230731-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Klimaplan umsetzen, Zukunft des Frankenbades sichern,
Kerndaten
- Nummer
- 230731-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230731-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV 06.04.2023 Bürgerantrag: Klimaplan umsetzen, Zukunft des Frankenbades sichern, Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 06.12.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zum Bürgerantrag „Klimaplan umsetzen, Zukunft des Frankenbades si- chern“ beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt: Zu Frage 1 erinnert die Verwaltung an den Ratsbeschluss „Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft“ DS 200671. Unter dem Punkt „Ab 2021/2022 (Umsetzungsphase)“ sind die damals angenom- menen Zeitspannen der Umsetzung aufgelistet. In dieser Auflistung lag die Sanierung des Sportparks Nord vor der Sanierung des Frankenba- des. Inzwischen ist diese Zeitschiene nicht mehr aktuell. In diesem Zu- sammenhang verweist die Verwaltung auf die Mitteilungsvorlage DS 231979 „Sachstand der Projekte aus dem Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft“, mit der über den aktuellen Stand (Ende Oktober 2023) der im Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäder- landschaft (DS 200671) vorgesehenen Infrastrukturmaßnahmen u.a. auch über das Frankenbad berichtet wird. Zur Frage 2: Für das Frankenbad wird aufgrund der Komplexität der an- stehenden Gebäudesanierung eine Machbarkeitsstudie der Sanierungs- planung vorgeschaltet, um damit grundlegende Erkenntnisse über die Sanierungsfähigkeit des Frankenbades zu gewinnen. Mit dieser Mach- barkeitsstudie wird auch ein neuer Kostenrahmen erarbeitet. Die Ergeb-Seite 1 von 2 Seite 2 nisse der Machbarkeitsstudie werden den Fachausschüssen des Rates zu gegebener Zeit vorgelegt werden. Einen möglichen Mehraufwand ge- genüber den Annahmen aus dem Beschluss DS 200671 wird die Verwal- tung zum Haushalt anmelden, sobald belastbare Aussagen zum Sanie- rungsaufwand des Frankenbades vorliegen (siehe auch Stellungnahme zum Bürgerantrag „Sanierungsbeginn Frankenbad bis 2025 sicherstel- len“ DS: 232024-01 ST) Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag auf- grund der Stellungnahme der Verwaltung als erledigt zu betrachten. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de