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230735-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage der SPD: Ersatz für wegfallende Parkmöglichkeiten

Nummer
230735-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230735 Große Anfrage der SPD: Ersatz für wegfallende Parkmöglichkeiten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230735-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Große Anfrage der SPD: Ersatz für wegfallende
Parkmöglichkeiten
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den Fragen unter 1.) und 2.):
1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, ihre Planungen darzustellen, an welchen
Stellen Kraftfahrzeuge im Süden der Innenstadt künftig abgestellt werden
können, wenn – wie vom Masterplan vorgesehen – die Parkplätze vor der
Kurfürstlichen Zeile, im Kurpark (Stichstraße der Koblenzer Straße zum Kleinen
Theater samt kleinem Parkplatz der Stadthalle) und auf Teilen der Rigal’schen
Wiese (geplante Verlagerung Tennisplatz) wegfallen.
2. Dabei soll die Stadtverwaltung insbesondere darauf eingehen,
a. wo Parkmöglichkeiten für die Besucher von Stadthalle, Neuem
Kurfürstenbad, Musikschule, Kleinem Theater und Kurfürstlicher Zeile
(Stadtverwaltung) vorgesehen sind und
b. wo Besucher der Innenstadt aus Richtung Mehlem/Lannesdorf kommend ihr
Fahrzeug abstellen können, wenn die Straße Am Kurpark gesperrt und zugleich
der Verkehr auf der Kurfürstenallee beruhigt wird, sodass die Parkhäuser im
Norden der Innenstadt schwieriger zu erreichen sind.
c. wo Quartiersgaragen für Anwohner*innen eingerichtet werden könnten.
erfolgt die Beantwortung zusammengefasst:
Grundsätzlich würden weiterhin alle Parkplatzanlagen – auch aus Süden
kommend – erreichbar bleiben. Die Kurfürstenallee soll zwar verkehrsberuhigt
werden, aber der Einkaufsverkehr zu den Garagen und Parkplätzen könnte dort
weiterhin fahren.
Überdies ist eine Verlagerung der Tennisplätze auf die Rigal`sche Wiese ein
als langfristig zu bewertender Aspekt des Masterplans (Planungshorizont
2040). Die Parkmöglichkeiten bleiben also – auch für Besucher*innen der
Stadthalle – erhalten. Ähnliches gilt für die oberirdischen Parkplätze an der
Kurfürstenallee. Wie dort die Parkplatzanlagen im Detail angepasst werden
könnten, wird Gegenstand von zukünftigen Vorlagen, die sich mit der
Umgestaltung des Umfeldes der Kurfürstlichen Zeile beschäftigen. Das
zukünftige Parkplatz- bzw. Stellplatzangebot für die Neu-/Umbauten an der
Zeile werden auch im Rahmen der dazugehörigen Genehmigungsverfahren
behandelt. Grundsätzlich müssen die Nutzungen auch ihre erforderlichenSeite 1 von 2
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Stellplatznachweise erbringen.
Im Masterplangebiet werden von Seiten der Verwaltung (neue)
Quartiersparkhäuser für Anwohnende grundsätzlich als nicht notwendig
angesehen. Die vorhandenen Parkhäuser in der Innenstadt sind überwiegend
nicht ausgelastet, so dass dort Stellplätze angemietet werden könnten. Dies
findet teilweise auch statt. Überdies soll bei den angedachten Neubauvorhaben
im Plangebiet auch das Thema Stellplatzbedarf erörtert werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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