230740 · Große Anfrage
Große Anfrage der SPD: Veranstaltungsflächen in der Fußgängerzone
Kerndaten
- Nummer
- 230740
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 12.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 230740 Fragesteller/in: SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth 12.04.23 gez. Jansen Große Anfrage der SPD: Veranstaltungsflächen in der Fußgängerzone Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welche Plätze kämen aus Sicht der Stadtverwaltung als Alternative in Betracht, um im Falle der beabsichtigten Bepflanzung des Theaterplatzes ohne vorherige Realisierung des Neuen Michaelsplatzes (Pavillons vor dem Schauspielhaus) weiterhin zentrumsnahe Großveranstaltungen durchführen zu können (Theaterfest, Karneval, Märkte etc.)? 2. Wie groß sind die in Betracht kommenden Alternativflächen im Vergleich zum Theaterplatz, wie viele Personen können sie fassen, inwieweit sind Veranstaltungen dort geeignet, Menschen auch in die Fußgängerzone zu leiten? Begründung Der Entwurf für den Masterplan Innenstadt beinhaltet ein schlüssiges Konzept, das zukünftig einerseits weiterhin Veranstaltungen in der Innenstadt und andererseits eine Begrünung des Theaterplatzes ohne Funktionsverlust ermöglichen würde: Vor dem Schauspielhaus soll eine neue Freifläche geschaffen werden, die gerade auch durch die Freitreppe der Cityterrassen als zusätzlichem Zuschauerbereich einen sehr attraktiven neuen Veranstaltungsplatz schaffen würde. Dadurch würde eine Verlagerung der Funktionen des Theaterplatzes auf den Neuen Michaelsplatz möglich werden, sodass der Theaterplatz in einen reinen Aufenthaltsplatz umgebaut werden könnte. Der Stadtverwaltung ist es aber offenbar nicht gelungen, mit den Eigentümer*innen der Pavillons eine Einigung herbeizuführen. Daher kann das planerische Konzept vorerst nicht umgesetzt werden. Unter diesen Umständen erscheint die geplante Begrünung des Theaterplatzes nur möglich, wenn eine geeignete Ersatzfläche für Veranstaltungen bereitgestellt werden kann, die nicht mit nennenswerten Funktionsverlusten verbunden ist. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de