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230731 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Klimaplan umsetzen, Zukunft des Frankenbades sichern,

Nummer
230731
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
11.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.04.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.12.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 06.12.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 230731-001 ST Klimaplan umsetzen, Zukunft des Frankenbades sichern,
  2. 230731-03 ST Bürgerantrag: Klimaplan umsetzen, Zukunft des Frankenbades sichern,
  3. 230731-02 Bürgerantrag: Klimaplan umsetzen, Zukunft des Frankenbades sichern,

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230731
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
06.04.2023
Bürgerantrag: Klimaplan umsetzen, Zukunft des
Frankenbades sichern,
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.05.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Antragstellenden bitten den Rat der Stadt Bonn folgende Beschlüsse zu
fassen:
1. Angesichts bröckelnder Fassaden, erheblicher energetischer Defizite und
einer maroden Technik, die in letzter Zeit vermehrt zu (Teil-) Schließungen des
einzigen noch verbliebenen öffentlichen Hallenbads im Stadtbezirk Bonn ge-
führt haben, stellt der Rat einen akuten Habdlungsbedarf fest und mahnt ge-
genüber der Oberbürgermeisterin eine zügige Planung und Sanierung des
Baudenkmals Frankenbad an. Das Frankenbad wird zu einem mit oberster
Priorität zu bearbeitenden Vorzeigeprojekt des Klimaplans im Handlungsfeld
„Gebäude“ als Teil der Strategie für einen klimaneutralen städtischen Gebäu-
debestand.
2. Dementsprechend wird die Oberbürgermeisterin gebeten,
2.1 die Sanierung des Frankenbads zur Chefsache zu erklären und dem städti-
schen Gebäudemanagement (SGB) eine Dienstanweisung zu erteilen mit dem
Ziel sicherzustellen, dass die dringend gebotene Sanierung des Frankenbads
spätestens in 2025 begonnen werden kann. Die Verwaltung legt dem Rat zeit-
nah einen belastbaren Zeitplan vor, in dem die Planungsfortschritte und die
Ergebnisse der mit Ratsbeschluss vom 10.02.2022 beauftragen Prüfung mögli-
cher Optionen für eine Beschleunigung der Planung und Sanierung (u.a.
vollständiger Übergang von Planung und Sanierung in eine externe Projektver-
antwortlichkeit) dargestellt sind. (Drucksachen-Nummer 211626-04)
2.2 - mitzuteilen, welchen Stand die Planungen für die provisorische Gestaltung
der Barrierefreiheit einschließlich Kostenschätzung erreicht haben;Seite 1 von 5
Seite 2
- eine Einschätzung abzugeben, ob diese Investitionssumme für das Provisori-
um angesichts der angespannten Haushaltslage als vertretbar eingestuft wird
unter Berücksichtigung der laut Machbarkeitsstudie für die Generalsanierung
vorgesehenen neuen barrierefreien Erschließung vom Parkplatz aus und der
aktualisierten Zeitschiene für die Generalsanierung;
2.3 klarzustellen, dass die Verwaltung die Sanierung und Erweiterung des Hal-
lenbads um ein Wettkampfbecken im Sportpark Nord nicht prioritär zu Lasten
des öffentlichen Frankenbads betreibt.
3. Der Rat setzt sich im Zuge der Haushaltsberatungen für eine Anhebung der
Mittel zur Umsetzung des Bäderkonzepts von bisher 130 Mio. Euro um mindes-
tens die Summe ein, die sich bei einer Anpassung der Kostenschätzung für die
Sanierung des Frankenbads (bisher ca. 30 Mio. Euro) an die gestiegenen Bau-
kosten (Baupreisindex) ergibt; alternativ werden die erforderlichen Mehrkosten
aus der Haushaltsstelle für die Umsetzung des Klimaplans finanziert.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 5
Bürgerantrag
Klimaplan umsetzen, Zukun des Frankenbads sichern
Die Antragstellenden bien den Rat der Stadt Bonn folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Angesichts bröckelnder Fassaden, erheblicher energescher Dezite und einer
maroden Technik, die in letzter Zeit vermehrt zu (Teil-) Schließungen des einzigen
noch verbliebenen öentlichen Hallenbads im Stadtbezirk Bonn geführt haben,
stellt der Rat einen akuten Habdlungsbedarf fest und mahnt gegenüber der
Oberbürgermeisterin eine zügige Planung und Sanierung des Baudenkmals
Frankenbad an.
Das Frankenbad wird zu einem mit oberster Priorität zu bearbeitenden
Vorzeigeprojekt des Klimaplans im Handlungsfeld „Gebäude“ als Teil der Strategie
für einen klimaneutralen städschen Gebäudebestand.
2. Dementsprechend wird die Oberbürgermeisterin gebeten,
2.1 die Sanierung des Frankenbads zur Chefsache zu erklären und dem städschen
Gebäudemanagement (SGB) eine Dienstanweisung zu erteilen mit dem Ziel
sicherzustellen, dass die dringend gebotene Sanierung des Frankenbads spätestens
in 2025 begonnen werden kann. Die Verwaltung legt dem Rat zeitnah einen
belastbaren Zeitplan vor, in dem die Planungsfortschrie und die Ergebnisse der mit
Ratsbeschluss vom 10.02.2022 beauragen Prüfung möglicher Oponen für eine
Beschleunigung der Planung und Sanierung (u.a. vollständiger Übergang von
Planung und Sanierung in eine externe Projektverantwortlichkeit) dargestellt sind.
(Drucksachen-Nummer 211626-04)
2.2 - mitzuteilen, welchen Stand die Planungen für die provisorische Gestaltung der
Barrierefreiheit einschließlich Kostenschätzung erreicht haben;
- eine Einschätzung abzugeben, ob diese Invesonssumme für das Provisorium
angesichts der angespannten Haushaltslage als vertretbar eingestu wird
unter Berücksichgung der laut Machbarkeitsstudie für die Generalsanierung
vorgesehenen neuen barrierefreien Erschließung vom Parkplatz aus und der
aktualisierten Zeitschiene für die Generalsanierung;
2.3 klarzustellen, dass die Verwaltung die Sanierung und Erweiterung des
Hallenbads um ein Wekampecken im Sportpark Nord nicht prioritär zu Lasten
des öentlichen Frankenbads betreibt.
Bürgerantrag „Klimaplan umsetzen, Zukun des Frankenbads sichern“ Seite 1/3Seite 3 von 5
Bürgerantrag
Klimaplan umsetzen, Zukun des Frankenbads sichern
3. Der Rat setzt sich im Zuge der Haushaltsberatungen für eine Anhebung der Miel
zur Umsetzung des Bäderkonzepts von bisher 130 Mio. Euro um mindestens die
Summe ein, die sich bei einer Anpassung der Kostenschätzung für die Sanierung des
Frankenbads (bisher ca. 30 Mio. Euro) an die gesegenen Baukosten
(Baupreisindex) ergibt; alternav werden die erforderlichen Mehrkosten aus der
Haushaltsstelle für die Umsetzung des Klimaplans nanziert.
Begründung:
Der marode Zustand des Frankenbads mit seinen energeschen Deziten, z.B. bei
der Wärmedämmung, zeigt den dringenden Handlungsbedarf für den Klimaschutz
auf. Zudem gilt es zu verhindern, dass der größte Stadtbezirk eines Tages ohne ein
öentliches Hallenbad dasteht. Mit einer zügigen Umsetzung der Grundsanierung
wäre gleichermaßen sowohl den ambionierten Zielen des Klimaplans, als auch
dem Ziel des Bäderkonzepts, für eine wohnortnahe Grundversorgung in allen
Stadtbezirken zu sorgen, gedient. Die Oberbürgermeisterin sollte deshalb alle sich
aus ihrem Amt ergebenden Möglichkeiten ausschöpfen, um dieses für den
Stadtbezirk und den Klimaschutz bedeutende Projekt möglichst rasch umzusetzen.
Laut Koalionsvertrag sollte die Sanierung in 2023 erfolgen, von der Verwaltung
wurde 2024 in Aussicht gestellt. Seit dem Ratsbeschluss vom 10.02.2022 ist über ein
Jahr vergangen, ohne dass die Verwaltung die Prüfergebnisse zu den im Beschluss
genannten Oponen für eine Beschleunigung vorgelegt hat, insbesondere zu der
Frage der vollständigen externen Vergabe.
Für die Antragstellenden ist insbesondere der in der Mieilungsvorlage „Sachstand
Sanierung Frankenbad“ (Drucksache-Nummer 211626 - 05) genannte Zeitbedarf
von 8 Monaten für die Grundlagenermilung nicht nachvollziehbar, da bereits
vielfälge Gutachten vorliegen sowohl zum Bauzustand, die aufzeigen, welche
zusätzlichen Untersuchungen erforderlich sind, als auch ein denkmalpegerisches
Gutachten, das konkrete Beurteilungen zur Veränderbarkeit des Denkmals in einer
Art Ampelsystem enthält. Ebenso wurde bereits ein architektonisches Konzept für
den Städtebauförderantrag Masterplan Innere Stadt 2.0 erstellt, das aufzeigt, wie
eine Nutzungserweiterung des Schwimmbads um Flächen für Begegnungen unter
Berücksichgung des denkmalpegerischen Planes erfolgen kann, ohne dass sich
die verschiedenen Nutzungen stören. Dazu ist eine barrierefreie Neuerschliessung
des Frankenbads vom Parkplatz aus vorgesehen.
Bürgerantrag „Klimaplan umsetzen, Zukun des Frankenbads sichern“ Seite 2/3Seite 4 von 5
Bürgerantrag
Klimaplan umsetzen, Zukun des Frankenbads sichern
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die vorgesehen Maßnahmen für
eine provisorische Herstellung der Barrierefreiheit auch in Zukun Bestand haben,
oder ob es sich um eine wirtschalich vertretbare Inveson für die Zwischenzeit
bis zur Grundsanierung handelt.
In Teilen der Öentlichkeit ist der Eindruck entstanden, die Verwaltung würde zu
Lasten des Frankenbads die Sanierung und Erweiterung des Schwimmbads im
Sportpark Nord um ein Wekampecken vorantreiben. Zur Wahrung der
Transparenz ist hier eine Klarstellung erforderlich.
Die Sorge, dass die für das Bäderkonzept vorgesehenen 130 Mio. Euro nicht
ausreichen werden, scheint wegen der Kostensteigerungen im Bauwesen nicht
unbegründet (siehe Hardtbergbad). Der Rat sollte seinen Worten deshalb Taten
folgen lassen und die für die Sanierung des Frankenbads erforderlichen Gelder dann
auch bereitstellen.
Der Bürgerantrag wird von den Vorstandsmitgliedern des gemeinnützigen Vereins
der Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V. als Einzelpersonen
eingereicht. Er ist mit dem Verein abgesmmt.
Bürgerantrag „Klimaplan umsetzen, Zukun des Frankenbads sichern“ Seite 3/3Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 19:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de