230730 · Informationsbrief
Informationsbrief - Kanalsanierung Meckenheimer Allee
Kerndaten
- Nummer
- 230730
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 11.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner in der Meckenheimer Allee in Bonn-Weststadt Kanalsanierung Meckenheimer Allee Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Abwasserkanal in der Meckenheimer Allee sanieren. Die Arbeiten werden im Abschnitt von der Baumschulallee bis zur Quantiusstraße durchgeführt. Die Sanierung erfolgt grabenlos durch den Einzug eines Schlauchliners. Erforderliche Sanierungsarbeiten an Schächten und den Sinkkastenleitungen erfolgen in offener Bauweise. Die in Anspruch genommenen Oberflächen werden dem vorhandenen Zustand entsprechend wiederhergestellt. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09.11.2017 unter der Drucksachennummer 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung) durchgeführt. Es handelt sich um die unter der Nummer 181062 aufgeführte Maßnahme. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Die Arbeiten werden allerdings so ausgeführt, dass der Verkehr einspurig an der Baustelle vorbeigeführt wird (punktuelle Beeinträchtigungen an den Schächten und den seitlich angeordneten Sinkkästen). Der Anliegerverkehr kann während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleiben, nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung mit den Grundstückseigentümern kann eine Zufahrt zu den Grundstücken temporär unterbunden werden. Die Erreichbarkeit der Wohnhäuser für Notfallfahrzeuge sowie Müllabfuhr bleibt während der gesamten Bauzeit gewährleistet. Fuß- und Radverkehr können den Baustellenbereich zu jeder Zeit auf dem Gehweg passieren. Straßenausbaubeiträge: Die Straßenbaumaßnahme löst grundsätzlich Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge werden die Straßenausbaubeiträge zurzeit vollständig vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen, weshalb nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keine Zahlungen zu leisten sind.Seite 1 von 2 Bauzeit: Der Baubeginn für den offenen Tiefbau ist für den 24.04.2023 vorgesehen, die Fertigstellung dieser Arbeiten erfolgt voraussichtlich bis Ende Juli 2023. Die geschlossenen Tiefbauarbeiten werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt. Es ist nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn Tiefbau/Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E Christian Naumann, Telefon 0228-77 4187 christian.naumann@bonn.de Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C Osman Cetin, Telefon 0228-77 6537 osman.cetin@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Informationsbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im April 2023 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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