230735-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage der SPD: Ersatz für wegfallende Parkmöglichkeiten
Kerndaten
- Nummer
- 230735-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230735-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Große Anfrage der SPD: Ersatz für wegfallende Parkmöglichkeiten Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den Fragen unter 1.) und 2.): 1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, ihre Planungen darzustellen, an welchen Stellen Kraftfahrzeuge im Süden der Innenstadt künftig abgestellt werden können, wenn – wie vom Masterplan vorgesehen – die Parkplätze vor der Kurfürstlichen Zeile, im Kurpark (Stichstraße der Koblenzer Straße zum Kleinen Theater samt kleinem Parkplatz der Stadthalle) und auf Teilen der Rigal’schen Wiese (geplante Verlagerung Tennisplatz) wegfallen. 2. Dabei soll die Stadtverwaltung insbesondere darauf eingehen, a. wo Parkmöglichkeiten für die Besucher von Stadthalle, Neuem Kurfürstenbad, Musikschule, Kleinem Theater und Kurfürstlicher Zeile (Stadtverwaltung) vorgesehen sind und b. wo Besucher der Innenstadt aus Richtung Mehlem/Lannesdorf kommend ihr Fahrzeug abstellen können, wenn die Straße Am Kurpark gesperrt und zugleich der Verkehr auf der Kurfürstenallee beruhigt wird, sodass die Parkhäuser im Norden der Innenstadt schwieriger zu erreichen sind. c. wo Quartiersgaragen für Anwohner*innen eingerichtet werden könnten. erfolgt die Beantwortung zusammengefasst: Grundsätzlich würden weiterhin alle Parkplatzanlagen – auch aus Süden kommend – erreichbar bleiben. Die Kurfürstenallee soll zwar verkehrsberuhigt werden, aber der Einkaufsverkehr zu den Garagen und Parkplätzen könnte dort weiterhin fahren. Überdies ist eine Verlagerung der Tennisplätze auf die Rigal`sche Wiese ein als langfristig zu bewertender Aspekt des Masterplans (Planungshorizont 2040). Die Parkmöglichkeiten bleiben also – auch für Besucher*innen der Stadthalle – erhalten. Ähnliches gilt für die oberirdischen Parkplätze an der Kurfürstenallee. Wie dort die Parkplatzanlagen im Detail angepasst werden könnten, wird Gegenstand von zukünftigen Vorlagen, die sich mit der Umgestaltung des Umfeldes der Kurfürstlichen Zeile beschäftigen. Das zukünftige Parkplatz- bzw. Stellplatzangebot für die Neu-/Umbauten an der Zeile werden auch im Rahmen der dazugehörigen Genehmigungsverfahren behandelt. Grundsätzlich müssen die Nutzungen auch ihre erforderlichenSeite 1 von 2 Seite 2 Stellplatznachweise erbringen. Im Masterplangebiet werden von Seiten der Verwaltung (neue) Quartiersparkhäuser für Anwohnende grundsätzlich als nicht notwendig angesehen. Die vorhandenen Parkhäuser in der Innenstadt sind überwiegend nicht ausgelastet, so dass dort Stellplätze angemietet werden könnten. Dies findet teilweise auch statt. Überdies soll bei den angedachten Neubauvorhaben im Plangebiet auch das Thema Stellplatzbedarf erörtert werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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