230740-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Veranstaltungsflächen in der Fußgängerzone
Kerndaten
- Nummer
- 230740-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230740-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Veranstaltungsflächen in der Fußgängerzone Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung verweist auf die Beschlussvorlage 231249. Zusätzlich zu den hier aufgezeigten Veranstaltungsflächen können folgende alternative Flächen für Veranstaltungen im Innenstadtbereich benannt werden: - Kurpark (Beispiel: Sommerfest der Vereine): zwei Bühnen (große Bühne ca. 8m x 5m), mehrere Verzehrstände, 2-3 Ausschankstände - Moltkeplatz (Markt und Adventsmarkt): Außerhalb der Marktzeiten sind vergleichbare Veranstaltungen hier möglich. In der Vergangenheit fand z.B. ein Public Viewing zur Fußball-WM statt. - Ria-Maternus-Platz: ca. 1500 qm - Freifläche Alte Bahnhofstraße: ergänzende Flächen für Budenstandorte (Nikolausmarkt, Stadtfest) - Straße Am Kurpark: Durch eine temporäre Sperrung, z.B. an einem Wochenende, entstünde eine große Veranstaltungsfläche für außerordentliche Events mit großer Bühne (z.B. Beethovenkonzert) Der Kurpark ist allerdings eigentlich nicht für Großveranstaltungen konzipiert und geeignet. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die Veranstaltungsnutzung auf Freiflächen dem Bodenschutz entgegenstehen können. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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