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230731-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Klimaplan umsetzen, Zukunft des Frankenbades sichern,

Nummer
230731-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 06.12.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230731 Bürgerantrag: Klimaplan umsetzen, Zukunft des Frankenbades sichern,

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230731-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
06.04.2023
Bürgerantrag: Klimaplan umsetzen, Zukunft des
Frankenbades sichern,
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
06.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zum Bürgerantrag „Klimaplan umsetzen, Zukunft des Frankenbades si-
chern“ beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1 erinnert die Verwaltung an den Ratsbeschluss „Rahmenplan
zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft“ DS 200671. Unter dem
Punkt „Ab 2021/2022 (Umsetzungsphase)“ sind die damals angenom-
menen Zeitspannen der Umsetzung aufgelistet. In dieser Auflistung lag
die Sanierung des Sportparks Nord vor der Sanierung des Frankenba-
des. Inzwischen ist diese Zeitschiene nicht mehr aktuell. In diesem Zu-
sammenhang verweist die Verwaltung auf die Mitteilungsvorlage DS
231979 „Sachstand der Projekte aus dem Rahmenplan zur Neuordnung
der Bonner Bäderlandschaft“, mit der über den aktuellen Stand (Ende
Oktober 2023) der im Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäder-
landschaft (DS 200671) vorgesehenen Infrastrukturmaßnahmen u.a.
auch über das Frankenbad berichtet wird.
Zur Frage 2: Für das Frankenbad wird aufgrund der Komplexität der an-
stehenden Gebäudesanierung eine Machbarkeitsstudie der Sanierungs-
planung vorgeschaltet, um damit grundlegende Erkenntnisse über die
Sanierungsfähigkeit des Frankenbades zu gewinnen. Mit dieser Mach-
barkeitsstudie wird auch ein neuer Kostenrahmen erarbeitet. Die Ergeb-Seite 1 von 2
Seite 2
nisse der Machbarkeitsstudie werden den Fachausschüssen des Rates
zu gegebener Zeit vorgelegt werden. Einen möglichen Mehraufwand ge-
genüber den Annahmen aus dem Beschluss DS 200671 wird die Verwal-
tung zum Haushalt anmelden, sobald belastbare Aussagen zum Sanie-
rungsaufwand des Frankenbades vorliegen (siehe auch Stellungnahme
zum Bürgerantrag „Sanierungsbeginn Frankenbad bis 2025 sicherstel-
len“ DS: 232024-01 ST)
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag auf-
grund der Stellungnahme der Verwaltung als erledigt zu betrachten. Mit
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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