Verdampfer)."
Begründung
Große, saubere, rauchfreie Bereiche in den Bonner Freibädern sind für alle ein
Gewinn.
Die Bonner Bäder werden von Kindern und Jugendlichen besucht und das
erscheint wünschenswert. Im Rahmen des Jugendschutzes ist es wichtig, sie
auf städtischen Sport- und Erholungsflächen nicht unnötig mit dem Rauchen zu
konfrontieren. Der Anblicks rauchender Erwachsener führt erwiesenermaßen
dazu, Rauchen als normal oder sogar erstrebenswert zu empfinden.
Eltern können ihre kleinen Kinder nicht sorglos krabbeln lassen, da schon das
Verschlucken eines einzigen Zigarettenstummels erhebliche Vergiftungsgefahr
birgt.Seite 1 von 3
Seite 2
Die Mehrheit der Badegäste raucht nicht. Viele von ihnen fühlen sich auf einer
Liegewiese ohne Zigarettenstummel und in einer rauchfreien Warteschlange
vor der Kasse oder vor dem Kiosk wohler.
Zudem ist es dem Personal nicht zuzumuten, nach der Badezeit die
Zigarettenstummel aus den Blumenbeeten, der Wiese und dem
Trinkwasserspender zu entfernen.
Anlage/n
1 Wasserspender_als Aschenbecher (öffentlich)Seite 2 von 3
Bild aus dem Römerbad, aufgenommen am 14.8.2022Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de