230737-02 AA · Änderungsantrag
Änderungen am Entwurf des Masterplans für die Innenstadt Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 230737
Kerndaten
- Nummer
- 230737-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 02.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 230737-02 AA Antragsteller/in: Wolfgang Heedt Jens Röskens 02.05.2023 gez. Jansen Änderungen am Entwurf des Masterplans für die Innenstadt Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 230737 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Anregung Inhalt des Änderungsantrags Der Antrag wird in folgender Fassung beschlossen: Im Hinblick auf die Entscheidung des Preisgerichts für den Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahrens zum „Masterplan Innenstadt Bad Godesberg“ stellt die Bezirksvertretung Bad Godesberg folgendes fest: 5-Punkte Programm zur Steigerung der Attraktivität der Bad Godesberger Innenstadt als Wirtschaftsstandort Für eine, am messbaren Bedarf orientierte, Verkehrsplanung im Zentrum von Bad Godesberg 1. Rahmenbedingungen a. Die Innenstadt von Bad Godesberg ist zuvorderst ein Raum des Wirtschaftens aber auch des Wohnens. Für den Einzelhandel, die Gastronomie, die Hotellerie, Ärzte sowie weitere Selbständige und freie Berufe ist dies die Grundlage der beruflichen Existenz. Zudem handelt es sich um einen bedeutenden Kulturstandort für ganz Bonn. b. Den beruflichen Interessen der genannten Institutionen und des genannten Personenkreises ist darum vorrangig Rechnung zuSeite 1 von 6 Seite 2 tragen. c. Dabei gilt es zu beachten: Hauptgründe eines Besuchs der Bad Godesberger Innenstadt sind Einkaufen (55,3%), Behördengang/Arzt/Bank/etc. (22,5%), Freizeit- und Kulturangebot (16,2%) (IFH Studie Vitale Innenstädte 2018 – Bad Godesberg). Der Einzelhandel sowie Besuche bei Dienstleistern lösen etwa 80% der Besuche der Innenstadt aus, was bei den Planungen unbedingt zu berücksichtigen ist. 2. Anforderungen an die Gestaltung a. Die Attraktivität des Standortes ist durch das ISEK in der Form zu steigern, dass Kunden gehalten sowie neue Kunden hinzugewonnen werden und sich neue attraktive Wirtschaftskonzepte ansiedeln. Hieran sind alle weiteren Gestaltungswünsche zu orientieren. b. Bei der Gestaltung ist darauf zu achten, dass neben den von der Feuerwehr geforderten Aufstellflächen genügend Flächen für Veranstaltungen, Märkte, Aktionen und Fahrgeschäfte bleiben. Für 49,5% der Besucher sind Veranstaltungen ein Grund, häufiger in die Innenstadt Bad Godesbergs zu fahren (IFH Studie Vitale Innenstädte 2018 – Bad Godesberg). c. Arztpraxen müssen jederzeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und für Rettungsfahrzeuge erreichbar sein. d. Eine wirksame Besucherlenkung, Sicherheit, also die Beseitigung dunkler Ecken ohne soziale Kontrolle, sowie Sauberkeit sind weitere unabdingbare Anforderungen an die Gestaltung. e. Die Zuwegung zu Geschäften, Arztpraxen, Kanzleien sowieSeite 2 von 6 Seite 3 sonstigen Dienstleistern sowie die Wahrnehmbarkeit der jeweiligen Geschäftsräume im Stadtbild dürfen durch städte- und landschaftsbauliche Maßnahmen nicht eingeschränkt werden und müssen zugleich großzügig und einladend sein sowie Sichtachsen erhalten. 3. Klimaresilienz a. Zur Erreichung von Klima-Resilienz sind integrierte Lösungen aus Baumpflanzungen mit dazugehöriger nachhaltiger Pflege, Flächenentsiegelungen mittels wassergebundener Flächen sowie der Einsatz von Wasser in Form von Brunnen oder in Form von Vernebelung zu prüfen, jedoch nachrangig zu 2. b. Der Einbau von Wasserrinnen muss den Anforderungen der Sicherheit (Befahrbarkeit durch Rettungsfahrzeuge, Sicherheit für Fußgänger, insbesondere Rollatorfahrer) genügen und ist ebenfalls nachrangig zu 2. 4. Projektmanagement und Kommunikation a. Zu wichtigen Umsatzzeiten wie z.B. um Ostern oder das Weihnachtsgeschäft sind Baumaßnahmen auszusetzen, um Rückgänge von Besucherfrequenzen und Umsätzen zu vermeiden. b. Kommunikation ist das A und O bei der Umsetzung des ISEK, Daum sind Planungen sowie Zeit- und Umsetzungspläne detailliert mit allen in der Innenstadt Wirtschaftenden abzusprechen.Seite 3 von 6 Seite 4 c. Bereits jetzt herrscht bei den Betroffenen erhebliche Verwirrung angesichts der vielen seitens der Verwaltung an der Planung involvierten Ämter. Hinzu kommen die vielfältigen, meist von politischen Kreisen initiierten Führungen, Gespräche und Aussagen. d. Darum wird von der Verwaltung ein Projektmanager als Ansprechpartner für die Betroffenen gefordert, bei dem alle Stränge der verwaltungsseitigen Detailplanung zusammenlaufen und der Betroffenen eindeutige Auskünfte geben kann. e. Die Umsetzung des ISEK hat in engster Abstimmung mit hiervon Betroffenen zu erfolgen. Beeinträchtigungen sind auf ein Minimum zu reduzieren. f. Die Diskussion um die Innenstadtgestaltung kann nur dann zu guten Ergebnissen führen, wenn neben den Betroffenen auch deren Vertreter, wie IHK, EHV, DEHOGA und Stadtmarketing beteiligt werden. 5. Rahmensetzung für Planungen zur Mobilität im Zentrum von Bad Godesberg a. Im Zusammenhang mit dem ISEK für Bad Godesberg sind Diskussionen über Straßensperrungen und Verkehrsverlagerungen entbrannt. Wegen der damit verbundenen hohen Kosten und vor dem Hintergrund einer extrem überschuldeten Stadt sind Prioritätensetzungen unabdingbar. Es müssen Mehrwerte entstehen, zuvorderst Sicherheit. b. Die räumliche Enge der Straßenverhältnisse rund um die Bad Godesberger Innenstadt, bedingt durch historisch gewachsene Bebauung, alten Baumbestand sowie topographische Besonderheiten (Hanglagen, Godesberger Bach), muss vonSeite 4 von 6 Seite 5 allen am Verkehr teilnehmenden akzeptiert werden und § 1 der Straßenverkehrsordnung von allen konsequent umgesetzt werden. c. Verkehrspolitische Entscheidungen müssen zuvorderst die Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, also Kinder, Senioren, behinderte Menschen sowie Fußgängerinnen und Fußgänger fördern. d. Hiervon getrennt sind Radfahrende zu betrachten. e. Angesichts der durch batterieelektrische Antriebe sowie höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten gestiegenen physikalischen Massen von Zweirädern und deren damit im Falle eines Zusammenstoßes gestiegenen Gefährdungspotenzials für die Verkehrsteilnehmer unter c. sind die Wege der Verkehrsteilnehmerkreise unter c. und d. weitestmöglich zu entflechten. f. Durch Verkehrszählungen und Untersuchungen von Quell- und Zielverkehren sowie unter Berücksichtigung der Verkehrsunfallstatistik müssen evidenzorientiert diejenigen Verkehrsachsen identifiziert werden, auf denen sich die unter c. und d. genannten Verkehrsteilnehmergruppen hauptsächlich bewegen und wo auf diesen Verkehrsachsen die größten Gefährdungspotentiale existieren. Die Beseitigung dieser Gefährdungspotenziale hat Vorrang vor allen anderen verkehrsplanerischen Überlegungen. Priorisiert wird dabei nach den festgestellten Nutzungsfrequenzen. g. Eine Verlagerung von Gefährdungspotenzialen, noch dazu hin zu schützenswerten Einrichtungen, ist nicht zulässig. Ebenso nicht zulässig ist eine Verlagerung von Verkehren von Straßen mit großen hin zu Straßen mit kleinem Querschnitt. h. Die Innenstadt von Bad Godesberg ist ein Raum des Wirtschaftens. Für den Einzelhandel, die Gastronomie, die Hotellerie, Ärzte sowie weitere Selbständige und freie Berufe istSeite 5 von 6 Seite 6 dies die Grundlage der beruflichen Existenz (vgl. 1. c.). Die Bad Godesberger Innenstadt steht in Wettbewerb zu Konzepten „auf der grünen Wiese“ im Umland. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Bad Godesberg zu erhalten, muss die Erreichbarkeit der Fußgängerzone mit allen Verkehrsmitteln gewährleistet sein und darf nicht, außer zur Beseitigung von Gefährdungspotenzialen, verschlechtert werden. i. Parks dienen der Erholung und Entspannung. Sie sind daher von schnellem Zweiradverkehr freizuhalten. j. Angesichts der jahrzehntelangen Versäumnisse der weiträumigen Nahverkehrsplanung ist die Leistungsfähigkeit der Achse L158 - Burgstraße - Bonner Straße so lange aufrecht zu erhalten, bis als Alternative bedarfsgerechte ÖPNV-Lösungen zu Verfügung stehen. k. Ganze Ortsteile, wie z.B. das Villenviertel und Rüngsdorf, dürfen nicht von der Erreichbarkeit der L158 abgebunden werden. l. Als Ausweichstrecken im Fall von Tunnelschließungen und zur Gewährleistung von Schwertransporten sind geeignete Straßenachsen vorzuhalten. m. Veränderungen der derzeitigen Straßen- und Wegeverhältnisse sind, außer zur Beseitigung von Gefahrenpotentialen, zeitlich nachrangig zu Bautätigkeiten in der Bad Godesberger Innenstadt zu organisieren. Begründung Erfolgt mündlich Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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